Problem mit Autohändler Gewährleistung Motorschaden
Hallo Motortalk-Community,
und zwar habe ich folgendes Problem:
Habe meinen Audi A6 4F 3.0 TDI (BJ 09/2005) mit 128.000 km Anfang April bei einem seriösen Autohändler (mit sehr hochwertigen KFZ) gekauft. Im Kaufvertrag stand unter Sonderleistungen: 12 Monate Gewährleistung.
Nun das Problem: Ende August plötzlicher Motorschaden, mitten auf der Autobahn hatte das Auto keine Leistung und habe es gerade so mit 60 km/h zur Ausfahrt und der nahegelegenen Werkstatt geschafft. Da ich eben diesen Gewährleistungsanspruch habe, habe ich am nächsten Tag frühs den Händler angerufen und informiert, dieser wollte von der Werkstatt eine genaue Untersuchung. Es geschah knapp zwei Wochen nichts (da der Händler nichts zahlen will), Auto wurde zum nächstgelegenen Audi Zentrum durch ihn abgeschleppt, um dort eine Untersuchung durchzuführen und einen Antrag auf Kulanz zu stellen.
Ergebnis: nach der Untersuchung im Audi Zentrum ergab sich, dass keine Kulanz gestattet wird (aus Ingolstadt), da der Händler für den Sachschaden haften muss, aufgrund der ersten 6 Monate des Gewährleistungsanspruches.
Das Audi-Zentrum hat mir geraten, zu einem Anwalt zu gehen (gleich mal die Frage: zu welchem? für Vertragsrecht?), da der Händler mich wohl veräppeln möchte. Denn genau heute war ich bei ihm und er möchte für einen neuen Motor nicht zahlen und bei Audi gibt es keine Kulanz.
Aber eigentlich müsste der Autohändler ja die Kosten für einen neuen Motor übernehmen! Komme ich nur mit einem Anwalt an ein für mich positives Ergebnis? Stehe nun schon seit 3 Wochen OHNE Auto da, Ersatzwagen hat er keinen -angbelich- und ich glaube, dass er abwartet, bis die ersten 6 Monate vorbei sind (wären Anfang Oktober vorbei).
Ich wäre für alle möglichen Tipps dankbar!
Ähnliche Themen
43 Antworten
1 einmal würde Audi keinen Garantie geben Grund schon 9 Jahre jung ""
Gehe einfach bzw Ruf irgend ein Anwalt an und lass dich informieren ob du bei denen richtig bist MfG
Der Garantieanspruch ist der Tag der Meldung... bzw des Schadens- NICHT der Tag der entgültigen Abwicklung !! ...wäre ja noch schöner.... grins
Hast Du eine Rechtsschutz ? ADAC Mitglied ? Dort bekommst Du kostenlose Rechtsauskunft...auch ohne Verkehrsrechtschutz !
Der Anwalt dann sollte auch im Fach Verkehrsrechtschutz tätig sein...
Sehe ich genau so. Da du ja kein Verkehrsrechtliches Problem hast brauchst du keinen Verkehrsrechtspezi. Der Händler will versucht die Sache auszusitzen das Problem vonsich zu schieben. Informier ihn einfach das du zu einem Anwalt gehst und er dann halt neben dem Motor auch noch für Anwalts- u. gegenenefalls Gerichtskosten aufkommen darf. Such dir einen Anwalt deiner Wahl und lass dir auf keinen Fall eine Selbstbeteidigung an der Rep. einreden.
Leider habe ich keinen Rechtsschutz und bin auch kein ADAC-Mitglied (leider, leider!),deswegen muss ich die Kosten für den Anwalt wohl selbst tragen müssen. Aber das wird sich wohl lohnen, oder?
Werde dann wohl auch den "Fall" gewinnen oder?
Bin so unsicher, da der Händler mich so verunsichert hat.
Er meinte, dass er keinen Sachschaden bezahlen muss, da er mir ja beweisen kann, dass bei der Übergabe im April kein Motorschaden da gewesen ist (ist ja auch klar, sonst hätte ich mich nicht vom Fleck gerührt). Aber er hat das Ganze mündlich "beweisen" wollen und meinte, er kann es sich ja noch überlegen und ist vielleicht so kulant, dass er wenige Kosten übernimmt etc. etc.!
Zitat:
Original geschrieben von xtreemM
Bin so unsicher, da der Händler mich so verunsichert hat.
Er meinte, dass er keinen Sachschaden bezahlen muss, da er mir ja beweisen kann, dass bei der Übergabe im April kein Motorschaden da gewesen ist (ist ja auch klar, sonst hätte ich mich nicht vom Fleck gerührt). Aber er hat das Ganze mündlich "beweisen" wollen und meinte, er kann es sich ja noch überlegen und ist vielleicht so kulant, dass er wenige Kosten übernimmt etc. etc.!
das ist Blödsiin und der will Dich nur über den Tisch ziehen:
Zitat:
4.2 Beweislastumkehr des § 476 BGB:
Für den Verbrauchsgüterkauf sieht § 476 BGB zudem eine Sonderregelung vor. Die Vorschrift enthält zu Gunsten des Käufers eine Beweislastumkehr. Danach wird in zeitlicher Hinsicht vermutet, dass der innerhalb von 6 Monaten aufgetretene Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Da es sich bei dieser Regelung aber um eine widerlegbare Vermutung handelt, steht dem Verkäufer das Recht zu, diese Vermutungsregelung durch entsprechende Beweise zu entkräften bzw. zu widerlegen.
Normal kann der Verkäufer nicht beweisen das noch kein Mangel vorgelegen hat also muss er zahlen. Hol Dir einen Anwalt (auch wenn es erstmal was kostet) und lass den die Angelegenheit regeln.
Vielen Dank,
ich werde morgen zum Anwalt gehen und die Sache klären.
Hallo,
ja was ist denn überhaupt genau kaputt? Das hast garnicht geschrieben?
Du schreibst es geschah 2 Wochen nichts, dann stand das Auto bei Audi und die lehnen Kulanz ab.
Du hattest keine Leistung mehr- konntest aber noch fahren???
Ees wäre wirklich gut zu wissen was kaputt ist und über welche Kosten wir hier reden.
MfG
Hallo,
Du hast 12 Monate Gewährleistung für einen Gebrauchtwagenkauf von gewerblich. Wenn ein Fehler innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang auftritt muss der VERKÄUFER beweisen, dass er nicht schon beim Kauf vorgelegen hat bzw. angelegt war. Danach musst DU bis zum zwölften Monat der Gewährleistung beiweisen, dass ein möglicher Mangel, der zum Motorschaden führte, schon bei Gefahrübergang vorhanden war. Anwalt hin oder her, es wird eine Frage des Nachweises sein. So wie ich aus Deinen Ausführungen gelesen habe, ist sich der Verkäufer sicher, dass er beweisen kann, dass der Fehler der zum Motorschaden führte nicht bei Gefahrübergang vorhanden war. Der Audi-Händler ist wohl unterschwellig der Ansicht, dass dem nicht so sei, wenn ich das richtig verstanden habe. Es wäre also interessant zu wissen, welcher Motorschaden denn ganau vorliegt, um die Gretchenfrage der Verantwortlichkeit zu entscheiden. Helfen würde erst einmal ein erstes Votum (tunlichst schriftlich) des Audi-Händlers einzuholen. Wenn das in eine Dir günstige Richtung geht, würde ich dem Verkäufer schriftlich eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung (ggf. neuer Motor) schicken und für den Fall des fruchtlosen Fristablaufes gerichtliche Maßnahmen ankündigen. Das kannst Du alles selber machen. Bis 5000 Euro Schadensumme bist Du beim Amtsgericht und kannst es grundsätzlich ohne einen Anwalt machen. Ich würde grundsätzlich kein Privatgutachten bei einem Sachverständigen in Auftrag geben, da es nicht gerichtsverwertbar ist. Wenn Du aufgrund der von Dir informell eingeholten Informationen recht sicher bist, dass der Verkäufer Deinen Schaden tragen muss, würde ich ein sogenanntes selbständiges Beweisverfahren beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Da geht dann ein Sachverständiger los und begutachtet das Ganze. Das Verfahren ist eine kostengünstige Vorstufe zur Beweissicherung für einen eventuell anschließenden Prozess.
Bei allen prozessualen Überlegungen ist es aber immer besser zunächst zu versuchen alle Mittel auszuschöpfen, um mit dem Verkäufer eine außergerichtliche Einigung zu finden. Möglicherweise hilft es ja schon, wenn Du gegegenüber dem Verkäufer Druck aufbaust. Lass einfach einmal Deiner Kreativität freien Lauf!
Viele Grüße
A64FF
Zitat:
Original geschrieben von MZ-ES-Freak
Hallo,
ja was ist denn überhaupt genau kaputt? Das hast garnicht geschrieben?
Du schreibst es geschah 2 Wochen nichts, dann stand das Auto bei Audi und die lehnen Kulanz ab.
Du hattest keine Leistung mehr- konntest aber noch fahren???
Ees wäre wirklich gut zu wissen was kaputt ist und über welche Kosten wir hier reden.
MfG
Laut Audi Werkstatt:1 Zylinder hat keinen Druck, da die Glühkerze überhitzt war und diese Glühkerze in den Zylinder gefallen ist. Dadürch hat der Motor keine Leistung und Qualmt.
Kostenbetrag bei Audi 14.135€ ( Neuer Motor + Arbeitskosten)
Defekte Glühkerzen lassen sich im Fehler-Log nachvollziehen (auch noch nach Monaten) wenn Niemand den Fehlerspeicher gelöscht hat.
Der Verkäfer muss jedenfalls beweisen das der Mangel der zum Motorschaden führte erst nach dem Kauf aufgetreten ist.
Zitat:
Original geschrieben von xtreemM
Kostenbetrag bei Audi 14.135€ ( Neuer Motor + Arbeitskosten)
der autohändler muss lediglich die kosten für eine zeitgemäße reparatur oder einen motor mit vergleichbarer laufleistung übernehmen...
...anspruch auf einen fabrikneuen austauschmotor oder die verwendung von neuteilen hast du keineswegs!
Hallo,
hier ist die Lage echt schwer einzuschätzen, sollte der Verkäufer einen Fehlerspeicherausdruck ohne defekte Glühkerze haben, hat er einen Beweis dass der Fehler beim Verkauf noch nicht vorlag.
Sollte er diesen nicht haben, kannst Du versuchen bei Audi den Fehlerspeicher auszulesen, und dir davon einen Ausdruck geben lassen, hier sollte neben vielen anderen Fehlern (durch den Motorschaden), auch die defekte Glühkerze drin stehen, anhand der km bzw. des Datums an dem die Glühkerze im Fehlerspeicher auftaucht, kannst Du genau bestimmen, ob der Fehler vor oder nach dem Kauf aufgetaucht ist.
Damit kannst Du dann recht gut beim Verkäufer argumentieren, ohne Rechtschutzversicherung würde ich mir das mit einem Anwalt genau überlegen, es gibt ein paar Tricks mit denen Du auf den Anwalts Kosten sitzen bleibst.
Sollte es zu einem Prozess kommen, ist es letztlich auch nicht sicher dass Du den Gewinnst, leider ist es inzwischen so dass "Recht haben und Recht bekommen" nicht viel miteinander zu tun haben.
Grüße
Oha.
Um Deine Chancen einschätzen zu können brauchst Du einen Ausdruck des Fehlerspeichers.
Gibt es einen Eintrag bzgl. Glühkerze vor Kaufdatum, dann hast Du gute Chancen. Ausnahme ist, daß die Glühkerzen bei Audi als Verschleißteil gelten. In dem Fall wirds schon brenzlig.
Wenn es einen Eintrag gibt der nach dem Kaufdatum liegt, dann wars das für Dich. Die Chancen stehen dann nahzu bei 0.
In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr. Das heißt der Verkäufer muß beweisen das das Auto mängelfrei war. In den meisten Fällen kann er das nicht. Also wird ein Gericht einen Sachverständigen beauftragen das zu erledigen. Da die Glühkerzenfehler im Fehlerspeicher abgelegt sind, wird er nicht lange dafür brauchen.
Für ersteren Fall solltest Du Dir in jedem Fall einen Anwalt nehmen. Ohne hast Du keine Chance. Ohne Rechtsschutz blöd. Wenn Du den Fall verlierst (und das Risiko besteht), dann wirds teuer. Ein Anwalt der sich mit solchen Sachen auskennt kann das aber schon vorher gut einschätzen wie die Chancen stehen.
Ich spreche hier aus eigener Erfahrung. Habe 2011 einen angeblich einwandfreien 1er BMW für meine Frau gekauft. Nach 8 Wochen Motorschaden durch Fehler am Kettentrieb. Händler hat sich quer gestellt und behauptet das Auto war in Ordnung. Da wir auf ein zweites Auto angewiesen waren habe ich meiner Frau ein billiges Auto für den Übergang gekauft. Ich habe so mit 4 Monaten gerechnet in dem es gebraucht wird. Aus den 4 Monaten sind insgesamt 2 Jahre geworden. Im September 2013 wurde das defekte Auto abgeholt und ich habe den Kaufpreis + Zinsen usw. usw. zurückerstattet bekommen. Dazwischen lagen mehrere Gerichtstermine. Eine komplette Zerlegung des Motors durch einen Gutachter, Gegendarstellungen vom gegnerischen Anwalt usw.
Alles nicht schön. Ich drück Dir auf jeden Fall die Daumen und wünsche Dir einen sehr langen Atem.
Gruß
Alex
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe am Montag einen Termin beim Anwalt.
Vom Audi-Berater wurde mir gesagt,dass die Glühkerzen nicht ordnungsgemäß ausgetauscht wurden. Zuerst wurde 1 Glühkerze ausgetauscht und ein Jahr später die anderen 5 Glühkerzen (laut Audi sollen aber alle 6 Glühkerzen auf einmal getauscht werden um Folgefehler zu vermeiden). Einige Monate später erstes Motorproblem (in der Übersicht auf dem Monitor des Audiberaters stand: Motor hat keine Kraft, weißer Rauch aus dem Auspuff)...Das hat mir der Audi-Mitarbeiter aus dem Schlüssel ID ausgelesen. Die Injektoren wurden noch nicht gewechselt, sind noch die die vom Werk eingebaut wurden.