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privater Autokauf - Betrug ?!

67 Antworten
Themenstarteram 22. Juni 2013 um 15:53

Hallo Leute, ich hoffe mir kann hier jemand Ratschläge oder seine eigene Erfahrung mitteilen...

meine Frau und ich haben folgendes Problem:

wir haben im März 2012 einen Seat Ibiza von Privat gekauft.

das Auto hatte laut Verkäufer einen Unfallschade vorne links,

der behoben wurde.

Der Unfall wurde auch so im Kaufvertrag festgehalten.

"Der Verkäufer garantiert

-das in der Zeit, in dem es sein Eigentum war,

lediglich ein Unfallschaden vorne links (Stoßstange,Scheinwerfer und Kotflügel) beschädigt waren und auch beseitigt wurden."

Das war uns bekannt und stellte auch kein Problem für uns dar...

leider hatten wir vor ein paar tagen das Problem dass das öl der servo-lenkung verschwunden ist.

der komplette Behälter (500ml) war leer.

eine Autowerkstatt sah auf den ersten blick keine Undichtigkeit.

als ich mich selbst unters Auto legte um nach Undichtigkeiten zu suchen,

habe ich gesehn das am Lenkgetriebe schon mal irgendetwas gemacht wurde, bzw es wurde nur eine Manschette entfernt und wieder mit einem kabelbinder befestigt, als ich die Manschette entfernt habe, hab ich das "böse" direkt vor augen gehabt =(

das Lenkgetriebe war undicht. und das nicht erst seit gestern =)

eigentlich wollte ich von meinem Vorbesitzer nur erfahren ob er damit in der Vergangenheit Probleme hatte... er war sich dessen nichts bewusst und meinte es könnte ja schon bei Erstbesitzer gewesen sein...

Er war sich also keine Beschädigung bewusst.

Soweit so gut.

also habe ich den Erstbesitzer kontaktiert...

eine ganz nette Dame die mir sehr entgegen kam...

sie erzählte mir das sie mit diesem Fahrzeug einen Unfall hatte.

allerdings so sehr,das ein Gutachter ihrer Versicherung nur noch einen totalschade feststellen konnte...

sie bekamm das Geld von ihrer Versicherung und das Auto ging zu ihrem autohändler zurück.

dort wurde es beschädigt an meinen Verkäufer verkauft, der es reparierte und mir verkauft hat.

rein optisch hat es keinerlei mängel aufzuweisen. sonst hätte ich es auch nicht gekauft,

aber es steht auch nirgens in meinem Kaufvertrag etwas von Totalschaden....

lediglich ein unfallschade wie oben beschrieben.

hat jemand einen Rat für mich ?

die erstbesitzerin wird mir die kommenden tagen die unterlagen ihrer Versicherung und gutachten zukommen lassen.

wie kann ich nun weiter vorgehen ?

kann ich den Verkäufer irgendwie haftbar machen ?

fakt: hatte ich gewusst das dieses Fahrzeug ein Totalschade ist,

wäre es für mich nie in frage gekommen.

schöne grüße und ein sonniges Wochenende...

Beste Antwort im Thema

Warum sollte ein Betrug vorliegen?

Totalschaden bedeutet lediglich, dass der Reparaturaufwand den Zeitwert übersteigt. Und über Alter, Kaufpreis usw sind hier überhaupt keine Angaben.

Wenn der Wagen schon ein paar Jahre alt ist, kann es gut sein, dass der angegebene Schaden einen Totalschaden dargestellt hat.

Das bedeutet aber nicht, dass man den Schaden dennoch reparieren und unter Angabe des Schadens weiterverkaufen darf.

Ob nun privat oder von einer Werkstatt ausgeführt dürfte irrelevant sein.

Und März 2012 das liegt schon 1,5 Jahre zurück, da hätte alles an dem Wagen kaputt gehen können.

Ich sehe da keine großen Aussichten, nach einer so langen Zeit etwas zu erreichen.

Und wie der Verkäufer sagte, wirst du es kaum nachweisen können, wer da mal was gemacht hat.

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Hallo, MuM2012,

Du hast zum Einen die Möglichkeit, den Verkäufer wegen Betrug zur Anzeige zu bringen.

Zum Anderen kannst Du m. W. noch nachträglich vom Kauf zurücktreten, wirst allerdings damit rechnen müssen, dass die Zeit, in der Du den PKW gefahren hast, angerechnet und vom damaligen Kaufpreis abgezogen wird.

Je nachdem, wie viel Du damals gezahlt hast, kann es sein, dass Du im Endeffekt nicht mehr viel oder sogar gar nichts mehr heraus bekommst.

Im Zweifelsfall wirst Du nicht darum herum kommen, Dir einen Anwalt zu nehmen, der Deine Interessen vertritt.

Viele Grüße,

Uhu110

Themenstarteram 22. Juni 2013 um 16:34

hallo uhu.

danke für deine schnelle antwort...

ich werde noch abwarten ob ich am montag oder dienstag das gutachten und den Kaufvertrag des Erstbesitzers bekomme.

irgendjemand hat ja in dieser "verkaufskette" einen "fehler" gemacht.

ich denke das beim Erstbesitzer (wg dem Gutachter) alles in Ordnung gegangen sein muss.

das Autohaus wird das kaputte Kfz sicherlich auch mit der entsprechenden angaben im vertrag verkauft haben.

somit bleibt nur der Verkäufer übrig, von dem ich das Kfz gekauft habe, der den totalschaden verschwiegen hat.

kann er sich da irgendwie rausreden ?!

am 22. Juni 2013 um 16:40

Ich rate dir die Angelegenheit über einen Anwalt zu regulieren, es geht schließlich um einen Betrugsverdacht.

 

Sinvoll wäre wenn du noch mehr Unterlagen zusammenbekommst  zb den Aufkaufvertrag des Unfallautos an den Vorbesitzer, wenn du alle Unterlagen hast könntest du Ihn damit überführen.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ich rate dir die Angelegenheit über einen Anwalt zu regulieren, es geht schließlich um einen Betrugsverdacht.

Sinvoll wäre wenn du noch mehr Unterlagen zusammenbekommst  zb den Aufkaufvertrag des Unfallautos an den Vorbesitzer, wenn du alle Unterlagen hast könntest du Ihn damit überführen.

Das ist auch mein Rat. Die Personalien der vom TE befragten Zeugen notieren und beim Anwalt mit einreichen.

Hallo, MuM2012,

was hast Du denn für das Auto bezahlt?

Viele Grüße,

Uhu110

Warum sollte ein Betrug vorliegen?

Totalschaden bedeutet lediglich, dass der Reparaturaufwand den Zeitwert übersteigt. Und über Alter, Kaufpreis usw sind hier überhaupt keine Angaben.

Wenn der Wagen schon ein paar Jahre alt ist, kann es gut sein, dass der angegebene Schaden einen Totalschaden dargestellt hat.

Das bedeutet aber nicht, dass man den Schaden dennoch reparieren und unter Angabe des Schadens weiterverkaufen darf.

Ob nun privat oder von einer Werkstatt ausgeführt dürfte irrelevant sein.

Und März 2012 das liegt schon 1,5 Jahre zurück, da hätte alles an dem Wagen kaputt gehen können.

Ich sehe da keine großen Aussichten, nach einer so langen Zeit etwas zu erreichen.

Und wie der Verkäufer sagte, wirst du es kaum nachweisen können, wer da mal was gemacht hat.

Themenstarteram 22. Juni 2013 um 19:17

muss ich mir da Gedanken machen, da der kauf über ein jahr her ist ?!

unser Ibiza ist bis jetzt problemlos unterwegs gewesen...

eigentlich ein echt gutes Auto...

Themenstarteram 22. Juni 2013 um 19:21

aber es muss doch in meinem Kaufvertrag festgehalten werden welche vorschäden das Auto hatte...?!

zumal ein totalschaden ja nicht eine Kleinigkeit gewesen sein kann...

wie beschrieben wurde nur festgehalten das Scheinwerfer, Stoßstange und Kotflügel getauscht wurden.

von einem totalschade war nicht die rede.

der Ibiza ist Baujahr 2009 ich habe ihn märz 2012 mit 37000km für 7500 gekauft.

Du hast die Informationen in meinem Beitrag nicht verinnerlicht.

Ich würde es so angehen:

Rechtsschutz vorhanden: versuchen ( obwohl warum, der Wagen gefällt dir anscheinend)

keine Rechtsschutz: unter Erfahrung verbuchen

Ähmm, liebe Leute...

Das Auto ist jetzt schon 16 Monate in seinem Besitz. Da wirst du unmöglich nachweisen können, dass der Schaden schon beim Verkauf bestand. Zumal du ja auch so "clever" warst den Schaden selbst zu entdecken bzw. die verdächtige Manschette selbst zu entfernen. Und nicht im Beisein eines unabhängigen Zeugen, wie zum Beispiel einem Werkstattmeister oder KFZ-Mechaniker in einer Werkstatt. Da kann man nun argumentieren, dass der Kabelbinder auch von dir kommen kann,weil du nachgucken wolltest...

Und selbst wenn der Vorschaden schon bestand, kann argumentiert werden, dass der Verkäufer nichts davon wusste, weil er sich drauf verlassen seine Werkstatt werde schon alles repariert haben. Ich checke mein Auto jedenfalls nicht nochmal selbst durch, wenn er aus der Werkstatt kommt ;)

Aber wie gesagt... In 16 Monaten kann alles mögliche passiert sein...

Themenstarteram 23. Juni 2013 um 10:23

das Auto wurde von mir "durchgesehn" um zu kucken wo das servoöl geblieben ist...

da ein Atu-werkstattmechaniker keine Undichtigkeit festgestellt hat.aber irgendwo muss das ol ja geblieben sein.

in einer vw Werkstatt sagte man mir das das Lenkgetriebe defekt sei.was allerdings ein skoda Fabia,polo und Ibiza Problem sein....

mir geht es aber nicht daraum das der Verkäufer ein defektes Lenkgetriebe verkauft hat, sondern einen totalschaden !

da dürfte es doch keine rolle spielen wie lange das Auto in meinem besitz ist....

das defekte lenkegtriebe kann ich ihm nur sehr schwer nachweisen, wie gesagt geht es mir aber nicht darum.

einzig und allein um die aussage, das "nur" Stoßstange,licht und kotflüge getauscht wurden.

ich kenn mich im Vertragsrecht ja nicht aus, aber es sollte doch nicht möglich sein einen totalschaden als leichten schaden weiter zu geben...

Zitat:

Original geschrieben von MuM2012

 

mir geht es aber nicht daraum das der Verkäufer ein defektes Lenkgetriebe verkauft hat, sondern einen totalschaden !

da dürfte es doch keine rolle spielen wie lange das Auto in meinem besitz ist....

das defekte lenkegtriebe kann ich ihm nur sehr schwer nachweisen, wie gesagt geht es mir aber nicht darum.

einzig und allein um die aussage, das "nur" Stoßstange,licht und kotflüge getauscht wurden.

Dann warte doch bis du das Gutachten vom Erstbesitzer hast.

Wenn Stoßstange, Licht und Kotflügel + Lackieren ein Totalschaden war, hat der Verkäufer nichts falschgemacht.

Er hat genau angegeben was beim Unfall beschädigt wurde.

Die Angabe Totalschaden muss er nicht machen.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Ich sehe da keine großen Aussichten, nach einer so langen Zeit etwas zu erreichen.

Ohne die Information, die der TE noch von der Erstbesitzerin bekommen wird, ist eine solche Aussage reine Spekulation und damit Unsinn.

Ob die Angabe des Vorbesitzers sich damit deckt oder nicht, wird man erst danach wissen. Sind es zwei verschiedene Unfälle oder das Ausmaß des Unfallschadens deutlich über den Angaben, dann sind die Aussichten aufgrund der sehr überschaubaren Anzahl an Verdächtigen nicht schlecht. Eventuell ist die Rückabwicklung mit dem Verkäufer ganz einfach, wenn er damit einer Betrugsanzeige umgehen kann.

Gruß

Michael

Das Gutachten bringt dir nur was, wenn es zweifelsfrei nachweist, dass der Schaden älter als 16 Monate ist und somit eindeutig nicht in der Zeit entstanden ist, in der du den Wagen gefahren hast...

Was kann denn der Verkäufer dafür, dass offenbar ein langsamer Ölverlust aufgetreten und ein Schaden entstanden ist, lange nachdem der Wagen schon verkauft war?? Wenn das 4 Wochen nach Kauf passiert, ok... aber nach über einem Jahr und bestimmt 10.000 gefahrenen Kilometern!?!

Hier einen Betrugsversuch zu unterstellen, ist meines Erachtens eine absolute Frechheit...

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