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Problem mit Eintragung

Themenstarteram 18. November 2005 um 17:47

War heute beim Tüv und wollt mir Alufelgen eintragen lassen. Hab 4 nagelneue Winterreifen draufgemacht und soweit auch kein Problem. Sieht super aus und keinerlei technische Probleme.

Der Tüvler hat sich dann mal meinen 325eta mal genauer angeschaut und festgestellt das ich nur vorne Tieferlegungsfedern montiert habe und hinten halt noch die originalen. Eintragung somit verweigert. Nun hab ich maximal 4Wochen Zeit um die Tüv-Papiere dafür vorzulegen.

Nun ja, hab ich halt nicht.

Muss mir jetzt wohl einen komplett neuen Satz Federn kaufen und eintragen lassen. :(

wie tief ist ratsam? Denke so an 60/40. Eventuell sogar noch etwas tiefer.

Fotos mit den Alu´s stell ich morgen mit Sicherheit noch ins Netz.

Alufelgen (siehe auch Link) sind den Alpina´s nachgebaut und 7x15J auf 195/50r15 und 205/50r15...

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16 Antworten

Was sind es denn für Federn die du drin hast? (Hersteller & Typ)

Hättest du denn die hinteren noch?

Themenstarteram 18. November 2005 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von Hellus

Was sind es denn für Federn die du drin hast? (Hersteller & Typ)

Hättest du denn die hinteren noch?

Sind rote Federn. Mehr Infos hab ich nicht darüber. Da ich die hinteren roten leider nicht habe hilft mir das eh nicht viel. Was solls...

versuch ma rauszufinden welche das sind (wenn du glück hast ist die nummer noch lesbar...) weil es gibt auch welche, bei denen nur die vorderen getauscht werden....

gruß cabbiman

hol dir vom schrott o.ae. die originalfedern und bau die rein fuer die eintragung. jetzt im winter ja eh besser.

dann kannst du bis zum fruehjahr in aller ruhe nach guten federn suchen.

Themenstarteram 20. November 2005 um 17:02

Hab mir nun Federn ersteigert.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Das wird dann schon passen denk ich. :)

federn die in alle e30 passen???

das waere mir ja ganz neu... bis jetzt hat man fuer 4 und 6 zyl und fuer cab/touring und limo/zweituerer meist noch verschiedene gebraucht.

aber wenn du es damit eingetragen kriegst, ist ja prima. das fahrverhalten wird davor mit unterschiedlichen federn auch nicht so prima gewesen sein (das wuerde ich von den billigfedern naemlich nicht erwarten)

Themenstarteram 22. November 2005 um 16:38

Zitat:

Original geschrieben von WolfManE30

federn die in alle e30 passen???

das waere mir ja ganz neu... bis jetzt hat man fuer 4 und 6 zyl und fuer cab/touring und limo/zweituerer meist noch verschiedene gebraucht.

aber wenn du es damit eingetragen kriegst, ist ja prima. das fahrverhalten wird davor mit unterschiedlichen federn auch nicht so prima gewesen sein (das wuerde ich von den billigfedern naemlich nicht erwarten)

Also die für meinen E36 durfte man für 4 und 6-Zyl. verwenden.

Das Fahrverhalten bisher war ziemlich übersteuernd. :D

Hoffe mal das wird sich nicht viel stärker verändern ;)

na ich hoffe du hast gekürzte dämpfer denn sonst sind 60mm fritte, da haste null vorspannung

Themenstarteram 26. November 2005 um 15:30

Hab gestern die Federn bekommen.

Was musste ich feststellen:

Nur eine einzige der Federn hatte eine Aufschrift, so wie in der Beschreibung gezeigt und wie im Gutachten erwähnt!!!

Somit kannste diese Dinger höchstens noch für Showzwecke oder für den Mülleimer verwenden.

Eins sag ich euch: Auch wennn der Verkäufer sich steubt und irgenwas von Windungszahlen argumentiert (aktueller Stand) so lass ich mir das Sicherlich nicht gefallen. Mein Anwalt spitzt jetzt schon den Bleistift.

Werd mir jetzt doch, weil unter zeitdruck, nagelneue von FK oder H&R kaufen.

Sch... eBay :(

davon stand ja auch nichts in der beschreibung...

wenn da steht, dass die vom hersteller gm sind und dann nur eine feder der beschreibung entspricht, ist das mMn eine irrefuehrende beschreibung.

tatsache ist, dass man es nicht eingetragen kriegt, wenn nicht ueberall das gleiche draufsteht (bzw es die zusammenpassenden federn sind, die auch im gutachten erwaehnt werden).

Themenstarteram 27. November 2005 um 8:35

Dies hatte ich als 1. Antwort bekommen:

die hinteren federn brauchen keine kennzeichnung da sie bei allen e30 gleich sind egal ob 4 oder 6 zylinder !

mfg

Themenstarteram 27. November 2005 um 8:36

Dies als 2. Antwort:

und zudem ist die windungszahl der federn entscheident .........siehe teilegutachten !

Themenstarteram 27. November 2005 um 8:37

Dies die 3.:

> Sehr geehrter Herr Graf !

>

> Bestand dieser Auktion war ein Federsatz von GM inklusive Teilegutachten

> ich weise auf meine Artikelbeschreibung siehe Detailbild hin

> .........(KEINE

> RÜCKNAHME, UMTAUSCH ODER GELD NACH NEUEM EU RECHT) !

>

> Sie gingen hier einen rechtskräftigen Kauf nach den gültigen

> Bestimmungen

> ein .......steht bei jeder Gebotsabgabe bei jedem Artikel bei ebay

>

> Die von mir ausgestellten Bilder waren deutlich genug um vorhandene oder

> auch nicht vorhandene Kennzeichnungen erkennen zu können

>

> Bei Unsicherheiten hätten sie mich vorab anschreiben können um nach den

> vorhandenen Kennzeichnungen zu fragen .

>

> Der von mir versendete Federsatz ist ein originaler GM Federsatz weil ich

> ihn auch so kaufte und keinen zur Show oder Ausstellungszwecken zu

> verwendenden

> .

> Von einem Schadensersatz Umtausch oder auch Geld zurück können sie hier

> keinen Gebrauch machen. Sie können eins machen, mir eine schlechte

> Bewertung

> geben für mein nicht entgegenkommen in dieser Angelegenheit wobei ich mir

> keiner

> Schuld bewusst bin .

>

> ZUM THEMA ERSTATTUNG GELD ZURÜCK ODER AUCH UMTAUSCH KANN MAN HIER SEIN

> RECHT

> ÜBER EBAY GELTEND MACHEN ABER NUR WENN DER ARTIKEL ERHEBLICH ABWEICHT

> WAS

> IN UNSEREM FALL HIER NICHT ZUTREFFEND IST

>

> mfg

> Massa M.

Themenstarteram 27. November 2005 um 8:38

Meine Reaktion:

Hallo,

dass nicht alle Federn eine solche Aufschrift haben ist ein eindeutiger Mangel und muss laut geltenden Ebay-Gesetzen in der Artikelbeschreibung erwähnt werden. Ansonsten macht sich der Verkäufer strafbar. Genauso steht es bei Ebay.

Ich gebe ihnen nun noch die faire Chance mir das bezahlte Geld auf mein Konto:

Markus Graf

BLZ: xxxxxx

xxxxxxxxxxx

Konto-Nr.: xxxxx

bis zum 01.12.2005 zurück zu überweisen und ich sehe von einer Anzeige ab.

Sollte ich dieses Geld bis zu diesem Zeitpunkt nicht auf meinem Konto vorfinden, so sehe ich mich gezwungen dies bei der Polizei zur strafanzeige zu bringen und natürlich werde ich dies meinem Anwalt übergeben, der dann die weiteren Schritte übernehmen wird.

Sicherlich ist es für diesen relativ geringen Geldbetrag ein hoher Aufwand, aber aus prinzipiellen Gründen ist es mir das auf jeden Fall wert um solch betrügerische Machenschaften bei Ebay entgegenzuwirken. Des weiteren bin ich rechtsschutzversichert, was das ganze für mich natürlich erheblich erleichtert.

Auf die Kosten was dann auf dich zukommen sind dann zwar nicht mehr ansatzweise in Relation zu dem Betrag der Federn, aber wennst es so haben willst, dann viel Spaß noch!

gruss

Markus Graf

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