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Problem Einstufung SF nach Fahrzeugwechsel
Hallo,
Ich habe ein Problem bei der HUK24 und hoffe hier auf Hilfe.
Ich bin seit 2024 in der SF 20 eingestuft. Ich habe am 19.12.24 ein neues Fahrzeug auf mich zugelassen und das alte entsprechend abgemeldet. Nun hatte ich anhand der Beitragsrechnung festgestellt, dass ich für 2025 weiterhin in der SF 20 eingestuft bin. Darauf hin habe ich bei der HUK24 nachgefragt, wieso das der Fall ist. Ich habe folgende Antwort erhalten:
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie haben zum 19.12.2024 einen Fahrzeugwechsel vorgenommen. Die Hochstufung in die Schadenfreiheitsklasse (SF) 20 ist bereits zum 01.01.2024 erfolgt. Durch den Fahrzeugwechsel wurde der Vertrag auf den unterjährigen Ablauf umgestellt. Ihr Versicherungsjahr läuft somit vom 19.12.2024 bis 19.12.2025.
Da die reguläre Hochstufung bereits am 01.01.2024 stattgefunden hat, bleibt der Vertrag bis zum 19.12.2025 in der KFZ-Haftpflichtversicherung in der SF 20 und in der Vollkasko in der SF 20. Erst zum 19.12.2025 erfolgt die Hochstufung in die SF 21 und SF 21.
Ist das tatsächlich so korrekt??? Meiner Meinung nach nehmen die mir ein komplettes Jahr Schadensfreiheit weg...
Viele Grüße Rico
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18 Antworten
Ja das ist der Nachteil der durch die Änderung bei den meisten Versicherungen durch die unterjährige Einteilung zustande kommt.
Mir ergeht es wie dir, in 2024 war ich in SF 49 und wäre zum 01.01.2025 in die SF 50 gekommen.
Aber ich habe am 03.10.2024 mein altes Fahrzeug abgemeldet und gleichzeitig ein Neues angemeldet. Somit komme ich auch erst in 10/2025 in die SF50, und mir werden auch 10 Monate "geklaut".
Es ist zwar nur ein Prozent des Beitrages, aber immerhin.
Da wirst Du nichts machen können, das war hier schon mehrfach Thema. In deinem Fall besonders ärgerlich, weil es um fast ein ganzes Jahr geht.
Ja. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen…
Aber bei den Prozentsätzen die in den höheren SF Klassen maßgeblich sind, dürfte der Unterschied in Euro und Cent bei der Jahresprämie gar nicht so groß ausfallen.
Das ist richtig, aber im Falle des TE gibt es bei den Rückstufungen im Schadensfall unterschiede. Ausgehend von meiner Versicherung würde er in der HP bei SF 20 in die SF 9 und bei VK von SF 20 in die SF 12 zurückgestuft.
Wäre er aber jetzt in der SF 21 dann wäre er in der besseren Klasse SF 10 und SF 13.
Abgesehen von den höheren Beiträgen in den nächsten Jahren hinkt er immer einer schlechterer Einstufung hinterher.
Dafür ist ja auch eine Rückstufung im Schadensfall später, deshalb kann man sich ja an den Schaden im Vorjahr nicht mehr erinnern
Das sind die Feinheiten, die man bei einem ehrlichen Versicherungsbüro, erklärt bekommen hätte.
Ich habe vor 25 Jahren mal den Beruf Versicherungskaufmann gelernt. Allerdings direkt nach der Prüfung gekündigt und mich selbständig gemacht.
Es hat schon einen Grund war Direktversicherer im Schnitt 25-40% billiger sind (schreibe extra billiger).
Das ist jetzt auch nicht böse gemeint, allerdings haben die wenigstens Lust und Zeit sich die AGB´s durchzulesen und auch zu verstehen. Zum verstehen gehört nämlich nicht nur das eigene auslegen sondern halt auch Verständnis für dass VVG.
Dumm gelaufen... Lehrgeld bezahlt. Als Tipp : beim nächsten Versicherungswechsel direkt nachfragen ob sie die Einstufung über die Erfahrung machen könnten (Führerscheinerwerb + Bestätigung der Versicherungen das du keinen regulierten Schaden hattest). Früher haben sich da Versicherungen schonmal eingelassen.
Zitat:
@Shibu schrieb am 28. Februar 2025 um 12:49:01 Uhr:
Als Tipp : beim nächsten Versicherungswechsel direkt nachfragen ob sie die Einstufung über die Erfahrung machen könnten (Führerscheinerwerb + Bestätigung der Versicherungen das du keinen regulierten Schaden hattest). Früher haben sich da Versicherungen schonmal eingelassen.
Schön und gut was du da schreibst, aber es ändert sich nichts an der unterjährigen Versicherung.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 28. Februar 2025 um 14:08:54 Uhr:
Schön und gut was du da schreibst, aber es ändert sich nichts an der unterjährigen Versicherung.
Aktuell nein. Das ist ja auch seine eigene Schuld, wie davor beschrieben.
Nachher ja. Da die neue Versicherung die SF - Klassen über die Erfahrung bzw. über die gefahrenen Jahre einstuft und er daher wieder, "normal" eingestuft wird.
Wie oben schon geschrieben.. das haben Versicherer früher gemacht. Fragen kostet ja nichts.
Jetzt muss ich dumm fragen. Wolltest du das nicht verstehen oder habe ich mich unklar ausgedrückt?
Da ich nur Hauptschüler bin verstehe ich deine Gestaltungen der Antworten nicht, auch in deinem letzten Beitrag. Sorry, lassen wir es dabei bewenden.
Hätte er den Fahrzeugwechsel 2-3 Wochen verschoben. Wäre nichts passiert. Hätte er keine Direkversicherung, hätte ihm dass vielleicht sein Versicherungsberater mitgeteilt.
Wechselt er nächstes Jahr die Versicherung. Kann er nachfragen ob seine neue Versicherung, ihn nach den gefahren Jahren seit Führerscheinerwerb einstuft (mit Nachweis das er keine Schäden reguliert bekommen hat ).
Jetzt SF 20 Nächstes Versicherungsjahr SF 21 -> Einstufung nach Erfahrung -> SF 22 ( bereinigt,wie vor der HUK ).
Danke, jetzt versteht auch ein Hauptschüler was du damit gemeint hattest.
Schon interessant, wie die Versicherungen sich jetzt die früher "verschenkten" SF-Jahre wieder zurückholen. Hatte man früher ein Auto Ende Juni neu zugelassen, dann wurde man zum Jahreswechsel bereits eine SF-Klasse weiter gestellt. Man mußte mindestens ein halbe Jahr plus 1 Tag versichert sein.
Mit dem unterjährigen Ablauf hat sich das nun erledigt.
Das galt/gilt aber nur für die Einstufung in SF1/2 und es reichte der 01.07. als Tag der Erstzulassung. Bis etwa Anfang/Mitte September lohnte sich eine Rückdatierung zum 01.07.
Zitat:
@Shibu schrieb am 28. Februar 2025 um 16:44:17 Uhr:
Hätte er keine Direkversicherung, hätte ihm dass vielleicht sein Versicherungsberater mitgeteilt.
Vielleicht aber auch nicht.
Ich höre genauso viele über ihre Vertreter/ Makler schimpfen, wie über online Versicherungen.