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Problem mit Gutachten

Themenstarteram 12. April 2007 um 18:07

Hallo, hab da ein mehr oder weniger grosses Problem. Mir ist vor ca. 6 Wochen ein Maleur passiert. Ich war auf dem Weg zu nem Campingplatz unterweges, es hatte geregnet, der Wagen ist dann irgendwie aus der Spur gekommen und in ein doch recht tiefes Schlammloch gerutscht. Beide Vorderräder gruben sich sofort im Schlamm ein und der Wagen saß auf. Nur mit viel vorwärts-rückwärts und lenkbewegungen nach rechts und links kam ich gerade so wieder heraus. Als ich den Schaden dann begutachtet wurd mir ganz komisch. Rechts ist ein Teil der Stoßstange abgerissen, die Komplette Stoßstange ist nach oben gedrückt, links ist der Kotflüge stark deformiert, Scheinwerfer links ist innen gebrochen und sämtliche Lufteinlassgitter sind weg, ebenso der Unterfahrschutz. Auto ist ein Audi A6 2.4 Avant von 1999.

Habe dann in der Werkstatt in der ich arbeite (Mitsubishi Vertragswerkstatt) einen Kostenvoranschlag machen lassen. Der belief sich auf 2900€ Brutto.

Dieser wurde dann bei meiner Vers. eingereicht. Hab ja schliesslich Vollkasko. Reparieren will ich das selber, bin ja Mechaniker. Der Kostenvoranschlag wurde dann "vergessen", dann wurden die gesammten Unterlagen "verloren" Nach kurzem Druckmachen waren sie dann auf unerklärliche Ursachen wieder da. Dann erschien den Damen und Herren, in dem Fall eher nur Damen der Schaden zu hoch. Es wurde weiter an einen Sachverständigen gegeben, der Weg dahin dauerte eine Woche.

Dieser Sachverständige ist eine Angestellter der Vers und sitzt im selben Haus. Das macht auf mich alles den Eindruck das man versucht Zeit zu schinden, wie das ja bei Vers so üblich ist.

Wohlgemerkt ist unser sämtlicher Hausrat sowie Haus selber, Brandschutz, Lebensvers, alle Fahrzeuge und was weiss ich noch alles bei der Versicherungsgeselleschaft versichert. Und das seit mehr als 20 Jahren. Da könnte man ja eigentlich erwarten das so ein Vorgang "professioneller" bearbeitet wird.

Aber nun gut.

Nach 5 Wochen kam dann der Gutachter zu mir in die Firma.

Allein dem sein Aussehen sagte mir schon jetzt wirds interessant. Er erzählte mir erst wie der Unfall geschah. Natürlich irgendwie, nur nicht so wie es war. Ich meinte das seine Ausführung überhaupt nicht zutreffen würde. Ich war ja immerhin dabei - er nicht. Tat aber nichts zur Sache. Ließ auch nicht mit sich reden. Er fing dann an Schäden runterzuspielen und zu behaupten sie wären stellenweise gar nicht vorhanden.

Krönung waren der Aufpralldämpfer der Stoßstange und der Scheinwerfer. Zum Aufprallträger meinte er da wäre nichts. Ich meinte aber der wäre verzogen. Er wollte ihn dann ausgebaut sehen. Gab zwar zu das an der kompletten Front alles verzogen sei, der Wagen nen guten Schlag abgekommen habe aber dem Träger nichts passiert sein kann. Da kam dann wieder der Unfallhergang zum tragen, den er mir ja vorschrieb ohne dabei gewesen zu sein. War mir dann net so wichtig, das Teil kostet nur 80€. Dann der Scheinwerfer, die absolute Krönung. Lässt sich nicht mehr einstellen, strahlt gen Himmel, ist innen sichtlich gebrochen. Das hat jeder meiner Freunde die mit Autos mal gar nix am Hut haben sofort gesehen. Das der Scheinwerfer innen feucht wird sobald es auch nur leicht regnet wollte er mir nicht glauben, ich solle es ihm beweisen, ich meinte dann sollen wir zusammen rumfahren bis es anfängt zu regnen. Er sagt nein - ausbauen. Vorne am Glas kann man deutlich die Spuren von Wasser erkennen. Ich meinte nur das dafür keine Zeit ist, schlisslich haben wir noch andere Fahrzeuge in der Werkstatt die gemacht werden müssen. War ja während meiner Arbeitszeit. Interssierte ihn nicht, er meint er kanns net sehen und es wird net bezahlen. Wurde auch immer hochnäsiger. Da ist mir fast der Kragen geplatzt. Hab dann den Werkstattmeister gerufen und dem erzählt was der liebe Herr Gutachter da alles als nicht beschädigt ansieht. Meister guckt den Gutachter schief an und meint das das ja wohl klar wäre das die beiden vorhergenannten Teile ausgetauscht werden müssen, allein hier an der Dichtung des Scheinwerfers wäre es auf den erste Blick zu sehen. Der Gutachter meinte dann wörtlich:" Gut, ich streite mich hier nicht um nen Scheinwerfer, gibts halt noch nen Scheinwerfer." Er verliess dann die Werkstatt.

Heute kam dann nach häufigen Telefonaten mit der Vers. (dort fühlt sich grundsätzlich keiner zuständig, der oder die Zuständige die den Vorgang betreut ist natürlich immer zu Tisch wenn man mit ihr verbunden werden will) kam heut endlich der Rückruf, es werden 1400€ zugestanden. Weniger als die Hälfte die im ursprünglichen KVA aufgeführt sind. Der Scheinwerfer den es dann doch noch geben sollte ist exakt aufgeführt, allerdings bei den Teilen die nicht beschädigt sind. Ist ja wohl das letzte, erst sagen das er ersetzt wird um seine Ruhe zu haben und dann hinterrücks das Teil als funktionstüchtig aufzuführen.

Wenn ich die Vers abzocken wollen würde wärs mir egal, hauptsache ich sähe Geld, aber das is ja nicht der Fall, die Teile haben alle was abbekommen und diese Missgeburt von Gutachter behauptet scheinheilig in einer schleimigen hinterlistigen Art und Weise es wäre alles in Ordnung.

Aso, er hat auch noch versucht die Vers aus der Verantworung zu nehmen in dem er krampfhaft daran festhielt meine Felgen die zu dem Zeitpunkt des Unfalls montiert waren nicht zulässig seien. Na was ein Glück das ich das Gutachten der Dekra noch im Bordbuch hatte, auch wenn schon lange andere Felgen montiert sind. Fing dann an ich könne ihm ja alles mögliche zeigen, der Einladung in meine Garage in der die Felgen liegen ist er dann leider nicht gefolgt.

Zur eigentlichen Frage, ist wohl doch etwas länger geworden^^, was kann ich dagegen tun. Ich muss der Vers wie es wohl aussieht nachweisen das ein Schaden vorliegt. Wie mache ich das, was hab ich für Möglichkeiten?

Danke schonmal

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36 Antworten

Auch wenn nun ein paar Moralapostel über mich herfallen, aber ich würde dieses Versicherungsspielchen gnadenlos zu meinem Zeitvertreib umdrehen.Voraussetzung ist lediglich eine Rechtschutzversicherung bei der gleichen Gesellschaft.

Da du ja alles aus einer Hand hast, kann das wirklich amüsant werden.

Ich würde in die nächste Agentur meiner Versicherung gehen und dem Angestellten dort mitteilen, das ich Ärger mit meiner Versicherung habe.Ich schildere dem Mann kurz das Problem und bitte um die Zusage der Kostenübernahme für den RA + Gerichtskosten. Danach frage ich ihn noch ob es ein Formular für die Sonderündigung der Rechtschutzversicherung im Schadensfall gibt.

Das alleine sollte schon reichen um Bewegung in deine Kaskosache zu bringen.

Zeitgleich würde ich dann alle Versicherungen die ich bei dieser Gesellschaft habe zum frühest möglichen Termin kündigen.

Wetten das der nächste Brief oder Anruf keine 5 Wochen dauert???

Gegen den Gutachter kann man gesondert vorgehen.

Vielleicht meldet sich dazu ja noch der Dellenzähler.

Oder lies einfach den Threat: Diebstahlschaden / Muß ich den Gutachten akzeptieren?

Dort wird ein Sachverständigenverfahren nach §14 erwähnt.

Das sollte auch bei deinem Fall eine Option sein.

Gruß,

Joschi

am 12. April 2007 um 19:10

Hallo,

ups, vorhin gar nicht gesehen.

Und hier auch gleich noch der Link zum eben erwähnten verwandten Thema.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 12. April 2007 um 19:43

Der gesetzte Link zur Suchfunktion führt leider wie so oft ins Leere.

am 12. April 2007 um 19:46

Vorab – allein die von dir erwähnte Zeitspanne ist unzumutbar und würde mir schon reichen, die Versicherungsgesellschaft zu wechseln.

Der Hinweis von joschi67 auf das Sachverständigenverfahren ist schon richtig und wohl in deinem Fall auch sinnvoll.

Ich würde dir empfehlen, mit deinem Kostenvoranschlag, dem Versicherungsgutachten und deinem beschädigten Fahrzeug zu einem Kfz-Sachverständigen deiner Wahl (sollte möglichst ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger sein) zu gehen und mit diesem die Problematik durchzusprechen.

Ein Gutachten solltest du dort aber (noch) nicht in Auftrag geben. Der Kfz-Sachverständige wird dir aber sicherlich zunächst insoweit hilfreich zu Seite stehen und dir seine Auffassung über die mutmaßliche Höhe mitteilen. Sollte das Versicherungsgutachten unbrauchbar sein und die Schadenhöhe eher dem Kostenvoranschlag entsprechen, wende dich (schriftlich) an deine Versicherung und, sollte keine Nachbesserung erfolgen, kündige das Sachverständigenverfahren nach § 14 der AKB an und benenne hierfür bereits den von dir aufgesuchten Kfz-Sachverständigen mit Namen und Anschrift.

Das Sachverständigenverfahren ist bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens durchzuführen. Das Verfahren ist auch Voraussetzung für die Fälligkeit der gesamten Entschädigung. Du kannst aber eine Vorschußzahlung verlangen (steht in § 15 AKB).

Möglicherweise bewegt das deine (bisherige) Versicherung dazu, ihre Meinung zu ändern. Mit einem Haussachverständigen gehen die wenigsten Versicherer in ein Sachverständigenverfahren !

Sollte das nicht der Fall sein, muss dir deine Versicherung mitteilen, dass das Sachverständigenverfahren durchzuführen ist und hat ihrerseits einen Kfz-Sachverständigen zu benennen. Die Benennung der Kfz-Sachverständigen ist verbindlich und kann danach nur mit Zustimmung der anderen Partei geändert werden.

Beauftrage dann deinen Kfz-Sachverständigen mit der Durchführung des Sachverständigenverfahrens. Er wird dann die weiteren Schritte für dich einleiten, ein Gutachten erstellen und sich mit dem von deiner Versicherung benannten Sachverständigen in Verbindung setzen. Die weiteren Einzelheiten des Sachverständigenverfahrens möchte ich mir an dieser Stelle zunächst ersparen, da ich denke, dass es gar nicht so weit kommen wird.

Die Kostenregelung entspricht dem Ergebnis des Sachverständigenverfahrens. Wird der Auffassung deines Sachverständigen gefolgt, zahlt die Versicherung. Wird der Auffassung des Versicherungssachverständigen gefolgt, musst du in die Tasche greifen. Liegt die Entscheidung zwischen Angebot und Forderung, so tritt eine verhältnismäßige Kostenverteilung ein.

p.s. Um das Sachverständigenverfahren durchzuführen, bedarf es nicht der Hilfe eines Rechtsanwaltes, auf die ich auf jeden Fall verzichten würden, sofern keine Rechtsschutzversicherung besteht.

Edit

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Wenn ich die Vers abzocken wollen würde wärs mir egal, hauptsache ich sähe Geld, aber das is ja nicht der Fall, die Teile haben alle was abbekommen und diese Missgeburt von Gutachter behauptet scheinheilig in einer schleimigen hinterlistigen Art und Weise es wäre alles in Ordnung

Zitat Ende

Also, du bist ja angeblich vom Fach (KFZ- Mechaniker)

zunächst einmal bezeichnet man keine Personen, die eine andere Meinung als du selbst vertritt als Missgeburt.

Ein KFZ- Sachverständiger hat eine fachliche Ausbildung, welche mit Sicherheit über der eines KFZ- Mechanikers angesiedelt ist.

Das nur mal vorab mal so zur Klarstellung.

Wenn du als Fachmann hier eine andere Meinung vertrittst, solltest du versuchen mit fachlichen Argumenten hier den Sachverständigen technisch nachvollziehbar vom Gegenteil seiner Feststellungen zu überzeugen.

Dies ist dir anscheinend nicht gelungen.

Und wenn ich mir deinen Beitrag hier so durchlese, verwundert es mich offen gesagt auch nicht.

Wenn du als KFZ- Mechaniker nicht in der Lage bist, einen Schaden an einen (deinem eigenen) Kraftfahrzeug richtig einzuschätzen und kausal zum Schadenereignis transparent dazulegen, darfst du dich nicht beschweren, wenn damit andere Personen beauftragt werden.

Wie von xAKBx schon vorgeschlagen, beauftrage einen KFZ- Sachverständigen mit der Schadenfestestellung und dem hier möglichen Sachverständigenverfahren nach § 14 der AKB.

Du selber solltest hier nicht weiter tätig werden, denn du hast nach deinem schriftlichen Vortrag von einem KFZ- Schaden offensichtlich nicht soviel Ahnung

am 13. April 2007 um 4:24

Hi,

@Hochstaedter:

Mhh, da hat sich der Linkteufel mal wieder eingeschlichen.

Hier ist der richtige :) Dort steht auch was zum Sachverständigenverfahren.

Grüße

Schreddi

Versicherungsgutachter haben den Job möglichst viel Ersparnis für die Versicherung rauszuholen. Ok, offiziell wird die Stelle anders beschrieben, aber wir wissen doch, dass niemand Geld verschenken möchte.

Meiner Ansicht nach hast du aber ein verdammt gutes Druckmittel. Nämlich alle deine Versicherungen bei einer Gesellschaft (ist nicht ideal, aber in diesem Fall sicher nen Argument).

Schreib doch einfach einen "freundlichen" Brief und droh mit sofortigen Kündigung aller Verträge - alle Verträge ordentlich auflisten - wenn nicht umgehend ein _neutraler_ Sachverständiger gestellt wird (das ist das Recht der Versicherung - dagegen kannst du nicht viel machen). Schlag idealerweise direkt ein oder zwei Personen vor vom TÜV oder DEKRA.

Du kannst auch deine Leidensgeschichte mal dazu schreiben - also, dass der geschickte Sachverständige dich nicht ernst genommen hat, deine Unfallbeschreibung pauschal abgewatscht hat und so weiter. Das spricht sehr gegen den Sachverständigen, der ja immer eine gewisse Neutralitätsverpflichtung hat (nun ja, offiziell halt...).

Wenn das nicht hilft schnappt dir einen Anwalt und lass den das regeln. Gibt mehr als genug Anwälte, die auf Versicherung bzw. KFZ-Geschichten spezialisiert sind.

Versicherung verstehen aber erfahrungsgemäß nur eine Sprache wirklich: Geld. Das meine ich gar nicht polemisch, aber so etwas wie "Kulanz" oder "ordentliche Behandlung von Bestandskunden" erreichst du nur, wenn du ordentlich auf die Kacke haust. Da reichen manchmal schon deutliche Beschwerdebriefe, weil die an eine andere Bearbeitungsstelle innerhalb der Versicherung gehen, wo "De-Eskalationsexperten" sitzen.

Vielleicht kurz was zum Ablauf von Beschwerden.

Alle Versicherungen haben ein Beschwerdemanagement. Auf unterster Ebene wird eine Beschwerde pauschal abgelehnt - das passiert mit Bettelbriefen oder so. Wenn du deutlich genug wirst, kommt dein Schreiben eine Stufe weiter. Auf dieser Stufe versucht man den Kunden zu halten, in dem man ihm etwas entgegen kommt. Wenn auf dieser Stufe ein Sachbearbeiter sitzt, der sein Handwerk versteht, bist du hinterher ein zufriedener Kunde und vergisst den Ärger - die Kundenbindung bei Kunden mit einer ordentlich geregelten Beschwerde ist in der Regel deutlich höher als Kunden ohne jedes Problem. Weiß nicht woran das genau liegt, aber ich denke es ist "Dankbarkeit".

Letzteres würde ich übrigens nach Abwicklung des Problem vergessen und alle Verträge kündigen. Und das Kündigungsschreiben mal locker an den Vorstand der Versicherung schicken (lesen die eh nicht, aber dafür die höchsten Stufen des Beschwerdemanagements). Aber dieser Schritt ist Geschmackssache und muss schön saftig ausformuliert werden (z.B. "Hab mir extra eine Versicherung mit vielen Außenstellen gesucht, die dafür teurer ist, weil ich mir eine unbürokratische Verfahrensweise vorgerstellt habe" und so weiter - schöööön auf die Tränendrüse).

Themenstarteram 13. April 2007 um 5:36

@Dellenzähler, les doch einfach genau durch was ich schreibe ;) Wenn ein Schaden vorliegt, den jeder als offensichtlich ansieht, nur der Gutachter nicht ist doch klar das ich mich aufrege, gut die Missgeburt hätte nicht sein müssen, ist aber leider zutreffend.

Aber mit dem Scheinwerfer hat er den Vogel abgeschossen, da ist mir der Kragen geplatzt. Desweiteren bin ich in der Lage den Schaden sehr wohl zu begutachten und zu bewerten. Der Kostenvoranschlag wurde jedoch nicht von mir gemacht, komplett ohne mein zutun. Er ist aber durchaus plausibel. Ende der Diskussion.

@miwalter, Versicherungsgutachter haben den Job möglichst viel Ersparnis für die Versicherung rauszuholen, genau das ist der Punkt ;)

@all. Danke schonmal, werde mich damit heute nach Feierabend einmal näher auseinandersetzen.

Schönen Tag noch :)

Zitat:

Original geschrieben von hochstaedter

@Dellenzähler, les doch einfach genau durch was ich schreibe ;) Wenn ein Schaden vorliegt, den jeder als offensichtlich ansieht, nur der Gutachter nicht ist doch klar das ich mich aufrege, gut die Missgeburt hätte nicht sein müssen, ist aber leider zutreffend.

Aber mit dem Scheinwerfer hat er den Vogel abgeschossen, da ist mir der Kragen geplatzt. Desweiteren bin ich in der Lage den Schaden sehr wohl zu begutachten und zu bewerten. Der Kostenvoranschlag wurde jedoch nicht von mir gemacht, komplett ohne mein zutun. Er ist aber durchaus plausibel. Ende der Diskussion.

@miwalter, Versicherungsgutachter haben den Job möglichst viel Ersparnis für die Versicherung rauszuholen, genau das ist der Punkt ;)

@all. Danke schonmal, werde mich damit heute nach Feierabend einmal näher auseinandersetzen.

Schönen Tag noch :)

Der Scheinwerfer macht aber keine Differenz von 1.500 Eur aus. Die müssen ja irgendwo herkommen. Und wenn du dem Versicherungs SV so unflätig gegenübertrittst brauchst du dich nicht wundern, wenn er auf stur schaltet. Nimm doch deinen KVA und vergleiche Ihn Punkt für Punkt mit dem Gutachten.

Wenn im Gutachten defekte Ersatzteile fehlen, hast du darauf natürlich Anspruch.

Aber pass auf, dass du hier keine Eigentor schießt.

In der Kasko läuft die Regulierung anders wie in KH.

Maßgeblich ist hier die AKB deiner Versicherung. Schau da erstmal rein. Da kann zum Beispiel drinstehen, dass du bei fixtiver Abrechnung nur Anspruch auf mittlere Stundenverechnungssätze hast und das keine UPE Aufschläge bezahlt werden u.s.w. Da kommen sehr schnell einige 100 Euronen zusammen.

Erst wenn du das alles überprüft hast und du wirckliche Fehler findest kannst du etwas reklamieren.

Nicht vorher.

am 13. April 2007 um 12:15

hmmm, ich hatte mal ein Erlebnis, daß ich schon öfter

gepostet hatte ,da hat der GA ca. die Hälfte an Schaden

dokumentiert wie die Werkstatt mir prophezeite.

Dies teilte ich der Versicherung telefonisch und sachlich mit,

daraufhin wurde das GA anhand der Fotos nachgearbeitet und deutlich nach oben hin korrigiert.

Fertig das wars.

Man kann ja mal freundlich nachfragen ob eine nachbesichtigung durch einen anderen GA möglich ist,

da man mit dem erten nicht zufrieden war.

Wenn das nichts bringt einfach nem guten, engagierten Rechsanwalt übergeben.

Zitat:

Wenn das nichts bringt einfach nem guten, engagierten Rechsanwalt übergeben.

ja, nur der kostet Geld. Und Rechtsanwaltskosten werden in der Kasko genauso wenig wie Gutachterkosten erstattet.

Es sei denn man hat eine enstprechende Rechtschutzversicherung.

Und wenn man im Vorfeld keine hieb- und stichfesten Argumente hat kann man die Sache auch sein lassen. Das ist nämlich dann gutes Geld dem schlechten Hinterherwerfen.

Hier muss erst einmal geklärt werden, wo denn die Differenzen im einzelnen überhaupt bestehen. Beruhen Sie Tatsächlich auf vertraglichen Grundlagen der AKB ist sowieso nichts zu machen.

Am Versicherungsgutachter führt zunächst einmal kein Weg vorbei.

Oder glaubst du ernsthaft, dass die Versicherung Ihrem eingenen Angestellten weniger glaubt wie dem VN? ;)

Themenstarteram 13. April 2007 um 15:41

Wo die 1500€ Differenz herkommen frag ich mich ja auch. Heute wurde 968€ Überwiesen, auf das Gutachten des Gutachters warte ich seit Dienstag, soll angeblich morgen kommen. Die 968€ sind der Schaden laut Gutachter - 500€ SB die einbehalten wurden, die 19%Mehrwertsteuer sind nicht abgezogen. Warum auch immer. Ich warte jetzt das Gutachten ab und entscheide mich dann weiter. Knapp 1000€ reichen im Grunde. Sticht mir da auf dem Gutachten etwas ins Auge was mir nicht passt werde ich mich wohl weiter damit beschäftigen.

Danke schonmal

Halte uns aber bitte auf dem laufenden. Es muss für alle eine schlüssige Erklärung geben.

bis denne

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