- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Privater Gebrauchtwagen verkauf-Käufer macht einen Tag danach mängel geltend!
Privater Gebrauchtwagen verkauf-Käufer macht einen Tag danach mängel geltend!
Hallo zusammen,
ich habe ein Riesiges problem:
Ich habe gestern meinen Honda verkauft, soweit so gut. Verkaufspreis 1550,-
Im Vertrag habe ich "Verkauft wie gesehen" und die Rücknahme ausgeschlossen.
Nun einen tag später kommt der Verkäufer an und sendet mir Bilder von angeblich defekten Bremsteilen und einer angeblich gebrochenen und angeschweißten Vorderachse. Diese soll von einem verschwiegenen Unfall stammen.
Lt seinen Angaben Totalschaden!
Nach gestern, soll heute die Bremse festgeseßen haben und ein Hitzeschutzblech auf der Straße halb hinunter gehangen haben.
Nebenbei erwähnt, ich bin vor 2 wochen 900 km mit dem Wagen gefahren in 2 Tagen. Da passierte nix! Komischer zufall.
Mängel wie Auffahrunfall hinten habe ich bekannt gegeben und schriftlich erfasst.
Bremsen vorne wurden erneuert, somit eine hintere erneuerung ausgeschlossen.
Er beruft sich nun auf eine Kostenbeteiligung oder er stellt mir diese Kosten in Rechnung+etwaige Abschleppgebühre, weil das Fahrezug ja angeblich nicht mehr Verkehrstauglich ist (Tüv ohne Mängel außer Bremsen vorne in naher zukunft machen zu lassen im Juli NEU bekommen) Und Bremsen vorne habe ich erneuert.
Was mache Ich denn nun? Ist das eine Betrugsmasche?
Er kauft nämlich ein Baugleiches Auto, seinen vorherigen hat er verkauft um 10 Ps mehr zu haben?!
Soll ich dies Ignorieren und auf einen eventuellen Rechtsstreit ankommen lassen?
So ganz koscher ist das nicht.
ich hoffe ich bekomme hier schnellen Rat!
Beste Antwort im Thema
Mein Gott, was hier alles geschrieben wird.
Lehne dich zurück und fertig.
Falls er nochmals anruft teile ihm mit das du den Anruf aufzeichnest und du nur noch über deinen Anwalt kommunizierts.
DANN LEGE AUF. Schluss und aus.
Gehe doch nicht auf solche Spinner ein. Rede mit dem Käufer nicht. So einfach ist das.
Ähnliche Themen
51 Antworten
Machen lassen unter dem Motto "@lecke"!
So läuft das heute beim Auto-Verkauf.
Am Schluss wenn du drauf eingehst wirst du wohl mehr zahlen als du bekommen hast.
Ignoriere es einfach und lass den machen.
Zitat:
@Kevinho1904 schrieb am 19. Oktober 2015 um 23:23:21 Uhr:
Soll ich dies Ignorieren und auf einen eventuellen Rechtsstreit ankommen lassen?
ja
Tipp:
gekauft wie gesehen wir zwar entsprechend interpretiert. Zukünftig bitte aber "Unter ausschluss der Sachmangelhaftung" verkaufen. Das heißt gekauft wie gesehen auf rechtsdeutsch. Die Standard Kaufverträge (ADAC, Mobile.de) haben diese klausel drin. Mit denen bist du auf der sicheren Seite.
Einfach chillen.
Soll der erst mal zum Anwalt gehen.
Den Vordruck von Mobile hab ich ja benutzt.
Ich finde, diese Bilder die er mir gesandt hat, sehen meinem Auto auch nicht ähnlich. Also irgendwie ist da was Faul. Traurig aber wahr, dass man heutzutage schon aufpassen muss wem man sein Auto verkauft!
Wenn die Vorderachse tatsächlich aufgrund eines Unfalls geschweisst und dieser Umstand verschwiegen wurde, wird er das wohl auch tun.
Wenn die Schweissnähte neuer als zb der letzte TÜV sind, könnte es Probleme geben. Ansonsten soll der Käufer seine Forderungen schriftlicg stellen damit du damit zu einem Anwalt gehen kannst. Meist reicht dieser Satz schon aus um den Käufer klein bei geben zu lassen. Ist etwas an seinen Forderungen dran müsste er das eh tun
Zitat:
@Kevinho1904 schrieb am 20. Oktober 2015 um 07:05:23 Uhr:
Den Vordruck von Mobile hab ich ja benutzt.
Ich finde, diese Bilder die er mir gesandt hat, sehen meinem Auto auch nicht ähnlich. Also irgendwie ist da was Faul. Traurig aber wahr, dass man heutzutage schon aufpassen muss wem man sein Auto verkauft!
Damit hast du schon mal eine gute Ausgangslage.
Wenn dir jetzt noch von den angeblichen Schäden nichts bekannt ist und du auch sonst im Vertrag keine weiteren Zugeständnisse gemacht hast, würde ich mich an deiner Stelle auf nichts einlassen.
Kannst ja mal den Spiess umdrehen und dem Käufer versuchten Betrug vorwerfen und mit einer Klage drohen.
Wenn du ein reines Gewissen hast, dann mach dir keine Sorgen.
Hast du aber wissentlich Mängel oder Unfälle verschwiegen, dann solltest du dir Gedanken machen, ob du die Rücknahme des Fahrzeugs anbietest.
Natürlich hab ich ein reines Gewissen.
Ich habe auch natürlich keinen Unfall gehabt, und der vorbesitzer gab auch keinenvorderen Unfall an. Und ne geschweißte Achse lt Bilder ist das auch nicht.
Zumal mir eine Gerichtsverhandlung mit Verhandlung zulasten meiner person, meinen Job und somit meine existenz gefährdet.
Also davon ab, rechtlich bin ich im Recht.
Aber diese leute waren gestern am telefon schon sehr bedrohlich. Gibt man denen einmal Geld kommen die bestimmt immer wieder....
Einfach darauf hinweisen, dass das FZG frischen TÜV hat und es keine nicht beseitigten Mängel gab und du jedliche Forderung zurück weist. Sollte er Dich weiter belästigen wirst Du einen Anwalt einschalten.
Eine Rechtschutzversicherung dürfte hilfreich sein. Ansonsten erst mal abwarten ob er gerichtlich gegen Dich vorgeht. Solange da nichts kommt, entspannen.
Auch ein TÜV-Siegel muss nicht unbedingt für ein technisch einwandfreies Fahrzeug sprechen. Siehe: BGH (Az. VIII ZR 80/14)
Aber keine Panik.
Bei Kaufverträgen zwischen Verbrauchern ist im Gegensatz zu Unternehmern ein Haftungsausschluss in Bezug auf jegliche Gewährleistungsansprüche möglich. Ein solcher Haftungsausschluss kann mit dem Zusatz „gekauft wie gesehen“ in den Kaufvertrag wirksam einbezogen werden. Mit einer solchen Klausel haftet der Verkäufer nur noch in bestimmten Situationen (arglistige Täuschung, Abweichungen zwischen der vereinbarte und der übereignete Beschaffenheit der Kaufsache). Der Käufer hat allerdings auch bei einem Haftungsausschluss „gekauft wie gesehen“ Anspruch die Kaufsache in dem Zustand zu erhalten, in dem er und der Verkäufer sie vereinbart haben.
Du hast nichts verschwiegen oder was Falsches zugesagt, korrekt? Dann ist erstmal alles in Ordnung.
Jetzt müssten Dir die Verkäufer eine arglistige Täuschung nachweisen, z.B. durch einen Gutachter. Sage dies dem Käufer und erwähne, dass Du notfalls einen Rechtsanwalt einschalten wirst.
PS: Die Masche mit den nachträglichen Mängeln kommt nicht so selten vor und einige Mitmenschen lassen sich leider davon einschüchtern.
Zitat:
@B E N schrieb am 20. Oktober 2015 um 11:50:42 Uhr:
...
Bei Kaufverträgen zwischen Verbrauchern ist im Gegensatz zu Unternehmern ein Haftungsausschluss in Bezug auf jegliche Gewährleistungsansprüche möglich. Ein solcher Haftungsausschluss kann mit dem Zusatz „gekauft wie gesehen“ in den Kaufvertrag wirksam einbezogen werden.
...
Dieser Zusatz allein reicht m.W nicht aus, aber da ja hier ein Vertrag von Mobile verwendet wurde ist das egal.
Falls du überhaupt mit dem Käufer kommunizieren willst, würde ich auch nichts von "keine nicht reparierten Mängeln" erwähnen. Denn damit sicherst du dem Käufer u.U. eine Eigenschaft zu, die du gar nicht beurteilen kannst.
Ich würde lediglich auf den wirksamen Haftungsausschluss und auf keine Kenntnis irgendwelcher Schäden/Mängel verweisen und spätestens dann die Kommunikation beenden.
Alles klar. Der Mobile Vertrag gibt einen solchen Haftungsauschluss ja her oder?
Demnach werd ich ihm dann sagen das es Vertraglich einen Haftungs und Rücknahmeauschluss gibt. Wenn er dann immernoch rechtliche schritte einleiten will, soll er das tun oder?