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Privatverkauf Verkäufer verschweigt Mängel

Themenstarteram 15. September 2019 um 22:07

Guten Abend

Zu Anfang bitte hatet mich nicht wenn ich mal einen falschen Begriff nutze ich habe kaum Ahnung von Autos.

Nun zur Problematik. Ich habe mir letzten Sonntag ein Jeep grand cherokee wj 4.7 v8 angesehen dieser war auch vollkommen in Ordnung bis auf das er ziemlich Laut war ist mir nichts aufgefallen. Nun habe ich ihn gestern (Samstag) geholt und nach 5km ging plötzlich die Motorleuchte an und der Wagen fing an zu ruckeln und lief unruhig. Habe angehalten Motor neu gestartet dann ging es wieder bis ich zuhause war. Desweiteren sagte der Verkäufer das die Klimaanlage nicht funktioniert was für mich ok war auf die Frage ob das Gebläse aber funktioniert meinte er ja klar. Auch das war gelogen das habe ich aber erst festgestellt als ich fast zuhause war und das Gebläse anmachen wollte. Es Fehlen die Kabel für die Heckacheibenheizung ich wusste nicht dass diese bei dem jeep als Kabel direkt sichtbar zur Scheibe gehen. Meine Freundin war dabei als wir über den Wagen geredet haben und es ist kein einziges Wort gesagt worden was er noch für Schäden hat. Dazu muss ich sagen das der Verkäufer sehr sehr schlecht deutsch konnte und immer eine starke Alkohol Fahne hatte. Übrigens stellte sich heraus das der Wagen so laut ist weil der Kat ausgeräumt worden ist das stellte mein Kollege fest weil sich der Kat hohl anhört.

Nun meine Frage. Muss ich jetzt alle Reperaturen selbst zahlen oder kann ich sogar den Kaufvertrag WIDERRUFEN? Es würde ein schriftlicher Kaufvertrag gemacht vom ADAC. Der Wagen ist auch noch auf den Verkäufer angemeldet.

Ich habe den Verkäufer auch kontaktiert er meinte nur dann hab ich Pech er muss gar nichts machen er hat die Gewährleistung ausgeschlossen. Mittlerweile bin ich blockiert und auf Anrufe reagiert er nicht mehr

Beste Antwort im Thema

Jemanden der sein Leben so organisiert dass er zumindest auf dem Papier unter der Pfändungsfreigrenze lebt, lässt auch jegliches Schreiben von Anwalt und Gericht unbeeindruckt..

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Bei einer Probefahrt wäre sowas aufgefallen. Die macht man ja im Regelfall weiter wie 5 Kilometer.

Wie es rechtlich aussieht - am besten Erstberatung beim Anwalt, insbesondere weil der Verkäufer sich wohl stur stellt.

Moining!

Handelt es sich hier einen gewerblichen oder um einem privaten Verkäufer?

Prinzipiell gilt in Deutschland Gewährleistungsrecht, sowohl beim Kauf von gewerblich als auch von prtivat.

d.h. der Verkäufer ist zumindest in den ersten 6 Monaten für Mängel "verantwortlich, aber aufpassen: nicht alles ist ein Mangel.

Der private Verkäufer kann dies allerdings ausschliessen.

Das hat allerdings nichts mit dem Verkäufer bekannten, aber verschwiegenen Mängeln zu tun.

Dem Verkäufer allerdings eine Kenntnis eines Schadens/Mangels nachzuweisen, gestaltet sich aber meistens schwer.

Zitat:

@Jan5707 schrieb am 16. September 2019 um 00:07:46 Uhr:

Guten Abend

Zu Anfang bitte hatet mich nicht wenn ich mal einen falschen Begriff nutze ich habe kaum Ahnung von Autos.

Nun zur Problematik. Ich habe mir letzten Sonntag ein Jeep grand cherokee wj 4.7 v8 angesehen dieser war auch vollkommen in Ordnung bis auf das er ziemlich Laut war ist mir nichts aufgefallen. Nun habe ich ihn gestern (Samstag) geholt ...

ohne Ahnung von Autos ist es natürlich nicht sinnvoll sich gerade sowas und dann auch noch ohne kompetente Hilfe zu kaufen. Da ist doch Verarsche vorprogrammiert

Das war mal wieder ein typischer "Griff ins Klo". Kat ausgeräumt. Das gibt beim nächsten Mal ohne vorherige Reparatur keine TÜV-Plakette.

Das wird schwer. Der einzige Ansatzpunkt wäre der Kat, und das auch nur, wenn er wirklich ausgeräumt ist UND du ihm nachweisen kannst, dass er davon wusste. Wenn er nicht der erste Besitzer des Fahrzeugs war, ist das fast nicht möglich.

Das Gebläse hättest du selbst prüfen können und auch müssen. Das kann man auch von einem Laien verlangen. Und die Heckscheibenheizung würde ich auch so einstufen, dass du das hättest überprüfen können und müssen. Wenn die Anschlüsse offen liegen und da kein Kabel hingeht, ist das offensichtlich.

Ich würde dem Verkäufer recht geben.....Pech gehabt.

Wenn überhaupt, dann könnte es sich bzgl. der Motorkontrollleuchte um einen versteckten Mangel handeln, alles andere war offensichtlich.

Dafür musst du natürlich erstmal von einer Werkstatt prüfen lassen, warum diese aufleuchtet. Und dann darfst du nachweisen, dass dieser Mangel beim Vorbesitzer auch schon bestand.

Mit dem Kat sehe ich die Chancen auch eher schlecht. Das hört sich alles eher nach einer Karre aus 7. Hand an und da wird es um so schwerer, dem Vorbesitzer nachzuweisen, dass er davon wusste, bzw. wer für das "Ausräumen" verantwortlich war. Falls dies überhaupt der Fall sein sollte.

Ich denke eher, dass der Endtopf ausgeräumt wurde. Schau mal nach Schweißnähten, die da nicht hingehören.

 

Aber warum in Gottes Namen kauft man sich ein Auto mit offensichtlichen Mängeln bei einem Alkoholiker ohne Deutschkenntnisse???

War dir nicht klar, dass bei solchen Voraussetzungen die Chance auf die Schnauze zu fallen, sehr gross ist?

1. Du hast keine richtige Probefahrt gemacht. 5 km ist nix. Das ist einmal um den Block und etwas hin und her rangiert.

2. du mußt nachweisen, das der Mmangel bereits beim kauf vorlag.

3. Du mußt nachweisen, das der bereits vorliegende Mangel dem Verkäufer bekannt war.

1. das ist dann eben dein persönliches Pech

2. und 3. sind für dich eh fast unmöglich.

Fazit: So leid es mir tut, aber du wirst wohl auf dem Schaden sitzen bleiben. Du kannst einzig und allein auf den Good-Will des Verkäufers setzten, ob er sich ggf. an den Kosten beteiligt. Einen Rechtsanspruch darauf hast Du aber wohl eher nicht.

Übrigens: versuch nicht über absichtlich verschwiegene Mängel zu gehen. Das wäre dann arglistige Täuschung und somit Strafrecht. Wenn Du da nix in der Hand hast, kann er Dir wohlmöglich noch etwas anhängen weil Du ihn in Verruf gebracht hast.

Moin,

Sorry - also Gebläse wäre ein kleiner Angriffspunkt - wenn du danach ausdrücklich gefragt hast - allerdings, warum nicht ausprobiert? Heckscheibenheizung - Pech gehabt.

Laut kann auch durch eine undichte Abgasanlage verursacht werden. Die kann auch für den Motorfehler verantwortlich sein. Das wäre auch Pech. Der Kat hingegen ist ein recht klarer Angriffspunkt. Du hast ein legales, zugelassenes oder zulassungsfähiges Auto gekauft. FEHLT der Kat, sei es dass ein Ersatzkörper eingebaut wurde oder der Kat entfernt wurde - dann besteht da ein Mangel, den du angreifen kannst. Aussichten - müsste man mit einem Anwalt klären, schwer einzuschätzen. Ist der Kat einfach nur kaputt - es liegt also keine Manipulation vor - dann hast du wieder Pech gehabt.

LG Kester

lustige Idee, so einen alten Amijeep zu kaufen und ein mängelfreies Fahrzeug zu erwarten.

Ein V8, hat der nicht zwei Kats?

Moin,

Der kann auch 4 haben - das muss man eben eruiren und ob es manipuliert wurde - oder ob es eben einfach nur kaputt ist.

LG Kester

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 16. September 2019 um 10:55:48 Uhr:

 

Aber warum in Gottes Namen kauft man sich ein Auto mit offensichtlichen Mängeln bei einem Alkoholiker ohne Deutschkenntnisse???

War dir nicht klar, dass bei solchen Voraussetzungen die Chance auf die Schnauze zu fallen, sehr gross ist?

Null Mitleid, ohne Witz. Wie kommt man auf so eine Idee? Anscheinend war der Preis wohl so mega geil, oder? Bei Geiz ist geil, schaltet das Hirn leider bei den meisten aus und alle Warnsignale werden überhört.

Also wenn das kein Witz ist, war es ja nunmal wirklich dämlich von TE. Wie kann man denn so eine Karre kaufen ohne beim TÜV/Dekra o.Ä. einen Check machen zu lassen? Insbesondere wenn man keine Ahnung hat. Und der Verkäufer ein ausländischer Alki ist. Und der Wagen verdächtig laut ist. Eieiei.

 

Nun zu deiner Frage: es mag sein, dass du einen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages hast. Aber Recht haben und Recht bekommen sind halt doch zwei unterschiedliche Sachen. Selbst wenn du vor Gericht recht bekommst, dann hebt der Verkäufer die Finger und du staunst dass beim Alki nix zu pfänden ist.

 

Also: entweder Moskau Inkasso oder Kaufpreis als Lehrgeld verbuchen...

Ich sehe das anders. Verschweigt der Verkäufer Mängel, gibt es immer einen guten Ansatzpunkt.

Da sich der Verkäufer (zumal mit den beschriebenen Randbedingungen) bereits stur stellt, würde ich anwaltliche Hilfe suchen. Vielleicht reicht dieser "Druck" (Anwaltschreiben) schon aus. Das wäre mein erster Schritt.

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