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Privatleasing beendet - Händler fordert "Sonderzahlung" nach 6 Monaten

Themenstarteram 10. August 2024 um 15:48

Hallo zusammen,

kurz zur Vorgeschichte: es war ein Privatleasing, welches ohne jegliche Probleme beendet wurde, keinerlei Schäden, keinerlei Forderungen nach Rückgabe (Kratzer oder sonst. Schäden).

Jedoch kam nie eine Rechnung der Sonderzahlung. Und man schickt ja nicht einfach auf gut Glück Geld irgendwo hin. Nun ist der Leasingvertrag am 20.02.24 beendet worden, ohne jegliche Nachforderungen.

Im Leasingvertrag steht: "...die Leasingsonderzahlung ist bei Beginn der Leasingzeit an den ausliefernden Händler .... zu zahlen."

Dieser "Beginn..." war im Februar 2023 - welcher sich auch noch verschob, wäre eigentlich 02.01.23 gewesen .... aber vor Ende der Ablauffrist für den Rücktritt wurde dann geliefert.

Wie gesagt, heute kam eine Mahnung dazu - welche mich völlig kalt lässt.

Denn der geforderte Betrag ist falsch (sind 100% der Sonderzahlung), obwohl ich schriftlich die Bestätigung über einen Betrag habe der ca. 1/4 geringer ist (weil ich die verspätete Lieferung moniert habe und den Hinweis auf Rücktritt gab, nannten sie es Kulanz).

Auch ist keine Rechnung beigefügt, sondern nur die "Sonderzahlung" aus der Bestellung neongeld markiert.

Alles in Allem also ein Witz.

Ich wollte nicht direkt zum Anwalt gehen, denn die Sache ist ja offensichtlich.

Oder liege ich da völlig falsch?

Sagt mal eure Meinung dazu - Danke.

Gruß

Marcus

Achso, PS: der Händler ist König aus Berlin...wer sonst wäre so dreist ;-)

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37 Antworten

Du musst die vereinbarte Sonderzahlung auch jetzt noch zahlen. Verjährung (3 Jahre) ist ja noch lange nicht erreicht. Du solltest zeitnah überweisen um weitere Kosten zu vermeiden. Natürlich nur das was vertraglich vereinbart wurde. Freu dich über die Zinsen die das Geld in der Zwischenzeit abgeworfen hat.

Mit anderen Wortem: die angemahnte Sonderzahlung müsste um 1/4 verringert werden und diesen Betrag hast du bislang mangels Rg. nicht gezahlt und möchtest das auch dauerhaft nicht, weil das Kurzzeitleasing bereits durch ist. So korrekt?

Themenstarteram 10. August 2024 um 16:00

Zitat:

@Lattementa schrieb am 10. August 2024 um 17:55:17 Uhr:

Du musst die vereinbarte Sonderzahlung auch jetzt noch zahlen. Verjährung (3 Jahre) ist ja noch lange nicht erreicht. Du solltest zeitnah überweisen um weitere Kosten zu vermeiden. Natürlich nur das was vertraglich vereinbart wurde. Freu dich über die Zinsen die das Geld in der Zwischenzeit abgeworfen hat.

Danke für die prompte Antwort.

Ach was? Ok ... 3 Jahre ist die Frist oO?

Naja, soviel Zinsen waren es ja nicht ... die paar 4 - 4,5 % .

Ich habe noch nie den Fall gehabt, das die Zahlung hinterher gefordert wird - weil es ja auch explizit im Vertrag drin steht, das sie vorher zu leisten ist .... da wundert mich n bisschen.

Steht das irgendwo niedergeschrieben, in einem Gesetzbuch oder gibt es da ein Urteil dazu?

Themenstarteram 10. August 2024 um 16:08

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. August 2024 um 18:00:03 Uhr:

Mit anderen Wortem: die angemahnte Sonderzahlung müsste um 1/4 verringert werden und diesen Betrag hast du bislang mangels Rg. nicht gezahlt und möchtest das auch dauerhaft nicht, weil das Kurzzeitleasing bereits durch ist. So korrekt?

Teilweise korrekt:

sie wurde aus Kulanz um 1/4 verringert und zahlen wollte ich sie natürlich, sie war mit eingeplant, es ist ja üblich so.

Jedoch kam dazu nie eine separate Rechnung des AH und da die Übergabe sowie die gesamte Korrespondenz vorher ein Grauen war (Verkäufer wurde entlassen, Neuer Verkäufer fand die Daten nicht, konnte sich also nicht einarbeiten .... weswegen sich auch die Lieferung so sehr verzögerte "zwinker-zwinker") wartete ich während der Leasingzeit darauf. Mit Abschluss des Vertrages war die Sache für mich erledigt.

PS: gerade entdeckt BGB §535, §199 - allerdings wird hier nur von geschuldeten Raten ausgegangen ... als hätte man seine Miete nicht gezahlt. Das die nachgefordert wird ist klar.

Ich würde mich mit dem Händler in Verbindung setzen und auf die fehlende Rg. und den fehlerhaften Betrag hinweisen. Wenn es dann korrigiert wird, würde ich es an deiner Stelle dann auch zahlen.

Themenstarteram 10. August 2024 um 16:15

Fullquote entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Ja, das habe ich heute auch direkt gemacht.

Geht nur per Email an "mahnung@ ......." - obwohl ich es auch krass finde direkt ne "Mahnung" zu schicken, es kommt ja eigentlich immer zuerst ein Hinweis "...vielleicht haben sie es vergessen ... blablabla"

Wenn da jemand zart beseitet ist, wäre das WE ruiniert :)

Das wäre eher was für ein persönliches Gespräch mit dem Verkaufsbereich, weil man evtl. bald noch ein Fahrzeug gebrauchen könnte ...

Themenstarteram 10. August 2024 um 16:36

Fullquote entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator

So werde ich - falls es zu einem weiteren Kontakt kommt auch argumentieren. Leider soll man ausschließlich unter Angabe der Kundennummer nur an die Mahnung-Email antworten.

Gerade habe ich nocheinmal nachgesehen: am 27.12.22 steht in einer Mail vom Verkaufsleiter das "...ich die die vereinbarte Anzahlung noch nicht geleistet habe (klar, wie auch ohne Rechnung oder IBAN) ..." und das sich "...ein Kollege diesbezüglich meldet ..."

Ja, die Meldung kommt vom Kollegen "Mahnabteilung" :-))))

Oder hätte ich denen mein Geld aufdrängen müssen, aller 2 Tage anrufen ..."wollt ihr mein Geld nicht?" - das macht doch niemand.

Einfach locker bleiben und ein persönliches Gespräch zur klärung führen. Dann läuft das schon. Die Fehler liegen da mehr beim Händler.

So sehe ich das auch. Ohne Rechnung keine Zahlung. Also kannst du freundlich um eine Rechnung bitten oder die Sache aussitzen.

Aber auf die Idee gekommen, nochmal nachzuhaken, als du das Auto im Empfang genommen hast, bist du nicht? Hast du dich etwas doch nicht heimlich gefreut, dass es vergessen wurde? ;-) Rechnung anfordern (liegt vielleicht schon seit einem Jahr vergessen im Postfach?), bezahlen und gut.

Ich würde den vereinbarten Betrag einfach überweisen und fertig, wofür jetzt noch Mails, Telefonate, Threads in Foren und den Aufwand? Zahl einfach und gut. Kurze Mail hinterher, dass du die Mahngebühr nicht zahlst weil nie eine Rechnung kam und gut ist.

Themenstarteram 10. August 2024 um 21:05

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 10. August 2024 um 22:22:46 Uhr:

Aber auf die Idee gekommen, nochmal nachzuhaken, als du das Auto im Empfang genommen hast, bist du nicht? Hast du dich etwas doch nicht heimlich gefreut, dass es vergessen wurde? ;-) Rechnung anfordern (liegt vielleicht schon seit einem Jahr vergessen im Postfach?), bezahlen und gut.

Nein, bin ich nicht ... denn es wurde mir ja versprochen, das sich jemand meldet.

Und na klar, ein bisschen Schadenfreude war dabei - bei der Chaos-Bude ;)

Wenn die Rechnung den richtigen Betrag enthält, dann vielleicht.

Themenstarteram 10. August 2024 um 21:09

Zitat:

@asphyx89 schrieb am 10. August 2024 um 22:28:50 Uhr:

Ich würde den vereinbarten Betrag einfach überweisen und fertig, wofür jetzt noch Mails, Telefonate, Threads in Foren und den Aufwand? Zahl einfach und gut. Kurze Mail hinterher, dass du die Mahngebühr nicht zahlst weil nie eine Rechnung kam und gut ist.

Naja, erstmal geht es ja ums Prinzip. Wenn jemand was verschlampt, liegt es nicht an mir - im Vertrag steht ja eben "vorher" und nicht "...zu zahlen nach Belieben...". Wenn mir ein Betrag X schriftlich versichert wurde, dann aber ein Betrag Y gefordert wird .... ganz ehrlich, das macht niemand. Wäre die Zahlungsaufforderung heute mit der richtigen Summe bei mir gelandet, sähe es anders aus.

Ich war damals einfach sauer auf den Händler wie alles lief und null Info, immer wieder vertröstet usw. und habe deswegen nicht reagiert.

Mahngebühr habe ich nicht, wäre auch noch schöner...

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