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Problem mit der Polizei ??ß - Folgen
Hallo,
ich habe im Fahrzeugbrief 195/50 R15 eingetragen, war mir vor kurzem beim schrottplatz neue reifen holen und habe versehentlich 195/55 R15 montiert ...
Nun kam ich heute in die Polizeikontrolle und dies wurde Bemängelt !
Da ich noch in der Probezeit bin wüsste ich gern was auf mich zu kommt da ich sonst heute noch verrückt werde !
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von PinkApple
war mir vor kurzem beim schrottplatz neue reifen holen
Einwandfrei. So ist man sicher unterwegs.
Zitat:
Original geschrieben von Tommes 32
Sind nicht eher 195/65 R 15 eingetragen?
Ne, wenn Du seinen Satz genau liest, dann hat er die 195/50 selber in den Fahrzeugschein eingetragen.
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26 Antworten
Sind nicht eher 195/65 R 15 eingetragen?
Eigentlich klären die netten Herren von der Rennleitung doch immer auf?
Bitte einen Mod deinen Beitraghierhin zu verschieben.
Zitat:
Original geschrieben von PinkApple
war mir vor kurzem beim schrottplatz neue reifen holen
Einwandfrei. So ist man sicher unterwegs.
Zitat:
Original geschrieben von Tommes 32
Sind nicht eher 195/65 R 15 eingetragen?
Ne, wenn Du seinen Satz genau liest, dann hat er die 195/50 selber in den Fahrzeugschein eingetragen.
Das kommt darauf an was du bekommen hast.
Bei einer Verwarnung bis 35 Euro gibt es keine Punkte, daher wird es hierzu auf Bezug deiner Probezeit keine Nachschulung geben.
Vielleicht gab es nur eine Mängelkarte mit oder ohne Bußgeld.
Eigentlich ist es sehr einfach, hast du ein Bußgeld über 35 Euro gibt es Punkte und Punkte darfst du dir noch keine Erlauben, also kann hier damit gerechnet werden, dass noch eine Nachschulung folgt. War es aber ein Verwarngeld nur bis 35 Euro, wird es keine Punkte geben und daher auch keine Konsequenzen.
Mahlzeit!
Zitat:
Original geschrieben von PinkApple
ich habe im Fahrzeugbrief 195/50 R15 eingetragen, war mir vor kurzem beim schrottplatz neue reifen holen und habe versehentlich 195/55 R15 montiert ...
was verstehst du in diesem Zusammenhang unter Fahrzeugbrief, und was unter eingetragen?
Zu klären wäre ja zunächst mal die Frage, ob du auch den 55er Querschnitt fahren darfst oder nicht.
Zitat:
Nun kam ich heute in die Polizeikontrolle und dies wurde Bemängelt !
Da ich noch in der Probezeit bin wüsste ich gern was auf mich zu kommt da ich sonst heute noch verrückt werde !
Wenn du den Reifen nicht fahren darfst, ist die Betriebserlaubnis erloschen.
Macht 90 Euro und drei Punkte für den Fahrer und 135 Euro und einen Punkt für den Halter; wenn beide identisch sind 135 Euro und drei Punkte.
Es müsste ein B-Verstoß sein, aber da bin ich mir nicht ganz sicher.
Gruß,
HK
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
und Punkte darfst du dir noch keine Erlauben,
das ist schlichtweg falsch!
er darf sogar 3punkte auf einen streich sammeln, ohne das es direkte konsequenzen hat! entscheident für die nachschulung ist, ob es sich um einen schwerwiegenden a-verstoß, oder einen weniger schweren b-verstoß handelt!
Hm, überall sonst im Verkehrsrecht wird gerade die Menge der Punkte, die für einen Verstoß ausgelobt sind, als Maßstab für die Schwere des Verstoßes angesetzt. Da merkt man, dass der Führerschein auf Probe aus der Feder anderer Leute stammt als das ursprüngliche Punktesystem und dass jene anderen Leute sich nicht die Mühe gemacht haben, ihr System mit den ansonsten üblichen Regeln vernünftig abzustimmen.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
und Punkte darfst du dir noch keine Erlauben,
das ist schlichtweg falsch!
er darf sogar 3punkte auf einen streich sammeln, ohne das es direkte konsequenzen hat! entscheident für die nachschulung ist, ob es sich um einen schwerwiegenden a-verstoß, oder einen weniger schweren b-verstoß handelt!
Ok, mag sein, dass ich mich hier geirrt habe, aber wie du und andere hier ausgesagt habt, kommt es auf den Verstoß an und hier ist uns die Konsequenz auf Bezug des TE nicht bekannt.
Um hier mehr aussagen zu können müsste der TE schon mitteilen welche Konsequenzen im Erlegt wurden, andernfalls würde ich hier die Aussagen von @hk_do sehr annehmen.
da es sich hierbei um einen "technischen" verstoß handelt, die prinzipiell als b-verstöße gewertet werden...kann man davon ausgehen das der te nicht zur nachshculung muss!
Neue Reifen am Schrottplatz?
Am falschen Ende gespart, Reifen sind neben den Bremsen so ziemlich das wichtigste Teil am Auto.
Da Du schon Probleme hast einen Reifen in der richigen Größe zu finden, möchte ich mir besser nicht vorstellen wie die Schluppen vom Schrott in Sachen Profil und Beschädigungen ausgesehen haben.
Was gibts denn bitte an gebrauchten Reifen auszusetzen?
Kauft ihr euch etwa zu einem Gebrauchten immer gleich neue Reifen dazu und gebt die alten weg?
Solange das Profil und Alter eines Reifen stimmt verstehe ich nicht was dagegen spricht?
Seit neuem stehen doch gar nicht alle Reifengrößen im Brief sondern nur eine!?
Die restlichen möglichen und erlaubten Größen stehen doch nun in dem COC, oder?
Und das COC muss man doch gar nicht mitführen, somit kann die Polizei doch gar nicht mehr Reifen kontrollieren?
Die erste sinnvolle Antwort nach 11 Postings, super.
Selbst wenn die Reifen-Kombi nicht eingetragen ist, kann sie erlaubt sein - Auskunft gibt jeder qualifizierte Reifenhändler, oder man liest im COC nach, auch Tante Gugel ist da hilfreich.
Selbst wenn der neue Reifen im COC nicht drin steht, kann es sein, dass er mittlerweile doch zugelassen ist - dann beim Hersteller nachfragen.
Insofern wird die Polizei wohl kaum auf den ersten Blick erfaßt haben, welche Reifen zulässig sind, und ich frage mich, was da beanstandet wurde.
Hier gleich mit Punkten zu kommen und darüber zu philosophieren... naja, MT halt...
Zitat:
Original geschrieben von PokerJonny
Seit neuem stehen doch gar nicht alle Reifengrößen im Brief sondern nur eine!?
Die restlichen möglichen und erlaubten Größen stehen doch nun in dem COC, oder?
Und das COC muss man doch gar nicht mitführen, somit kann die Polizei doch gar nicht mehr Reifen kontrollieren?
Aber die Polizei kann 1 und 1 zusammen rechnen, was viele nicht glauben wollen und anscheinend viele Fahrzeugfuehrer nicht koennen
Man sollte schon den Umfang von 55 oder 50 beachten. Die Reifenkombi muss sich aendern damit der Umfang wieder passt. Du kannst nicht den gleichen Reifen nur mit groesserm Umfang einfach draufziehen.
Polizei wird ja wohl nicht gewusst haben welchen Umfang der TE vorher drauf hatte, somit fehlt ja die Grundlage um 1 und 1 zusammen zu zählen...
Frage ist also ob die Polizei weiß welche Rad/Reifen kombination an einem KFZ erlaubt sind ohne dabei die COC sehen zu können.