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Privatfahrt mit oder ohne Fahrerkarte?
Hallo,
Ich würde gerne folgendes Szenario geklärt haben:
Ich leihe mir privat einen 12 Tonner von einer befreundeten Spedition, um ehrenamtlich für eine vom Jugendbeirat organisierte Party Equipment wie Bars usw. abzuholen und zurückzubringen. Ich selbst besitze die Fahrerlaubnis CE, fahr aber nicht beruflich LKW. Muss ich mir jetzt extra eine Fahrerkarte besorgen oder kann ich rechtlich in ordnung auch ohne fahren?
Danke für die Antworten
Beste Antwort im Thema
Fahrerkarte gehört IMMER ins Gerät, bei allen Fahrten.
Fährt man aber außerhalb der Aufzeichnungspflicht, dann stellt man zusätzlich auf Out of Scope.
Wie gesagt - Privatfahrten über 7,5 Tonnen gibts aber generell nicht mehr.
Naja und eben das Sonn- & Feiertagsfahrverbot über 7,5 Tonnen
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Braucht man Fahrerkarte bei Privatfahrten?' überführt.]
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15 Antworten
Hi
An deiner Stelle würde ich mich beim TÜV erkundigen.
Es gibt wohl eine Möglichkeit die das Fahren auch ohne Karte "legal" macht.
So oder so ähnlich müsste es ablaufen:
Nach dem Fahren einen Ausdruck vom Tacho machen, auf der Rückseite Fahrtzeiten, gefahrene Kilometer und Start/Ziel angeben.
Aber bitte nagel mich nicht darauf fest. Bitte erkundige dich, wie gesagt, beim TÜV und schreib die Antwort des Vereins am besten hier ins Forum
ciao
tele
Hallo,
in deinem Szenario sind mehrere Knackpunkte.
Angenommen ich (digitaler Fahrtenschreiber und Fahrerkarte) verliere meine Fahrerkarte. Dann darf ich trotzdem weiterhin meinen LKW fahren. Ich muß mir allerdings schnellst möglich eine neue Besorgen. Der digitale Fahrtenschreiber speichert die Fahrt im Geräte ab, egal ob eine Karte gesteckt ist oder nicht. Am Ende des Tages müßte ich dann einen Ausdruck machen und mitführen. Also würde ich sagen, das du keine Fahrerkarte brauchst.
Wenn der LKW von einer Spedition ausgeliehen wird, sieht das schnell nach Schwarzarbeit aus. Sprich das du schwarz für die Spedition fährst. Du solltest also auf jeden Fall ein Schriftstück dabei habe aus dem hervorgeht, das du ehrenamtlich unterwegs bist. Das sollte dann auch bei der Spedition hinterlegt werden, weil die die Kilometer des LKWs nachweisen müssen.
Dann sind da noch die Sozialvorschriften, sprich Fahrzeiten. Angenommen du willst an einem Tag gut 1000km fahren. Das ist gewerblich als Einzelperson nicht zu schaffen. Ob du das in deinem Fall dürftest weiß ich nicht sicher, aber ich denke schon.
Für genauere Angaben ist die BAG (Bundesamt für gewerblichen Güterverkehr) zuständig.
Gruß
Frank
Die Fahrerkarte benötigst du nur für den gewerblichen Transport.
Siehe hier http://www.tuev-sued.de/.../1_vorab_informieren
Zitat:
Original geschrieben von Privatfahrer99
Hallo,
Ich würde gerne folgendes Szenario geklärt haben:
Ich leihe mir privat einen 12 Tonner von einer befreundeten Spedition, um ehrenamtlich für eine vom Jugendbeirat organisierte Party Equipment wie Bars usw. abzuholen und zurückzubringen. Ich selbst besitze die Fahrerlaubnis CE, fahr aber nicht beruflich LKW. Muss ich mir jetzt extra eine Fahrerkarte besorgen oder kann ich rechtlich in ordnung auch ohne fahren?
Danke für die Antworten
Wer oder was ist der Jugendbeirat? Handelt es sich nur um den reinen Transport zu einem festen Standort?
Mit den Angaben tue ich mir schwer, eine klare Aussage zu treffen. Es könnte durch aus ein gewerblicher Transport vorliegen, der allerdings sich nicht auf die Fahrzeug ausleihende Spedition bezieht. Da musst Du schon etwas mehr erzählen, um das eindeutig bewerten zu können.
Das geringste Problem besteht wohl für den ehrenamtlichen Kutscher - Wenn es ein Prob gibt, dann für die Dokumentation der Spedition.
Zitat:
Original geschrieben von Karthago500SEC
Das geringste Problem besteht wohl für den ehrenamtlichen Kutscher - Wenn es ein Prob gibt, dann für die Dokumentation der Spedition.
Ganz so einfach geht es eben nicht. Es geht wohl um Party Equipment. Da läuten bei mir die Unternehmer-Glocken. Man muss i. d. R. von einem kommerziellen Ansatz bei einer Veranstaltung ausgehen. Kommt die Frage, ob dieser als gemeinnützig o. ä. anerkannt ist. Ggfs. muss der Veranstalter Werkverkehr anmelden und darf den Transport nicht anders durchführen lassen.
Die Problematik liegt nicht beim Kutscher, sondern für wen der Kutscher unterwegs ist.
Für die Spedition gibt es keine Dokumentationsprobleme. Leihvertrag aufgestellt mit klaren Zeit- und Kilometerstandsangaben und das passt dann schon.
Was sollte dem Kutscher schon passieren?
Wenn jemand etwas Kram für ne Fete von A nach B karrt werden kaum die Bullen einen auf hart machen.
Die Spedition sollte sich schon alleine wg des Finanzamtes absichern um nicht Gefahr zu laufen wg Steuerhinterziehung Probleme zu bekommen.
Ich erinnere mich, daß dieses Thema hier schon mal ausführlich diskutiert wurde und da lief die Info auf mögliche Probleme mit dem Finanzamt hinaus - vielleicht hilft da sie "Suchen"-Funktion oder jemand Anders erinnert sich noch - da wollte die Speditin, die den Bock verpumpt hatte später einen Nachweis für die Bücher.
Ist der Kram nur von einer "Fete"? Genau da liegt der Knackpunkt.
Nicht alles, was ein "Jugendbeirat" veranstaltet, ist privat.
Der Fahrer muss sich da nicht wirklich große Gedanken machen, da er ja abhängig ist. Er muss sich sagen lassen, wie die Fahrt einzustufen ist. Hat er eine aufzeichnungspflichtige Fahrt oder nicht?
Gedanken muss er sich darüber machen, ob er ggf. genug Lenkzeit für die Aktion hat.
Die Fragestellung deutet allerdings darauf hin, dass der TE eben mehr darüber wissen will, wie er es bewertet.
Hallöchen, ich hab da mal eine Frage.
Und zwar wie sieht es generell mit den ganzen Richtlinien und Verordnungen rund um LKW und Fahrzeiten,
ein Bekannter von mir möchte gerne umziehen, er braucht dafür einen LKW. ich hab einen passenden LKW für Ihn und mein Chef würde sogar erlauben, das wir den nehmen solange wir ihn am selben tag auch wieder zurückbringen, weil der LKW nicht irgendwo rum stehen soll übers WE.
1. Ist das eine Privatfahrt?
2. Brauche ich dafür meine Fahrerkarte?
3.Gelten bei Privatfahrten auch die Lenk und Ruhezeiten?
4.Wie sieht das aus mit dem Sonntagsfahrverbot. Gilt das nur bei Güterkraftverkehr oder auch Privat.
5. Wenn ich mit Sattelzugmaschine unterwegs bin, ist das dann privat oder geschäftlich?
6.Wenn ich meinen kompletten Sattelzug ohne Ladung und ohne Auftrag für Güterbeschaffung fahren möchte, ist das dann privat?
Weil ich habe nämlich letzten Sonntag auf der Autobahn 5 Sattelzugmaschinen gesehen. Kann mir keiner erzählen, das die eine Sondergenehmigung hatten.
Wichtig ist die Frage mit dem Umzug.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Braucht man Fahrerkarte bei Privatfahrten?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von habs280
Ich hab einen passenden LKW für Ihn und mein Chef würde sogar erlauben, das wir den nehmen solange wir ihn am selben tag auch wieder zurückbringen, weil der LKW nicht irgendwo rum stehen soll übers WE.
1. Ist das eine Privatfahrt?
2. Brauche ich dafür meine Fahrerkarte?
3.Gelten bei Privatfahrten auch die Lenk und Ruhezeiten?
4.Wie sieht das aus mit dem Sonntagsfahrverbot. Gilt das nur bei Güterkraftverkehr oder auch Privat.
5. Wenn ich mit Sattelzugmaschine unterwegs bin, ist das dann privat oder geschäftlich?
6.Wenn ich meinen kompletten Sattelzug ohne Ladung und ohne Auftrag für Güterbeschaffung fahren möchte, ist das dann privat?
Weil ich habe nämlich letzten Sonntag auf der Autobahn 5 Sattelzugmaschinen gesehen. Kann mir keiner erzählen, das die eine Sondergenehmigung hatten.
Wichtig ist die Frage mit dem Umzug.
ist das ein 7,5 Tonner oder größer?
über 7,5 Tonnen gibt es keine Privatfahrten mehr, alles ist Aufzeichnungspflichtig und zählt auch zu den Lenkzeiten.
Privatfahrten unter 7,5 Tonnen unterliegen keiner Aufzeichnungspflicht und somit auch nicht den Lenk und Ruhezeiten
Sonntagsfahrverbot gilt auch erst über 7,5 Tonnen bzw für LKW mit Anhängern unabhängig vom Gewicht
Wenn du mit der Zugamschine unterwegs bist unterliegt das den Lenkzeiten auch wenn du privat unterwegs bist.
Wäre der gesamte Zug als Überführung oder um ihn dann doch irgendwo beladen zu lassen?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Braucht man Fahrerkarte bei Privatfahrten?' überführt.]
Hier mal ein Auszug zu dem Thema.
Zitat:
Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.
Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kriterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Sattelzugmaschinen OHNE Auflieger dürfen Sonntags und Feiertags Fahren, sind Zugmaschinen und kein LKW.
Mit Auflieger dürfen sie nicht Fahren.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Braucht man Fahrerkarte bei Privatfahrten?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von Matze135
Sattelzugmaschinen OHNE Auflieger dürfen Sonntags und Feiertags Fahren, sind Zugmaschinen und kein LKW.
Bei einem Umzug am Sonntag dürfte es hier trotzdem Probleme geben, da die Aufschichtung der Möbel auf der Aufliegerplatte äußerst schwierig ist, ganz zu schweigen von der Ladungssicherung.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Braucht man Fahrerkarte bei Privatfahrten?' überführt.]
Der Umzug würde in einem 3 Achsigen LKW (Actros 2541) mit Kofferaufbau stattfinden. Dieser hat Dementsprechend ein max. Zulassungsgewicht von 25t.
Das würde also bedeuten, ich könnte mit dem LKW gar keinen Umzug durchführen oder wie? Da ich über 12t zulässige Gesammtmasse liege.
Das mit dem Sattelzug war nur gefragt, weil mir das komisch vorkam diese Sattelzugmaschienen solo fahren zu sehenan einem Sonntag.
Also wenn ich das jetzt richtig sehe, dann muss ich bei Fahrzeugen grundsätzlich die Fahrerkarte einlegen.
Und wie wäre das dann wenn ich nur mit einer Sattelzugmaschine unterwegs bin, da müsste ich ja dann keine haben, da es eine Privatfahrt ist. Denn sonst würde die ja aufzeichnen, das ich z.B. Sonntags unterwegs war. Das könnte die Jungs der BAG aber bei der nächsten Konrolle ein wenig stutzig werden lassen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Braucht man Fahrerkarte bei Privatfahrten?' überführt.]
Fahrerkarte gehört IMMER ins Gerät, bei allen Fahrten.
Fährt man aber außerhalb der Aufzeichnungspflicht, dann stellt man zusätzlich auf Out of Scope.
Wie gesagt - Privatfahrten über 7,5 Tonnen gibts aber generell nicht mehr.
Naja und eben das Sonn- & Feiertagsfahrverbot über 7,5 Tonnen
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Braucht man Fahrerkarte bei Privatfahrten?' überführt.]