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Privatkauf entpuppt sich als Bastelbude
Hallo zusammen,
ich habe vor fast 2 Jahren Privat ein Fahrzeug gekauft. Nach nun einen Jahr traten diverse Mängel, die mich an der Laufleistung zweifeln ließen und ich z.B. den Vorbesitzer (Verkäufer war KEIN Halter) kontaktiert habe.
Kurz und knapp:
Lt. Vorbesitzer hatte das Auto einen Motorschaden -> Steuerkette gerissen. Auto wurde von Ihm mit Motor im Kofferraum verkauft. => Das Auto hat vermutlich einen Austauschmotor eines Schlachtfahrzeuges mit deutlich mehr Laufleistung als die Karosse. (Alles ist mit Dichtmasse zugekleistert und auf dem Ventildeckel steht die Motoren- und Getriebebezeichnung mit "weissen Edding" (Schrotti lässt grüßen) - kein Original Barcode)
Im Auto sind Steuergeräte von vier verschiedenen Spenderfahrzeugen verbaut. Bei der AU stimmt nun die Fahrgestellnummer des Motorsteuergerätes nicht mit der der Karosse/Schein überein.
Die vorderen Bremsen wurden nur abgedreht und als "neu" angepriesen.
Ich finde immer wieder mal Anzeigen auf Mobile/Ebay Kleinanzeigen mit genau dem selben Typ des Fahrzeuges und entsprechend niedrigen Laufleistung. Auch werden gerne Steuergeräte und Teile vertickt.
Mein Verdacht: Es werden Karossen mit wenig KM und Motorschaden gekauft und darin, dann deutlich ältere Motoren verpflanzt. Lustig war auch, als sich der Verkäufer auf ein Reperaturgesuch bei mir meldete . (Tachobetrug ist nur durch Tausch von dessen möglich. Bzw. lässt sich nur nach oben korrigieren.)
Besteht hier irgend eine Chance den Verkäufer zu belangen? Vermutlich kommt nichts dabei raus ala "wir wissen von nichts".
Beste Antwort im Thema
Wie bereits geschrieben, grundsätzlich ist es gut und wenn man weitere Geschädigte findet hat es evtl. Konsequenzen, aber sowas dauert und kostet Nerven und zum Schluss passiert garnichts, oder der Held hat eh nichts zu verlieren ...
Da glaube ich eher an Karma, treibt einer Betrügereien, trifft er möglicherweise auf einen Gegenspieler, der sowas auf dem kurzem "Dienstweg" klärt ....
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28 Antworten
Was bitte möchtest Du nach jetzt zwei Jahren nach dem Kauf,
noch erreichen??? Ein Jahr muß das Fahrzeug ja wohl gelaufen sein.
Nach einem Jahr ist ein Privatkauf wohl schlecht noch zu reklamieren.
Aber, frage einen Rechtsanwalt, wie Deine Aussichten wären.........
Denn in deutschem Recht ist nichts unmöglich.
Ich hatte mal mein zweites Auto, Alfa Romeo Giulia Super, das mir
angedreht wurde, an einen Kollegen unter Angabe des Motorschadens
getauscht, gegen einen VW Karmann. Nach 8 Wochen, hatte der Mann
gemerkt, das ich mit dem Schaden Recht hatte, da wollte Er seinen
Karmann zurück haben. Ich wurde verklagt und Der Mann bekam Recht.
Ich mußte den Zeitwert bezahlen. Den Karmann durfte ich behalten.
Die Probleme fingen nach einem Jahr in meinem Besitz leider an aufzutauchen und ließen mich eben dann erst genauer hinschauen. Vorher fuhr das Auto wohl dann wenn überhaupt mit "roter Nummer"...
Ich bin nicht der Privatkäufer der nach einen Jahr keinen Bock mehr auf das Auto hat und nun den Verkäufer irgendwie das Auto wieder andrehen will. Ich bin ein Familienvater der im glauben war ein Auto mit 75tkm zu kaufen und nun feststellen muss, dass es wohl eher 200tkm sind, die der Motor und evtl. Getriebe schon runter haben.
Grüße,
Ben
Musst du zum Anwalt gehen mit Kaufvertrag, und mit der Aussage des letzten Halters.
Selbst bei gewährleistung wären deine Ansprüche erledigt da länger wie 12 Monste her.
Du kannst nur über Betrug etwas machen. Das muss aber nachgewiesen werden. Da ist dann such ein Anwalt nötig. Viel Erfolg.
Betrug verfällt nicht nach 2 Jahren.
Es wird schon nach 6 Monaten schwierig,denn dann bist du in der Beweißlast.Es tut mir zwar Leid,aber sehe es als Erfahrung.Ich nehme mal an es handelt sich um ein Fahrzeug aus dem VW oder BMW Konzern.Da gibt es ellenlange Berichte über die Murksmotoren.Ich habe mich auch reichlich über den Saab 9-5 informiert,der bei mir ganz oben stand.Da kann man auch russisch Roulette spielen.Da bin ich doch lieber bei Volvo geblieben.
Ich würde mal sagen, das ist so bei gebrauchtkauf und der Wagen scheint ja zu laufen ... Ich würde sagen insbesondere nach 2 Jahren ist das jetzt einfach Pech und der drops ist gelutscht ...
Das ein Auto einen ATM bekommt, kommt vor, das Teile bei den Verwertern mit weißem Edding beschriftet werden ist jetzt auch nicht verwerflich ...
Möglicherweise hat der ATM tatsächlich schon etliche km auf dem Buckel, aber was möchstest du jetzt erreichen?
Ich würde den Wagen fahren und bei einem möglichen Verkauf ehrlich angeben das dort ein ATM drin steckt, mehr kannste nicht machen ...
Wir kennen hier nicht den möglichen streitwert, aber ob sich das lohn dort zu streiten? Ich denke eher nicht, alleine die erforderlichen Gutachten kosten heftig Geld, alles wird ewig dauern, und ob jemals etwas zu deinen Gunsten entschieden wird ... ganz ganz dünnes Eis bei +38°C würde ich sagen ...
Zitat:
@Italo001 schrieb am 4. Juni 2020 um 09:43:19 Uhr:
Betrug verfällt nicht nach 2 Jahren.
Das heißt verjährt nicht...
Aber er muss immer nachgewiesen werden. Son Richter findet Beweise immer besser wie Vermutungen. Und das bedeutet Gutachter und viel Zeit und Kosten ( wenn denn tatsächlich Betrug vorliegt). Wenn es dumm läuft bekommt der Kläger noch eins aufs Dach wegen Rufschädigung usw.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 4. Juni 2020 um 09:34:10 Uhr:
Selbst bei gewährleistung wären deine Ansprüche erledigt da länger wie 12 Monste her.
Du kannst nur über Betrug etwas machen. Das muss aber nachgewiesen werden. Da ist dann such ein Anwalt nötig. Viel Erfolg.
Nein, die Gewährleistung beträgt 24 Monate. Sie kann von bei gebrauchten Waren auf 12 Monate verkürzt werden. Zudem könnten hier auch andere zivilrechtliche Ansprüche bestehen. Also ab zum Anwalt wenn es sich um ein hochwertiges Auto handelt.
Nie im Leben bei kauf von Privat, sofern das im KV sauber ausgeschlossen wurde ...
Und selbst bei Kauf von Gewerbe wär es jetzt nach 2 Jahren erledigt, bzw. man muss erstmal selbst alles beweisen.... ...
Ohne groß zu phantasieren, kann man dem TE nur raten, lerne daraus, prüfe nächstes vor dem Kauf mal genauer/lass es prüfen ... alles andere wäre verschwendete Zeit, oder Geld verbrennen...
Zitat:
@conduit schrieb am 4. Juni 2020 um 08:45:48 Uhr:
ich habe vor fast 2 Jahren Privat ein Fahrzeug gekauft. ...
Lt. Vorbesitzer hatte das Auto einen Motorschaden -> Steuerkette gerissen. Auto wurde von Ihm mit Motor im Kofferraum verkauft. => Das Auto hat vermutlich einen Austauschmotor eines Schlachtfahrzeuges ... (Alles ist mit Dichtmasse zugekleistert und auf dem Ventildeckel steht die Motoren- und Getriebebezeichnung mit "weissen Edding" (Schrotti lässt grüßen) - kein Original Barcode)
...
dann war ja wohl bereits beim Kauf klar, dass es sich um eine "Bastelbude" handelt!
--> welche Angaben/Zusicherungen zu dem Ersatzmotor stehen im Kaufvertrag?
und warum fängst Du dann 2 JAHRE SPÄTER an rumzuwinseln???
@camper0711 Bitte lies erst genau meinen Beitrag durch, bevor du unhöflich wirst. Der Vorbesitzer(Halter) war/ist NICHT der Verkäufer! Natürlich steht auch in Vertrag nichts von einem Austauschmotor...
Es kommt natürlich drauf an, was im Vertrag zum Austauschmotor steht. Wenn nur "Austauschmotor" genannt ist und keine Rechnung von dem Austauschmotor inkl. der Km-Leistung mit bei liegt, dürfte es rechtlich schwierig werden.
Ein Auto mit solchen Fragezeichen hätte ich mir persönlich nie gekauft.
sinnvoll wären korrekte und eindeutige Angaben
Zitat:
@conduit schrieb am 4. Juni 2020 um 10:51:02 Uhr:
... Der Vorbesitzer(Halter) war/ist NICHT der Verkäufer! ...
Besitzer ist jeder, der die tatsächliche Herrschaft über eine Sache hat!
egal ob rechtmäßig oder unrechtmäßig ... und im Falle eines Autos egal ob er dieses auf sich angemeldet hatte oder nicht ...
--> der Verkäufer (bzw. Händler) ist also der (letzte) Vorbesitzer
entscheidend ist bei der Konstellation wohl eher:
1. Frage:
in welcher Beziehung standen der vorherige Halter und der angebliche "Privatverkäufer" zueinander?
wenn Herr "Privatverkäufer" Motorschäden billig aufkauft, billigst mit was immer der Schrotti auf Lager hat instandsetzt und dann teuer weiterverkauft, dann liegt wohl eine "Gewinnerziehlungsabsicht" vor!
2. Frage:
Wie oft macht der Herr solche Geschäfte?
wenn nicht nur einmal - weil z.B. der Kegelbruder seinen Steuerkettenschrott loswerden will - dann liegt ein GEWERBLICHES Handeln vor!
--> er kann dann, egal was im Kaufvertrag steht, die Gewährleistung nicht rechtswirksam ausschließen!
3. Frage:
(wenn Du aufgrund weiterer Inserate/was auch immer Hinweise auf ein gewerbliches Handeln hast)
hast Du den Verkäufer schon gefragt, ob Gewerbeaufsicht und Finanzamt über sein Gewerbe informiert sind?
oder auch - wenn von einem Gewinn alleine an Deinem Auto in Höhe von mehr als 600 Euro auszugehen ist - ob er daran gedacht hat, den Veräußerungsgewinn in seiner 2018er Steuererklärung anzugeben?