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Privater Autokäufer aus Belgien - Kfz vorher abmelden?
Guten Abend zusammen,
Nach ewigem hin und her habe ich einen Käufer für meine alte Kutsche gefunden und dieser hat sich für morgen früh angemeldet um mir das Geld zu übergeben und das Auto mitzunehmen.
Ich weiß nicht genau wie das in Belgien abläuft, aber laut ihm kann er das Fahrzeug direkt in Belgien am Montag abmelden / umschreiben und er würde es mit einem Kurzzeitkennzeichen morgen mitnehmen. (Organisiert bei einer Zulassungsstelle in der Umgebung da sein Bruder in Deutschland lebt )
Die Bestätigung für den Verkauf würde ich Montag direkt bei meiner Zulassungsstelle einreichen und meiner Versicherung würde ich ebenfalls morgen direkt Bescheid geben, dass das Ding weg ist.
Bisher hatte ich den Luxus dass ich meine Gebrauchten einem Händler übergeben habe und ich mich mit sowas nicht beschäftigen musste und ich möchte sichergehen dass ich hier beim Privatverkauf nichts falsches mache.
Jetzt stellt sich mir die Frage, wo will der Kollege an einem Samstag das Kurzzeitkennzeichen organisieren? Vorallem bei einer x-beliebigen Zulassungsstelle im Umkreis? Wenn dem so ist, soll ich das einfach so laufen lassen oder zur Sicherheit selber nächste Woche zur Stadt laufen und das Auto abmelden? Online abmelden geht leider nicht, da ich die Online Ausweisfunktion nicht nutze.
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20 Antworten
Ich würde niemandem ohne Wohnsitz in Deutschland ein angemeldetes Fahrzeug aushändigen.
An einem Samstag wird er kaum ein KZK bekommen, da sind die Zulassungsstellen geschlossen und vorab besorgen geht nicht, da er dafür deine Papiere braucht.
Selbst wenn er es bekommen würde, dürfte er es nicht nutzen, solange dein Auto angemeldet ist. KZK sind nur für abgemeldete KFZ erlaubt und solange deins angemeldet ist, wird auch kein KZK ausgegeben.
Ich meine auch, er darf damit nur innerhalb Deutschlands fahren (was abe rnicht dein Problem ist).
Wie willst du es nächste Woche abmelden, wenn er es morgen abholen will? Zum Abmelden brauchst die Papiere, die wird der Käufer haben wollen.
Kurzum: Angucken kann er morgen, abholen kann er nächste Woche, wenn du es abgemeldet hast.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 6. Oktober 2023 um 21:51:40 Uhr:
Ich würde niemandem ohne Wohnsitz in Deutschland ein angemeldetes Fahrzeug aushändigen.
An einem Samstag wird er kaum ein KZK bekommen, da sind die Zulassungsstellen geschlossen und vorab besorgen geht nicht, da er dafür deine Papiere braucht.
Selbst wenn er es bekommen würde, dürfte er es nicht nutzen, solange dein Auto angemeldet ist. KZK sind nur für abgemeldete KFZ erlaubt und solange deins angemeldet ist, wird auch kein KZK ausgegeben.
Ich meine auch, er darf damit nur innerhalb Deutschlands fahren (was abe rnicht dein Problem ist).
Wie willst du es nächste Woche abmelden, wenn er es morgen abholen will? Zum Abmelden brauchst die Papiere, die wird der Käufer haben wollen.
Kurzum: Angucken kann er morgen, abholen kann er nächste Woche, wenn du es abgemeldet hast.
Danke dir für deine Antwort. Ich habe eben mit besagtem Bruder telefoniert, welcher einen deutschen Wohnsitz hat und alles geht wohl auf seinen Namen (?) Bin gerade aufjedenfall maximal verwirrt. Für die Zulassung/Abmeldung/ Überführungskennzeichen gibt es wohl im Raum Köln diverse Dienstleister die das machen. Ist mir neu.
Klar gibt es sog. Zulassungsdienste, die sich ihre dienstleistung halt entsprechend entlohnen lassen. Dafür muß ,man nicht selber zur Zulassungsstelle. Aber auch die werden die Zulassungsstelle nicht dazu bringen, an einem Samstag zu öffnen.
Dann mach doch den Vertrag mit seinem Bruder und er holt das Auto mit KZK ab, wenn du es abgemeldet hast. Die KZK kannst du ihm ja besorgen, gegen Kostenerstattung.
Oder, wenn du ihm vertraust, übergibst das KFZ angemeldet. Wenn es dann Probleme gibt, hast du zumindest einen Käufer mit deutscher Meldeadresse. Er kann das Auto dann ja wiederum an seinen Bruder weiterverkaufen, das ist ja nicht mehr deine Sache/Problem dann.
Würde nie ein Fahrzeug mit meinen Kennzeichen einem Käufer übergeben
Für alles was danach mit deinen Tafeln passiert, wenn er mit der Karre irgendwo rumkutschiert, bist du als Halter haftbar
Im schlimmsten Fall steht die Polente vor der Tür, weil er "ein Ding damit gedreht hat"
Na und? Solange du den Verkauf mit Datum und Uhrzeit belegen kannst und dich von der Identität des Käufers überzeugt hast, ist das doch egal, was der damit macht.
Wichtig ist, dass du das Geld in bar kassierst, bevor du Auto und Papiere rausgibst.
Je nach zeitlichem Stand der Fahrzeugpapiere käme auch eine online-Abmeldung in Betracht.
Bringt ihm ja nichts. Der Käufer hat trotzdem kein KZK oder Ausfuhrkennzeichen und kann das KFZ nicht auf eigener Achse mitnehmen.
Von daher ist eine Abmeldung nächste Woche ausreichend, wenn er es nicht angemeldet übergeben will.
Er könnte in dem Fall selbst abmelden und die Papiere entwertet mitgeben bzw. nachschicken (um Steuerpflichtigkeit und Versicherungspflicht selbst zu beenden).
Das mit der Öffnungszeit am Samstag würd ich nochmal prüfen. Hier im Landkreis ist die Zulassungsstelle seit fast 20 Jahren auch am Samstag geöffnet.
Aus meiner Zeit als Mitarbeiter weiß ich noch das da viele Kurzzeitkennzeichen und Exportkennzeichen beantragt wurden und dafür auch weite Wege zu uns gefahren wurden um am Samstag sowas zu erhalten.
Da waren aber die Regelungen für Kurzzeitkennzeichen sehr locker.
Ich würde die Papiere behalten und nach dem Verkauf abmelden, dann ihm nachschicken.
Zitat:
@BauKnecht22 schrieb am 6. Oktober 2023 um 21:37:44 Uhr:
Online abmelden geht leider nicht, da ich die Online Ausweisfunktion nicht nutze.
Online abmelden geht ohne eID
Zitat:
@Dr.Zulassung schrieb am 7. Oktober 2023 um 00:41:31 Uhr:
Da waren aber die Regelungen für Kurzzeitkennzeichen sehr locker.
Vor 2015?
Zitat:
@BauKnecht22 schrieb am 6. Oktober 2023 um 22:16:01 Uhr:
diverse Dienstleister die das machen. Ist mir neu.
Es gibt für alles diverse Dienstleister!
Du glaubst doch nicht wirklich,dass die beiden sich ein KZK holen, wenn sie den Hobel angemeldet von Dir bekommen und so über die Grenze verbringen und dort auch angemeldet weiter verkaufen können.
Wenn Du auf Kennzeichen und ZB1 die QR code's hast, kannst den auch abmelden,wenn die neben Dir stehen und das Fahrzeug mitnehmen wollen.
Muss nur schauen welche Bezahlart dein LK anbietet. Unserer nur Kreditkarte und Giro Pay, deshalb können es viele nicht nutzen.
Online kostet die Abmeldung 2.70 und dann hast Du nichts mehr mit dem Hobel am Schuh.
Ich vermute aber,dass die den nicht mehr wollen,wenn Du den nur abgemeldet übergeben willst.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. Oktober 2023 um 12:43:56 Uhr:
Zitat:
@Dr.Zulassung schrieb am 7. Oktober 2023 um 00:41:31 Uhr:
Da waren aber die Regelungen für Kurzzeitkennzeichen sehr locker.
Vor 2015?
Ja noch vor 2015