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Privatkauf PKW als unfallfrei, jedoch nachträglich als Unfallauto
Hallo zusammen,
Ich habe im Februar ein Fahrzeug BJ 2016 privat für 14500 Euro als unfallfrei gekauft, wurde auch so im Kaufvertrag festgehalten. Durch eine Rostbildung an der Radkante und Besichtigung eines Lackierers hat sich herausgestellt, dass es hier an der Seitenwand einen Unfall gab. Auch die hintere Tür wurde dabei beilackiert.
Ein Gutachter hat mir das ganze ebenfalls bestätigt.
Nach Kontaktaufnahme mit der Verkäuferin, die übrigens bei einer Vertragswerkstatt der Automarke arbeitet und langem hin und her, hat sich nun herausgestellt, dass bei Ihrem damaligen Kauf 2019 durch ihren Vater dieser Mangel im Kaufvertrag drine stand. Diesen Vertrag hab ich als Nachweis zugeschickt bekommen. Aber sie wusste vom reprierten Schaden in den 3 Jahren indem sie das PKW gefahren ist wohl nichts davon. Daher ja auch der Verkauf durch Sie an mich als unfallfrei.
Ob ich das nun glauben soll weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Sie ist nun für ein Kompromiss bereit.
Nun habe ich einige Fragen in der Hoffnung mir kann geholfen werden:
1. hat Sie ein Recht auf Nachbesserung des Schadens ? laut Gesetz 439 BGB sagt sie, hat sie auch als Privatkäufern das Recht dazu und muss hier keine Kosten für Mietwagen oder Ähnliche übernehmen.
2. falls sie wirklich dieses Recht hat, muss ich es akzeptieren? Ich möchte die Reparatur bei einer Werkstatt meines Vertrauens in meiner Nähe machen.
Keine Lust und Zeit das Auto 100km weiter bei Ihr irgendwo reparieren zu lassen
3. steht mir zum Schadensersatz auch ein Betrag zur Wertminderung des Fahrzeugs zu ? Schließlich habe ich nun offiziell ein Unfallfahrzeug und habe somit damals zu viel bezahlt
4. wenn Wertminderung ja, welche Höhe kann ich hier fordern ?
5. auch die Kosten für den Gutachter muss sie übernehmen, korrekt ?
6. wäre ich wirtschaftlich gesehen besser bedient, wenn ich einfach alles dem Anwalt geben würde ? Also kann dieser letzendlich einen höheren Betrag für mich aushandeln wie wenn ich mich nun privat mit ihr einige ?
Falls Ihr weitere Tipps habt, bitte her damit.
Viele Grüße
Fabo
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15 Antworten
Die Frage ist, was möchtest du denn?
Nachbessern wird schwierig, sie kann das Auto ja nicht mehr unfallfrei machen.
Ist der Schaden denn so schlimm?
Bei einem simplen Parkschaden oder Streifschaden in der Garage geht auch einiges kaputt, ist ein Auto deswegen ein Unfallauto?
Die rede ist von keinem Park oder Streifenschaden, dadurch bildet sich doch kein Rost Freundchen.
Man sieht den Rost am Radlauf inkl. Bläschen schon.
Zudem gibt es an der Seitwand Stellen mit über 1000MÜ, heißt hier wurde gespachtelt und somit ist es ein Unfallauto, ja. Letzendlich wurde gefuscht, da Rost zu sehen ist..
Ich möchte natürlich das Geld für eine fachmännische Reparatur + Wertminderung + Übernahme Gutachterkosten.
Fahrzeug würde ich gerne behalten da ich zufrieden damit bin.
Ich denke, dass neben der fachgerechten Nachbesserung der Unfallreparatur eine Wertminderung von ca. 2.000,- bis 3.000,- sowie ein Mietfahrzeug in der Reparaturzeit und die Gutachterkosten berechtigt im Raum stehen. Dadurch bleibt es natürlich ein Unfallauto. Eine mögliche Rückabwicklung des Kaufes und Schadenersatz sollten im Grundsatz mal klar sein, weil das Auto nicht unfallfrei ist. Lässt sich die Verkäuferin nicht auf das zuerst gesagte ein, dann halt die Rückabwicklung mit Anwalt und weiterem Schadenersatz.
Zitat:
@Fabolour schrieb am 27. August 2023 um 22:59:09 Uhr:
...... dadurch bildet sich doch kein Rost Freundchen.
@Fabolour
Mal nachschauen was die Nettiquette so an vorschriften für dich so bereithält.......
Nur so als Vorschlag........
Gruß Moorteufelchen Moderator !!!
Will der Themenstarter ein Maximum an Provit aus der Sache schlagen?
Kann es sein, dass die Dame wirklich nichts vom Schaden wusste?
Jedenfalls hatten wir in der Familie vor etlichen Jahren auch so einen Fall.... Auto intern verliehen und nach einiger Zeit weitergegeben. Irgendwann was intern bezahlt. Nach Jahren dann verkauft ohne das Spachteln anzugeben. War dem damaligen Verkäufer unverschuldet nicht bekannt..... schon lange her, war ein Polo aus den 80ern mit 45 PS oder so :?-?)
Gruß, der.bazi
Warum soll sich da kein Rost bilden? Sobald der Lack bis auf Blech beschädigt ist, fängt es an zu rosten. Da reicht ein ordentlicher Schlüsselkratzer.
Dass da schlecht repariert wurde, steht ausser Frage, hat aber nichts damit zu tun, wie schwer der Unfall war.
Nach einem halben Jahr ein Drittel des Kaufpreises zurückfordern ist für beide Seiten doof, da wird sich am Ende nur der Anwalt freuen.
Hier scheint doch mal eine selten vorhandene vernünftige Gesprächsgrundlage zwischen Käufer und Verkäuferin zu bestehen.
Vielleicht sollte man diese als erstes nutzen und versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Es dürfte auf diesem Planeten tatsächlich noch ehrliche Menschen geben, welche ohne bewusstem falschem Wissen und Vorsatz handeln.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. August 2023 um 23:03:31 Uhr:
Ich denke, dass neben der fachgerechten Nachbesserung der Unfallreparatur eine Wertminderung von ca. 2.000,- bis 3.000,- sowie ein Mietfahrzeug in der Reparaturzeit und die Gutachterkosten berechtigt im Raum stehen … Lässt sich die Verkäuferin nicht auf das zuerst gesagte ein, dann halt die Rückabwicklung mit Anwalt und weiterem Schadenersatz.
Ich glaube dass Du träumst …
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 28. August 2023 um 09:06:28 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. August 2023 um 23:03:31 Uhr:
Ich denke, dass neben der fachgerechten Nachbesserung der Unfallreparatur eine Wertminderung von ca. 2.000,- bis 3.000,- sowie ein Mietfahrzeug in der Reparaturzeit und die Gutachterkosten berechtigt im Raum stehen … Lässt sich die Verkäuferin nicht auf das zuerst gesagte ein, dann halt die Rückabwicklung mit Anwalt und weiterem Schadenersatz.
Ich glaube dass Du träumst …
Ich weiß das du irrst.
Wenn bei einem Unfall die Wertminderung um 10 Prozent der Reparaturkosten im Regelfall als angemessen beurteilt wird, dann müsste ja ein Schaden iHv 20-30k€ vorgelegen haben/vorliegen. Das sehe ich im Moment nicht
Ich sprach von der Grundlage einer Einigung und nicht vom Endergebnis. Rechtlich ist klar, dass der Kauf rückabgewickelt werden kann und dabei alle Trümpfe beim Käufer liegen. Andere Lösungen liegen dann im Verhandlungsgeschick der Beteiligten.
Wieviel km wurden denn seit kauf gefahren?