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Privat oder doch lieber Händler?
Hi liebe Community,
habe direkt die nächste Frage zum Autokauf.
Was empfiehlt ihr mir eher: Privatkauf oder doch beim Händler?
Für den Privatkauf spricht natürlich der oftmals günstigere Preis - allerdings fehlt hierbei die Garantie.
Ich weiß es gibt scshwarze Schafe aber wird man beim Privatkauf wirklich häufig "über den Tisch gezogen"?
Könnt ihr mir Tipps geben für einen eventuellen Privatkauf?
Um es zu konkretisieren geht es um dieses Inserat:Astra J 1.6 T
Das Auto bekomme ich bei keinem Händler für das Geld mit der Ausstattung.
Konnte den Inserent bereits per Mail-Verkehr auf 10.200€ - ohne Winterreifen handeln.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Spencer_
Zitat:
Original geschrieben von Bleede
Schon mal was von Gewährleistung gehört?
Gibt es schon seit 2002 nicht mehr...
Soll ich dich jetzt auslachen oder Googlest selber?
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27 Antworten
Händlergarantie ist oftmals für den A......, zu viele Klauseln....
Zitat:
Original geschrieben von choco123
Händlergarantie ist oftmals für den A......, zu viele Klauseln....
Macht vielleicht nur Sinn bei nem Jahres oder 2jahreswagen
Bei einem lückenlosen Wartungsnachweis kein Problem, denke ich.
Empfehlenswert wäre eine Vorstellung beim TÜV/Dekra vor dem Kauf oder zumindest beim Opel-Vertragshändler der sich gegen geringe Gebühr das Auto mal ansehen soll. Man kann natürlich im Nachhinein immer Pech haben, die Wahrscheinlichkeit, wenn mit dem Fahrzeug alles in Ordnung ist, ist in diesem Fall aber eher gering.
Muss man im Endeffekt mit sich selbst ausmachen.
Sehe ich auch so. Je "jünger" der Gebrauchte ist desto eher lohnt sich der Gang zum Händler und auch die Garantie. Aber auch beim Privatverkauf, sind ja nicht alles nur Verbrecher. Was man da alles im Internet liest, da könnte man wirklich der Meinung sein, jeder der ein Auto privat verkauft ist ein Verbrecher. Wenn man allerdings die paar Grundsätze, die es gibt, beachtet und nicht dem "Gier frisst Hirn" Phänomen erliegt, findet man auch auf dem Privatmarkt tolle Autos.
Jetzt konkret:
- Vorher über Modell/BJ-bedingte Schwächen informieren
- Hinfahren, Probefahrt machen
- VK ausquetschen, sämtliche Papiere zur Historie zeigen lassen.
Positiv ist er hat mir gesagt das Auto ist Checkheftgepflegt und er erkundigt sich wo bei ihm im Umkreis eine Dekra / TÜV ist und hat auch kein Problem damit, das Auto checken zu lassen.
Das klingt doch vertrauensvoll oder?
Durchaus ja.
Schon mal was von Gewährleistung gehört?
Als privater Verkäufer ist man gegenüber einem privaten Käufer in der Pflicht alle einem selbst bekannten Mängel und auch relevante Reperaturen und Unfallinstandsetzungen genau zu benennen und im Kaufvertrag zu fixieren. Dann gilt auch gekauft wie gesehen und das Auto sollte danach vom Altbesitzer nicht mehr einen Meter bewegt werden.
Zu einer Fachwerkstatt zu fahren hat von meinen Altautokäufern noch keiner verlangt, macht aber durchaus Sinn bei älteren KFZ oder hohen km Ständen. Ich hab immer recht junge Autos verkauft, vermutlich hat das deshalb keiner verlangt.
Ergänzen würd ich noch das man auch noch auf die Reifen schaut. Wie sehen die Flanken aus. Wurde eine gängige Marke montiert oder noch schnell so ein Hatschbatsch Billigreifen. Wie alt sind die Reifen, ggf zu alt. Das zeugt schon davon ob mit dem Fahrzeug ordentlich umgegangen wurde, ob man geschaut hat das man ein sicheres KFZ fahren tut.
Zitat:
Original geschrieben von Bleede
Schon mal was von Gewährleistung gehört?
Gibt es schon seit 2002 nicht mehr...
Zitat:
Original geschrieben von Spencer_
Zitat:
Original geschrieben von Bleede
Schon mal was von Gewährleistung gehört?
Gibt es schon seit 2002 nicht mehr...
Soll ich dich jetzt auslachen oder Googlest selber?
Vielleicht meint er die D-Mark.
Noch was....Klauseln wie "gekauft wie gesehen" sind Nonsense und im Fall der Fälle nutzlos.
Beim Privatverkauf entfällt der Gewährleistungsanspruch und das reicht auch schon.
Diese Gewährleistung ist beim Händler in den ersten 6 Monaten eine feine Sache. Garantien machen wirklich nur bei neuen/teuren Autos Sinn.
Das kann sein. War das aber nicht schon 2001?
Gewährleistung im Privatverkauf entfällt nicht automatisch. Es muß im Vertrag explizit ausgeschlossen werden.
Dann lach:
Die gesetzlichen Mängelansprüche werden oft immer noch trotz des seit dem 01.01.2002 geltenden neuen Schuldrechts fälschlich Gewährleistungsansprüche genannt. Das neue Recht kennt aber keine Gewährleistung mehr, sondern gibt dem Käufer im Falle der mangelhaften Lieferung die in § 437 BGB aufgeführten Mängelansprüche.
Zitat:
Original geschrieben von Bleede
Das kann sein. War das aber nicht schon 2001?
Gewährleistung im Privatverkauf entfällt nicht automatisch. Es muß im Vertrag explizit ausgeschlossen werden.
Das steht doch in jedem "guten" vorgefertigten Kaufvertrag, den man im Netz findet. Wenn jemand auf Biegen und Brechen die gängigen Floskeln in den Vertrag kritzelt, bekomme ich direkt immer ein komisches Gefühl.