- Startseite
- Forum
- Wissen
- Autoverkauf
- Private Gewährleistung EILIG!!!
Private Gewährleistung EILIG!!!
Hallo, kann mir jemand helfen, ich brauche dringend eine Info.
Ich habe vor zwei Wochen mein gebrauchtea Auto verkauft, der Käufer hat (von mir unbemerkt weil ich war gerade abwesend, musste noch etwas holen) in den Vertrag geschrieben das ich garantiere das die Klimaanlage zu 100% funktioniert, ebenso steht im Vertrag "gekauft wie gesehen" da ich mich als "Ahnungsloser" Privatverkäufer schützen wollte. Die Klimaanlage springt an kühlt aber nicht, kann der Verkäufer mir nun eine Rechnung stellen für die Klimaanlage?
Lg K. H.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@flooozz schrieb am 10. November 2016 um 00:07:13 Uhr:
Wenn es ein vorgedruckter vertrag mit gewährleitungsausschluss war sieht es ganz gut für dich aus.
Nein, auch dann sieht es schlecht aus.
Ein genereller Gewährleistungsausschluss wird immer geschlagen von konkret spezifizierten Zusatzvereinbarungen.
Und nein, im ersten halben Jahr hat der Verkäufer zu beweisen, dass der Defekt bei Kauf noch nicht bestanden hat.
Von daher sieht es an der Ecke für die TE nicht gut aus.
Hier würde ich erst mal schauen, ob die Klima wirklich nicht funktioniert (es sei denn, du weißt das eh schon ). Denn zu dieser Jahreszeit lässt sich das doch kaum prüfen. Ansonsten hast du das Recht auf Nachbesserung. Das bedeutet, der Käufer darf nicht einfach es reparieren lassen und dir die Rechnung schicken, sondern du darfst z.B. das Auto in einer Werkstatt deiner Wahl reparieren lassen.
Ähnliche Themen
74 Antworten
Wenn es ein vorgedruckter vertrag mit gewährleitungsausschluss war sieht es ganz gut für dich aus. Gekauft wie gesehen reicht hier nicht. Steht das thema mit der garantie auf beiden kopien des Vertrags? Falls ja kann er dir da blöd kommen, muss aber erstmal beweisen, dass die klima schon bei kauf defekt war. Einfach reparieren lassen und dir ne rechnung schicken geht aber schonmal nicht. Erstmal nicht reagieren und wenn er mit anwalt kommt auch nen anwalt einschalten
Ich muss noch hinzufügen das ich die Klima nie genutzt habe und ich dem Käufer auch mehrmals gesagt habe, denke deswegen hat er das einfach in dem Vertrag geschrieben...
War es denn ein Vordruck von mobile, adac etc. mit dem Zusatz, dass Gewährleistung ausgeschlossen wird?
Falls nicht würde ich dem Käufer anbieten den Wagen zurück zu nehmen und ihm den Kaufpreis zu erstatten. Dann an jemand anderen verkaufen und diesmal einen vordruck nehmen und richtig aufpassen.
Also wenn die Klimaanlage wirklich angeht, dann fehlt höchstwahrscheinlich nur das Kühlmittel.
Kosten ca : 60 €
Nennt sich Klimaservice und dauert ca 30 min.
Zitat:
@flooozz schrieb am 10. November 2016 um 00:07:13 Uhr:
Wenn es ein vorgedruckter vertrag mit gewährleitungsausschluss war sieht es ganz gut für dich aus.
Nein, auch dann sieht es schlecht aus.
Ein genereller Gewährleistungsausschluss wird immer geschlagen von konkret spezifizierten Zusatzvereinbarungen.
Und nein, im ersten halben Jahr hat der Verkäufer zu beweisen, dass der Defekt bei Kauf noch nicht bestanden hat.
Von daher sieht es an der Ecke für die TE nicht gut aus.
Hier würde ich erst mal schauen, ob die Klima wirklich nicht funktioniert (es sei denn, du weißt das eh schon ). Denn zu dieser Jahreszeit lässt sich das doch kaum prüfen. Ansonsten hast du das Recht auf Nachbesserung. Das bedeutet, der Käufer darf nicht einfach es reparieren lassen und dir die Rechnung schicken, sondern du darfst z.B. das Auto in einer Werkstatt deiner Wahl reparieren lassen.
Als Privatverkäufer kann ich die Gewährleistung ausschliessen! Die Frage ist nur, ob es passiert ist.
Und: Ob der Zusatz mit der Klimaanlage auf allen Kopien steht! Solche Aussagen, dass die Funktion der Klimaanlage nicht klar ist oder sogar nicht gegeben, gehören in den Kaufvertrag! Dann kommen solche Ergänzungen nicht zustande!
Im schlimmsten Fall musst du dafür gerade stehen. Allerdings hast du das Recht auf Nachbesserung, nicht er! Er muss dir also erst Gelegenheit geben zu reparieren!
Wenn die Garantie, dass die Klima funktioniert im Vertrag steht und dir das bei Unterzeichnung bewusst war, hilft der generelle Ausschluss "gekauft wie gesehen" wahrscheinlich nichts. Selbst wenn aber ein Gewährleistungsfall vorliegt, kann der Käufer Dir nicht einfach eine Rechnung schicken. Vielmehr hast Du das Recht, nachzubessern. Du kannst also eine günstige Werkstatt suchen, die sich das ansieht und günstig behebt. Vielleicht fehlt ja nur Kühlflüssigkeit.
Hmm. Klingt irgendwie suspekt. Hast dir bei der Vertragsunterzeichnung mal eben eine Zigarette geholt und der Käufer hat heimlich irgendwelche Sachen in beide Ausführungen des Vertrages eingetragen und du hast gleich nachdem wiederkommen blind die beiden Ausführungen unterzeichnet?
Zitat:
@Linalinchen schrieb am 9. November 2016 um 23:40:40 Uhr:
Die Klimaanlage springt an kühlt aber nicht, kann der Verkäufer mir nun eine Rechnung stellen für die Klimaanlage?
Lg K. H.
kopiere bitte einmal den Kaufvertrag ohne Namen und Adresse hier rein vorher kann man nicht genau sagen ob du die Sachmangelhaftung ausgeschlossen hast.
@Conqueror333
Eine Zigarette war es nicht aber er wollte unbedingt noch eine Kopie einer bestimmten Rechnung haben welche ausgerechnet auf dem Küchentisch liegen geblieben war, in der Zeit muss er das reingeschrieben haben, ich hätte ja extra mehrmals gesagt das ich es nicht zu 100% sagen kann Sa ich die Klima nie benutzt habe...
Ich werde wohl bezahlen müssen, ich war einfach zu gutgläubig was den Käufer angeht. Aber gut ist schon mal das er mir nicht einfach ne Rechnung geben kann dann weiss ich zumindest saß nur das gemacht wird was nötig ist und auch das da wirklich was kaputt ist...
Danke an alle die geantwortet haben ihr habt mir da Klarheit reingebracht
Entweder man hat die Klima nie genutzt und somit nicht im Blick, oder man hat die Klima im Blick und weiß ob sie geht oder nicht.
Das hätte man vor 2 Wochen sicher auch gleich mit dem Käufer testen können.
Komisch auch das er das nicht getestet hat um ggf. den Preis zu drücken. Statt dessen schreibt er in Abwesenheit unbemerkt in beide Verträge einen Zusatz ohne etwas zu sagen und ohne das es bemerkt wird.
Schon komisch.
Zitat:
@AcJoker schrieb am 10. November 2016 um 14:00:14 Uhr:
Entweder man hat die Klima nie genutzt und somit nicht im Blick, oder man hat die Klima im Blick und weiß ob sie geht oder nicht.
Das hätte man vor 2 Wochen sicher auch gleich mit dem Käufer testen können.
Komisch auch das er das nicht getestet hat um ggf. den Preis zu drücken. Statt dessen schreibt er in Abwesenheit unbemerkt in beide Verträge einen Zusatz ohne etwas zu sagen und ohne das es bemerkt wird.
Schon komisch.
Wirklich interessant wie man auf einen 1-2 Seiten langen Formular sowas nicht bemerken kann, vor allem weil die Zusatzvereinbarungen meist unten stehen und im Vertrag auch sonst nichts besonders steht und das ganze soll gleich zwei mal nicht aufgefallen sein. Und der Käufer soll etwas in kurzer Abwesenheit, ohne zu wissen ob man in jedem aAugenblick vielleicht doch wieder umdreht, etwas heimlich in beiden Verträgen was verändert haben, was sowieso normalerweise zu 99% sofort auffallen würde. Alles wirklich glaubwürdig
Es ist vollkommen egal ob im Vertrag eine funktionierende Klimaanlage garantiert wird oder nicht.
Was verbaut ist hat bei Übergabe zu funktionieren, wenn nicht ist es als Mangel im Vertrag zu erwähnen. Dagegen hilft auch kein Gewährleistungsausschluss. Der hilft nur wenn die Klima bei Übergabe funktioniert hat 2 Monate später aber nicht mehr.
Und erzähl hier nicht du wusstest nichts von der defekten Klima, dann probiert man sie vor dem Verkauf halt mal aus, dauert 2 Minuten.