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Privatkauf Ex-Militär-T5 aus Dänemark / Welche Papiere wichtig?

VW T5 7H
Themenstarteram 20. Juli 2019 um 14:12

Hallo wissende Gemeinde. Ich habe vor, einem Privatverkäufer einen aus Dänemark überführten T5 des dänischen Militärs abzukaufen. Es sind keine Waffeneinrichtungen o.ä. an Bord. Frage: Welche Dokumente sind wichtig für mich? Einen Brief wird es wahrscheinlich ja nicht so geben, wie wir es kennen.

Beste Antwort im Thema

Dänemark ist Mitglied der EU.

Denzufolge hat das Fahrzeug auch ein sogenanntes CoC-Papier, dass die Basisversion des VW vor der Umrüstung zu militärischen Zwecken beschreibt.

Ohne dieses CoC-Papier wird es sehr schwierig werden und mit hohen Kosten verbunden sein, dass Fahrzeug hier in Deutschland zuzulassen.

In der Regel stellt dann der VW-Konzern anhand der FIN für eine anständig hohe Gebühr eine Zweitbescheinigung des CoC-Papiers aus.

Es kann (muss aber nicht unbedingt) wichtig sein, dass eine Bescheinigung über das Erstzulassungsdatum in Dänemark vorliegt.

Mit diesem CoC-Papier und dem Fahrzeug geht es dann zu einer vom Land anerkannten Prüfstelle

(West: TÜV, Ost: DEKRA, Berlin: TÜV und DEKRA).

Diese Prüfstellen für den Fahrzeugverkehr befinden sich in der Regel neben den großen Zulassungsstellen; dort wird dann eine Prüfung nach §21 STVZO durch einen aaS (amtlich anerkannter Sachverständiger) durchgeführt. Es können dann technische Nachrüstungen für Deutschland möglich sein.

Hierbei droht der Fallstrick aber auch bei der AU innerhalb des §21, denn es kann in seltenen Fällen sein, dass die AU-Grenzwerte eine ERSTzulassung im öffentlichen Straßenverkehr zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr zulassen (damals jedoch schon). Dann hat man den Salat...

Es ist in jedem Fall ratsam, sich vorher bei der technischenb Prüfstelle und der Zulassungsbehörde nach dem Procedere zu erkundigen, da dies in jedem Bundesland unterschiedlich und teilweise auch von den beurteilenden aaS unterschiedlich gehandhabt wird.

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Dänemark ist Mitglied der EU.

Denzufolge hat das Fahrzeug auch ein sogenanntes CoC-Papier, dass die Basisversion des VW vor der Umrüstung zu militärischen Zwecken beschreibt.

Ohne dieses CoC-Papier wird es sehr schwierig werden und mit hohen Kosten verbunden sein, dass Fahrzeug hier in Deutschland zuzulassen.

In der Regel stellt dann der VW-Konzern anhand der FIN für eine anständig hohe Gebühr eine Zweitbescheinigung des CoC-Papiers aus.

Es kann (muss aber nicht unbedingt) wichtig sein, dass eine Bescheinigung über das Erstzulassungsdatum in Dänemark vorliegt.

Mit diesem CoC-Papier und dem Fahrzeug geht es dann zu einer vom Land anerkannten Prüfstelle

(West: TÜV, Ost: DEKRA, Berlin: TÜV und DEKRA).

Diese Prüfstellen für den Fahrzeugverkehr befinden sich in der Regel neben den großen Zulassungsstellen; dort wird dann eine Prüfung nach §21 STVZO durch einen aaS (amtlich anerkannter Sachverständiger) durchgeführt. Es können dann technische Nachrüstungen für Deutschland möglich sein.

Hierbei droht der Fallstrick aber auch bei der AU innerhalb des §21, denn es kann in seltenen Fällen sein, dass die AU-Grenzwerte eine ERSTzulassung im öffentlichen Straßenverkehr zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr zulassen (damals jedoch schon). Dann hat man den Salat...

Es ist in jedem Fall ratsam, sich vorher bei der technischenb Prüfstelle und der Zulassungsbehörde nach dem Procedere zu erkundigen, da dies in jedem Bundesland unterschiedlich und teilweise auch von den beurteilenden aaS unterschiedlich gehandhabt wird.

Themenstarteram 20. Juli 2019 um 16:14

Danke #catcherberlin für diese detaillierte Auskunft. Es handelt sich um einen 2009er T5 Doka mit 131 Diesel-PS. Wäre das eine Motorisierung, die evtl bei der AU Probleme bekäme?

Kann man leider hier vom grünen Tisch so nicht sagen...in Deutschland sind diese TDI mit DPF ausgerüstet; wie Dänemark das Fahrzeug geordert hat, kann nur die CoC-Bescheinigung aussagen (für das Militär sind DPF eigentlich ein Hindernis)...

Das COC reicht nicht, denn es stellt keinen Eigentumsnachweis dar. Unbedingt erforderlich ist der Kaufvertrag und die originale Zulassungsbescheinigung. Wenn es die nicht gibt weil es ein Militärauto war, sprich vorher mit der Zulassungsstelle. Irgendein Dokument wird es geben.

War der denn in Dänemark schon privat auf den Verkäufer zugelassen?

Themenstarteram 23. Juli 2019 um 12:14

Hallo Leute. Also zugelassen war er in Dänemark auf das Militär. Der deutsche Käufer hat es über ein dafür existierendes Portal ersteigert und dann überführt. Mittlerweile habe ich das Teil gekauft, weil mich der Zustand und die Ausstattung absolut überzeugten. Einen Termin für die DEKRA habe ich in meiner Werkstatt erbeten. Partikelfilter ist an Bord. Es gibt: KV mit mir, Überlassungsdokument der DK Armee, Servicemappe DK, Unterlagen für die modifizierte Pritsche, TÜV Bescheinigungen aus DK. Ich bin guter Dinge. Ich berichte natürlich, wenn die DEKRA dran war, was passiert ist.

Danke und Gruß erstmal, Mario

Mit der Werkstatt und der DEKRA funktioniert das leider nicht!

Wie ich schon schrieb:

Die §21 Abnahme darf leider nicht in der Werkstatt, sondern muss ZWINGEND in einer vom Land anerkannten Technischen Prüfstelle erfolgen!

Da Du DEKRA geschrieben hast, bist Du aus Berlin oder den FNB (Fünf neuen Bundesländern).

Aber auch da gelten die gleichen Grundsätze wie in den alten Bundesländern.

Themenstarteram 23. Juli 2019 um 15:50

Ah jetzt verstehe ich. Dann muss ich sicher nach Leipzig. Bin da aus der Nähe.

Die Beschränkung auf eine Prüforganisation gibt es doch seit einiger Zeit nicht mehr, da darfst du doch jetzt zu jeder Prüforganisation gehen.

https://www.youtube.com/watch?v=bAQQICe61g8

Dann hoffe ich für dich, dass der Betrieb beim Militär als Erstzulassung akzeptiert wird UND das Militär DK ihn nach der damals gültigen Norm zugelassen hat (das müssen sie glaube ich nicht zwingend). Sonst könnte es schwer bis fast unmöglich werden.

Zitat:

Die Beschränkung auf eine Prüforganisation gibt es doch seit einiger Zeit nicht mehr, da darfst du doch jetzt zu jeder Prüforganisation gehen.

 

https://www.youtube.com/watch?v=bAQQICe61g8

Das ist zwar formal richtig, jedoch müssen die sogenannten Technischen Dienste (TD) erst noch das Ausbildungsprogramm des KBA durchlaufen...die ersten TD der Prüforganisationen dürften jedoch bald mit der Ausbildung fertig sein und werden bald auf die Menschheit losgelassen werden...

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 23. Juli 2019 um 16:30:38 Uhr:

Die §21 Abnahme darf leider nicht in der Werkstatt, sondern muss ZWINGEND in einer vom Land anerkannten Technischen Prüfstelle erfolgen!

Falsches Halbwissen! Natürlich darf ein 21er in jeder als Prüfstützpunkt zugelassenen Werkstatt gemacht werden. Ich bin dann in dem Augenblick halt nur als aaS einer TP tätig und nicht als PI einer aaÜO. Der 21er ist sehr wohl an die TP gebunden, nicht aber an den Prüfort. Sonst wären wohl die meisten meiner erstellten 21er Gutachten der letzten Jahre ungültig, die ich fast ausnahmslos in Werkstätten gemacht habe.

Grüße der Gardiner

Zitat:

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 23. Juli 2019 um 16:30:38 Uhr:

Die §21 Abnahme darf leider nicht in der Werkstatt, sondern muss ZWINGEND in einer vom Land anerkannten Technischen Prüfstelle erfolgen!

Falsches Halbwissen! Natürlich darf ein 21er in jeder als Prüfstützpunkt zugelassenen Werkstatt gemacht werden. Ich bin dann in dem Augenblick halt nur als aaS einer TP tätig und nicht als PI einer aaÜO. Der 21er ist sehr wohl an die TP gebunden, nicht aber an den Prüfort. Sonst wären wohl die meisten meiner erstellten 21er Gutachten der letzten Jahre ungültig, die ich fast ausnahmslos in Werkstätten gemacht habe.

Grüße der Gardiner

Hallo Gardiner,

gefährliches Halbwissen!

Du hast Dir die Frage doch schon selbst beantwortet - der §21 STVZO ist an die TP gebunden!

Und was heißt TP? Technische Prüfstelle. Und eine TP ist ein Prüfort...aber macht nichts, die DEKRA im Osten ist für ihre Verstöße (und nicht nur §21) schon hinlänglich bekannt und bekommt ja hinreichend Zunder im AKE (wird wahrscheinlich nicht weitergegeben) und diese Problematik ist dort schon ausreichend thematisiert worden. Die Stellungnahme des AKE (Arbeits-Kreis Erfahrungsaustausch der Überwachungsorganisationen) dazu lautete (übrigens schon vor ein paar Jahren): Der 21er ist NICHT in Werkstätten durchzuführen, sondern immer an der jeweiligen TP!

Denselben Standpunkt hat auch der BLFA (Bund-Länder-Fach-Ausschuss).

Oder Du fragst Hr. Möbus, der die DEKRA ja in diesen Ausschüssen vertritt...

@catcherberlin Ach so, wieder was gelernt, da kannst Du mir doch ganz bestimmt die entsprechende Rechtsquelle nennen, wo ich diese Aussage nachschauen kann? Und noch viel besser ist dann ja der Umstand, dass die ganzen freien Überwacher sich dann ja nach Deiner Lesart auch ganz schnell TP'en schaffen müssen, um den 21er durchzuführen. Oh Schreck, das kollidiert aber mit dem Schutz des Netzes der TP'en, aber Du hast bestimmt eine gute Idee dazu, wie das legal hinzubekommen ist. Und vor allem die hiesigen Zulassungsbehörden, die doch so genau und penibel sind, dass denen noch garnicht aufgefallen ist, dass die Mehrzahl unser erstellten 21er garnicht in der TP, sondern vielmehr in denanerkannten Prüfstützpunkten erstellt wurde! Mann mann, ob die nicht alle ungültig sind und die Fahrzeuge alle nochmal kommen müssen? Aber ich bin bockig und mach morgen einfach weiter wie bisher.

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