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Privater autokauf Getriebeschaden Geld zurück?

Themenstarteram 31. August 2012 um 15:49

Hallo!

Ich habe letzte Woche all mein Geld für einen Autokauf ausgegeben. Es handelt sich um einen Mercedes Mercedes A-Klasse 168 A140 (1998) / 115 777 Kilometer / Tüv bis Juni 2013 / zwei Vorbesitzer / 1650 Euro.

Wir haben vor Kauf das Auto zu zweit besichtigt bzw. 10 Minuten Probe gefahren. Ein KFZ-Werkstattsbesitzer hat uns im Auftrag des Besitzers das Auto gezeigt und den Vertrag unterschrieben. Dabei hat er bei der Unterschrift vergessen zu schreiben i.A.v. !? Er versicherte uns mündlich, dass der Wagen keine weiteren Mängel hat und auch der wirkliche Besitzer versicherte uns per Email, dass der Wagen noch eine Weile halten wird.

Der Vertrag ist ein einseitiger ADAC Kaufvertrag für den privaten Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, der eine Sachmängelhaftung ausschließt. Er enthält allerdings keine explizite Erwähnung „gekauft wie gesehen“ und keine Angaben zu irgendwelchen Beschädigungen. Die letzte im Checkheft eingetragene Reparatur liegt bei Kilometer 91 000 und betrifft die Bremsen.

Gleich nach dem Kauf habe ich ein leichtes Schleifen wahrgenommen. In der Mercedes-Werkstatt, in der ich das Problem untersuchen ließ und auch das Öl wechselte, sagte man mir nun, dass das „Getriebe mangelhaft ist und der Wagen nicht mehr lange funktionsfähig“. Nun ist ein Getriebewechsel notwendig, der den Kaufpreis des Wagens übersteigt…

Nun meine Frage: Wo stehe ich rechtlich? Kann ich den Wagen zurückgeben und mein Geld zurück verlangen? Das Getriebe war ja anscheinend schon bei Verkauf mangelhaft und ich bin bisher nur 250 Kilometer gefahren…

Da ich momentan pleite bin würde ich mich sehr freuen, wenn mir jemand sagt, wie ich vorgehen soll, um möglichst wenig Geld zu verlieren!

Beste Antwort im Thema

Wenn man ne RSV ohne SB hat, kann man sein Glück trotzdem probieren, vielleicht nimmt der Verkäufer den Wagen mit ein wenig Anwaltlichem Druck zurück. Und wenn man bei der ersten Fahrt schon ein seltsames Geräusch hört und die Werkstatt einen Getriebeschaden diagnostiziert, den die verkaufende Werkstatt nicht erwähnt hat, fällt schon die Vermutung nahe, dass man davon gewusst hat.

Moralisch gesehen ist es einfach sch*** ein Auto zu verkaufen und einen schwerwiegenden Mangel zu verheimlichen, man will ja auch nicht, dass das einem selber passiert. Wenn ich ein Auto verkaufe, schreibe ich auch den kleinsten Mangel der mir bekannt ist in die Anzeige. Man will zwar Geld verdienen, aber nicht auf Kosten Anderer. Meine Meinung.

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Besitzt du eine Rechtschutzversicherung?

Bei Privatverkauf ist die Sachmängelhaftung/Gewährleistung eigentlich ausgeschlossen, aber dieser Mangel könnte unter Arglistige Täuschung fallen, daher würde ich auch zum Anwalt raten.

PS, man sollte eigentlich nicht sein letztes Geld für ein Auto ausgeben, es kann immer mal was sein und daher sollte man Reserven behalten und daher lieber ein günstigeres Auto kaufen.

Zitat:

Original geschrieben von zora_darko

Ein KFZ-Werkstattsbesitzer hat uns im Auftrag des Besitzers das Auto gezeigt und den Vertrag unterschrieben.

Wer hat das Fahrzeug zum Verkauf annonciert? Der Privatbesitzer oder die Werkstatt.

In dem Kaufvertrag steht doch ganz klar drin, dass die sachmangelhaftung ausgeschlossen ist. Die Formulierung "gekauft wie gesehen" wäre nichtig, wenn die zum Ausschluss hätte verwendet werden sollen. Was willst du denn noch mehr?

Du hast den Wagen angesehen und Probegefahren und da schien ja alles ok zu sein.

Und die Versicherung, dass der Wagen noch ne Weile halten wird, da kannst du dich auch nicht drauf stützen. Ich kenne keinen mit ner funktionierenden Glaskugel.

Vielleicht solltest du dir noch je 2. Meinung zu dem Schaden einholen. Evtl ist es ja gar nicht soooo schlimm.

Und wieso sollte das unter arglistiger Täuschung laufen? Gibt es auch nur das geringste Anzeichen dafür, dass der Verkäufer von dem Schaden wusste?

Zitat:

Original geschrieben von andy1080

In dem Kaufvertrag steht doch ganz klar drin, dass die sachmangelhaftung ausgeschlossen ist.

Klar, aber wenn die Werkstatt das Fahrzeug verkauft hat, könnte hier ein Umgehungstatbestand erfüllt sein.

Dies sollte die TE aber durch einen Fachanwalt für Vertragsrecht prüfen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von andy1080

In dem Kaufvertrag steht doch ganz klar drin, dass die sachmangelhaftung ausgeschlossen ist.

Klar, aber wenn die Werkstatt das Fahrzeug verkauft hat, könnte hier ein Umgehungstatbestand erfüllt sein.

Dies sollte die TE aber durch einen Fachanwalt für Vertragsrecht prüfen lassen.

Da aber Kontakt zum Vorbesitzer bestand, der den Verkauf in seinem Namen zumindest nicht abgestritten hat, muss man nicht davon ausgehen, dass es sich um eine Finte des Händlers handelt.

Zitat:

Original geschrieben von andy1080

Da aber Kontakt zum Vorbesitzer bestand, der den Verkauf in seinem Namen zumindest nicht abgestritten hat, muss man nicht davon ausgehen, dass es sich um eine Finte des Händlers handelt.

Möglich ist heutzutage alles.

Aber da sollte man nicht spekulieren und mutmaßen, sondern einen Rechtsanwalt mit der Wahrung der eigenen Interessen beauftragen.

Wenn man ne RSV ohne SB hat, kann man sein Glück trotzdem probieren, vielleicht nimmt der Verkäufer den Wagen mit ein wenig Anwaltlichem Druck zurück. Und wenn man bei der ersten Fahrt schon ein seltsames Geräusch hört und die Werkstatt einen Getriebeschaden diagnostiziert, den die verkaufende Werkstatt nicht erwähnt hat, fällt schon die Vermutung nahe, dass man davon gewusst hat.

Moralisch gesehen ist es einfach sch*** ein Auto zu verkaufen und einen schwerwiegenden Mangel zu verheimlichen, man will ja auch nicht, dass das einem selber passiert. Wenn ich ein Auto verkaufe, schreibe ich auch den kleinsten Mangel der mir bekannt ist in die Anzeige. Man will zwar Geld verdienen, aber nicht auf Kosten Anderer. Meine Meinung.

Themenstarteram 31. August 2012 um 17:14

Danke für die Antworten!

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Besitzt du eine Rechtschutzversicherung?

Da das mein erstes Auto ist, habe ich ärgerlicherweise noch keine Rechtschutzversicherung abgeschlossen...

Inseriert hat der tatsächliche Verkäufer, der mich dann nach einem Anruf an die Werkstatt verwiesen hat...

Der einzige Hinweis auf arglistige Täuschung, ist meiner Meinung nach die Tatsache, dass eine Werkstatt den Wagen im Auftrag des Verkäufers verkauft. Die werden den doch geprüft haben... und das Geräusch habe ich selbst als Laie direkt nach dem Kauf (leider eben erst nach dem Kauf) festgestellt. Die überprüfende Werkstatt brauchte auch keine Minute, um das zu diagnostizieren...

Ist es eigentlich rechtlich ein gültiger Vertrag, wenn in der Adresszeile der Besitzer steht und unten aber der Werkstattsbesitzer unterschreibt?

Zitat:

Original geschrieben von zora_darko

Ist es eigentlich rechtlich ein gültiger Vertrag, wenn in der Adresszeile der Besitzer steht und unten aber der Werkstattsbesitzer unterschreibt?

Rechtssicher kann dir diese Frage nur ein Fachanwalt für Vertragsrecht beantworten.

Hier bei Motor-Talk darf keine Rechtsberatung durchgeführt werden.

Wenn er das Auto im Auftrag mit Vollmacht verkauft, vermutlich schon. Für Leute mit geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit einer Prozesskostenübernahme, man kriegt den Berechtigungsschein im Amtsgericht und kann sich dann beim Anwalt zumindest beraten lassen.

Themenstarteram 31. August 2012 um 17:29

Danke für die aufschlussreichen Antworten! Das geht ja wirklich schnell!

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Die Versicherung kann ich nur noch bis Ende nächster Woche kündigen, aber was mache ich dann mit dem Auto? Wer ist nun mein Ansprechpartner, der Verkäufer oder der Unterzeichner?

Ich denke ich sollte die erst mit der Sache konfrontieren, bevor ich zum Anwalt gehe!? Aber so wie der Werkstattsbesitzer bisher aufgetreten ist, wird der nichts eingestehen...

Zitat:

Original geschrieben von zora_darko

Ich denke ich sollte die erst mit der Sache konfrontieren, bevor ich zum Anwalt gehe!? Aber so wie der Werkstattsbesitzer bisher aufgetreten ist, wird der nichts eingestehen...

In diesem Fall solltest du mit dem Verkäufer bzw. Werkstattbesitzer nur über einen Anwalt kommunizieren. Ansonsten ist die Gefahr zu groß, daß du etwas falsch machst, was dir später zum Nachteil ausgelegt wird.

Themenstarteram 31. August 2012 um 17:37

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von zora_darko

Ich denke ich sollte die erst mit der Sache konfrontieren, bevor ich zum Anwalt gehe!? Aber so wie der Werkstattsbesitzer bisher aufgetreten ist, wird der nichts eingestehen...

In diesem Fall solltest du mit dem Verkäufer bzw. Werkstattbesitzer nur über einen Anwalt kommunizieren. Ansonsten ist die Gefahr zu groß, daß du etwas falsch machst, was dir später zum Nachteil ausgelegt wird.

Aber könnte man nicht vielleicht beim eigentlichen Verkäufer per Email (ich habe nur Postadresse und Email) mal nachtasten, ob er evt. so ein merkwürdiges leichtes Schleifgeräusch schonmal wahrgenommen hat oder wäre das evt. schon zu viel?

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