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Privatverkauf Garantie Probleme

Themenstarteram 8. August 2018 um 13:42

Hallo Leute,

am Samstag hab mein altes Auto als Privat verkauft. Es steht im Vertrag "Privat Verkauf, ohne Garantie oder Gewährleistung". Nach 4 tage und 200km hat der Kaufer berichtet rimmenscheibe ist kaputt gegangen. Bin ich in diesem Fall schuldig? Das Auto war 2005 Laguna mit 155.000km für 1350€

Vielen Dank für Antworten

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Lass Dich nicht terrorisieren. Der Wagen wurde gekauft wie

besehen unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.

Einfach Anrufe oder emails ignorieren, der will offensichtlich

das Auto letzten Endes geschenkt haben....;)

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Wenn du von keinem Vorschaden wusstest und somit nichts arglistig verschwiegen hast ... nein.

Sowas hat zwar einen faden Beigeschmack, aber der Käufer muss wissen, dass er beim Privatkauf keine Garantie hat. Und ein Auto, was 13 Jahre alt ist ... da geht nun mal was kaputt. Ist einfach nur dumm gelaufen,. dass das so schnell ging.

Themenstarteram 8. August 2018 um 14:32

Zitat:

@Hyperbel schrieb am 8. August 2018 um 16:23:34 Uhr:

Wenn du von keinem Vorschaden wusstest und somit nichts arglistig verschwiegen hast ... nein.

Sowas hat zwar einen faden Beigeschmack, aber der Käufer muss wissen, dass er beim Privatkauf keine Garantie hat. Und ein Auto, was 13 Jahre alt ist ... da geht nun mal was kaputt. Ist einfach nur dumm gelaufen,. dass das so schnell ging.

Ich bin kein Mechaniker und mein Wissen über Autos ist begrenzt. Aber bis vor zwei Wochen habe ich das Auto problemlos gefahren und natürlich habe nicht gedacht es ein Problem hat.

Ich kann den Käufer verstehen, es ist nicht das Beste nach ein paar Tagen. Aber ich habe bereits einen großen Rabatt auf das Auto gemacht und sie haben jede einzelne Ecke überprüft. Aber meiner Meinung nach, wie Sie gesagt haben, kann man für ein 13 Jahre altes Auto nichts garantieren.

Danke für Ihre wertvolle Antwort :)

Hast Du einen Vordruck für den Kaufvertrag genommen? Die sind besserf Formuliert was garantieausschluß angeht.

Da Du aber kein Händler bist und dies auch im Kaufvertrag ausdrücklich betont hast, ist die Möglichkeit irgendwelche Garantieansprüche Dir gegenüber anzuwenden nahezu ausgeschlossen.

Es ist eigentlich nur möglich wenn man Dir eine Absicht nachweisen kann. Da diese nicht vorliegt (davon gehe ich mal bei Dir aus) ist der Drops gelutscht.

Ist zwar blöd für den Käufer aber fällt unter PP (persönliches Pech) des Käufers.

Und noch was: Wer ein Auto in der Preisklasse (Laufleistung und alter) kauft, der weiß was er erhalten kann. Ein Auto in seiner Endphase ist mehr oder weniger "durch". Das kann noch ein paar Jahre halten, kann aber auch auseinanderfallen wenns man vom Hof fährt.

Ansonsten gioebt es die ähnlichen Threads hier im Forum schon mehrfach. Sowohl aus sicht des Käufers als auch, wie bei Dir aus Verkäufersicht. Die ratschläge sind immer die selben.

Themenstarteram 8. August 2018 um 15:45

Der Kaufvetrag war von mobile.de heruntergeladen und Garantieausschluß per Hand geschrieben

Wie gesagt: Erstmal abwarten und gelassen dem entgensehen ob und was da kommt.

Zitat:

@exca schrieb am 8. August 2018 um 17:45:22 Uhr:

Der Kaufvetrag war von mobile.de heruntergeladen und Garantieausschluß per Hand geschrieben

Dann ist doch alles save. Den Garantieausschluss per Hand hättest du dir sparen können. In dem Vordruck ist der Ausschluss der Sachmangelhaftung sowieso drin. Und Garantie muss niemand geben, auch kein Händler.

Eine Garantie muss nicht ausgeschlossen werden, da sie ohnehin eine freiwillige leistung ist.

Wichtig ist, dass die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde - und das sollte mit dem mobile-Kaufvertrag gegeben sein.

Quasi doppelt - einmal der Gewährleistungsausschluss im Formularvertrag, einmal der Garantieausschluss handschriftlich ergänzt.

Gibt übrigens jede Menge Beiträge hier, wo Käufer sehr schnell nach der Übergabe Mängel gerügt haben und Geld wollten. Hab hier aber noch nie gelesen, dass der Käufer seine "Ansprüche" dann auch eingeklagt hätte. War wohl fast immer nur ein Versuch, den Kaufpreis nachträglich noch zu reduzieren.

das ist klar das die das nicht eiungeklagt haben: 1. kein vernünftiger Anwalt würde dazu raten und 2. kein Gericht würde der Klage nachgeben.

Gibt aber jede Menge "unvernünftige" Anwälte - getreu dem Motto, dass man auch bei verlorenen Klagen gewinnt, wenn auch nur das eigene Honorar.

Themenstarteram 10. August 2018 um 7:39

Heute etwas neues passiert. Er sagte, er habe die Riemenscheibe gewechselt. Er kam nach Hause zurück und der Motor begann zu dampfen. Er sagt, ich habe ihm einen beschadigd Motor verkauft. Es wird jeden Tag interessanter. Wie können wir wissen, dass er den Motor überdrehte und ihn auf Annahmebasis tötete?

am 10. August 2018 um 8:16

wenn kurz nach dem Kauf etwas kaputt geht ist es immer komisch.

ich weiß jetzt nicht wie es bei dem auto ist aber wenn die riemenscheibe defekt war wurde vielleicht die Wasserpumpe nicht mehr angetrieben und der Motor hat bei ihm überhitzt oder oder

es kann auch die typische masche sein er hat dein Auto gekauft und will jetzt später einfach den Preis drücken.

es ist ein gebrauchtes auto es kann immer was kaputt gehen jederzeit!

solange du da nichts von wusstest oder dran rumgeschraubt wurden ist alles entspannt angehen.

Lass Dich nicht terrorisieren. Der Wagen wurde gekauft wie

besehen unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.

Einfach Anrufe oder emails ignorieren, der will offensichtlich

das Auto letzten Endes geschenkt haben....;)

Bitte in Kaufverträgen keine Formulierungen verwenden wie "gebraucht wie besehen" - damit schließt man nur die Haftung für Mängel aus, die ein Laie bei einer normalen Besichtigung erkennen kann.

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