privat kauf arglist oder nicht?
Hallo habe vor einer Woche einen bmw 530i e60 gekauft von privat, einen Tag nach dem Kauf ging eine gelbe Lampe an, und der wagen ging einfach aus.
Beim versuch zu starten tad er sich ca 1 Sekunde schwer. beim auslesen der Fehler in der werkstatt meinte man das es die vanos oder die steuerkette wäre, man den Motor aber auf machen müsste um genaueres sagen zu können.
Kosten Punkt ca 1500 -2500euro der Verkäufer meint er weiss da nichts von, der wagen war bei ihm Top in Schuss..
Nun habe ich mit dem Händler telefoniert wo er das Auto her hatte, der sagte mir das er ja Kontakt mit dem Verkäufer hat da er sich ein neues Auto kaufen will.
Mir wurde gesagt das er das Auto verkaufen möchte da er ein Firmen wagen hat und ihn nicht mehr braucht. Irgendwie komisch ich glaube er hat das Auto verkauft weil er davon wusste. Was meint ihr arglistige verschwiegen heit oder nicht?
Danke schonmal
Beste Antwort im Thema
Das nachzuweisen dürfte noch schwieriger sein, als deinen Beitrag ohne Punkt und Komma zu lesen.
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17 Antworten
Das nachzuweisen dürfte noch schwieriger sein, als deinen Beitrag ohne Punkt und Komma zu lesen.
Wenn das mal nicht ne perfekte Antwort ist
: )))))))
Mit freundlichen Grüßen marc
Stimmt, krieg auch Kopfschmerzen beim lesen
Eine ordentliche Diagnose und hier eine ordentliche Fehlerbeschreibung wäre zunächst angebracht.
Aber nicht eine mal so eben auf Zuruf, wie kommen die Leute immer so im Vorbeigehen auf solche Diagnosen.
Auch mehr Daten zum Auto wären mal ganz wichtig.
Das stinkt zwar ... aber im Privatbereich alles nicht gerichtsfest.
Da steht immer Aussage gegen Aussage.
Rein statisch kann es auch immer mal sein - so würde ein gegnerischer Anwalt
argumentieren, das von 1.000 Übergängen vom Verkäufer zum Käufer sich genau
1 Tag, 2 Tage oder eine Woche später schon ein Defekt zeigt, von dem der Verkäufer
aber nicht zwingend gewusst haben muss, es sei denn, das es im technisch zwingend
auffallen musste. Aber wieso ist es dann dem Käufer bei der Probefahrt nicht aufgefallen?
Konnte man den Fehler vertuschen, wurde er sichtbar vertuscht?
All solche Fragen stellen sich da juristisch.
Hätte der Käufer bei sorgfältiger eigener Prüfung und/oder der Prüfung z.B. des ADAC
den Fehler entdecken können oder müssen usw..
Das einzige was im Privatkauf bei Fahrzeugen meist eindeutig zur Rücknahmen führt
sind wohl das Thema 'Unfall-Fahrzeug'.
Wenn im Kaufvertrag vom Verkäufer bestätigt wurde, dass dies kein Unfallfahrzeug ist
und sich später doch herausstellt, dass es ein Unfallfahrzeug war, dann hat man als
Käufer Chancen und zwar selbst dann, wenn der Verkäufer selbst nicht mal davon
wusste, also selbst mal vorher reingefallen ist.
Kurz: Dein Situation ist jetzt echt Scheiße. Höchstens um Nachlass bitten geht.
Gerichtlich würde das abgeschmettert.
Der Wagen hat 119000 km gelaufen,Bj 2006.
Es ist der n52b30 Motor mit 258 ps.
Ich habe im stand leichte drehzahl Schwankungen und der wagen ist mir bereits einmal ausgegangen, im leerlauf verschluckt er sich auch ein wenig wenn man Gas gibt ansonsten läuft der motor eigendlich super. Hier noch ein Bild der Fehler die ausgelesen wurden
SORRY WEGEN DER RECHTSCHREIBUNG.
Moin,
das mit arglistiger Täuschung kann Du sein lassen! Der Wagen lief doch direkt nach dem Kauf, oder!? Daher hat Dir der Verkäufer bei der Übergabe ein Auto im OK Zustand übergeben. Was kann er dafür, das 1.Tag später ein Fehler auftritt. Konnte er das wissen?? Denke kaum das Du das belegen kannst. Oder wie heißt es so schön? Einfach Pech gehabt!
Alles klar Danke.
Bin mir eig sicher das er davon wusste..nunja lässt sich nicht ändern
Zitat:
@allesgeht schrieb am 22. März 2018 um 18:36:30 Uhr:
Moin,
das mit arglistiger Täuschung kann Du sein lassen! Der Wagen lief doch direkt nach dem Kauf, oder!? Daher hat Dir der Verkäufer bei der Übergabe ein Auto im OK Zustand übergeben. Was kann er dafür, das 1.Tag später ein Fehler auftritt. Konnte er das wissen?? Denke kaum das Du das belegen kannst. Oder wie heißt es so schön? Einfach Pech gehabt!
Du hast wahrscheinlich recht damit, dass der Käufer nicht beweisen kann, ob der Verkäufer von dem Schaden wusste.
Aber Du ergreifst mit Deiner rhetorischen Frage "Konnte er das wissen??" und der Argumentation mit der Probefahrt vor dem Kauf Partei für den Verkäufer. Könnte es nicht auch sein, dass er einfach so oft versucht hat sein Fahrzeug zu verkaufen, bis der Fehler bei einer Probefahrt zufälligerweise mal nicht auftritt? Ist das dann auch noch "Einfach Pech gehabt!", oder ist man dann nicht doch auf einen Betrug hereingefallen?
Dafür gibt es Gebrauchtwagenchecks und BMW zum auslesen. Dies wurde anscheinend nicht in Anspruch genommen.
Bei Privatverkauf ist das eben Glück oder Pech. Nachweisen kann man das nicht. Mit viel Gutachten und Anwalt möglicherweise da heißt es aber zunächst einmal Vorkasse. Habe auch mal so einen Wagen erwischt und konnte nichts nachweisen. Pech nennt man sowas. Habe den Wagen aber auf die selbe Art wieder abstoßen können .
Naja ich bin rechtsschutzversichert und ich hatte einen Check durchführen lassen,Fehler Speicher vorher leer gemacht .?!
Wie auch immer ich versuche erstmal ein wenig Geld wieder zu bekommen..
Danke für die antworten
Vermutlich nur die Magnetventile... ;-) mal die SuFu probieren...
Zitat:
@mucisland schrieb am 22. März 2018 um 19:37:38 Uhr:
Zitat:
@allesgeht schrieb am 22. März 2018 um 18:36:30 Uhr:
Moin,
das mit arglistiger Täuschung kann Du sein lassen! Der Wagen lief doch direkt nach dem Kauf, oder!? Daher hat Dir der Verkäufer bei der Übergabe ein Auto im OK Zustand übergeben. Was kann er dafür, das 1.Tag später ein Fehler auftritt. Konnte er das wissen?? Denke kaum das Du das belegen kannst. Oder wie heißt es so schön? Einfach Pech gehabt!
Du hast wahrscheinlich recht damit, dass der Käufer nicht beweisen kann, ob der Verkäufer von dem Schaden wusste.
Aber Du ergreifst mit Deiner rhetorischen Frage "Konnte er das wissen??" und der Argumentation mit der Probefahrt vor dem Kauf Partei für den Verkäufer. Könnte es nicht auch sein, dass er einfach so oft versucht hat sein Fahrzeug zu verkaufen, bis der Fehler bei einer Probefahrt zufälligerweise mal nicht auftritt? Ist das dann auch noch "Einfach Pech gehabt!", oder ist man dann nicht doch auf einen Betrug hereingefallen?
Vorallem der Fehler ist ja auch irgendwie berechenbar.
Ich fahre morgens zur Arbeit alles gut keine Lampe, wenn ich nachmittags nachhause fahre geht sie erst an.
Fehler löschen lassen , und nächsten Tag das gleiche Spiel.
Der Fehler tritt immer erst bei der zweiten fahrt des Tages auf.
Und dann auch nur wenn eine gewisse Zeit zwischen lag..
Zitat:
@Moise schrieb am 22. März 2018 um 21:14:49 Uhr:
Vermutlich nur die Magnetventile... ;-) mal die SuFu probieren...
Würden die dann nicht ein eindeutigen Fehler im steuergerät hinterlassen ?
Nö,eher genau die Fehler,die bei dir drinstehen,kenn ich von meinem ;-)