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Problem bei Ampeln - Frage zur StVO
Hallo, Jungs!
Folgendes ist mir nun zweimal passiert und ich frage mich, warum dieses Problem besteht. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin nämlich kein Autofahrer.
!!! Siehe angehängte Zeichnung !!!
Ich (oranger Pfeil) überquere eine Straße an einer Kreuzung und die Fußgängerampel auf der anderen Straßenseite zeigt grün (grüner Kreis). Von links kommt ein Rechtsabbieger (blauer Pfeil), der mich überfahren will, weil er die Fußgängerampel hinter mir (zwischen den Fahrbahnen) sieht, die schon auf rot ist (roter Kreis).
Natürlich habe ich Recht, schließlich überquere ich eine Straße bei grün.
Ich kann aber den Autofahrer auch verstehen, dass er denkt, es sei für die Fußgänger schon rot.
Was machen die Autofahrer falsch?
Warum lässt die Ampelschaltung diese Situation überhaupt zu?
Wie kann ich so eine Situation vermeiden?
Danke für eure Antworten.
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49 Antworten
Es gibt leider überall Idioten. Natürlich bist du im Recht und solltest weiter gehen.
Autofahrer haben grundsätzlich auf schwächere Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen.
Selbst wenn du also bei Rot rübergehen würdest, hat der Autofahrer kein Recht, die Durchfahrt zu erzwingen oder dich gar umzufahren.
Wenn dich ein Autofahrer in einer solchen Situation nötigt, beiseite zu springen, kannst du ihn durchaus wegen Nötigung und Verkehrsgefährdung anzeigen.
Wenn du deinen Fuss bei grüner Fußgängerampel auf die Strasse gesetzt hast, ist vollkommen unerheblich, ob deine Ampel zwischenzeitlich auf Rot umsprang.
Wie die Fußgängerampel in die Gegenrichtung aussieht ist egal.
Für Autofahrer gilt: Fußgänger auf dem Überweg -> anhalten und warten.
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 19. Januar 2023 um 14:59:27 Uhr:
Natürlich bist du im Recht und solltest weiter gehen.
Natuerlich hat er Recht. Aber freiwillig in ein Auto laufen um sein Recht durchzusetzen ist nicht gerade die beste Idee
Hat sie das irgendwo geschrieben?
Wenn ein Fußgänger bei grün die Straße betritt ist es logisch das während des überquerens die Ampel auf rot umschalten könnte, also hat der Fußgänger auf jeden Fall das Recht seinen Weg ihm schnellstmöglich fortzusetzen.
Man könnte es mit einer Gelbphase für Fußgänger etwas erleichtern zu entscheiden, z. B. bei Gehbehinderung ob es sich noch lohnt die Fahrbahn zu betreten oder nicht.
Wenn ich mich nicht irre gibt es die Gelbphase für Fußgänger in Düsseldorf.
Quatsch - gelöscht - sorry
Hier die relevanten Passagen aus der StVO:
§1 StVO:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
§9 Absatz 3 StVO:
Wer abbiegen will [...] Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
§37 Abs. 2 StVO:
1. An Kreuzungen bedeuten:
Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“.
Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen [...]
Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.
5. Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild „Fußgänger“ oder „Radverkehr“ angezeigt. [...] Wechselt Grün auf Rot, während zu Fuß Gehende die Fahrbahn überschreiten, haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen.
Zitat:
@SabrinaK schrieb am 19. Januar 2023 um 14:50:49 Uhr:
Warum lässt die Ampelschaltung diese Situation überhaupt zu?
Möglicherweise ist die Mittelinsel so klein, dass dort nicht viel Platz für Fußgänger ist.
Deswegen ist der Zulauf zur Insel (rote Ampel) schon gesperrt, während der Ablauf von der Insel (grüne Ampel) noch freigegeben ist.
Natürlich muss es so sein, dass in der Zeit (plus Räumzeit nach Umschalten der grünen Ampel auf rot) keine unverträglichen Verkehrsströme freigegeben werden (also z.B. von oben nach unten), bedingt verträgliche Verkehrsströme (Abbieger von links oder rechts) müssen sich nunmal an die Abbiegeregeln halten.
Zitat:
Wie kann ich so eine Situation vermeiden?
Natürlich kannst du dich vor dem Verlassen der Insel umdrehen und wenn die rote Ampel rot zeigt auf der Insel warten...
Zitat:
Wenn ich mich nicht irre gibt es die Gelbphase für Fußgänger in Düsseldorf.
Die Gelbphase in Düsseldorf entspricht meines Wissens aber einfach der Räumzeit, die anderswo mit dem Umschalten auf Rot beginnt. Einen wirklichen Unterschied macht es also nicht.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 19. Jan. 2023 um 18:37:20 Uhr:
Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Hat man das echt schon umgeschrieben, weil Fußgänger nicht mehr so in sind? Es ist kaum zu glauben.
Was hast du die letzten 10 Jahre in Sache StVO gemacht??? ;-)
Ja, die StVO wurde gegendert - aber nicht konsequent. Es gibt an vielen Stellen noch die männliche Form, insbesondere bei Verkehrszeichen. Der Fußgängerüberweg heißt bislang nicht "Überweg für zu Fuß Gehende".
Kleine Anekdote:
Das Gegendere hat ja auch Auswirkungen auf das Handyverbot gehabt. Früher stand in der StVO, dass dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt ist, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das war weitgehend klar formuliert.
Daraus wurde dann mit dem Neuerlass 2013 genergerecht: "Wer ein Fahrzeug führt" (wobei "wer" ja auch schon wieder grenzwertig ist) "darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss."
Dann gab es einen Vorfall, bei dem ein Autofahrer, ähh ein "Wer ein Fahrzeug führt", mit Handy am Ohr erwischt wurde, aber per anwaltlicher Vertretung zutreffend damit argumentierte, dass sich das Handy bereits mit der Freisprecheinrichtung verbunden hatte und das Handy folglich nicht aufgenommen bzw. gehalten werden musste sondern konnte.
Das entsprechende Urteil des OLG Stuttgart (4Ss 212/16) hat dann in der Konsequenz dazu geführt, dass die StVO auf den heutigen Wortlaut geändert werden musste, wobei in diesem Zusammenhang auch eine Erweiterung des "Handyverbots" auf ähnliche Geräte erfolgte. ;-)
Aber BTT, jedoch nicht ohne ein weiteres Zitat aus dem §37 StVO:
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.
...schön oder?
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 20. Jan. 2023 um 08:45:59 Uhr:
Was hast du die letzten 10 Jahre in Sache StVO gemacht??? ;-)
Gar nichts, dafür sind andere zuständig.
Zitat:
@Notime4username schrieb am 20. Januar 2023 um 08:13:53 Uhr:
Zitat:
Wenn ich mich nicht irre gibt es die Gelbphase für Fußgänger in Düsseldorf.
Die Gelbphase in Düsseldorf entspricht meines Wissens aber einfach der Räumzeit, die anderswo mit dem Umschalten auf Rot beginnt. Einen wirklichen Unterschied macht es also nicht.
Die Gelbphase in Düsseldorf wird gerne als Einladung genommen, noch eben schnell über die Straße zu huschen. Ich habe mich schon oft in derartigen Situationen (hinter dem Steuer sitzend) gefragt, ob diese Person(en) das auch bei "roter" Fußgängerampel (wie andernorts üblich) gemacht hätten.
Zitat:
@SabrinaK schrieb am 19. Januar 2023 um 14:50:49 Uhr:
(...) Von links kommt ein Rechtsabbieger (blauer Pfeil), der mich überfahren will (...)
Woraus schließt Du, dass er Dich überfahren will? Könnte es sein, dass er vor oder hinter Dir den Abbiegevorgang durchführen will und Dir deshalb näher kommt, als es Dir sicher erscheint?
Wenn er Dich überfahren wollte, hätte er das bereits getan.