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Privat Haftpflichtschaden?

Servus,

folgendes ist leider passiert und ich hätte gerne eure Meinung dazu.

Mein Motorrad stand bei mir im Hof als die Tante meiner Frau zu Besuch kam, diese wollte sich in die Sonne setzen und dazu mein Motorrad wegschieben. Dabei ist es ihr wohl aus der Hand gerutscht und gegen eine Mauerkante geknallt, Tank und Verkleidung kaputt. (war selber nicht live dabei, war im Haus).

Sie mag dies nun ihrer Privat-Haftpflicht melden, zahlt die sowas?

Hm, muss ich irgendwas beachten? So wie es oben steht ist es passiert....

Beste Antwort im Thema

Naja, diese "Motorrad umgefallen" Schäden... Ich sage hier nix. Sie soll den Schaden einfach der Versicherung melden und abwarten...

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Hi,

ja sowas sollte normal die private Haftpflicht abdecken,jedefalls sehe ich das als Laie so :D

Ob die dann zahlt oder nicht hängt sicher vom Einzelfall ab. Nachdem der "Unfall" gemeldet ist würde ich mich mal mit der Versicherung in Verbindung setzten um zu fragen ob die vorher einen Kostnvoranschlag brauchen oder hinterher die Werkstattrechnung sehen wollen.

Gruß Tobias

Naja, diese "Motorrad umgefallen" Schäden... Ich sage hier nix. Sie soll den Schaden einfach der Versicherung melden und abwarten...

am 17. September 2009 um 17:09

Wenn es so passiert ist, soll die Tante deiner Frau den Schaden ihrer Haftpflichtversicherung melden.

 

Andernfalls würde ich es lieber sein lassen :cool:

 

Ohne detaillierte Prüfung wird hier kein Geld fließen.

Es geht halt nix über Frauen Power oder meinetwegen auch mutige Tanten....:D

 

Danke euch schonmal für die Antworten....

Ich würds auch nicht glauben, klingt schon zu sehr "zurechtgelegt" aber es war so.

Hört sich erstmal gut an, prüfen können die gerne, hab sogar die Kratzer an der Wand noch nicht weggemacht ;-))

Zitat:

Original geschrieben von hs-gti

 

Hört sich erstmal gut an, prüfen können die gerne, hab sogar die Kratzer an der Wand noch nicht weggemacht ;-))

Warum auch?

Das soll, wenn schon, dann bitte schön auch die Tante machen ...

;-)))

Es ist leider ein Schaden, wie er von einer jeden Versicherung geliebt wird, weil es eben zigtausend Möglichkeiten des Herganges gibt. Wollte sie das Motorrad wirklich nur selbst wegschieben (warum überhaupt ohne Dich zu fragen....ich würde mir das nicht erlauben, sondern Dich bitten) oder hat ihr Auto das Motorrad zufällig bewegt etc. pp. - Du weisst es ja nicht, hast aber den Schaden. Es ist leicht, die private Haftpflichtversicherung zu belasten, obwohl evtl. eine Andere zuständig ist. Auch das wäre Betrug!

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Es geht halt nix über Frauen Power oder meinetwegen auch mutige Tanten....:D

Lass in dem Fall der Versicherung die Überprüfung der Angelegenheit und akzeptiere das Ergebnis, ich hoffe, die Tante Deiner Frau mag Dich dann noch oder umgekehrt!

Ich würde dem TE und der Tante empfehlen, mal richtig in sich zu gehen und wenn man dann ehrlich zu sich selbst immer noch sagen kann: Ja, genau so ist der Schaden wirklich passiert! dann der PHV der Tante melden.

Im anderen Fall kann ich von der Meldung nur abraten. Nicht nur, dass der Schaden nicht reguliert wird, es werden auch die Aufwendungen (Sachverständiger) in Rechnung gestellt, evtl. auch gesamtschuldnerisch.

Gruß

traumzauber

Die meisten (oder sogar alle?) privaten Haftpflichten haben allerdings eine "Benzinklausel", sprich Schäden an Auto/Motorrad/Fluzgzeug/Sportbooten werden nicht reguliert oder nur in ganz besonderen Sonderfällen - da hilft sicher ein Anruf oder ein Blick in die (meist ja sehr umfangreichen) Versicherungsbedingungen.

Hi,

die Benzinklausel würde den beschriebenen Fall aber keineswegs abdecken.

Wäre Tantchen mit dem Motorrad aufm Hof gefahren (was sich ja nachweisen lässt) und hingefallen, dann (!) kommt unser Freund Benzinklausel zum Einsatz. Bei der beschriebenen Vorgehensweise nicht.

Grüße

Schreddi

Im Netz finden sich genug Beispiele gerade zum Schieben eines Motorrads, das regelmässig wohl als "Nutzung" angesehen wird - auch wenn damit weder gefahren werden soll noch einem anderen Fahrzeug Platz gemacht werden soll.

Auch ohne Motor kann man das Bewegen des Fahrzeugs seinem "Betrieb" zuzurechnen.

Dass KFZ Schäden die durch das Fahren nicht gedeckt sind ist ja sowieso klar dafür gibt es ja die kfz hp / kasko

Ich mein ja nur dass es eben bei Schäden an Fahrzegen nicht immer so einfach ist mit der Privat HP

Die Benzinklausel schließt den Gebrauch von Fahrzeugen aus. Und der geht deutlich weiter als der Betrieb von Fahrzeugen.

Und ich würde nicht darauf Wetten, dass viele Versicherer das "Umparken" eine Fahrzeugs nicht dem Gebrauch zurechnen.

Wir auf jedenfall spannend, wie der Versicherer reagiert:D

So, haben alles so geschildert wie es wirklich passiert ist und es scheint keine Probleme zu geben.

Der Gutachter war gestern da und hat den Schaden aufgenommen.

Danke aber an alle.

Hier kommt die Regel zum Ansatz, daß die Tante das Motorrad unberechtigt bewegt hat. Hätte sie es in Deinem Auftrag getan, wäre die Privathaftpflicht nicht eingetreten, sondern maximal eine Kasko oder (allerdings für den Schaden an der Mauer) Deine KFZ-Haftpflicht.

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