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Probezeit = Probezeit?

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 17:52

Hallo,

hoffe bin hier richtig. Erstmal zu mir:

Habe seit ca. 4 Jahren schon mein Autoführerschein B d.h. Probezeit schon längst um. Jetzt dürfte ich ja mit 0.3 bzw 0.5 %o fahren. (Ja ich weiß, man soll ja eig garnicht).

Da ich letztes Jahr mein Moppedschein A gemacht habe, habe ich ja auch so eine Art "Probezeit" d.h gedrosselt 34ps fahren.

Nun meine Frage:

Darf ich trotzdem mit Promille Motorrad fahren? Ist die neue Probezeit fürs Motorrad = eine richtige Probezeit?

grüßee

Beste Antwort im Thema

Du gehst da mit der falschen Einstellung ran. Dürfen tust Du es nicht, es wird geduldet, sowie Du auffällig wirst, auch schuldlos, haben sie Dich am Arsch.

Die Frage in Verbindung mit dem Bike zu stellen halte ich für grenzwertig.

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Du gehst da mit der falschen Einstellung ran. Dürfen tust Du es nicht, es wird geduldet, sowie Du auffällig wirst, auch schuldlos, haben sie Dich am Arsch.

Die Frage in Verbindung mit dem Bike zu stellen halte ich für grenzwertig.

Du darfst nicht zwischen 0,3 und 0,5 Promille haben, dies bleibt ohne Ausfallerscheinungen lediglich straffrei.

Moinsen,

das ja wohl nicht Dein ernst dieser Thread..?!

Aber bevor irgendwelche BILD-Zeitung Gelehrten Dir antworten.

Deine Probezeit ist rum, da brauchst Du Dir keine Gedanken machen, dass Du durch den Moppedschein ne weitere Probezeit bekommen hast.

Aber ganz ehrlich, mit Alkohol ans Steuer und dann noch n Motorrad... Lass es lieber.

Ich durfte schon Motorradunfälle aufnehmen und es ist kein schöner Anblick, die Teile des Fahrers zusammenzusammeln und den Angehörigen mitzuteilen, dass es ein Familienmitglied weniger gibt.

Zu den gesetzlichen Höchstwerten:

bis 0,49 Promille ohne Ausfallerscheinungen (gedulded)

ABER!!!

ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen befinden wir uns im Strafverfahren ( § 316 StGB)

Also setz es lieber nicht aufs Spiel und bleib trocken.

Gruß

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 18:02

Über die Konsequenzen bin ich mir bewusst. Grenzwertig oder nicht, ich wollte nur wissen, wie das geregelt ist. Ob nun weiterhin die 0.0%o Grenze gilt oder es in Kombination mit einer vorhandenen Führerscheinklasse anders betrachtet wird.

Zitat:

Original geschrieben von ufuk8989

Über die Konsequenzen bin ich mir bewusst. Grenzwertig oder nicht, ich wollte nur wissen, wie das geregelt ist. Ob nun weiterhin die 0.0%o Grenze gilt oder es in Kombination mit einer vorhandenen Führerscheinklasse anders betrachtet wird.

Ok, die Frage hört sich anders an.

Sorry, habe ich nicht gleich so verstanden.

am 19. Januar 2011 um 18:04

Bei einem Zweirad darfst du nur halb so viel saufen wie beim Auto. Ist ja irgendwo  auch logisch - hat ja auch nur halb so viele Reifen.  Fährst du zu zweit auf dem Moped darfst du wiederrum doppelt soviel kippen - sind ja schließlich 4 Füße auf den Rasten. Also genausoviel als würdest du allein Auto fahren. Wie war deine Frage jetzt nochmal?;)

 

Für Fahranfänger und Fahranfängerinnen in der Probezeit sowie für alle Kraftfahrer unter 21 Jahren gilt seit August 2007 das abolute Alkoholverbot am Steuer. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldbuße von 200 Euro (seit 1. Februar 2009), zwei Flensburger Punkten und der Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre rechnen.

 

Sry für die vllt blöde Frage, aber was sind Ausfallerscheinungen?

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 18:07

Zitat:

Original geschrieben von BelijKarp

Sry für die vllt blöde Frage, aber was sind Ausfallerscheinungen?

Wenn du schlangen fährst, spät reagierst, (Motorrad: Herumschwankst...etc) -> ungewollt

 

Danke erstmal für die Antworten.

Zitat:

Original geschrieben von BelijKarp

Sry für die vllt blöde Frage, aber was sind Ausfallerscheinungen?

Verlust der Muttersprache, ungenauer Geradeauslauf, sabbern, Doppelbilder sehen.....den Bremsvorgang einleiten wenn man schon über das Stoppschild gefahren ist...;)

Zitat:

Original geschrieben von ufuk8989

Ist die neue Probezeit fürs Motorrad = eine richtige Probezeit?

das ist keine probezeit, sondern lediglich eine (ps-)beschränkung...

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 18:14

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von ufuk8989

Ist die neue Probezeit fürs Motorrad = eine richtige Probezeit?

das ist keine probezeit, sondern lediglich eine (ps-)beschränkung...

Danke genau darauf wollte ich hinaus. Dann hat es sich für mich erledigt :)

am 19. Januar 2011 um 19:32

Schlangenlinie, Muttersprache verlieren, sabbern... also so wie ihr die Ausfallerscheinungen beschreibt könnte ich als Sachse wenn ich ne schöne Frau bei langsamem Verkehr sehe ja schon Ärger mit der Polizei kriegen...

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

..... schöne Frau bei langsamem Verkehr ....

Dachte, das wär nur bei Männers ...:D

Es reicht auch schon, wenn man umkippt mit dem Moped, oder das Moped umkippen lässt.

Ich kanns nur immer und immer wieder sagen:

Wer trinkt fährt nicht

Wer fährt trinkt nicht

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