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Privathaftpflicht(???)-Schaden durch unachtsamen Fahrzeuginsassen
Hallo liebe MOTOR-TALK-Gemeinde,
Ich bin der Neue.
Kurz zu mir: Ich bin der Ottmar, komme aus dem Schwabenland, bin 45 Jahre alt und fahre einen alten Mercedes W211.
Da ich hier im Forum etliche beeindruckende Beiträge von verständigen und kompetenten Versicherungsexperten las, habe ich mich neu registrieren lassen, um mich mit meiner Fragstellung an die Community zu wenden.
Ich habe am Sonntag vor drei Tagen (prinzipiell durch Verschulden meiner Mutter) an meinem Auto einen Schaden erlitten und möchte nun um kurzen Rat bitten und eine möglichst fachkundige Einschätzung erfragen, ob der vorliegende Fall durch die PHV meiner Mutter gedeckt ist.
Sachverhalt: An besagtem Sonntagmorgen sollte ich meine Mutter zum Bahnhof fahren. Hierzu nutzten wir mein Auto, welches in meiner Garage parkte. Nachdem das Gepäck im Kofferraum verstaut war, stieg meine Mutter selbständig hinten rechts ein und nahm auf dem Rücksitz Platz. Beim Einsteigen hatte meine Mutter sich offenbar den Mantel in die Türe eingeklemmt, was sie feststellte als sie sich anschnallen wollte. Während ich bereits das Fahrzeug rückwärts aus der Garage fuhr, öffnete meine Mutter unvermittelt und unangesagt ihre Türe um das Malheur des eingeklemmten Mantels zu beheben. Hierbei hatte sie nicht bemerkt oder bedacht, dass sich der Wagen bereits im Rückwärtsfahren befand. In der Folge des Öffnens (im ungünstigsten Moment) verklemmte bzw. verkeilte sich die Türe genau im Eck zwischen Wand und dem schmalen Torpfeiler der Fertiggarage. Obwohl ich langsam fuhr und schnellstmöglich bremste als ich das Unheil bemerkte, wurde meine hintere Fahrzeugtüre dabei so stark verzogen, dass geschätzt ca. 500 -1000 € Instandsetzungskosten entstehen. Obgleich die Lackspuren sich an der Wand und Torfeder abzeichnen, wird an der Garage selbst kein Schaden geltend gemacht - jedoch an meinem Pkw.
Meine Mutter sieht sich verantwortlich für den Schaden und möchte diesen begleichen. Sie beabsichtigt, sich zunächst an ihre PHV zu wenden, um abzuklären ob die Versicherung eintritt.
(Anm.: Meine Mutter wohnt im selben Haus wie ich. Allerdings leben wir in abgeschlossenen und getrennten Wohnungen mit separaten Haushalten.
Natürlich hätte ich auch einen Vollkasko-Schutz, wobei dessen Inanspruchnahme infolge Selbstbeteiligung und Rabatt-Hochstufung wirtschaftlich unsinnig wäre.)
Meine Frage ist nun, kommt die Privat-HV meiner Mutter für die Schadenregulierung in der dargelegten Konstellation auf oder bestehen berechtigte Ausschlussgründe ("Benzinklausel", Betriebsgefahr o.ä.)? Gibt es eventuelle Fallstricke, in die man nicht tappen sollte?
Es wäre sehr nett, wenn ich hierzu fachlichen Rat oder Einschätzung erhalten könnte.
Schon im Voraus lieben Dank
PS: Der Inhalt folgenden Threads ist mit bekannt - trifft aber auf meinen Fall nicht deckungsgleich zu:
http://www.motor-talk.de/.../...-schaden-verursacht-habe-t2427117.html
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 17. November 2016 um 16:05:46 Uhr:
Das kann man sehen wie man will.
Die berechtigte Insassin hat befugt eine Form von Besitz ausgeübt (mit dem Popo auf dem Polster). Sie hat die Tür im fahrenden Fahrzeug geöffnet. Also hat sie es auch im Verkehr benutzt und dabei einen Schaden an dem von ihr benutzten Fahrzeug zu verantworten. Da sie ein im Verkehr befindliches Kfz benutzt hat und dabei einen Schaden an diesem verursacht hat, greift die Benzinklausel, wenn sie im PHV-Vertrag enthalten ist. Wenn sich die PHV nicht darauf beruft (z.B. Gefällligkeitsdeckung ausdrücklich vereinbart oder keine Benzinklausel vereinbart), dann ist das prima. Das Ganze ist rechtlich ein vieldiskutiertes Thema. Es finden sich Urteile die es so sehen und Urteile die es anders sehen. Soweit es mir in Erinnerung ist, befassen sich die Urteile, in denen die PHV den Schaden ersetzen musste, nicht mit der Benzinklausel. Das spricht dafür, dass in diesen Fällen eine solche nicht vereinbart oder nicht vorgetragen wurde.
Mit Verlaub, lieber Paul, aber das ist völliger Kappes.
Um das Thema mal transparent zu machen, möchte ich dies an Hand eines Beispiels verdeutlichen:
Ein Autofahrer fährt an der Tankstelle vor die Zapfsäule. Er steigt aus, um zur Toilette zu gehen. Währenddessen verlässt auch der Beifahrer das Fahrzeug und betankt es. Dabei vertut er sich und tankt die falsche Kraftstoffart. Für den daraus resultierenden Schaden ist er ersatzpflichtig. Hier greift aber seine PH und muss leisten.
Gleiches Szenario, nur hier stand noch ein anderes Fahrzeug an der Säule. Als dieses wegfährt, setzt sich der Beifahrer ans Steuer und fährt 5 Meter bis zur Säule vor. Danach betankt er falsch. Gleicher Schaden, gleiche Haftung. Jetzt greift aber die "Benzinklausel" und die PH ist leistungsfrei!
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73 Antworten
Die Benzinklausel ist das Problem. Die PHV ist leider nicht in der Pflicht. Nur Muttern selbst müsste zahlen. Das wirst Du ja wahrscheilich nicht von ihr verlangen wollen, selbst wenn sie es möchte. Shit happens. Wenn die PHV nicht aus reiner Kulanz die Geldbörse aufmacht, kannst Du da nichts tun.
Ich traue mich kaum, dazu eine Antwort zu geben.
Eine Frage könnte sein, ob der Einsteigevorgang bereits abgeschlossen war und ob jemand grob fahrlässig gehandelt hat.
Ich würde das der PHV wahrheitsgemäß schildern und abwarten, wie die reagieren.
Letztendlich ist das eine Einzelfallentscheidung, die im Streitfall vor Gericht ausgetragen und entschieden werden wird.
Verwantenklausel = Benzinklausel ? 1ter Schaden der Mutter oder schon öfter einen gemeldet?
Wenn die Schuld alleine bei der Mutter liegt, müsste die PHV zahlen.
Da du aber Rückwärts gefahren bist, als die Mutter die Tür öffnete, könntest du auch eine Teilschuld haben.
Würde es einfach der PHV wahrheitsgemäß melden, die werden sich dann schon dazu äußern
Das richtige Stichwort (Benzinklausel) steht sogar im Eingangsbeitrag.
Selbstverständlich handelt es sich hier um einen eindeutigen Haftpflichtschaden, für den die Privathaftpflichtversicherung zu leisten hat.
Die "Benzinklausel" hat mit der Geschichte absolut nichts zu tun!
Eine mutige Aussage, ob die auch richtig ist, werden wir hoffentlich irgendwann erfahren.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 17. November 2016 um 09:49:23 Uhr:
Selbstverständlich handelt es sich hier um einen eindeutigen Haftpflichtschaden,
Der Teil ist noch richtig. In der Haftung ist die Mutter die Schadenersatz zu leisten hat wie bei jedem anderen Haftpflichtschaden auch.
Ob und was die Privathaftpflichtversicherung leistet ist dagegen Vertragsrecht. Die ist ja im Gegensatz zur PKW-Haftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben und hat keine rechtlichen Mindestdeckungen. Hier hilft nur entweder den Schaden einfach wahrheitsgemäß melden oder selber in die AGBs gucken ob so ein Fall ggf. ausgeschlossen ist.
Beispiele zur Benzinklausel finden sich z.B. hier:
http://www.refrago.de/...r_Privathaftpflichtversicherung.frage219.html
Wie man sieht nicht ganz so einfach.
Der Schaden ist beim Herausfahren aus der Garage entstanden. Der TE hat das Auto bei Schadenseintritt bestimmungsgemäß selbst bewegt. Somit ist der direkte Zusammenhang zum Gebrauch des Autos als Fortbewegungsmittel gegeben und die PHV aus der Nummer raus. Wenn die PHV aus Kulanz etwas leisten will, dann kann sie das natürlich trotzdem tun.
Die "Benzinklausel" ist hier völlig irrelevant, da die Mutter weder Eigentümerin, Besitzerin, Halterin noch Führer des Kraftfahrzeugs ist.
Einziges Problem könnte sein, dass in einigen, allerdings wenigen, Haftpflichtbedingungen der Einwand der groben Fahrlässigkeit zulässig ist, der eine Leistungseinschränkung begründen könnte.
Allerdings vermag ich hier keine grobe Fahrlässigkeit zu erkennen.
Wo siehst Du denn den Unterschied zum Fahrgast im Taxi, der die Tür aufmacht und einen für ihn fremden Schaden verursacht?
Nirgends.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 17. November 2016 um 10:37:24 Uhr:
Der Schaden ist beim Herausfahren aus der Garage entstanden. Der TE hat das Auto bei Schadenseintritt bestimmungsgemäß selbst bewegt. Somit ist der direkte Zusammenhang zum Gebrauch des Autos als Fortbewegungsmittel gegeben und die PHV aus der Nummer raus.
Der Fahrer hat das Fahrzeug erst bewegt, nachdem die Mutter die Tür geschlossen hatte. Wäre der Fahrer angefahren, bevor die Tür geschlossen war, wäre er verantwortlich für den Schaden.
Erst nach dem Anfahren hat die Mutter die Tür "unvermittelt und unangesagt"und damit völlig unerwartet für den Fahrer geöffnet. Für den Fahrer besteht jedoch keine Pflicht, die hintere Tür zu sperren, damit diese nicht während der Fahrt geöffnet werden kann.
Hätte ein Kind die Tür während der Fahrt geöffnet, hätte der Fahrer vermutlich Mitschuld, da man bei Kindern mit solch einem Verhalten rechnen muss und daher auch die Möglichkeit der Verriegelung der Türen geschaffen hat.
O.
Habe mich mal schlau gemacht. rrwraith hat recht. Schaden der Haftplicht der Mutter melden.