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Privatverkauf wegen gefälschter Rechnung anfechten?

Themenstarteram 3. August 2018 um 5:22

Hallo zusammen,

ich habe einen Freund bei einem Autokauf beraten und meinte vorher mich halbwegs auszukennen. Leider sind wir einem sehr guten Betrüger auf den Leim gegangen und ich fühle mich jetzt irgendwie mit verantwortlich. Die Situation war wir folgt:

- ca. 6 Monate alte HU ohne Mängel

- Höhere Rechnung aus Werkstatt, u.a. über ZKD und Schweißarbeiten am Radhaus

- Privatkauf in Kundenauftrag auf dem Gelände der Werkstatt, die auch die Rechnung ausgestellt hat

Jetzt hat sich herausgestellt:

- Radhaus (schlampig) gespachtelt statt geschweißt

- ZKD ist original und undicht

- Im Vergleich zum Vertrag falsche Anzahl Vorbesitzer

- Im Vergleich zum Vertrag falsche Abgasnorm

Wegen der letzten beiden Punkte waren wir schon mal beim Anwalt und sie meine seit diesem Jahr keine Chance mehr bei Privatverkauf. Es war auch juristisch sauber ein Privatverkauf.

Die offensichtlich gefälschte Rechnung sehen wir jetzt als letzte Chance die Karre wieder loszuwerden. Hatte schon einmal jemand diese Situation?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@andre.le schrieb am 3. August 2018 um 07:22:44 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe einen Freund bei einem Autokauf beraten und meinte vorher mich halbwegs auszukennen.

Manchmal lehrt einen das Leben...

 

Wenn man ein Auto kauft, gehört zu einem Auskenner, dass er alle Papiere prüft. Zulassungsbescheinigungen, Serviceheft...

Und da hätten 2 der strittigen Punkte erkannt werden müssen. Wenn einem die Anzahl Besitzer und die Schadstoffklasse wichtig ist, dann prüft man das da wo es steht und hört nicht auf Verkäufergeachwätz.

Es liest sich fast so, als ob der Käufer oder sein Berater hinterher gemerkt hat, dass exakt diese Kombination nicht umrüstbar ist und nun was rausholen will.

Einen Youngtimer zu kaufen ist anders als einen Jahreswagen vom Vertragshändler zu kaufen. Damit sollte man sich vorher beschäftigt und keine blauen Augen haben.

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am 3. August 2018 um 5:38

Einen Privatverkäufer zur Rücknahme des Wagen bewegen

weil die Werkstatt wissentlich oder auch unwissentlich

eine fehlerhafte Rechnung austellte ist sehr sportlich.:rolleyes:

Ich persönlich halte das für absolut Aussichtslos.

Oder meinst du der Verkäufer hat eine Rechnung selbst

angefertigt ohne Wissen der Werkstatt?:eek:

Die Gemengelage ist hier etwas unklar und du solltest

das genauer darlegen.

Aber egal wie und warum die Rechnung nicht past,

diese ist ja nur Zahlungsauforderung einer erbrachten

Leistung (Ölwechsel, ZR Tausch usw.) und kein

Kaufvertrag sehe ich da keine große Chance.

Themenstarteram 3. August 2018 um 5:42

Wir denken es war ein abgekartetes Spiel. Beim Verkauf war nur der Werkstattbesitzer anwesend und hat das Fahrzeug in Auftrag verkauft. Der selbe Werkstattbesitzer hat auch die Rechnung ausgestellt.

Es ist theoretisch ganz einfach: der Wagen hat zugesicherte Eigenschaften, die er nicht erfüllt. Die Anzahl der Vorbesitzer sehe ich da erstmal als sinnvollsten Ansatzpunkt.

Fordert den Verkäufer nachweisbar unter Fristsetzung (nicht dessen Erfüllungsgehilfen) zur Nachbesserung auf. Reagiert er nicht, wird die Anwältin euch aufklären, wie es weitergeht.

Seine Ansprüche dann auch zu erhalten ist möglicherweise schwieriger.

P.S. entweder du wirfst da was durcheinander, oder die Anwältin ist unfähig. Sie kommt aber zumindest aus dem Kaufrecht, oder zumindest aus dem Verkehrsrecht?

 

Die Werkstatt hat im Auftrag gearbeitet. Damit sind ihre Handlungen quasi so zu betrachten, als würden sie vom Verkäufer begangen.

War denn der Vorbesitzer über den Auftrag im Bild, also war es tatsächlich eine Vermittlung oder nur eine Gewährleistungs-Umgehung. Bei zweiterem wären die Mängel zu beheben.

Themenstarteram 3. August 2018 um 8:12

Zitat:

P.S. entweder du wirfst da was durcheinander, oder die Anwältin ist unfähig. Sie kommt aber zumindest aus dem Kaufrecht, oder zumindest aus dem Verkehrsrecht?

Die Anwältin wurde mir vom ADAC vermittelt und ist spezialisiert auf Kaufrecht. Sie meinte, es gab in diesem Jahr eine neues Urteil zu einem ähnlichen Fall. Dadurch sind beim Privatverkauf auch die letzen Chancen ausgeräumt von einem Kauf zurückzutreten. Ich weiß, dass da noch viel im Netz kursiert was uns auch erst Hoffnung gemacht hatte, Stichwort "zugesicherte Eigenschaften".

Unsere Hoffnung ist eher eine Strafanzeige als Druckmittel und eine freiwillige Rückabwicklung. Oder das Finanzamt. Zu der Rechnung muss es ja auch Eingangsrechnungen für den Dichtkit etc. geben...

Themenstarteram 3. August 2018 um 8:17

Zitat:

@Railey schrieb am 3. August 2018 um 07:52:07 Uhr:

War denn der Vorbesitzer über den Auftrag im Bild, also war es tatsächlich eine Vermittlung oder nur eine Gewährleistungs-Umgehung. Bei zweiterem wären die Mängel zu beheben.

Alle waren im Bild. Es war ein Privatkauf. Das wir keine Gewährleistung bekommen war uns klar. ABER, wir dachten nur nicht, dass das ein Freibrief zum Lügen ist.

Ich hab schon einige Gebrauchtwagen von privat gekauft und nie Probleme gehabt. Aber dass ein privater Verkäufer (außer dem Tachostand) erzählen darf was er will und das auch noch in den Vertrag schreiben darf hat mich echt erschüttert. Das widerspricht meinem Rechtsempfinden...

Dann soll die Anwältin dir doch mal bitte genauer erläutern inwiefern sich die rechtslage bei einer zugesicherten Eigenschaft hinsichtlich der Euronorm geändert hat.

Darüberhinaus steht immernoch das wesentlich "schwerwiegendere" Delikt der falschen Halteranzahl und der ggf. nicht ergolgten Reparaturen im Raum. Wobei bei letzteren dir Beweisführung sehr schwer wird, wenn der Händler nicht ganz dämlich ist.

Was soll denn das Finanzamt? Wenn die Werkstatt nicht blöd ist, verbuchen die die MwSt jetzt ordentlich und sind dann da raus.

 

Einzig, wenn du einen wirklichen Lump gekauft hast, mit 20 vorbesitzern, Euro 1 und überall defekte, dann könnten die zugesicherten Eigenschaften von so geringer Erheblichkeit sein, dass dir so gesehen kein Nachteil wiederfährt.

Zitat:

@andre.le schrieb am 3. August 2018 um 07:22:44 Uhr:

... Situation war wir folgt:

- ...

- Höhere Rechnung aus Werkstatt, u.a. über ZKD und Schweißarbeiten am Radhaus

- ...

Jetzt hat sich herausgestellt:

- Radhaus (schlampig) gespachtelt statt geschweißt

- ZKD ist original und undicht

- ...

...

Die offensichtlich gefälschte Rechnung sehen wir jetzt als letzte Chance die Karre wieder loszuwerden.

Wieso gefälschte Rechnung?

WENN diese von der Werkstatt so ausgestellt (und vom deren Kunden/Deinem Verkäufer bezahlt und in der Buchhaltung der Werkstatt abgelegt) wurde!

Allenfalls hat die Werkstatt die in Rechnung gestellten Arbeiten nicht ordentlich durchgeführt ...

(Anmerkung:

woran siehst Du, dass die ZKD nicht gewechselt wurde? und nicht bloß vergessen wurde, den evtl. verzogenen Zylinderkopf zu planen - mit der Konsequenz, dass der Motor auch mit neuer ZKD undicht ist?! )

--> das heißt, ggfs. hätte der Vorbesitzer/Verkäufer gegenüber der Werkstatt einen Anspruch auf Nachbesserung ... ob er diesen an Dich abtritt, müsstest Du mit ihm aushandeln ...

Themenstarteram 3. August 2018 um 8:45

Zitat:

Einzig, wenn du einen wirklichen Lump gekauft hast, mit 20 vorbesitzern, Euro 1 und überall defekte, dann könnten die zugesicherten Eigenschaften von so geringer Erheblichkeit sein, dass dir so gesehen kein Nachteil wiederfährt.

- Es ist ein Mercedes 320TE

- Euro 1 statt Euro 2, nicht umrüstbar da Schaltgetriebe

- 3 anstatt 2 Vorbesitzern

 

Themenstarteram 3. August 2018 um 8:50

Zitat:

 

woran siehst Du, dass die ZKD nicht gewechselt wurde? und nicht bloß vergessen wurde, den evtl. verzogenen Zylinderkopf zu planen - mit der Konsequenz, dass der Motor auch mit neuer ZKD undicht ist?!

Sagt unsere Werkstatt des Vetrauens. Das Auto wurde 600km entfernt gekauft...

Ok. Die Rechnung ist nicht gefälscht aber es sind keine Spuren der angeblich ausgeführten Arbeiten vorhanden.

Das mit der Nachbesserung ist ein guter Tipp! Wenn er das macht, wären wir auch schon zufrieden.

Das Auto hat schon genügend andere Baustellen...

Aber bei dieser fühlen wir uns einfach betrogen, weil ich im Gepräch extra nach Ölverlust gefragt hatte und der Meister meine, dass er den Motor vor kurzem erst komplett abgedichtet hätte und verwies auf die Rechnung.

Zitat:

@andre.le schrieb am 3. August 2018 um 10:45:28 Uhr:

Zitat:

Einzig, wenn du einen wirklichen Lump gekauft hast, mit 20 vorbesitzern, Euro 1 und überall defekte, dann könnten die zugesicherten Eigenschaften von so geringer Erheblichkeit sein, dass dir so gesehen kein Nachteil wiederfährt.

- ...

- Euro 1 statt Euro 2, ...

- 3 anstatt 2 Vorbesitzern

Problem könnte sein:

Du hast Dir ja wohl VOR dem Kauf die Papiere (v.a. Zulassungsbescheinigung) angeschaut?

--> Schadstoffklasse & Anzahl der Vorbesitzer stehen hier drin

 

--> wie kannst Du glaubwürdig machen, dass Du mittels der falschen Eintragungen im Kaufvertrag arglistig getäuscht wurdest???

(bzw. bei Anzahl der Vorbesitzer evtl. "zweideutigen" Angabe:

der Verkäufer könnte sagen, er habe damit zusichern wollen, das Auto habe VOR ihm 2 Vorbesitzer gehabt ;) )

am 3. August 2018 um 8:58

Ein Privatkauf birgt immer Gefahren. Ich bin auch einmal eingegangen, als ich einen Ford Cosworth 24V kaufte. Im Vertrag steht gekauft wie gesehen. Das Auto stellte ich über Nacht in die Garage. Was war passiert? Dieses Fahrzeug hatte einen Stromfresser. Die Batterie war so entladen, dass nicht genug Power vorhanden war, das Fahrzeug zu starten. Eine neue Batterie brachte nichts. Das selbe Ergebnis. Und die Ursache zu suchen, wäre sehr kostspielig gewesen. Das hies für mich, jeden Abend noch eine Runde drehen, damit ich morgens sicher sein konnte, wieder starten zu können. Hier hat der Privatverkäufer auch getrickst. Deswegen kommt ein Privatkauf für mich nicht mehr in Frage. Ich lege lieber die Marge für den Händler drauf, weiß dann aber auch, dass ich ihn greifen kann. Dein Freund sollte zu einem Gutachter gehen. Im übrigen, ein TÜV bedeutet nicht alles. Gerade Werkstätten bekommen einen Gefälligkeits-TÜV. Fahrzeuge im Kundenauftrag sind ein heißes Eisen. Man sollte das Fahrzeug immer selbst zum TÜV fahren. Kostet zwar, aber Manipulationen sind ausgeschlossen. Im Bezug auf die Rechnungen könnt ihr gegen die Werkstatt vorgehen. Denn wenn eine Rechnung ausgestellt wurde, müssen die zugesicherten Eigenschaften stimmen. Deswegen auch der Gutachter. Die Werkstatt muss nachbessern. Einer von beiden Parteien ist der Betrüger. Werkstatt oder Verkäufer.

Zitat:

@HennesMM55 schrieb am 3. August 2018 um 10:58:59 Uhr:

... Im Bezug auf die Rechnungen könnt ihr gegen die Werkstatt vorgehen. Denn wenn eine Rechnung ausgestellt wurde, müssen die zugesicherten Eigenschaften stimmen. ...

Die Frage ist nur:

Kann der TE = der Käufer bezugnehmend auf die Rechnung gegen die Werkstatt vorgehen?

Oder NUR der Rechnungsempfänger = Auftraggeber der Fake-Reparatur??????????????

(der Käufer ist ja NICHT Vertragspartner der "geschlamperten" Werkstatt!)

am 3. August 2018 um 9:14

320 TE mit Schaltgetriebe? Welches Baujahr? Ich gehe einmal davon aus, dass es Modell vor S 110 gewesen sein muss.

Dann könnte Euro 1 passen. Dann muss es eine alte Märe sein. Was hat Dein Freund ausgegeben?

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