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Preis Motoröl-und Bremsflüssigkeitswechsel beim E61 550i VFL

BMW 5er E61
Themenstarteram 17. Januar 2012 um 11:29

Hallo,

 

bei meinem 550i steht in nächster zeit der Wechsel von Motoröl und Bremsflüssigkeit an. Mich würde interessieren was diese Arbeiten bei BMW kosten oder zugelassenen Stationen wie ATU usw. mit Stempel (wegen erhalt Rostgarantie).

 

Viele Grüße

 

Tobi

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18 Antworten

bei ATU aufpassen,

die pumpen mancherorts das Öl nur ab, statt es abzulassen,

dann verbleibt der ganze Schmadder in der Ölwanne

Themenstarteram 17. Januar 2012 um 11:51

Zitat:

Original geschrieben von kanuspezi

bei ATU aufpassen,

die pumpen mancherorts das Öl nur ab, statt es abzulassen,

dann verbleibt der ganze Schmadder in der Ölwanne

Danke!!!

Zitat:

Original geschrieben von Tobicruiser

Hallo,

 

bei meinem 550i steht in nächster zeit der Wechsel von Motoröl und Bremsflüssigkeit an. Mich würde interessieren was diese Arbeiten bei BMW kosten oder zugelassenen Stationen wie ATU usw. mit Stempel (wegen erhalt Rostgarantie).

 

Viele Grüße

 

Tobi

Hallo, also bei BMW wirst Du für einen Liter ÖL ab 16€ aufwärts zahlen. Ich bestelle mein ÖL immer Online, der Liter ab 6€ wohlgemerkt genau das gleiche was auch bei BMW rein kommt und nehme es mit. Oder selber machen aber da Du ja noch die Bremsflüssigkeit (der Wechsel ca.50€ in der Freien) mit machen möchtest gehst Du auf jeden Fall in die Werkstatt.

 

http://www.ebay.de/sch/i.html?...

 

PS. Was hat die Rostgarantie mit dem ÖL zu tun ? ;)

Wartungsstempel von ATU oder sonstigem Schrott = Verlust jeglicher Kulanz und Garantien.

Mich interessiert das Thema auch, bislang ja noch nicht viel zum Topic.

Hat jemand die Preise für Standardumfang Oilservice und Bremsflüssigkeitswechsel?

Bei kleineren Modellen Ölservice Standardumfang so um 120 und BF auch den Dreh. Beim V8 sicher auch in dem Bereich (?)

Habe am Samstag die Bremsflüssigkeit bei PitStop wechseln lassen. 34,90€

Dot 4. E61 530d. Ich denke bei deinem wird es das selbe kosten...

Themenstarteram 17. Januar 2012 um 17:13

Zitat:

Hallo,

Also wie mir bekannt ist darf jede meisterwerkstatt einen Service machen und die Garantie bleibt erhalten?!?!?

 

Vg

Bin auch der Meinung das die Garantie erhalten bleibt aber die Kulanz ist auf jeden Fall weck.

Themenstarteram 17. Januar 2012 um 17:29

Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt?

Als Kunde habern Sie die Wahl. Lesen Sie, wo Sie mit Ihrem Auto am besten aufgehoben sind.

Die Vertragswerkstatt

Die Vertragswerkstatt ist an einen oder mehrere Hersteller vertraglich gebunden. Die Betriebe bieten vom Ölwechsel über Inspektionen und Standard-Reparaturen bis hin zur Lösung kniffliger Probleme in der Elektronik meist das gesamte Spektrum automobiler Serviceleistungen.

Komplette Ausstattung der Werkstätten, fahrzeugtypische Schulungen der Mitarbeiter sowie umfassende Ausrüstung mit Spezialwerkzeugen haben ihren besonderen Preis. Hier sind Sie in jedem Fall richtig, wenn Sie ein junges Auto fahren und es sich um eine Reparatur im Rahmen der zweijährigen gesetzlichen Sachmängelhaftung handelt. Nach den gesetzlichen Regelungen muss die Nachbesserung beim Verkäufer durchgeführt werden. Reparaturen im Rahmen der Sachmängelhaftung sind kostenlos. Ebenfalls anzuraten ist der Besuch in einer Vertragswerkstatt, wenn es sich um eine Reparatur aus der Herstellergarantie bei Neufahrzeugen handelt. Herstellergarantien werden oft zusätzlich angeboten und greifen unabhängig von der Sachmängelhaftung ein.

Auch bei Reparaturen außerhalb der Garantie sollte es man sich insbesondere bei Fahrzeugen jüngerer Baujahre gut überlegen, welche Werkstatt man aufsucht. Grundsätzlich dürfen Sie sich hier an freie Werkstätten wenden. Nach der EU-weiten Regelung (der so genannten Kfz- Gruppenfreistellungsverordnung) müssen die Hersteller akzeptieren, dass der Kunde sein Auto zu Inspektionen oder Unfallreparaturen während der Garantiezeit in eine freie Autowerkstatt bringt. Der Hersteller darf Garantieansprüche nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden. Das Problem dabei: Nach Ablauf der Garantie beteiligt sich der Hersteller manchmal aus Kulanz an Reparaturkosten. Da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung ohne rechtliche Verpflichtung handelt, wird diese oft abgelehnt, wenn vorangegangene Arbeiten am Fahrzeug nicht lückenlos in einer herstellergebundenen Vertragswerkstatt durchgeführt wurden.

Auch bei Fahrzeugen, bei denen es sich um einen Re-Import handelt oder gewisse Alters- und Laufleistungsgrenzen überschritten wurden, können meist nicht mit einer Kulanz des Herstellers rechnen. Ein weiterer Vorteil für das Aufsuchen einer Vertragswerkstatt ist, dass den Mechaniker das Aufspüren komplizierter Fehler häufig schneller gelingt. Hier kann entsprechend viel Erfahrung mit den betreuten Fahrzeugmodellen vorausgesetzt werden. Zusätzlich stehen oft herstellerspezifische Diagnosegeräte, Fehler-Datenbanken sowie speziell geschulte Mechaniker zur Verfügung.

Die freie Werkstatt

Dazu gehören sowohl markenunabhängige Einzelbetriebe, als auch sogenannte Systemwerkstätten. Wobei hierbei zwischen Filialbetrieben wie zum Beispiel ATU und Pit Stop oder Lizenzbetrieben wie beispielsweise Automeister, autofit oder 1a unterschieden wird. Genauso vielförmig wie das Erscheinungsbild ist auch das Reparaturangebot. Das Haupttätigkeitsfeld liegt bei Service- und Standardarbeiten (Kupplung, Bremsen Auspuff). Meist werden die Leistungen zu günstigeren Stundensätzen erbracht, weil nicht alle Reparaturen angeboten werden und die Werkstattausrüstung eingeschränkt ist.

Zur Reparatur wird primär auf preiswertere Ersatzteile aus dem freien Teilehandel zurückgegriffen und nicht auf die teuren Originalteile. Auch der Einbau von Gebrauchtteilen - um zu sparen – stellt meist kein Problem dar. Besonders empfehlenswert sind freie Werkstätten für ältere Autos, die keinerlei Garantie mehr haben. Allerdings dürfen auch Service- und Unfallinstandsetzungsarbeiten an jüngeren Fahrzeugen ohne Verlust von Gewährleistung oder Garantie durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Werkstatt die anfallenden Reparaturen fachkundig nach Herstellervorgabe ausführt. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass Anträge auf Kulanz nach Ablauf der Garantie vom Hersteller abgelehnt werden, wenn das Fahrzeug in einer freien Werkstatt war und der Hersteller als Kulanzgeber davon erfährt.

Themenstarteram 17. Januar 2012 um 19:08

Hallo,

mal angenommen ich mach den Ölwechsel selbst mit richtigen Öl ;-).

Was ist denn mit meiner 12 Jahre Rostgarantie? Ist die dann auch futsch oder

ist nur die Kulanz verloren. Meiner ist EZ10/2006 und hat 70000km wer weiß

ob da Kulanz überhaupt noch ein Thema ist?

 

VG

Hallo Tobicruiser !

Kulanz kannst bei dem alter vergessen !!

LG

Ist die Rostgarantie nicht auch nur 6 Jahre???

am 19. Januar 2012 um 13:23

Zitat:

Original geschrieben von dreini1985

Ist die Rostgarantie nicht auch nur 6 Jahre???

Laut meinem freundlichen 3 Jahre...

trotzdem wird jetzt an meinem 6 Jahre (1Monat) alten 525d die heckklappe auf Kulanz gemacht ^^

Themenstarteram 19. Januar 2012 um 17:16

Bis Bj2004 gibt BMW leider nur 6 Jahre. Ab 2004 dann 12 Jahre. Garantiezeit beginnt ab Tag der EZ

Das heißt ja das ich 12 Jahre habe (BJ 2006). Und da ich immer in eine Meisterwerkstatt fahre, wird die ja auch bestehen bleiben :D

Danke für die Info.

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