1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Post wegen Blitzer

Post wegen Blitzer

Themenstarteram 4. April 2009 um 18:02

Moin,

wurde letzte Woche geblitzt, gestern kam dann Post von der Polizei. Innerorts 30km/h zu schnell in der Probezeit.

Bemerkung:

Film-1 1208 - Film-2 53

Beweismittel:

Radarmessung

Foto

Zeugen:

XYZ, PHM

 

Jetzt meine Fragen: Wenn ich angebe, dass ich zu dem Zeitpunkt zu Hause war und nicht weiß, wer das Motorrad gefahren ist, müssen die Herren in Grün doch erstmal beweisen, dass ich auch wirklich gefahren bin, oder?

Diese nette "Bemerkung" ... heißt das, die haben einen Film von mir gedreht?

Foto wurde nicht mitgeschickt. Weiß also nicht, wie viel man da von mir sieht.

Wenn ich abstreite, gefahren zu sein, sie mir aber durch Film/Foto nachweisen können, dass ich es doch war, wird das ganze dann noch teurer?

Wenn sie mir nicht nachweisen können, dass ich es war, bekomme ich dann ein Fahrtenbuch aufgebrummt?

Was passiert mit dem Fahrtenbuch, wenn das Motorrad umgemeldet wird, bspw auf Bruder/Vater etc?

 

Danke schonmal für alle Antworten ... würde gerne drumrumkommen, 2 Jahre Probezeitverlängerung + Aufbauseminar + ca 350€ ... etwas zu viel für mich^^

Aber lasst bitte Belehrungen á la "Geschieht dir Recht", "Wärste mal langsamer gefahren" etc pp ... danke. ;)

Beste Antwort im Thema

@ Broetchenexpress

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wurde der Bub innerorts geblitzt. Und genau dort zählen nun mal keine Ausreden oder Entschuldigungen wie "hab nicht auf den Tacho geschaut" oder "habe gerade in der Nase gepopelt"!

Ich habe vor über 25 Jahren meinen 1b gemacht und wurde seither exakt einmal mit 57 anstatt erlaubter 50 km/h innerorts geblitzt. Es geht also, wenn man will.

Man kann es als spiessig bezeichnen, aber innerorts zählen für mich persönlich die Bedürfnisse der "Anderen" einfach mehr als die meinigen.

Wer das nicht kapiert, hat meiner Ansicht nach einfach die falsche Einstellung zum Hobby Motorrad und verwechselt unseren Freizeitspaß mit Anarchismus.

Gruß

Frank

30 weitere Antworten
Ähnliche Themen
30 Antworten
am 4. April 2009 um 18:27

Zitat:

Original geschrieben von squishy89

Aber lasst bitte Belehrungen á la "Geschieht dir Recht", "Wärste mal langsamer gefahren" etc pp ... danke. ;)

Also dann biste hier glaube ich flasch.

Ich gebe dir dann noch zusätzlich den Rat: Probieren geht über Studieren :D

Zitat:

Original geschrieben von squishy89

Bemerkung:

Film-1 1208 - Film-2 53

Diese nette "Bemerkung" ... heißt das, die haben einen Film von mir gedreht?

Nein. Das sagt nur aus, auf welchem archivierten Film das Meßfoto zu finden ist.

Hallo @ Squishy89,

nee, die drehen noch keine Filme.

Damit ist die Nummer Deines Portäts auf der Filmrolle gemeint, und da es sich um 2 Filme handelt, haben sie Dich von vorne und von hinten abgelichtet.

Was mich allerdings wundert, ist das die kein Foto mitgeschickt haben.

Das könnte bedeuten das sie wohl nur ein prima Foto von Deinem Helm haben, aber vom Gesicht allenfalls Augen und Nase erkennbar sind.

Und damit Du dann nicht siehst das die Dir im Prinzip deshalb gar nicht an die Karre p..... können, haben sie es wohl erst gar nicht mitgeschickt.

Allerdings hast Du bei einem Widerspruch automatisch Anspruch auf Akteneinsicht, kannst Dir also selbst ein Bild davon machen, ob die Dir da ein Bein stellen können.

Ich würde aber tunlichst mit anderen Klamotten und einem anderen Helm dort aufkreuzen, sonst könnte der Schuss nach hinten losgehen. ;)

Und falls Du Brillenträger bist, es sind schon Leute "überführt" worden, weil deren Designerbrille gestochen scharf auf dem Foto erkennbar war.

Was die Angaben zum fiktiven Fahrer angeht, so wäre es ganz nützlich wenn Bruder, Vater, Schwester, Mutter etc. einen Mopedschein besitzen.

Das Du angeblich nicht weisst wer gefahren ist, das kaufen die Dir nicht ab.

Aber Du kannst nicht dazu gezwungen werden Familienmitglieder zu belasten, also reicht es wenn Du sagst das der Schlüssel frei zugänglich war und das Du keine Aussage dazu machen möchtest WER von Deinem Clan mit dem Moped unterwegs war.

Ein Fahrtenbuch bekommst Du aber auf jeden Fall aufgebrummt, wenn kein Schuldiger zu finden ist.

Ummelden des Mopeds auf jemand anderes bringt Dir aber nichts, das Fahrzeug wechseln auch nicht.

Wenn das so einfach ginge, dann hätte mein Boss seinen "500PS-Punktejäger" schon längst auf seine Tusnelda umgemeldet oder gegen ein anderes Fahrzeug getauscht.

Nee, wenn ein Fahrtenbuch "verordnet" wird, dann für eine bestimmte Zeit und für das aktuelle Fahrzeug oder dessen Nachfolger, und wehe Du oder einer der anderen Nutzer vergisst auch nur die Fahrt zum Kiosk um die Ecke einzutragen.

Da versteht das Auge des Gesetztes absolut keinen Spass.

Gruß

Reimund,

der auch immer nur mit dem Moped geblitzt wird, weil man bei 50 km/h immer das Gefühl hat zu stehen.

 

am 4. April 2009 um 19:08

Frag doch mal einen Polizisten, der hier im Forum aktiv ist. Der hilft dir sicher.

Er heißt mo............mhh Taste spinnt. Also nochmal, er heißt......sam...... Mist, heute ist der Wurm drin. Nochmal, er heißt Moppedsammler.

:D:D:D

Wuste Garnichtse, dass man soo leicht 2 Jahre Probezeit aufgesetzt bekommt. Wie ist das bei einem Unfall. Verschuldet und Nichtversschuldet. Bekommt man da dann auch ein Seminar usw.?

Gruß Patrick

 

am 4. April 2009 um 19:13

Hy Squishy89,

hast ´ne PN.

Innerorts 30km/h zu schnell, was kriegt man da an Punkten?

Gruß

othi

Hallo @ Squishy89,

nur mal so am Rande.

Wenn die Nummern der Fotos mit denen vom Schreiben identisch sind, dann würde ich die ganz schnell unkenntlich machen.

Auch Polizisten bzw. Sachbearbeiter der Grünen (oder auch Blauen) fahren hin und wieder mal selbst Moped und lesen auch schon mal in diversen Foren mit.

So als eine erweiterter Recherche oder zu Weiterbildungszwecken bezüglich neuer Tuning-Tricks, inoffizieller neuer Rennstrecken, Tipps zur Vermeidung von Bussgeldern etc.

Gruß

Reimund

Zitat:

Original geschrieben von Patrick08

Wuste Garnichtse, dass man soo leicht 2 Jahre Probezeit aufgesetzt bekommt.

Naja, 80 km/h in einer geschlossenen Ortschaft ist nun wirklich kein Pappenstiel. Bei 'ner 34-PS-Maschine muß man da schon recht kräftig am Hahn drehen...

Hallo,

also mit den aktuellen "Punktetarifen" kann ich auch nicht dienen, da ich aus Erfahrung versuche immer maximal 20 km/h zu schnell zu sein. :D

Aber letzten Herbst bin ich innerorts mit 74 km/h "gelasert" worden (dafür reicht sogar eine offene 125er ohne Gasgriffdrehorgien locker aus) , und der Polizist hat netterweise nur 73 km/h in das"Ticket" eingetragen.

Wahrscheinlich weil er bei der Kontrolle meiner Papiere meinen Organspenderausweis gesehen hatte, und daran erkannt hatte das ich im Grunde genommen doch ein "netter, sozial eingestellter Gutmensch" bin. :D

Abzüglich der üblichen Toleranz von 3 km/h bin ich so ganz knapp um Punkte in Flensburg herumgekommen.

Ein Fahrverbot hätte ich aber wohl nicht bekommen , da fehlten wohl noch 10km/h mehr.

Gruß

Reimund

der sich über seine Sch... neue Tastatur ärgert, die ein paar Tasten einfach ignoriert

Zitat:

Original geschrieben von Broetchenexpress

Was mich allerdings wundert, ist das die kein Foto mitgeschickt haben.

Das könnte bedeuten das sie wohl nur ein prima Foto von Deinem Helm haben, aber vom Gesicht allenfalls Augen und Nase erkennbar sind.

nö...bei firmensfahrzeugen oder auch wzeirädern wird prinzipiell erstmal kein foto mitgeschickt.....der te hat hier ja erstmal die unterlagen zur fahrerfeststellung bekommen.....

du kannst zwar angeben, das du nciht weißt wer gefahren ist, allerdings kann es dann durchaus passieren, das die polizei in deiner nachbarschaft mit den blitzerfotos hausieren geht und fragt wer denn immer diese mottorradkleidung anhätte...

Bin kein Polizist oder Staatsanwalt und kann nur spekulieren - ich kann mir aber gut vorstellen, dass sie bei einem sehr jungen Fahrzeughalter in der Probezeit bei der Raserei schon etwas mehr Aufwand investieren werden, um das zu prüfen, als wenn ein 70-jähriger mit 15 km/h drüber geblitzt wird.

am 4. April 2009 um 23:05

Zitat:

Original geschrieben von squishy89

Jetzt meine Fragen: Wenn ich angebe, dass ich zu dem Zeitpunkt zu Hause war und nicht weiß, wer das Motorrad gefahren ist, müssen die Herren in Grün doch erstmal beweisen, dass ich auch wirklich gefahren bin, oder?

Das ist Richtig!

 

Zitat:

Wenn ich abstreite, gefahren zu sein, sie mir aber durch Film/Foto nachweisen können, dass ich es doch war, wird das ganze dann noch teurer?

Nein, denn als Beschuldigter mußt Du nicht die Wahrheit sagen sondern darfst ungeniert lügen.

 

Zitat:

Wenn sie mir nicht nachweisen können, dass ich es war, bekomme ich dann ein Fahrtenbuch aufgebrummt?

Möglicherweise, ist aber keineswegs zwingend. Das Führen eines eines Fahrtenbuches wird in der Regel dann verhängt, wenn sich der tatsächliche Fahrer nicht ermitteln läßt und der Halter des Fahrzeuges seine Mitarbeit bei der Ermittlung verweigert. Wenn es Dir gelingt glaubhaft zu machen, daß Du wirklich nicht weist wer gefahren ist, dann könntest Du um ein Fahrtenbuch herum kommen.

 

Zitat:

Was passiert mit dem Fahrtenbuch, wenn das Motorrad umgemeldet wird, bspw auf Bruder/Vater etc?

Wenn Du das Bike veräuserst, dann muß der neue Eigentümer natürlich kein Fahrtenbuch mehr führen, mithin ist dieses dann der Wertstoffsammlung zuzuführen.

am 5. April 2009 um 0:40

@ Dr. A. Mok

Also ich habe mit dem letzten Bettelbrief des Ordnungsamtes unaufgefordert ein wunderschönes , gestochen scharfes Foto von meinem Helm und meiner Oberkörperbekleidung bekommen.

@ Hadrian

Das man sich tunlichst neue Mopedbekleidung und einen neuen Helm besorgen sollte (notfalls leihweise oder per Tausch ) hatte ich ja schon erwähnt.

Was das Fahrtenbuch angeht, so ist die Angelegenheit ein wenig komplizierter.

Natürlich kann man das Fahrzeug verkaufen, und der neue Besitzer hat nix mehr damit am Hut.

Aber wenn der Fahrtenbuchpflichtige das Fahrzeug immer noch nutzt, z.B wenn er es an Vater, Bruder oder Onkel verkauft hat, dann gibt es mächtig Ärger.

Mein vorletzter Chef kann da ein langes und lautes Liedchen von singen.

Dessen Punktekonto war schon fast "volljährig" (sprich es waren fast 18 Punkte erreicht) als es ihn mal wieder "erwischt " hatte.

Dunkelrote Ampel, zum Glück nur von einer Zivilstreife von hinten beobachtet.

Der Führerschein wäre auf alle Fälle für eine sehr, sehr lange Zeit futsch gewesen.

Also mittels einer ganzen Herde Rechtsverdreher Einspruch eingelegt,und gegen Auflage eines Fahrtenbuches wurde das Verfahren eingestellt.

Nun ist ein Fahrtenbuch aber insofern von Übel, als das man ganz schlecht irgendwelche unbekannten Fremden für seine Schandtaten vorschieben kann.

Also sollte das lästige und verräterische Ding weg !

Nun hatte seine Tochter just zu dem Zeitpunkt ihren Führerschein gemacht.

Also wacker den teuren BMW nominell auf die Tochter überschrieben, und damit es nicht so auffällt zur Sicherheit auch an deren Studentinnenwohnort angemeldet.

Ein neues Auto wollte er aber auch nicht, weil dann hätte er doch wieder Buch führen müssen.

Dummerweise fiel das Ganze dann bei einer ganz normalen Routinekontrolle auf, und das auch nur weil der Sherriff sich dafür interessierte warum ein Hemeraner mit einem Auto mit Dortmunder Kennzeichen in einer Anliegerstrasse herumfuhr.

Die Erklärung dafür hat er mir nie verraten, aber der Kadi hat die ihm wohl nicht abgekauft und ihm wegen vorsätzlichen Verstosses gegen die Auflage ein Fahrtenbuch führen zu müssen , erst einmal für über 1 Jahr die Karte gelocht.

Kann mich da noch sehr gut dran erinnern, weil ich ihn deshalb öfters durch die Gegend kutschieren musste.

 

Gruß

Reimund

Kurz und knapp:

Nix Fahrtenbuch....das Stichwort heisst inzwischen Halterhaftung. Im Klartext - Verlängerung der Probezeit, Aufbauseminar und Strafe (was meiner Ansicht nach auch angebracht ist, da manche offensichtlich nur was lernen, wenn´s richtig weh tut!).

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA

Kurz und knapp:

 

Nix Fahrtenbuch....das Stichwort heisst inzwischen Halterhaftung. Im Klartext - Verlängerung der Probezeit, Aufbauseminar und Strafe (was meiner Ansicht nach auch angebracht ist, da manche offensichtlich nur was lernen, wenn´s richtig weh tut!).

 

Gruß

Frank

Kann ich zustimmen, kenn ich von mir, hab das alles damals auch mitgemacht (Probezeitverlängerung, Nachschulung usw., 1 Monat Fahrverbot)..

Kam aber alles durchs Auto zustande. ;)

 

Ich find die Mentalität aber auch ka**e...a'la "Ich bau scheiße bzw. halte mich nicht an die Regeln und bin dann zu feige dafür die Konsequenzen zu tragen."

 

Daher: Nimm die Strafe an und steh's durch wie ein Mann.

 

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen