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Probezeit

Themenstarteram 13. November 2009 um 15:45

hallio wusste ni ganz in wo ich es reinschreiben sollte und da habe ich das hier gemacht aber hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen .

wenn ich führerscheinmachen z.b 22.5.2009 also an dem datum bekomme gilt das dann bis 21.5.2011 oder bis 22.5.2011

buitte dringend um antwort

Beste Antwort im Thema

Naja, wer 2 Jahre lang ordentlich fährt und es dann direkt am Stichtag ordentlich krachen läßt, der hat wohl noch ein anderes Problem als Aufbauseminar und Probezeitverlängerung...

Da sollte man sich mal ein paar grundsätzlichere Gedanken zum eigenen (Fahr-)Verhalten machen.

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am 13. November 2009 um 15:50

um sicher zugehen einfach einen tag længer ordendlich fahren;)

 

bis 22.5.

Themenstarteram 13. November 2009 um 15:53

nja weil ich zum aufbauseminar soll und es genau der 22 ist aber hallt der 22.5.2009 und 2jahre davor habe ich ihn bekomm

Hallole

Wenn Du Deine Fahrerlaubniss erworben hast, so hast Du

eben den Führerschein. Die Probezeit dient nach meinem

Verständniss dazu zu prüfen wie sich der Fahranfänger so benimmt. Macht er das im Rahmen der Gesetze so passiert überhaupt nix.

Lässt er aber aus welchen gründen auch immer die wilde Sau raus

benimmt sich auf der Strasse wie wenn er allein währe so kann die Probezeit durchaus mit Nachschulungen bis zum entzug der Lizenz

ausgeweitet werden.

Ich weis nicht welches Problem Du hast es sei denn du willst

es den anderen mal so richtig zeigen.. das glaube ich erst mal nicht

also mach Dir keinen Kopf fahr vorsichtig und schädige keinen anderen

und alles wird gut. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von maxf

nja weil ich zum aufbauseminar soll und es genau der 22 ist aber hallt der 22.5.2009 und 2jahre davor habe ich ihn bekomm

Aufbauseminar?? Hast Du etwa Bockmist gebaut?

Wenn ja so ist der Tag an dem Du erwischt wurdest

und nicht der Tag an dem das Seminar beginnt relevant.

also viel glück und einen weichen Gasfuß.Jol.

Hi,

wie mein Vorredner schon sagte, ist der Tag an dem du erwischt wurdest relevant und nicht der Tag auf den das Seminar gesetzt wurde ;)

Gruß,

Sp!derm@n

Das steht doch auch alles in dem Schreiben, welches du bekommen hast.

Da du einen Verstoß nach Katalog A oder 2 nach Katalog B begangen hast, so verlängert sich deine Probezeit eh nochmals um 2 Jahre ( also insgesammt 4 Jahre ).

Themenstarteram 13. November 2009 um 18:47

ne habe meinen führerschein seit 22.5.2007 und 22.5.2009 haben sie mich erwischt ist die zeit dann schon vorbei oder hab ich wie immer mal pech

Am 23. wärst fein raus gewesen.

Du hast doch bereits die Aufforderung zur Nachschulung bekommen, oder ?

hier mal ein Auszug, was google als erstes ausspuckt:

Die zweijährige Frist beginnt erst um Mitternacht nach der Aushändigung des Führerscheins! Man kann also sagen, die Probezeit dauert "zwei Jahre plus dem Rest von heute". Ein Beispiel: Wer am 2. Januar des Jahres 2010 frühmorgens den Führerschein erhält, dessen reguläre Probezeit endet erst am 3. Januar 2012 um 0 Uhr, das heißt, dieser gesamte 2. Januar zählt, zwei Jahre später, immer noch mit zur Probezeit!

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Am 23. wärst fein raus gewesen.

nee, am 24. !

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Am 23. wärst fein raus gewesen.

nee, am 24. !

Okok, gewonnen ;)

Naja, wer 2 Jahre lang ordentlich fährt und es dann direkt am Stichtag ordentlich krachen läßt, der hat wohl noch ein anderes Problem als Aufbauseminar und Probezeitverlängerung...

Da sollte man sich mal ein paar grundsätzlichere Gedanken zum eigenen (Fahr-)Verhalten machen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Naja, wer 2 Jahre lang ordentlich fährt und es dann direkt am Stichtag ordentlich krachen läßt, der hat wohl noch ein anderes Problem als Aufbauseminar und Probezeitverlängerung...

Da sollte man sich mal ein paar grundsätzlichere Gedanken zum eigenen (Fahr-)Verhalten machen.

???

Diesen post hättest Du Dir auch sparen können!

Schließlich hat hier niemand etwas von "krachen lassen" geschrieben; der TE hat dagegen das Wörtchen "Pech" genannt!

Gruß

weflydus

...kein Vogel...

Zitat:

Original geschrieben von weflydus

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Naja, wer 2 Jahre lang ordentlich fährt und es dann direkt am Stichtag ordentlich krachen läßt, der hat wohl noch ein anderes Problem als Aufbauseminar und Probezeitverlängerung...

Da sollte man sich mal ein paar grundsätzlichere Gedanken zum eigenen (Fahr-)Verhalten machen.

???

Diesen post hättest Du Dir auch sparen können!

Schließlich hat hier niemand etwas von "krachen lassen" geschrieben; der TE hat dagegen das Wörtchen "Pech" genannt!

Gruß

weflydus

...kein Vogel...

Hallole

Der der erwischt wurde nennt das Pech,der der es (Was auch immer) begangen hat krachen lassen. TE du hast uns Neugierig gemacht ,

Was hast Du Verbrochen? Jol.

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