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Privatfahrt Lkw - Lenkzeiten

Themenstarteram 9. Februar 2010 um 18:43

Hallo,

wir hatten heute schon eine kleine Diskussion. Dabei blieb eine Frage offen:

Muss man die Lenkzeiten bei einer rein privaten Fahrt mit einem Lkw einhalten?

Und wann ist es eine rein private Fahrt?

Als kleines Beispiel: Ich wohne in Stuttgart und kaufe mir ein Boot in Hamburg. Für den Transport miete ich mir einen Lkw und fahre nach Hamburg.....

Gruß

Michael

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18 Antworten

Was meist du mit LKW ??????

Deine Frage ist nur zu beantworten , wenn man das zgg. des " LKW " kennt.

Themenstarteram 9. Februar 2010 um 19:11

Zitat:

Original geschrieben von tommmmes

Was meist du mit LKW ??????

Deine Frage ist nur zu beantworten , wenn man das zgg. des " LKW " kennt.

als Beispiel 16 Tonnen

Gruß

Michael

 

 

 

Artikel 2

(1) Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im

Straßenverkehr:

a) Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige

Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger

3,5 t übersteigt, oder

b) (...)

(2) Diese Verordnung gilt unabhängig vom Land der

Zulassung des Fahrzeugs für Beförderungen im Straßenverkehr

a) ausschließlich innerhalb der Gemeinschaft oder

b) zwischen der Gemeinschaft, der Schweiz und den

Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum.

(...)

Artikel 3

Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr

mit folgenden Fahrzeugen:

a) Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung im Linienverkehr

verwendet werden, wenn die Linienstrecke nicht

mehr als 50 km beträgt;

b) Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit

von nicht mehr als 40 km/h;

c) Fahrzeuge, die Eigentum der Streitkräfte, des Katastrophenschutzes,

der Feuerwehr oder der für die Aufrechterhaltung

der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräfte

sind oder von ihnen ohne Fahrer angemietet werden,

sofern die Beförderung aufgrund der diesen Diensten

zugewiesenen Aufgaben stattfindet und ihrer Aufsicht

unterliegt;

d) Fahrzeuge — einschließlich Fahrzeuge, die für nichtgewerbliche

Transporte für humanitäre Hilfe verwendet

werden —, die in Notfällen oder bei Rettungsmaßnahmen

verwendet werden;

e) Spezialfahrzeuge für medizinische Zwecke;

f) spezielle Pannenhilfefahrzeuge, die innerhalb eines

Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt

werden;

g) Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen

Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder

Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt

werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge,

die noch nicht in Betrieb genommen worden sind;

h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen

Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur

nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;

i) Nutzfahrzeuge, die nach den Rechtsvorschriften des

Mitgliedstaats, in dem sie verwendet werden, als

historisch eingestuft werden und die zur nichtgewerblichen

Güter- oder Personenbeförderung verwendet werden.

 

Also ein 16-Tonner mit Erstzulassung vor 1980 mit H-Kennzeichen hätte 'ne Chance ...

Themenstarteram 10. Februar 2010 um 9:49

Super - Danke schon mal!

Ich hab mir das schon auch so gedacht.

Ich versteh aber auch, dass es schwer verstehbar ist, Wenn bei einer reinen Privatfahrt irgendwelche Sozialvorschriften gelten sollen. Das widerspricht sich ja schon ein wenig.

Gruß

Michael

Zitat:

Original geschrieben von landibaer

Super - Danke schon mal!

Ich hab mir das schon auch so gedacht.

Ich versteh aber auch, dass es schwer verstehbar ist, Wenn bei einer reinen Privatfahrt irgendwelche Sozialvorschriften gelten sollen. Das widerspricht sich ja schon ein wenig.

Gruß

Michael

Das ist ganz einfach zu verstehen.

Es gibt keine Privatfahrten mehr im Bereich über 7,5 Tonnen.

Themenstarteram 10. Februar 2010 um 10:53

nach den Vorschriften nach nicht.

Wir fahren jedoch jedes Jahr bei Lkw-Rallyes mit privaten Lkws mit, die alle über 7,5t haben. Da gibt es dann immer viele Diskussionen, ob überhaupt ein EG-Kontrollgerät oder nur ein Fahrtenschreiber eingebaut sein muss. Da ist auch der TÜV und die Dekra ständig überfordert. Je nach Bundesland gibt es da enorme Unterschiede.

Gewerblich ist da auf jeden Fall kein einziger unterwegs.

Gruß

Michael

Themenstarteram 10. Februar 2010 um 11:28

hm - jetzt hab ich aber auch noch das gefunden:

 

ABSCHNITT II Geltungsbereich

Artikel 4

Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen mit:

12. Fahrzeugen, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung für private Zwecke verwendet werden;

von der Seite: http://www.vr-2000.de/Gesetze/3820_85/body_3820_85.html

:-(

Was ist mit einem Wohnmobil über 7,5t ??? Das haben bei uns ja einige

Gruß

michael

Ich finde das auch einfach eine frechheit von Regierung und EU.

Ich habe einen 120000€ LKW vor der Tür stehen der auch noch mir gehöhrt und darf damir am Wochenende damit nicht zum Einkaufen fahren.

Eigentlich müsste man es auf einen Rechtsstreit anlegen und bis in höchste instanz gehen, aber man ist ja eh nur ein kleine doofer Unternehmer für diesen Sch*** Staat und EU.

Selbstverständlich darfst du mit deinem LKW am Wochenende einkaufen fahen (Ich gehe mal davon aus das es sich um eine Zugmaschine handelt)

Du hast dann nur unter Umständen deine erforderliche Wochenruhezeit nicht gemacht.

naja das ist es ja, und die zeit fehlt mir ja auch in der 90stunden doppelwoche.

Nehmt eure Karten raus!!!

Stellt den Tachographen auf OUT, und fahrt einkaufen.

Ich denke die OUT Funktion braucht man nicht mehr erklären?? (Dank Berufskraftfahrer Qualifikation und weiterbildung, sind ja alle Qualifiziert)

Zitat:

Original geschrieben von landibaer

Artikel 4Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen mit:

12. Fahrzeugen, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung für private Zwecke verwendet werden;

von der Seite: www.vr-2000.de/Gesetze/3820_85/body_3820_85.html

Was ist mit einem Wohnmobil über 7,5t ??? Das haben bei uns ja einige

Tja, @landibaer, dein Link entstammt der VO(EWG)3620/85, die nicht mehr gültig ist und durch VO(EG)561/2006 ersetzt wurde.

Hier steht unter Art. 3 h, dass für den nichtgewerblichen (Strassengüter- u Personen-)Verkehr nur Fahrzeuge ausgenommen sind, die nicht über 7,5t zzG haben. Auch in Art. 13 über Möglichkeiten der nationalen Sonderregelungen finde ich keine weitergehende Ausnahmen.

Somit bin ich der gleichen Meinung wie @tommmmes: 

Zitat:

Das ist ganz einfach zu verstehen.Es gibt keine Privatfahrten mehr im Bereich über 7,5 Tonnen.

Einfach Out of Scope zum Vesper holen fahren, würde ich lieber unterlassen, @Kipptransporteur - sowas war früher möglich ...

... und Wohnmobile über 7,5t zzG:confused:?? Das sind ja schliesslich keine Fahrzeuge, die zur Güter- oder Personenbeförderung geeignet sind! Habe mal was gelesen, dass die Fahrten aufzeichnungspflichtig seien (also Kontrollgerät), aber die Sozialvorschriften (Lenk-/Ruhezeiten) für diesen Fall nicht herangezogen werden (können) - aber wie gesagt, habe jetzt keine entsprechenden Bestimmungen finden können:(.

 

Grüsse,   motorina.

Zitat:

Original geschrieben von motorina

... und Wohnmobile über 7,5t zzG:confused:?? Das sind ja schliesslich keine Fahrzeuge, die zur Güter- oder Personenbeförderung geeignet sind! Habe mal was gelesen, dass die Fahrten aufzeichnungspflichtig seien (also Kontrollgerät), aber die Sozialvorschriften (Lenk-/Ruhezeiten) für diesen Fall nicht herangezogen werden (können)

Das ergibt sich letztlich aus dem Geltungsbereich der entsprechenden Verordnungen. Darüber hinaus gibt es (theoretisch) sogar zwei Geräte, das EG-Kontrollgerät und den Fahrtenschreiber. National vorgeschrieben ist der Fahrtenschreiber für alle Kraftfahrzeuge >7,5t in §57a StVZO - einschließlich des Zwangs ihn zu benutzen. Das EG-Kontrollgerät erfüllt die Anforderungen an einen Fahrtenschreiber, daher werden üblich nur diese verbaut.

Über diese deutsche Regelung hinaus gibt es einige Eu-Verordnungen zu dem Thema EG-Kontrollgerät, Fahrzeiten/Sozialvorschriften etc., beispielsweise das AETR, die 3821/85 (oder neuere Variante) ... mit entsprechenden Geltungsbereichen.

D.h. es kann also sein dass man nach §57a die Fahrt aufzeichnen muss aber trotzdem nicht die Fahrzeiten beachten müsste.

Wobei natürlich die Frage bleibt wie sinnvoll es ist mehr als 10h täglich zu fahren. *maldiemoralkeuleraushol* :D

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von landibaer

 

... Wenn bei einer reinen Privatfahrt irgendwelche Sozialvorschriften gelten sollen ...

Es geht hier nicht um Sozialvorschriften, sondern um Lenk-und Ruhezeiten.

Wenn nun jemand, der vor dreissig Jahren beim Bund den Klasse 2 gemacht hat, einmal im Leben einen LKW "privat" über 7,5t quer durch Deutschland kutschiert, warum bitte sollte der keine Pausen machen müssen und nicht schlafen?

Dein Plan war vermutlich 10 Stunden am Stück quer durch Deutschland, dann ne Stunde Aufladen und schnell nen Kaffee und auf dem Absatz kehrt 10 Stunden wieder heim zu Mama.

Somit wäre die Miete für das Auto nur für 24 Stunden fällig - guter Deal!

Und jetzt wird dir möglicherweise langsam klar, weshalb der Gesetzgeber "Privatfahrten" nicht mehr akzeptiert.

Mal ganz abgesehen von dem möglichen Missbrauch durch Kleinstunternehmer, die Leerfahrten zu rein privaten Zwecken durchführen ....

 

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