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Probezeit und mit 26km/h zuviel geblitzt

Hallo liebe Kollegen,

ich bräuchte mal eine Auskunft, dazu muss ich aber mal kurz den Fall schildern.

Dez. 2006: Führerschein erworben

Okt. 2008: Unfall unter Alkohleinfluss, Lappen weg, 9 Monate Sperre plus Aufbauseminar

Apr. 2010: endlich wieder Führerschein nachdem das Aufbauseminar bestanden wurde.

Dez 2010: innerorts geblitzt mit 27km/h zuviel (Toleranz schon abgezogen)

 

Was erwartet ihn jetzt, mein Freund rechnet mit 3 Monaten Fahrverbot, da er ja wieder seit April in der Probezeit ist.

Ich freue mich auf Antworten..

lg

Motfan

 

Beste Antwort im Thema

immer diese "freunde"

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100,- €, 3 Punkte und Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Der normale Regelsatz sind lt. Bußgeldkatalog 100€/3 Punkte. Ich denke mal das läuft wohl wegen der Probezeit auf eine Nachschulung raus...mit über 80 laut Tacho durch die Stadt macht man ja auch nicht...

am 28. Dezember 2010 um 19:17

Richtig. Und wenn er so weiter macht hat er den Lappen bald eh nicht mehr..

Fahrerlaubnisentzug, 3 Monate Sperrfrist und eine MPU.

Wird nach einer Neuerteilung in der noch restlichen Probezeit erneut ein A-Verstoß begangen, dann ist erst mal ausgesorgt.

am 28. Dezember 2010 um 19:19

Da wird wohl eine Nachschulung fällig sein plus Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre,Fahrverbot denke Ich mal nicht das gibts erst ab 30 Plus innerorts bzw 40 Plus außerorts.Ob das mit dem Alkoholunfall darauf einen Einfluss hat kann Ich dir aber nicht genau sagen,denke aber nicht weil das ja ein anderer Tatbestand ist.Ach ja eine Geldstrafe wird natürlich auch fällig die Höhe weiss Ich nicht (bin Gottseidank seit längerem nicht mehr geblitzt worden) kannst du aber unter www.bußgeltkatalog.de nachschauen.Wie viele Punkte es gibt (glaube 3 ) kannst du dort auch nachsehen.

Da kommt keine Nachschulung (Aufbauseminar) mehr, dies wurde doch bereits absolviert.

Ebenso befindet sich der TE bereits in der verlängerten Probezeit :rolleyes:

Lt. Schilderung des TE handelt es sich um den zweiten A-Verstoß in der Probezeit, nach absolviertem Aufbauseminar, da erfolgt als Probezeitmaßnahme "lediglich" eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Lt. Schilderung des TE handelt es sich um den zweiten A-Vesrtoß in der Probezeit, nach absolviertem Aufbauseminar, ...

Hier völlig unerheblich,

relevant ist einzig der Fahrerlaubnisentzug und Neuerteilung.

 

Zitat:

da erfolgt als Probezeitmaßnahme "lediglich" eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Sieht der Gesetzgeber aber anders:

§ 2a Abs. 5 Satz 5 StVG:

"Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat."

immer diese "freunde"

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Lt. Schilderung des TE handelt es sich um den zweiten A-Verstoß in der Probezeit, nach absolviertem Aufbauseminar, da erfolgt als Probezeitmaßnahme "lediglich" eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Schön wäre das für ihn,würde auch gelten wenn die Fahrerlaubnis nicht schon mal entzogen worden wäre.

Wie Roadwin schon anmerkte für nach einem Führerscheinentzug während der Probezeit nach der Wiedererteilung jeder A-Verstoß zwangsläufig zu einem Führerscheinentzug und zu einer MPU. Ist zwar Herb aber so sind die Regeln beim Probeführerschein und das sollte man ihm auch mal erzählt haben.

am 28. Dezember 2010 um 19:50

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Lt. Schilderung des TE handelt es sich um den zweiten A-Verstoß in der Probezeit, nach absolviertem Aufbauseminar, da erfolgt als Probezeitmaßnahme "lediglich" eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Schön wäre das für ihn,würde auch gelten wenn die Fahrerlaubnis nicht schon mal entzogen worden wäre.

Wie Roadwin schon anmerkte für nach einem Führerscheinentzug während der Probezeit nach der Wiedererteilung jeder A-Verstoß zwangsläufig zu einem Führerscheinentzug und zu einer MPU. Ist zwar Herb aber so sind die Regeln beim Probeführerschein und das sollte man ihm auch mal erzählt haben.

Also sobald man in diesem Fall einen Verstoß begeht der Punkte gibt ist der Lappen wieder weg also theoretisch schon bei 21KMH zu schnell?!Das ist echt krass!

Zitat:

Original geschrieben von meggi 2001

Also sobald man in diesem Fall einen Verstoß begeht der Punkte gibt ist der Lappen wieder weg also theoretisch schon bei 21KMH zu schnell?!

Richtig.

Nur sollte man nicht zu sehr den Blick auf den zweiten Verstoß legen, Auslöser dafür ist der erste Verstoß, der praktisch immer eine ganz erhebliche Verkehrsstraftat war.

---

Noch den Hinweis sich bei den Probezeit-Fristen nicht zu verrechnen:

Die Probezeit ruht zwischen FE-Entzug und Neuerteilung, die Uhr mit den 4 Jahren tickert in diesem Zeitraum nicht weiter.

Sollte man sich nicht verrechnen, bevor man auf das Gas steigt.

am 28. Dezember 2010 um 20:07

Zitat:

Original geschrieben von meggi 2001

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

 

Schön wäre das für ihn,würde auch gelten wenn die Fahrerlaubnis nicht schon mal entzogen worden wäre.

Wie Roadwin schon anmerkte für nach einem Führerscheinentzug während der Probezeit nach der Wiedererteilung jeder A-Verstoß zwangsläufig zu einem Führerscheinentzug und zu einer MPU. Ist zwar Herb aber so sind die Regeln beim Probeführerschein und das sollte man ihm auch mal erzählt haben.

Also sobald man in diesem Fall einen Verstoß begeht der Punkte gibt ist der Lappen wieder weg also theoretisch schon bei 21KMH zu schnell?!Das ist echt krass!

Auch wenn du nichts angestellt hast und dann mit 21 KM/H drüber erwischt wirst darfste zum Seminar für ~400 ( glaube ) und deine schöne Probezeit verlängert sich um 2 Jahre..

Gruß

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