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Privatperson: Autokauf vom Händler, der nur an Gewerbeinhaber verkauft
Hallo zusammen,
ich habe seit langem keinen gebrauchten gekauft. Nun wollte ich eins für meine Frau kaufen und war sehr überrascht, dass viele Autohändler die Autos, die 10 Jahre alt sind und über 100.000 Km auf dem Tacho haben, nur an gewerbliche Kunden verkaufen.
Gestern war ich bei einem Händler, und er hat mir erzählt, dass es neue EU-Verordnung gilt, die es für Händler komplizierter gemacht hat, ein Auto an Privatpersonen zu verkaufen - wegen der Garantie.
Aber er hat mir vorgeschlagen, dass ich im Bekannterkreis nach einem Selbstständigen suche, an den er das Auto quasi verkauft, und er dann mir die Papiere übergibt.
Weiß jemand, wie es funktioniert, hat vielleicht jemand schon über so einen Weg ein Auto gekauft?
Warum ist es so komliziert geworden?
Ist es ein offizieller Weg, oder soll ich lieber ein Auto von privat kaufen?
Muss der bekannte Gewerbeinhaber etwas zahlen ( Steuer, u.s.w.)?
Danke!
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17 Antworten
Zitat:
@pavlov991 schrieb am 10. April 2022 um 14:15:07 Uhr:
. . .
Gestern war ich bei einem Händler, und er hat mir erzählt, dass es neue EU-Verordnung gilt, die es für Händler komplizierter gemacht hat, ein Auto an Privatpersonen zu verkaufen - wegen der Garantie.
. . .
-
. . . wegen der Gewährleistung.
Beim Verkauf an einen Gewerbetreibenden kann der Händler die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Und diesen Weg möchte dein Händler nehmen. Nennt sich Umgehung gesetzlicher Regeln und ob er im Streitfalle damit durchkommt, ist allein eine Beweisfrage.
Da würde ich nicht kaufen , die letzten 3 Autos habe ich auch beim Händler gekauft , alle über 10 Jahre alt und natürlich mit Gewährleistung , bei Deinem fehlt ja schon das Vertrauen .
Wenn der Te einen Gewerbetreibenen in seinem Umfled findet der ihm den Wagen in seinem Namen kauft, sehe ich nicht das der Händler wegen irgendwas dran bekommen werden könnte ... Das wär dann ein sauberer B2B Deal...
Streng genommen ist dann aber der "Kumpel" dem Te über Gewährleistungspflichtig ... Freundschaft, Geld und der Spass hört ganz schnell auf, sollte man zumindest vorher wissen ... den Spruch sollte man schon Ernst nehmen ...
So ein ähnliches Thema gab es vor kurzem ?
Für die Händler sind alte Autos ein unkalkulierbares Risiko geworden, wenn sie seit Anfang diesen Jahres volle 1 Jahr Gewährleistung geben müssen ...
Das gilt im übrigen nicht nur für Autohändler, auch ein Bäcker müsste einen Firmenwagen an einen Privaten mit Gewährleistung verkaufen ... macht natürlich keiner, daher gehen etliche Fahrzeuge nur an Export oder andere Gewerbetreibenden, nur so kann die Gewährleistung sauber ausgeschlossen werden ....
Ist schwer was pauschal zu raten ... wenn man weiß was man kauft ... kann man so an vernünftige Autos kommen, anderseits muss einem klar sein ... wenn was nach dem Kauf ist, bleibt das Problem bei einem selber, außer es wurde betrogen ...aber normale Defekte hat man dann halt Pech gehabt ...
"Aber er hat mir vorgeschlagen, dass ich im Bekanntenkreis nach einem Selbstständigen suche, an den er das Auto quasi verkauft, und er dann mir die Papiere übergibt."
Bei der Formulierung ("quasi verkauft") liegt eine Umgehung der BGB-Vorschriften vor, kann der TE das nachweisen (z.B. mit dem "Quasi-Käufer" als Zeugen, eigene Überweisung des Kaufpreises), gilt die ges. Gewährleistung weiterhin.
Zitat:
@Burgie 700 schrieb am 10. April 2022 um 19:12:22 Uhr:
Da würde ich nicht kaufen , die letzten 3 Autos habe ich auch beim Händler gekauft , alle über 10 Jahre alt und natürlich mit Gewährleistung , bei Deinem fehlt ja schon das Vertrauen .
Die Gewährleistung die der Händler effektiv geben muss, wurde Anfang diesen Jahres verdoppelt und inhaltlich erweitert.
Deshalb verkaufen viele Händler so alte Autos nicht mehr an Privatkunden.
@PeterBH
Ich weiß es nicht., möglich das man da was drehen kann wenn es hart auf hart kommt, ein Selbstläufer ist es nicht ..
Wenn der Händler einen Kaufvertrag mit einem Gewerbetreibenden macht, ist das ersteinmal sauber, was der dann im Anschluss mit dem Wagen macht ...
Ich traue es mich kaum zu schreiben, da ich Autohändler oftmals für Schlizohren halte, aber möglicherweise möchte der Verkäufer dem Te einfach nur einen Tipp geben, wie er an das Auto kommt, das er so gerne haben möchte ?
Ich kenne einige Plattformen/ Händler, nicht nur im Autosektor, die verkaufen grundsätzlich keine Waren an Privat ... da ist es nicht böswillig gemeint, wenn man einen Gewerblichen in der Verwandschaft anhauen muss, das der für einen kauft ...
Richtig, wenn es hart auf hart kommt und der Käufer die Umgehung beweisen kann...
Dass ein Händler die alten Kisten nicht mehr an Privat verkaufen möchte, ist auch für mich nachvollziehbar. Dann aber bitte nicht mit dem Hinweis "quasi" und der spätere Halter kriegt die Papiere direkt vom Händler.
@Warum ist es so komliziert geworden?
Da die EU in Brüssel jetzt mit der neuen Verordnung ab 01.01.2022 den Handel erheblich (aus meiner Sicht) schadet und dadurch die Preise zwangsläufig steigen werden (Oder mit Tricks, siehe deinen Fall, umgangen werden):
Für Kaufverträge, die Sie nach dem 1. Januar 2022 abschließen, wird die 6-monatige Frist auf 12 Monate verlängert (§ 477 BGB).
Ereignete sich der Mangel in den ersten 12 Monaten nach Übergabe der Ware..........dann vermutet der Gesetzgeber, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Sie brauchen dann nicht zu beweisen, dass beispielsweise nach 11 Monate ein Getriebe,- oder Motorschaden zum Zeitpunkt der Übergabe bereits einen Mangel hatte oder in der Funktion beeinträchtigt war. Das sagen Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Das ganze muss der Händler dann auch noch ab 01.01.2022 vor Abschluss des Kaufvertrages mit einer sogenannten "vorvertraglichen Informationspflichten" gegenüber Verbraucher/innen unterschreiben lassen.
Dass gewerbliche Händler diese alten Schlurren nicht mehr an Privat verkaufen wollen ist aufgrund der Gewährleistung ja noch einigermassen nachvollziehbar - dann sollen sie es aber auch wirklich sein lassen.
Manche so toll ausgedachten Schlupflöcher können dem Verkäufer (oder auch dem Bekannten der als Zwischenhändler agieren soll)) aber wenn es Hart auf Hart kommt auch wieder auf die Füße fallen.
Muss man wirklich bei jemandem kaufen, der mit allerlei Tricks versucht mich um meine gesetzl. zustehenden Rechte zu bringen?
Ein Fachmann, der den Zustand des Fahrzeugs sicher abschätzen kann wird dabei allerdings weniger Probleme und Bauchweh bekommen, als ein Laie der sich auf einen "Top-Gebrauchtwagen vom Fachhändler" verlässt.
@...........sehe ich nicht das der Händler wegen irgendwas dran bekommen werden könnte ... Das wär dann ein sauberer B2B Deal...
Na ja, das ist ein zweischneidiges Schwert. Noch gilt in der Rechtsprechung "Mitgegangen, mitgehangen".
Aus meiner Sicht dürfte dann der Händler seine Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Autoplattformen an Endkunden, sprich Verbraucher anbieten! Oder unmissverständlich schon "vorab" in seiner Anzeige "kenntlich" darauf hinweisen; nur an Gewebetreibende Unternehmer/Händler etc.
Wird bestimmt drin stehen.
Damit wird er durchkommen wenn er allein mit dem 2B Ankäufer den Vertrag und alles weitere bis hin zu Zahlung machen wird. Dann hat der 2B Ankäufer das Problem mit seinem Kumpel, wenn er Pech hat.
Blöde wird der Händler wohl nicht sein das er das mit Zeugen oder nur ansatzweise mit dem Privatkunden machen wird.
Die Händler kann ich mittlerweile gut verstehen die das so machen, das Risiko könnte man nur über derart steigende Preise abfangen das keiner mehr kaufen würde.
Und wenn ihr die Sachmängelhaftung erklärt dann macht es bitte richtig. Hier wird viel ungereimtes geschrieben.
Daher rate ich jedem der sich damit beschäftigen möchte sich dazu das BGB Gesetz genau vorzunehmen und zu lesen.
Es ist hier nicht alles grundsätzlich falsch dargestellt worden aber leider auch nicht alles richtig und präzise.
Als Beispiel: Es geht eigentlich vorrangig um die Beweislastumkehr.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 11. April 2022 um 09:25:22 Uhr:
1. Dass gewerbliche Händler diese alten Schlurren nicht mehr an Privat verkaufen wollen ist aufgrund der Gewährleistung ja noch einigermassen nachvollziehbar - dann sollen sie es aber auch wirklich sein lassen.
2. Manche so toll ausgedachten Schlupflöcher können dem Verkäufer (oder auch dem Bekannten der als Zwischenhändler agieren soll)) aber wenn es Hart auf Hart kommt auch wieder auf die Füße fallen.
3. Muss man wirklich bei jemandem kaufen, der mit allerlei Tricks versucht mich um meine gesetzl. zustehenden Rechte zu bringen?
1. will der Händler ja. Aber der Verbraucher will trotzdem das Angebot wahrnehmen ... außerdem geht es ja schon gar nicht mehr um alte Letzthand-Schlurren - die Händler wollen ja schon relativ junge Gebrauchte mit moderaten km-Ständen kaum noch an Endkunden verkaufen. Das geht doch schon beim 7-jährigen mit 100k km los - es kann eben keiner sagen, was so ein Auto in 1 Jahr und x km in Kundenhand so erlebt. Aber platzt das Automatikgetriebe an Tag 298, ist der Händler erst mal in der (sehr teuren) Pflicht. Rechne doch mal aus, was der pro Auto draufschlagen muss, um dieses Risiko abzudecken ... da langen die bisher propagierten 2000€ pro Auto schon nicht mehr.
2. was soll dem Händler auf die Füße fallen, wenn er den Vertrag mit der Firma des Kumpels macht, die Papiere nach Vorlage einer Vollmacht dass dieser berechtigt ist sie in Empfang zu nehmen dem Interessenten übergibt, und die Barzahlung dem Firmeninhaber quittiert? Das fällt im ersten Moment dem Kumpel auf die Füße, wenn es nicht ganz dumm gemacht wird ....
3. nun siehst Du doch, dass die Angebote von den Händlern die Dich nicht "um Deine Rechte bringen" wollen eben sehr viel weniger werden. Und/oder sehr viel teurer. Jeder Kunde bezahlt uA Deine Rechte sehr teuer. Ich bin mir nicht sicher, ob das sinnvoll ist und tatsächlich von Vorteil für den Kunden. Aus meiner Sicht haben beide Seiten gelitten: der Händler, weil sich sein Risiko drastisch erhöht, der Kunde weil die Menge an seriösen Angeboten zu fairen Preisen erheblich geringer wird. Das ist eine Lose-lose-Situation. Und der versucht ganz einfach, sein Geschäft in irgendeiner Form über die Runden zu retten. Denn ein einziger Getriebeschaden macht dem Händler die Marge von 5 Fahrzeugen (die 1 Jahr ohne Defekt laufen müssen) oder mehr kaputt. Dieses Verbraucherrecht nützt dem (kleinen) Verbraucher überhaupt nicht, wenn er kein Angebot mehr hat.
Ich kann mich noch erinnern, dass ich früher immer mal von Tankstelle zu Tankstelle gepilgert bin, um mir die dortigen Gebrauchten anzusehen. Das waren idR ältere aber recht ordentliche Autos, die man auch kaufen konnte. Halt so "gebraucht", dass sie aus jeder sinnvollen GW-Garantie herausgefallen sind, aber eben noch gut für einige Jahre brauchbar, aus seriöser Hand. Wann hast Du sowas das letzte Mal gesehen? Ein Mini-Markt ist risikofreier und bringt mehr.
Der Händler kann ja noch "im Auftrag" verkaufen. Er erfindet einen Namen und Wohnsitz und diese Person verkauft das Auto. Legal ist das zwar auch nicht, aber für alle eine saubere Sache: Ein Verkauf des Händlers unter Ausschluss der Gewährleistung, was dem Käufer dann klar ist. Damit gibt es nur Gewinner.