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Preisanhebung nach Vertragsabschluss

BMW i4 I04
Themenstarteram 4. April 2022 um 17:03

Habe im Oktober 21 einen I4 M50 bestellt.Der Wagen soll im 3.Quartal 22 geliefert werden.

Nun habe ich noch 2 kleine Konfugaritionsänderungen vorgenommen.

Die Bestätigung wies dann plötzlich bereinigt um die Änderungen einen um 950 € höheren Endpreis aus.

Laut Vertrag ist das ja nach 4 Monaten möglich eine Preiserhöhung weiterzugeben.

Machen es die Händler? Oder wird es kulant behandelt? Wie ist Eure Erfahrung

VG André

30 Antworten

Zitat:

@fly7000 schrieb am 4. April 2022 um 19:03:05 Uhr:

Habe im Oktober 21 einen I4 M50 bestellt.Der Wagen soll im 3.Quartal 22 geliefert werden.

Nun habe ich noch 2 kleine Konfugaritionsänderungen vorgenommen.

Die Bestätigung wies dann plötzlich bereinigt um die Änderungen einen um 950 € höheren Endpreis aus.

Laut Vertrag ist das ja nach 4 Monaten möglich eine Preiserhöhung weiterzugeben.

Machen es die Händler? Oder wird es kulant behandelt? Wie ist Eure Erfahrung

VG André

War bei mir auch so. Wollte was ändern, was nur ging, wenn ich gleichzeitig die Preiserhöhung akzeptiere. Der Verkäufer meinte, dass ich dazu sowieso noch Post bekommen hätte.

Gruß

Tommy

Sofern du etwas nachkonfigurierst wird in der Regel auch der aktuelle Preis berücksichtigt. Wenn du Pech hast haben sich auch die Leasingkonditionen verschlechtert, die musst du dann natürlich auch schlucken.

Ich wollte bei meinem bestellten iX3 ebenfalls etwas nachordern, leider hat BMW zwischenzeitlich die Restwerte gesenkt, sodass die Rate um 120€ gestiegen wäre. Habe ich natürlich nicht gemacht.

Habe auch im Oktober 21 einen i4M50 bestellt.2Wochen später habe ich eineÄnderung vorgenommen.Der Preis wurde bei mir auch um 950 Euro erhöht zusätzlich zur Änderung.

Ich habe auch in 10/21 bestellt.

Als ich zuletzt das Leder farblich umbestellt habe und explizit darauf hingewiesen hatte, dass ich die Änderung nur möchte wenn kostenneutral. Die Antwort: der Preis würde so oder so nach angepasst.

Themenstarteram 4. April 2022 um 21:01

Ja das hab ich auch schon gehört

Ist mir auch so passiert.

Ich wollte eine kleine Änderung an meinem im September bestellten iX vornehmen lassen falls dies kostenneutral sein würde.

Trotz dieser Bitte bekam ich eine AB mit erhöhtem Listenpreis.

Der Verkäufer meinte auch, dass ich diese sowieso bekommen hätte.

Ich hab ihm das mal geglaubt. Die feine englische Art von BMW ist es aber nicht.

In (nur?) Österreich werden nur Erhöhungen weiter gegeben, wenn es die Steuer (Nova, ...) betrifft.

Mein Händler hatte nach einer Änderung auch einen 1800 Euro höheren Listenpreis, dies aber wieder korrigiert, da er das nur übersehen hat.

Zitat:

@xdaswarsx schrieb am 5. April 2022 um 08:15:44 Uhr:

Ist mir auch so passiert.

Ich wollte eine kleine Änderung an meinem im September bestellten iX vornehmen lassen falls dies kostenneutral sein würde.

Trotz dieser Bitte bekam ich eine AB mit erhöhtem Listenpreis.

Der Verkäufer meinte auch, dass ich diese sowieso bekommen hätte.

Ich hab ihm das mal geglaubt. Die feine englische Art von BMW ist es aber nicht.

Leasing? Wenn ja muss es ja auch eine Neuberechnung der Leasingrate geben.

Zitat:

@stussy82 schrieb am 5. April 2022 um 09:54:55 Uhr:

Leasing? Wenn ja muss es ja auch eine Neuberechnung der Leasingrate geben.

Nein, Kauf.

Leasing. Habe die Anpassung noch nicht gesehen.

Zitat:

@Seppim schrieb am 5. April 2022 um 08:18:42 Uhr:

In (nur?) Österreich werden nur Erhöhungen weiter gegeben, wenn es die Steuer (Nova, ...) betrifft.

Mein Händler hatte nach einer Änderung auch einen 1800 Euro höheren Listenpreis, dies aber wieder korrigiert, da er das nur übersehen hat.

Da würde dann ein E Auto nie angepasst. Eher nein. Geht bei "uns" genauso.

Normalerweise flattert da dann bei einer Preisanpassung dieser Größenordnung einfach eine neue Auftragsbestätigung mit den geänderten Preisen rein, und wer einen genehmigten Leasing-Antrag hat, bekommt auch gleich eine Neuberechnung der Leasing-Rate mit dran geheftet. Da braucht es zuvor keine Bestell-Änderung, die neue AB kommt, so sicher wie das Amen in der Kirche. Sollte ein Händler kulant sein, muss er trotzdem eine neue AB erstellen und dann halt in der Fahrzeugberechnung den Rabatt höher ausweisen, aber bei E-Autos von BMW wird das eher schwierig, da gibt es sehr restriktive Vorgaben vom Werk.

Und wie in Österreich bleibt 59.990.- für die Förderung als Grundpreis sicher noch einige Zeit.

Zitat:

@harald335i schrieb am 7. April 2022 um 23:36:04 Uhr:

Normalerweise flattert da dann bei einer Preisanpassung dieser Größenordnung einfach eine neue Auftragsbestätigung mit den geänderten Preisen rein, und wer einen genehmigten Leasing-Antrag hat, bekommt auch gleich eine Neuberechnung der Leasing-Rate mit dran geheftet. Da braucht es zuvor keine Bestell-Änderung, die neue AB kommt, so sicher wie das Amen in der Kirche. Sollte ein Händler kulant sein, muss er trotzdem eine neue AB erstellen und dann halt in der Fahrzeugberechnung den Rabatt höher ausweisen, aber bei E-Autos von BMW wird das eher schwierig, da gibt es sehr restriktive Vorgaben vom Werk.

Jein.

Das gilt wohl nur für Geschäftskunden.

Privatkäufer müssen der Preisanhebung aktiv zustimmen.

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