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Privater PKW auf Gewerbe zulassen - Voraussetzungen
Hallo,
ich überlege mir meinen PKW (Nissan Pulsar) auf meine Gewerbe zuzulassen, weil ich inzwischen wesentlich mehr beruflich fahre als privat (55.000Km, ca. 30%-70% Verhältnis).
Was für Voraussetzungen hat so eine Änderung?
- Kann ich bei der Zulassungsstelle einfach mit meinen Unterlagen vorbeischauen (KFZ-Schein, Gewerbeanmeldung, HU/AU) und die Wagen auf meine Firma zulassen?
- Ich habe die beruflichen Fahrten bisher mit Kilometerpauschale steuerlich geltend gemacht. Nach dem Wechseln von "privat" auf "gewerblich" würde ich mit dem Vimcar-Tool Fahrtenbuch führen. (Ich denke es ist die einfachste Art und Weise Fahrtenbuch zu führen, wobei das System nicht so preiswert ist. Es ist mir allerdings wert, weil die sonst notwendige Arbeitszeit noch mehr kostet.
Die Frage ist, ob das FA so ein Wechsel von privat zum gewerblich während des Jahres erlaubt oder muss es unbedingt zum 1. Januar o. ä. gemacht werden.
- Angenommen, das Finanzamt stimmt zu, wäre eventuell auch die 1%-Regelung in meinem Fall eine Option? Ich finanziere den Wagen seit 04/2016 aus meinem privaten KFZ-Kredit.
Vielen Dank für die Meinungen / Rückmeldungen.
LG
I.
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18 Antworten
Ob ein KFZ privat oder gewerblich genutzt wird sieht man nur (meines Wissens) in der Steuererklärung fürs Finanzamt. Man muss dies nirgends anmelden (vielleicht bei Taxen oder einem Bus anders).
Fahrtenbuch ist meistens besser, aber aufwändiger. Es gibt soviele Seiten im Internet wo die Unterschiede erklärt werden....Ob die 1% Regelung besser ist einfach selber ausrechnen. (meistens nur im Leasing von "günstigen" Autos - bei einem Auto für 100T Euro musst du ja pro Jahr 12000 Euro als geldwerten Vorteil zu den Einkünften gegenrechnen. Das muss man erstmal durch Ausgaben wieder reinholen. Somit hier Fahrtenbuch besser).
Wenn das Fahrtenbuch nicht ordungsmäßig geführt wird oder aus anderen Gründen nicht erkannt wird nimmt das FA automatisch die 1% Regelung.
Oder einfach einen Steuerberater fragen - wenn man ein Gewerbe betreibt hat man normalerweise heutzutage einen Steuerberater. Denn es gibt soviele steuerliche Aspekte - wenn diese nicht beachtet werden verliert man viel Geld ( finanziert (die Raten zählen mit) / Restwert / Abschreibung ....)
Der Hinweis auf den Steuerberater war richtig!
Während du über das Fahrtenbuch sowohl dienstliche, wie auch private Fahrten nachweisen kannst, entgeht dir bei einer unterlassenen Ummeldung bei FA die ges. MwSt , welche bei Privatkauf und Nutzung nicht ausgewiesen wird.
Das wäre zunächst auch der wesentliche Vorteil, dazu musst dir jedoch eine vorsteuerabzugsberechtigte Person das Fahrzeug verkaufen, bzw. verkauft haben. Die Aufwendungen für das Fahrzeug können dann in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden, dazu gehören auch die Finanzierung und die Reparaturkosten, abzüglich der zu ermittelnden Privatnutzung, bzw. auf Basis der 1% Regelung.
Die Übernahme und Bewertung eines (vorhandenen) privaten Fahrzeuges in das Unternehmensvermögen muss vom Finanzamt zu einem bestimmten Stichtag (am besten am 1. des Monates) erfolgen.
In jedem Fall eine gute Idee sowohl mit seinem Steuerberater, wie auch mit dem zuständigen Finanzamt zu sprechen.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
ich habe das FA angerufen. Die Beamtin meinte, dass ich den Wagen in SE 2019 einfach als Firmenvermögen deklarieren soll und Fahrtenbuch führen. Eine schriftliche Anmeldung ist nicht erforderlich.
LG
I.
Zitat:
@Motoristi2 schrieb am 22. Januar 2019 um 23:35:37 Uhr:
Hallo,
ich überlege mir meinen PKW (Nissan Pulsar) auf meine Gewerbe zuzulassen, weil ich inzwischen wesentlich mehr beruflich fahre als privat (55.000Km, ca. 30%-70% Verhältnis).
Was für Voraussetzungen hat so eine Änderung?
- Kann ich bei der Zulassungsstelle einfach mit meinen Unterlagen vorbeischauen (KFZ-Schein, Gewerbeanmeldung, HU/AU) und die Wagen auf meine Firma zulassen?
- ...
Ist Deine "Firma"/Dein "Gewerbe" eine GmbH/AG/UG (haftungsbeschränkt)?
sprich:
ist das "Gewerbe" eine juristische Person, auf die Du überhaupt ein Auto zulassen kannst

In einem anderen Thread schreibst du das du Kleinunternehmer bist (keine MwSt ausweisen kannsr etc.) daher würde ich bei der Nutzung weiter die Pauschschalen abrechnen - das sind bei deinen Daten im Jahr knapp 12000€ - bei einen Unternehmen das gerade mal 17500€ max umsetzt - warum da mehr Stress machen?
Da er mehr als 50% gewerbliche Nutzung hat, ist das nicht möglich.
Dann muss das Fahrzeug in die Firma.
Zitat:
@EdSize schrieb am 23. Januar 2019 um 11:47:03 Uhr:
In einem anderen Thread schreibst du das du Kleinunternehmer bist (keine MwSt ausweisen kannsr etc.) daher würde ich bei der Nutzung weiter die Pauschschalen abrechnen - das sind bei deinen Daten im Jahr knapp 12000€ - bei einen Unternehmen das gerade mal 17500€ max umsetzt - warum da mehr Stress machen?
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 23. Januar 2019 um 12:23:40 Uhr:
Da er mehr als 50% gewerbliche Nutzung hat, ist das nicht möglich.
Dann muss das Fahrzeug in die Firma.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 23. Januar 2019 um 12:23:40 Uhr:
Zitat:
@EdSize schrieb am 23. Januar 2019 um 11:47:03 Uhr:
In einem anderen Thread schreibst du das du Kleinunternehmer bist (keine MwSt ausweisen kannsr etc.) daher würde ich bei der Nutzung weiter die Pauschschalen abrechnen - das sind bei deinen Daten im Jahr knapp 12000€ - bei einen Unternehmen das gerade mal 17500€ max umsetzt - warum da mehr Stress machen?
Nö, man muss nur wissen wie es geht.
Bei max 17500 Umsatz alleine schon 12000 an Pauschalen für die Fahrten? Welches FA spielt denn dabei mit?
Zitat:
@crazybonecrusher schrieb am 23. Januar 2019 um 13:23:06 Uhr:
Bei max 17500 Umsatz alleine schon 12000 an Pauschalen für die Fahrten? Welches FA spielt denn dabei mit?
Das interessiert erstmal niemanden - gerade bei Kleinunternehmen bei denen die MwSt/Ust ohnehin keine Rolle spielt.
MwSt/Ust ist dabei egal. Welcher Sachbearbeiter im FA schaut sich das denn mehr als 1 Jahr an und vermutet dahinter nicht sofort eine Gewinnschmälerung?
Zitat:
@crazybonecrusher schrieb am 23. Januar 2019 um 13:54:58 Uhr:
MwSt/Ust ist dabei egal. Welcher Sachbearbeiter im FA schaut sich das denn mehr als 1 Jahr an und vermutet dahinter nicht sofort eine Gewinnschmälerung?
Gewinnschmälerung ist ein ganz normaler Vorgang - solange es legal ist. Ust/MwSt. sind die kritischen Punkte.
Richtig, solange es legal ist. Nur wird das FA das Fahrtenbuch und damit die abgerechneten Kosten sehr genau prüfen und welches Fahrtenbuch hält da stand? Wenn ich dann auch noch den anderen Beitrag vom TE sehe wo es stark nach Scheinselbstständigkeit riecht freut sich das FA und stellt nicht nur die Frage wovon er lebt.
Zitat:
@crazybonecrusher schrieb am 23. Januar 2019 um 14:11:46 Uhr:
Richtig, solange es legal ist. Nur wird das FA das Fahrtenbuch und damit die abgerechneten Kosten sehr genau prüfen und welches Fahrtenbuch hält da stand? Wenn ich dann auch noch den anderen Beitrag vom TE sehe wo es stark nach Scheinselbstständigkeit riecht freut sich das FA und stellt nicht nur die Frage wovon er lebt.
Daher kein Fahrtenbuch - dann kann man auch nichts prüfen bzw. keine Fehler machen.
Wie kommst du aus den hier geschilderten Fakten auf Scheinselbstständigkeit.
Deshalb.
Zitat:
@Motoristi2 schrieb am 11. Januar 2019 um 13:22:09 Uhr:
Zitat:
Es geht nicht darum, wie weit der Auftraggeber weg ist, sondern das eigene Büro. Vermutlich bei Dir zuhause? Oder ist es eher eine Scheinselbständigkeit, dann ist der geldwerte Vorteil aber das kleinste Problem.
Ja, ich bin klassisch Scheinselbstständig. Wie Großteil der Kollegen. Mein eigenes Büro ist zu Hause.
Gr. I.