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Privatfahrzeug als Dienstwagen - Steuertipps
Hallo,
eventuell das falsche Forum, jedoch habe ich kein passenderes gefunden.
Folgender Fall: Ich arbeite in Arbeitnehmerüberlassung und habe alle paar Monate eine neue Arbeitsstätte (deutschlandweit), nutze mein Privatfahrzeug für diese Dienststrecken und würde mich diesbezüglich gerne über mögliche Steuertipps informieren.
Gefahren wird mein Auto voraussichtlich 22-28.000km im Jahr, davon geschätzt ~18.000km beruflich, der Rest privat. Ich erhalte von meinem Arbeitgeber 0,30€ pro KM. Jedoch wird als Maßstab die kürzeste Strecke via. Google Maps zur Orientierung/Abrechnung genutzt und nicht die tatsächlich gefahrenen Kilometer, die etwa 5-8% nach oben abweichen.
Meine Frage im eigentlichen Sinne ist, ob ich etwaige Nebenkosten (Reparaturen, Versicherung usw.) steuerlich geltend machen kann, oder ob alles in diesen 0,30€/KM die ich erhalte inkludiert ist.
Desweiteren würde mich interessieren ob ich eine Fahrzeugneuanschaffung irgendwie verrechnen kann. Leasing über meinen Arbeitgeber fällt erstmal weg, jedoch bin ich stark interessiert mir in naher Zukunft ein neues Fahrzeug zuzulegen und dieses würde eben dann hauptsächlich beruflich genutzt werden.
Danke im Voraus.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@GerhHue schrieb am 1. März 2019 um 19:40:29 Uhr:
So wie ich TE verstanden habe, zahlt der AG 0,30 € pro gefahrenen KM.
Beim FA werden 0,30 €/pro Entfernungs-KM steuerlich berücksichtigt und
natürlich nur dann, wenn der AG keinen finanziellen Ausgleich schafft.
Das ist falsch! Das Finanzamt berücksichtigt bei Dienstreisen 0,30€ pro gefahrenen Kilometer, nicht Entfernungskilometer!
Sollte der AG hier aber nur die 0,30 € pro Entfernungs-KM zahlen, kann ich
Dir sagen, ist das eine schlechtes Geschäft.
Sein Arbeitgeber bezahlt 0,30€ pro gefgahrenem Kilometer wie er schreibt
Bei Selbständigen ist das vorteilhafter geregelt. Es gibt die 1%-Regelung, die
ist aber i.d.R. ungünstig. Alternativ führt man ein Fahrtenbuch und trägt die beruflichen
und privaten KM ein. Am Jahresende ermittelt man das Verhältnis der Summe
beruflich zu privat gefahrenen KM. Bei z.B. 80% beruflich und 20 % privat-KM
könntest Du a l l e Kosten einschließlich Abschreibung beim FA zu 80% in Abzug
bringen.
Kann er doch auch über die Kilometerkostenberechnung, wo ist da der Unterschied?
Also, wenn Dein AG die gefahrenen KM mit 0,30 €/km bezahlt und nicht lediglich
die Entfernnungs-KM ist das OK. Wenn nicht bzw. analog wie beim FA nur die
Entfernungs-KM ist das Schei ... , weil ein Draufzahl-Geschäft.
Aus Sicht des FA bekommst Du, wenn Du 0,60 € / Entfernungs-km bekommen würdest,
mehr als die gesetzliche Regelung des FA. Das würde dazu führen, das Du das Mehr,
also 0,30 €/km zu versteuern hättest. Das ist die Logik der Steuergesetzgebung.
Auch falsch, steuerfreie Erstattungen sind bei Dienstreisen in Höhe von 0,30€ pro gefahrenem Kilometer möglich, das verwechselst du mit Fahrten Wohnung Arbeitsstelle!
Der Steuerzahler kann aber geltend machen, dass die 0,30 € nicht kostendeckend sind.
Insofern kannst Du dem Finanzamt Deine wirklichen Fahrzeug- und Betriebskosten
mit der Steuererklärung mal aufaddieren. Die wollen dann aber den privaten Teil
rausgerechnet haben. Also wirst Du ein Fahrtenbuch führen müssen, so oder so.
Ich vermute aber sowieso, dass der AG Dir nur die steuerliche Rechnungsweise
bezahlt und das sind die Entfernungs-KM von 0,30 €/KM.
Auch falsch, siehe oben er erstattet ihm 0,30€ pro gefahrenen Kilometer, das ist steuerfrei möglich!
Erkundige Dich beim AG und bei einem StB.
Kauf Dir aber schon mal ein Fahrtenbuch z.B. bei ADAC für 5,99 €.
Immer wenn Du dem FA nachweisen willst, dass 0,30 € pro Entfernungs-KM
nicht reicht, must Du sowieso ein Fahrtenbuch führen!
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51 Antworten
Ich würde sagen, mit der Kilometerpauschale sind die Kosten abgegolten, die durch den Betrieb der Kiste auf den bezahlten Strecken entstehen. Der Unterschied zu den tatsächlich gefahrenen Kilometer zu den Arbeitsstätten kannst du steuerlich mit 30ct/km bei der Steuererklärung geltend machen, wenn du anständig begründest, warum du mehr fährst, z.B Autobahn, weils schneller geht, Landstrasse weil Stauumfahrung und so etwas. Allerdings ist ein großer Teil schon mit der Werbungskostenpauschale abgegolten, bei 1500km gibt es nix extra.
Anschaffungskosten für ein neues Fahrzeug kannst du als Arbeitnehmer in der Konstellation wohl nicht geltend machen.
Nach meiner Auffassung kannst du das tun, musst allerdings die Privatnutzung und die 30 ct Erstattung abziehen.
Ganz vereinfacht:
(Summe aller Kosten * Prozentsatz beruflicher Nutzung ) - gefahrene berufliche km * 30 ct
Mit den 0,30 € ist alles abgegolten.
Ich hatte das mal berechnet, aber die Pauschale ist, je mehr man fährt, besser als die tatsächlichen Kosten abzusetzen.
Wichtig bei Arbeitnehmerüberlassung ohne erste Tätigkeitsstätte bzw. anderer Einsatzort als erste Tätigkeitsstätte, dass man Hin- und Rückweg absetzen kann.
Wenn dir dein Arbeitgeber bereits beides erstattet, kannst du bei der Steuer nichts mehr angeben, ansonsten, musst kannst du das entsprechend noch abrechnen.
Wichtig! Das sind KEINE Werbungskosten, sondern muss bei auswärtiger Tätigkeit (oder so ähnlich, da wo man auch Dienstreisen einträgt) angegeben werden.
Bis zu 3 Monate an einem Ort kann man zudem noch den Verpflegungsmehraufwand i.H.v. 12 Euro/Tag ansetzen.
Du kannst das Fahrzeug auch über ein paar Jahre abschreiben, geht dann aber auch wieder nur nach tatsächlichen Kosten. Das lohnt sich bei deiner hohen Fahrleistung eher nicht.
Danke soweit für die Antworten. Ich kriege Hin- und Rückweg erstattet, jedoch eben nur die fiktiven KM und nicht die tatsächlich geleisteten. Verpflegungspauschale bekomme ich selbstverständlich auch.
Fahrzeug-Neuanschaffung prozentual verrechnen fällt also definitiv weg?
Zitat:
@Vedaad schrieb am 1. März 2019 um 12:03:41 Uhr:
Hallo,
......
Gefahren wird mein Auto voraussichtlich 22-28.000km im Jahr, davon geschätzt ~18.000km beruflich, der Rest privat. Ich erhalte von meinem Arbeitgeber 0,30€ pro KM. Jedoch wird als Maßstab die kürzeste Strecke via. Google Maps zur Orientierung/Abrechnung genutzt und nicht die tatsächlich gefahrenen Kilometer, die etwa 5-8% nach oben abweichen.
.....
Das ganze verwundert mich schon, denn ich weiß nicht ob diese Regelung überhaupt zulässig ist.
Erstattet werden muss im Rahmen der gesetzlich geregelten Reisekostenerstattung m.W. die Kostenpauschale für tatsächlich gefahrene Kilometer!
Wenn du wegen Umleitungen, Sperrungen, Staus, oder sonstigen nachvollziehbaren Gründen eine andere Strecke fährst als Google es vorgibt, so ist das eben so und die Kosten müssen dir auch erstattet werden.
Mit den 30 Cent ist alles abgegolten, auch Maut, Fähren, etc.
Lediglich nachgewiesene Parkgebühren müssen dir zusätzlich erstattet werden.
Ich würde aber dennoch mal einen Steuerberater fragen; die kennen sich da besser aus.
Insbesondere wenn eine Neuanschaffung geplant ist.
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 1. März 2019 um 14:47:39 Uhr:
Das ganze verwundert mich schon, denn ich weiß nicht ob diese Regelung überhaupt zulässig ist.
Erstattet werden muss im Rahmen der gesetzlich geregelten Reisekostenerstattung m.W. die Kostenpauschale für tatsächlich gefahrene Kilometer!
Wenn du wegen Umleitungen, Sperrungen, Staus, oder sonstigen nachvollziehbaren Gründen eine andere Strecke fährst als Google es vorgibt, so ist das eben so und die Kosten müssen dir auch erstattet werden.
Die tatsächlich gefahrenen Mehr-Kilometer entstehen im Prinzip nur durch Spurwechsel und Pinkelpausen. Denn es wird exakt die selbe Route gefahren, die auch verrechnet wird.
Du hast in deinem Eingangspost aber von 5 %bis 8% Abweichung gesprochen. Zudem macht es nicht unbedingt Sinn, immer die kürzeste Strecke zu fahren. Wenn letztlich wirst du ja auch für deine Arbeitszeit vergütet. Manchmal ist es sinnvoller eine schnellere Strecke zu fahren.
Zitat:
@Vedaad schrieb am 1. März 2019 um 12:03:41 Uhr:
Meine Frage im eigentlichen Sinne ist, ob ich etwaige Nebenkosten (Reparaturen, Versicherung usw.) steuerlich geltend machen kann, oder ob alles in diesen 0,30€/KM die ich erhalte inkludiert ist.
Desweiteren würde mich interessieren ob ich eine Fahrzeugneuanschaffung irgendwie verrechnen kann. Leasing über meinen Arbeitgeber fällt erstmal weg, jedoch bin ich stark interessiert mir in naher Zukunft ein neues Fahrzeug zuzulegen und dieses würde eben dann hauptsächlich beruflich genutzt werden.
Danke im Voraus.
Alle durch das Fahrzeug verursachten Kosten sind in den 0,30€ enthalten.
Nicht enthalten sind lediglich sogenannte außerordentliche Kosten. Das sind hauptsächlich Reparaturkosten die durch einen Unfall auf einer dienstlichen Fahrt verursacht wurden und nicht von einer Versicherung erstattet wurden.
Steuerlich kann ein höherer Kilometersatz als 0,30€ geltend gemacht werden wenn dieser nachgewiesen wird. Das ist dann interessant wenn ein neues Fahrzeug erworben wird.
Das funktioniert dann praktisch so:
Alle Belege für angefallene Aufwendungen das ganze Jahr über sammeln.
-Versicherung, Steuer
-Tankbelege
-Reparaturen und Wartung
-Reifen
-Autowäsche
dazu kommt dann noch die Abschreibung des Fahrzeugs.
Die Abschreibung erfolgt auf 6 Jahre.
Diese ermittelten Gesamtkosten werden durch die insgesamt gefahrenen Kilometer, also die dienstlichen und die privaten Kilometer, geteilt. Ergeben sich dann z.B. 0,38€ pro Kilometer dann kann die Differenz in Höhe von 0,08€ multipliziert mit den dienstlich gefahrenen Kilometern steuerlich geltend gemacht werden.
Für die nicht erstatteten dienstlich gefahrenen Kilometer in diesem Fall dann 0,38€ / Kilometer.
Du wirst allerdings ein Fahrtenbuch führen müssen in das alle Fahrten einzutragen sind.
Der Aufwand lohnt sich nur bei einem neuen Fahrzeug ab einer bestimmten Preisklasse und einer nicht zu hohen Geamtfahrleistung, ansonsten kommst du kaum über 0,30€.
Bei z.B. 25.000km im Jahr müsstest du auf mehr als 25.000 x 0,30 = 7.500,-€ Gesamtkosten im Jahr kommen.
Diese Variante birgt aber ein gewisses unkalkulierbares Risiko, denn sollte sich der Arbeitgeber dazu entschließen, Firmenfahrzeuge anzubieten, bleibst du auf deinen Kosten für das Neufahrzeug sitzen.
Ob so eine Zeitarbeitsfirma Firmenwagen einführen wird...
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 1. März 2019 um 15:36:04 Uhr:
Diese Variante birgt aber ein gewisses unkalkulierbares Risiko, denn sollte sich der Arbeitgeber dazu entschließen, Firmenfahrzeuge anzubieten, bleibst du auf deinen Kosten für das Neufahrzeug sitzen.
Vielen vielen Dank für die ganzen Informationen. Interessant zu wissen ist auch, dass mir maximal 500.-€ erstattet werden, sprich umgerechnet 1666km/Monat. Im März lege ich aber voraussichtlich 1900km zurück. Auch diese Differenz sollte ich steuerlich geltend machen können - richtig? Benötige ich dafür ein Fahrtenbuch, das sich auf die Dienstfahrten beschränkt, oder muss ich dafür jeden zurückgelegten Kilometer ob beruflich oder privat präzise dokumentieren?
Dienstwagen sind im Gespräch, das kann sich allerdings noch einige Zeit (Jahre) ziehen und ist noch keine beschlossene Sache.
..für`s Danke gibt es unter jedem Beitrag einen extra-Button .
Diese Begrenzung erscheint mir ebenfalls als zusätzliches unkalkulierbares Risiko!
Und wenn Fahrtenbuch, dann sind alle Fahrten zu dokumentieren!
Derartige Entscheidungen können ganz schnell gehen... (Übernahme durch anderen Inhaber/Konzern,)
Zudem bedenke auch was ist wenn dir gekündigt wird oder du dich verändern willst?
Dann ist deine langjährige Kalkulation für den Ar*** .
Ist mir früher selbst mal so ergangen. Gerade Neuwagen gekauft und dann nach 3 Jahren bei einer anderen Firma angefangen die Firmenwagenregelung hatte... Da konnte ich meinen Privat-PKW mit herbem Verlust verkaufen, .... .
So wie ich TE verstanden habe, zahlt der AG 0,30 € pro gefahrenen KM.
Beim FA werden 0,30 €/pro Entfernungs-KM steuerlich berücksichtigt und
natürlich nur dann, wenn der AG keinen finanziellen Ausgleich schafft.
Sollte der AG hier aber nur die 0,30 € pro Entfernungs-KM zahlen, kann ich
Dir sagen, ist das eine schlechtes Geschäft.
Bei Selbständigen ist das vorteilhafter geregelt. Es gibt die 1%-Regelung, die
ist aber i.d.R. ungünstig. Alternativ führt man ein Fahrtenbuch und trägt die beruflichen
und privaten KM ein. Am Jahresende ermittelt man das Verhältnis der Summe
beruflich zu privat gefahrenen KM. Bei z.B. 80% beruflich und 20 % privat-KM
könntest Du a l l e Kosten einschließlich Abschreibung beim FA zu 80% in Abzug
bringen.
Also, wenn Dein AG die gefahrenen KM mit 0,30 €/km bezahlt und nicht lediglich
die Entfernnungs-KM ist das OK. Wenn nicht bzw. analog wie beim FA nur die
Entfernungs-KM ist das Schei ... , weil ein Draufzahl-Geschäft.
Aus Sicht des FA bekommst Du, wenn Du 0,60 € / Entfernungs-km bekommen würdest,
mehr als die gesetzliche Regelung des FA. Das würde dazu führen, das Du das Mehr,
also 0,30 €/km zu versteuern hättest. Das ist die Logik der Steuergesetzgebung.
Der Steuerzahler kann aber geltend machen, dass die 0,30 € nicht kostendeckend sind.
Insofern kannst Du dem Finanzamt Deine wirklichen Fahrzeug- und Betriebskosten
mit der Steuererklärung mal aufaddieren. Die wollen dann aber den privaten Teil
rausgerechnet haben. Also wirst Du ein Fahrtenbuch führen müssen, so oder so.
Ich vermute aber sowieso, dass der AG Dir nur die steuerliche Rechnungsweise
bezahlt und das sind die Entfernungs-KM von 0,30 €/KM.
Erkundige Dich beim AG und bei einem StB.
Kauf Dir aber schon mal ein Fahrtenbuch z.B. bei ADAC für 5,99 €.
Immer wenn Du dem FA nachweisen willst, dass 0,30 € pro Entfernungs-KM
nicht reicht, must Du sowieso ein Fahrtenbuch führen!