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Privatverkauf arglistische Täuschung Rechte Verkäufer
ich habe mein 17 jahre alten VW mit einer km Laufleistung von ca 217000km verkauft, habe auf gewisse mängel higewiesen (ich bin kein Fachmann) und gemeint er sollte ohne größere Probleme durch den TÜV kommen. der Käufer hat eine Probefahrt gemacht und sich das Fahrzeug angeschaut. Im Vertrag von mobile.de stand, der Verkauf ist unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Nun schickte mir der neue Besitzer einen Kostenvoranschlag seiner VW-Autohaus-Werkstatt mit einer horenten Summe, und verlangt von mir nun die Kaufpreisrückerstattung, da er nicht mit so hohen TÜV Kosten gerechnet hat und mich nun verantwortlich macht. auf dem Kostenvoranschlag stehen u.a. Positionen wie HU-Hauptuntersuchung, Dekra-Service, Inspektion, Ölwechsel,... dafür bin ich doch nicht verntwortlich? Des Weiteren sind das hauptsächlich Verschleißteile (EZ 2002, 217000km) die meines Erachtens keine Mängel sind.
Er wirft mir außerdem vor, dass ich das Fahrzeug vor Verkauf nicht in einer Werkstatt durchsehen lassen hab (wer macht sowas?).
Nun will er mich, wenn ich das Geld nicht überweise, auf arglistische Täuschung verklagen. Hat er damit vor Gericht eine Chance?!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@windelexpress schrieb am 5. Februar 2019 um 20:20:43 Uhr:
Wie Stephan schreibt, einfach zurücklehnen und nicht mehr kommunizieren. Ist ja bald jede Woche Thema, dass ein Käufer nachträglich noch Geld rausholen will.
Gruß M
Aus meiner beruflichen Vergangenheit könnte ich über das Thema ein Buch schreiben. Bei der Bewertung und der Hereinnahme von Gebrauchtfahrzeugen agierte ich immer äußerst gewissenhaft, es kam relativ häufig vor dass es Kunden gab die mich über den Tisch ziehen wollten. Sei es mit frisierten Tachos oder dem Verschweigen oder Verharmlosen von Vorschäden oder erkennbaren Mängeln. Auch nachträgliche Reklamationen mit dem Ziel Kapital daraus schlagen zu wollen kamen vor.
Einer der eklatantesten Fälle: Ein Kollege hatte einen alten Chrysler Voyager hereingenommen, ich hätte dieser Aktion nicht zugestimmt wenn ich davon Kenntnis gehabt hätte. Das Auto wurde schließlich für € 2300,- verkauft, im Kaufvertrag wurde explizit darauf hingewiesen dass aufgrund des Alters mit Schäden an der Technik gerechnet werden müsste für die der Verkäufer keine Haftung übernimmt.
Nach wenigen Wochen stand die neue Besitzerin an meinem Schreibtisch: Das Automatikgetriebe sei kaputt, sie möchte ein neues Getriebe eingebaut bekommen, sie war schon beim Anwalt, der hätte gesagt ihr stünde ein neues Getriebe zu......
Diesen Zahn habe ich ihr schnell gezogen, ich habe seit der Einführung des damals neuen Gewährleistungsrechts akribisch Gerichtsurteile verfolgt und gesammelt.
Sie hat 2300 Euro für das Auto bezahlt, das Getriebe hätte 3200 Euro gekostet. Ja, das sei unser Problem, nicht das ihre. Glaubte sie. Kein Richter würde ein Autohaus dazu verurteilen Schäden zu übernehmen die den Zeitwert des Fahrzeugs weit überschreiten.
Sie bekam kein neues Getriebe, es stellte sich heraus das es ein elektrischer Fehler war der ohne großen Aufwand beseitigt werden konnte. Das haben wir auf dem Kulanzweg übernommen.
Ähnlich sehe ich den Fall des Themenstarters. Da kauft einer eine alte Kiste für 550 Euro und der Vorbesitzer soll dann eine Runderneuerung bezahlen.
Mein Rat: Abprallen lassen, ohne wenn und aber.
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19 Antworten
Eine Chance wird er damit sicherlich nicht haben, es sei denn du hättest nachweisbar dir bekannte Mängel verschwiegen.
Du hast das mit dem "TÜV ohne grössere Probleme" doch hoffentlich nicht irgendwie vertraglich zugesichert?
Dieses ganze Nachverhandeln, Drohen, Kostenvoranschläge präsentieren, ... gehört offenbar bei manchen Käufern inzwischen zum Geschäft mit dazu. Das Forum ist voll mit solchen Berichten.
Edit: hab gerade gesehen, dass der Käufer keinen (üblichen) Nachlass will, sondern Rückgabe - der meint's wohl ernst.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 5. Februar 2019 um 12:37:49 Uhr:
Eine Chance wird er damit sicherlich nicht haben, es sei denn du hättest nachweisbar dir bekannte Mängel verschwiegen.
Du hast das mit dem "TÜV ohne grössere Probleme" doch hoffentlich nicht irgendwie vertraglich zugesichert?
Nein habe in der mobile.de in der Anzeige geschrieben, dass er ohne größere Probleme durch den Tüv kommen sollte, aber vertraglich habe ich nichts dergleichen hingeschrieben
Zitat:
@sarahxu schrieb am 5. Februar 2019 um 12:32:59 Uhr:
ich habe mein 17 jahre alten VW mit einer km Laufleistung von ca 217000km verkauft, ... und gemeint er sollte ohne größere Probleme durch den TÜV kommen. ...
eine sehr MUTIGE Aussage!
würde ich als Zusicherung eines weitgehend verkehrssicheren Zustands auffassen - gerade auch von (typischerweise TÜV-relevanten bzw. -kritischen) Verschleißteilen wie Stoßdämpfern, Bremsen, Auspuff, usw.
hoffe Du hast ihm das auch schriftlich zugesichert? oder wenigstens vor Zeugen?
Voraussgesetzt, das Fahrzeug hat wirklich Mängel und ist durchgefallen:
Warum schreibt man sowas , wenn man es weder weiss noch beurteilen kann?
Als gewerblicher Verkäufer könnte dir diese Annonce u.U. negativ ausgelegt werden, als Privatier eher nicht.
Zitat:
@camper0711 schrieb am 5. Februar 2019 um 12:40:34 Uhr:
Zitat:
@sarahxu schrieb am 5. Februar 2019 um 12:32:59 Uhr:
ich habe mein 17 jahre alten VW mit einer km Laufleistung von ca 217000km verkauft, ... und gemeint er sollte ohne größere Probleme durch den TÜV kommen. ...
eine sehr MUTIGE Aussage!
würde ich als Zusicherung eines weitgehend verkehrssicheren Zustands auffassen - gerade auch von (typischerweise TÜV-relevanten bzw. -kritischen) Verschleißteilen wie Stoßdämpfern, Bremsen, Auspuff, usw.
hoffe Du hast ihm das auch schriftlich zugesichert? oder wenigstens vor Zeugen?
Bremsen habe ich gesagt müssen wahrscheinlich gemacht werden und Lichtmaschine säuselt. (hat man auch gehört) aber erist seit kauf auch schon 1800 km gefahren (ca 40km am tag)also war der VW sehr zuverlässig (so wie auch bei mir)
Meine Meinung: Sofern es sich tatsächlich nur bzw. hauptsächlich um Verschleisteile, HU und Inspektion handelt, kann man dir nichts vorwerfen. Da eine Probefahrt stattfand, konnte das Auto ebenso besichtigt werden und damit können schonmal einfache Sachen wie Bremse erkannt werden. Ebenso stand es dem Käufer frei, einen fachkundige Bekannten mitzubringen.
Dir kann man jetzt nicht vorwerfen, dass du nicht in der Werkstatt damit warst. Die Probefahrt bzw. die Ansicht sollte dazu dienen, dass man es selbst einschätzt, was nötig ist. Ebenso stand es ihm sicherlich frei, im Rahmen der Probefahrt auf eigene Kosten zu einem Prüf-Stützpunkt zu fahren. Zumindest hab ich das meinen Käufern immer angeboten, die wollten nur nie.
Darf man fragen, um was für eine Preiskategorie und welches Modell es sich handelt?
Eine Täuschung wären für mich Mängel wie z.b. ein Getriebe, welches offensichtlich bald den Geist aufgibt und kurz geflickt wurde u.ä.
Zitat:
@unleashed4790 schrieb am 5. Februar 2019 um 12:44:21 Uhr:
Meine Meinung: Sofern es sich tatsächlich nur bzw. hauptsächlich um Verschleisteile, HU und Inspektion handelt, kann man dir nichts vorwerfen. Da eine Probefahrt stattfand, konnte das Auto ebenso besichtigt werden und damit können schonmal einfache Sachen wie Bremse erkannt werden. Ebenso stand es dem Käufer frei, einen fachkundige Bekannten mitzubringen.
Dir kann man jetzt nicht vorwerfen, dass du nicht in der Werkstatt damit warst. Die Probefahrt bzw. die Ansicht sollte dazu dienen, dass man es selbst einschätzt, was nötig ist. Ebenso stand es ihm sicherlich frei, im Rahmen der Probefahrt auf eigene Kosten zu einem Prüf-Stützpunkt zu fahren. Zumindest hab ich das meinen Käufern immer angeboten, die wollten nur nie.
Darf man fragen, um was für eine Preiskategorie und welches Modell es sich handelt?
Eine Täuschung wären für mich Mängel wie z.b. ein Getriebe, welches offensichtlich bald den Geist aufgibt und kurz geflickt wurde u.ä.
es handelt sich um 550 Euro.
Das mit dem Getriebe war nur ein Beispiel. Bei diesem Kaufpreis, einem Lupo (welcher nicht unbedingt für extrem hohe Laufleistungen bekannt ist ohne Probleme) und dem sehr geringen Preis darf man nunmal kein absolut perfektes Fahrzeug erwarten. Gerade Verschleißteile sollten bei der Probefahrt mal angeschaut werden, da gibt es genug Leitfäden, auch für Laien.
Ich würd mir da keine großen Sorgen machen.
Wenn ich neue Bremsbeläge brauche, ist das ja wohl kein größeres Problem?
Außerdem hat er die Eigenschaft(en), die in der Annonce erwähnt wurden, ausgiebig prüfen können.
Den generellen Zustand bei Service und Wartung muss der Käufer erkennen oder einen mitbringen, der das kann.
Hier bin ich ganz entspannt - da kann der Käufer nix wollen, es sei denn irgend etwas liegt im Argen.
Z.B. Fehler im Steuergerät und am Ende muss für 1.000 Euro der ABS-Block neu o.ä. Weil man das nicht unbedingt bei der Probefahrt erkennen kann.
die 550,- sprechen für dich
Zitat:
@unleashed4790 schrieb am 5. Februar 2019 um 12:47:52 Uhr:
Das mit dem Getriebe war nur ein Beispiel. Bei diesem Kaufpreis, einem Lupo (welcher nicht unbedingt für extrem hohe Laufleistungen bekannt ist ohne Probleme) und dem sehr geringen Preis darf man nunmal kein absolut perfektes Fahrzeug erwarten. Gerade Verschleißteile sollten bei der Probefahrt mal angeschaut werden, da gibt es genug Leitfäden, auch für Laien.
Ich würd mir da keine großen Sorgen machen.
achso. ja also wie gesagt ich habe keine Ahnung von Autos, ich habe auf offensichtliche äußerliche Mängel hingewiesen.
Ich habe noch gemeint, die Reifen sind runter, da meinte er: ach die gehen ja noch - nun stehen neue Reifen auf dem Kostenvoranschlag drauf. ??? das sehe ich nicht wirklich ein
Kannst du uns den Kostenvoranschlag bitte einmal mit geschwärzten Namen zur Verfügung stellen?
Damit kann er es vergessen. Bei 1800km kann sehr viel passiert sein, was den Zustand merklich verschlechtert. Außerdem handelt es sich immernoch um einen 16 Jahre alten Gebrauchtwagen, da ist die laienhafte Zusage "ohne größere Probleme" absolut irrelevant. Was sind denn kleinere Probleme? Bei dem Alter und der Laufleistung würde ich mal schätzen alles, was keinen technischen Totalschaden bedeutet. Ein paar Bremsen und eine LiMa sind auf jeden Fall stinknormale Verschleißteile.
Die Aussage im Inersat "er sollte ohne grössere Probleme durch den TÜV kommen", kann dir vor Gericht negativ ausgelegt werden. Hier besteht die Gefahr, dass man dir Sachverstand zuspricht, obwohl du dich hier jetzt als Laie darstellst. Wie bist du denn zur der Annahme gekommen, das der TÜV kein Problem ist?
Allerdings kann man dir die Rechnung für Inspektion, Ölwechsel schonmal nicht in Rechnung stellen, weil nicht TÜV relevant. Andere Ansprüche kann er auch nicht stellen, weil er dein Auto vor Kauf besichtigt und getestet hat und den Kaufvertrag mit Ausschluss der Sachmängelhaftung unterschrieben hat.
Also mach dir keine Sorgen und warte auf Schreiben seines Anwalts. In der Zwischenzeit Kommunikation entstellen und keine Aussagen gegenüber dem Käufer tätigen.