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Problem nach dem Kauf einer Motorhaube, mal wieder :D

BMW 3er E36
Themenstarteram 1. Oktober 2010 um 4:52

Hab bei Ebay ne E30 Motorhaube in meiner Wagenfarbe gekauft. Beschreibung war, keine Dellen, keine Kratzer....

Artikelnummer: 130428382346

Der nette Herr wollte sie auch verschicken, nur wie, wusste er nicht genau. Hab ihm dann gesagt, über Iloxx geht das, und kostet, ordentlich verpackt, ca. 50 EUR. Ich hab zu den Motorhaubenmaßen nochmal einige cm dazu gerechten, auch in der Dicke, wegen dem Pappkarton. Hab ihm dann in Summe 100 EUR überwiesen, damit das mit Versand auch ordentlich klappt. Dann kam ne Mail, dass das Hermes bei ihm abole. Das hat mich schon gewundert, aber ich dachte mir, vielleicht gibt Iloxx die Aufträge auch nur weiter.

Gestern kam die Haube an, und mich hats fast von den Socken gehaun. Die Haube wurde ganz normal mit einem Hermes Paketschein verschickt. Wenn da noch Pappe aussenrum gewesen wäre, hätte sie die Maximal Maße überschritten. Hab mich da vorher scho schlau gemacht, bei den einzelnen Versandunternehmen. Es war lediglich in eine dünne Lage Luftpolsterfolie rum, und an den Kanten Schaumstoff. Die Folie war an ein paar Stellen aufgerissen und die Haube da schön verkratzt. Zudem wurde sie schonmal wegen Rost vorne rechts nachlackiert mit dem Stift und verbogen war sie vorne rechts auch.

Die 2 hinteren Kanten, Richtung Frontscheibe, sind umgebogen, weil da der Schaumstoff verrutscht ist, und der nette Hermes Fahrer die Haube drauf abgestellt hat. Ich war zu dem Zeitpunkt nicht da.

Was kann ich da jetzt machen ?? Eine Haube so zu verschicken, 50 EUR für den Versand zu kassieren, und dann als Paket für max. 15 EUR zu verschicken, ist schon dreißt. Ich habe ihm ja nicht umsonst gesagt, er solle es am besten mit Iloxx verschicken.

Ich weiß, es gibt einen § 447, der besagt, dass, nachdem der Verkäufer die Ware zum Versandunternehmen gebracht hat, das Risiko auf unbeschädigte Ware allein beim Käufer liegt, jedoch ist das, was er gemacht hat, schon ein Witz. Kennt sich da jemand aus ?? Es geht zwar "nur" um 100 EUR, aber ich werde, wenn er nicht einlenkt, kommende Woche zum Anwalt gehen und mich da beraten lassen. Hab ne Rechtschutz und sowas braucht man sich nicht gefallen lassen. Sonst bapp ich das nächste mal den Paketaufkleber direkt auf den verkauften Gegenstand und schick das so weg....

PS.: Transportschaden brauch ich garnicht einreichen bei Hermes, die lachen mich ja aus, und was ich im Netz so gelesen hab, wird so gut wie nie was an den Geschädigten ausbezahlt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von betriebswirt83

Dann mach einfach ne Rücklastschrift, ist ja noch keine sechs Wochen her.

Dass das nicht geht, solltest du als Betriebswirt aber eigentlich wissen.

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Hast du oder irgendjemand sonst den Erhalt quittiert? Falls nicht: Bist du ganz sicher dass du die Haube erhalten hast?

Ansonsten find ich das auch mehr als unverschämt. Sich auf Kosten anderer zu bereichern und drauf zu scheißen, was mit der Ware passiert. Das ist ja vorsätzlich auf dem ungeeignetsten Weg bzw in der ungeeignetsten Verpackung versendet worden. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von SupraMaxxx

 

Was kann ich da jetzt machen ?? Eine Haube so zu verschicken, 50 EUR für den Versand zu kassieren, und dann als Paket für max. 15 EUR zu verschicken, ist schon dreißt. Ich habe ihm ja nicht umsonst gesagt, er solle es am besten mit Iloxx verschicken.

Ich weiß, es gibt einen § 447, der besagt, dass, nachdem der Verkäufer die Ware zum Versandunternehmen gebracht hat, das Risiko auf unbeschädigte Ware allein beim Käufer liegt, jedoch ist das, was er gemacht hat, schon ein Witz. Kennt sich da jemand aus ?? Es geht zwar "nur" um 100 EUR, aber ich werde, wenn er nicht einlenkt, kommende Woche zum Anwalt gehen und mich da beraten lassen. Hab ne Rechtschutz und sowas braucht man sich nicht gefallen lassen. Sonst bapp ich das nächste mal den Paketaufkleber direkt auf den verkauften Gegenstand und schick das so weg....

Oh man, Ihr wollt aber auch immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen....Du hast ihm 100€ überwiesen. Dann mach einfach ne Rücklastschrift, ist ja noch keine sechs Wochen her. Dann hat er keine Haube mehr und das Geld hast du auch wieder eingezogen.

Grüße

bw83

Themenstarteram 1. Oktober 2010 um 7:29

Ähm, das geht nicht. Es geht nur, wenn mir das Geld abgebucht wurde. Dann kann ich es zurück holen, aber nicht, wenn ich das selber überwiesen habe. Hab mich da bei meiner Bank schomal schlau gemacht.

Rücklastschrift funktioniert, wie der Name schon sagt, nur bei einer Lastschrift und nicht bei einer Überweisung. :rolleyes:

SupraMaxxx, hast du den Verkäufer kontaktiert um das Problem mit ihm zu klären? Was hat er gesagt?

Zusätzlich würde ich an deiner Stelle ebay informieren, Funktion Problem klären, darauf muss der Verkäufer auch reagieren und du hast erstmal einen zeitlichen Nachweis das was nicht stimmt.

Wenn das alles scheitert, kannst du immer noch zum Anwalt gehen.

Zitat:

Original geschrieben von betriebswirt83

Dann mach einfach ne Rücklastschrift, ist ja noch keine sechs Wochen her.

Dass das nicht geht, solltest du als Betriebswirt aber eigentlich wissen.

Zitat:

Original geschrieben von SupraMaxxx

Ähm, das geht nicht. Es geht nur, wenn mir das Geld abgebucht wurde. Dann kann ich es zurück holen, aber nicht, wenn ich das selber überwiesen habe. Hab mich da bei meiner Bank schomal schlau gemacht.

Eine gute Bank sollte das machen. Generell geht es. Kann man auch im Internet nachlesen. Im Zweifelsfall sollte deine Bank eben bei der Empfängerbank anfragen und höflich bitten die Überweisung Rückgängig zu machen.

Grüße

bw83

Themenstarteram 1. Oktober 2010 um 8:24

Jo, hab ihm gestern gleich ne Mail geschickt, aber noch keine Antwort. Hab das offiziell über Ebay gemacht...mal abwarten.

Ich hab sie nicht mal komplett ausgepackt. War gestern dermaßen sauer, wie man ein Karosserieteil nur so verschicken kann. Aber da waren ihm die Mühen, nen 46 EUR ordentlich zu verpacken, wohl zuviel....

hab grad nochmal bei Hermes nachgeschaut, bei der max. Größe kostet der Versand 25,90 inkl. Abholung an der Haustür. Wenn er das vorher schon weiß, dass es auch günstiger geht, dann soll er mir das mitteilen, aber net 50 EUR nehmen, und dann für den Rest als extra Gewinn sehen.

Naja, ich wart das WE mal ab, ob er sich meldet, bissel Zeit muss man dem Gegenüber ja auch immer geben.

bw83, ich hoffe ernsthaft das du nicht wirklich als Betriebswirt arbeitest. :confused: Eine Überweisung die auf dem Empfängerkonto gebucht ist, kann man nicht rückgängig machen. Punkt. Aus. Ende.

http://www.piloh.de/zurueckholen-ueberweisung.html

Zitat:

Original geschrieben von betriebswirt83

Zitat:

Original geschrieben von SupraMaxxx

Ähm, das geht nicht. Es geht nur, wenn mir das Geld abgebucht wurde. Dann kann ich es zurück holen, aber nicht, wenn ich das selber überwiesen habe. Hab mich da bei meiner Bank schomal schlau gemacht.

Eine gute Bank sollte das machen. Generell geht es. Kann man auch im Internet nachlesen. Im Zweifelsfall sollte deine Bank eben bei der Empfängerbank anfragen und höflich bitten die Überweisung Rückgängig zu machen.

Grüße

bw83

Das geht natürlich nicht! Also bitte! Und was soll eine "gute" Bank sein? Alle außer Citibank oder wie? ;)

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

 

Das geht natürlich nicht! Also bitte! Und was soll eine "gute" Bank sein? Alle außer Citibank oder wie? ;)

Nach den letzten tests, wurde die Bank als gut befunden:rolleyes:

Hbaoxf5r-pxgen-r-ax354

Zitat:

Original geschrieben von He-Man42

Nach den letzten tests, wurde die Bank als gut befunden:rolleyes:

:D

am 1. Oktober 2010 um 12:53

Zitat:

Original geschrieben von SupraMaxxx

 

Ich weiß, es gibt einen § 447, der besagt, dass, nachdem der Verkäufer die Ware zum Versandunternehmen gebracht hat, das Risiko auf unbeschädigte Ware allein beim Käufer liegt, jedoch ist das, was er gemacht hat, schon ein Witz. Kennt sich da jemand aus ??

Nein, in §447 steht, das die Gefahr beim Versendungskauf auf den Käufer übergeht, sobald der Verkäufer die Ware dem Transportunternehmen übergeben hat.

Mit Gefahr ist allerdings nur der zufällige Untergang gemeint, z.B. eine Beschädigung durch ein Erdbeben. Dafür kann weder der Verkäufer noch der Käufer etwas, einen Verlust hätte der Käufer zu tragen.

Hier lag es in der Macht des Verkäufers, die Ware wie vereinbart (!) zu verpacken, die Beschädigung daher kein "Zufall", sondern eindeutig dem Verkäufer anzulasten. Er handelte mindestens grob fahrlässig, wenn nicht gar bedingt vorsätzlich. Du solltest ihn daher eine Mahnung mit Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zukommen lassen, und falls er diese verstreichen lässt, vom Kaufvertrag zurücktreten.

am 1. Oktober 2010 um 22:40

Zitat:

Original geschrieben von 1,9lgurke

bw83, ich hoffe ernsthaft das du nicht wirklich als Betriebswirt arbeitest. :confused: Eine Überweisung die auf dem Empfängerkonto gebucht ist, kann man nicht rückgängig machen. Punkt. Aus. Ende.

http://www.piloh.de/zurueckholen-ueberweisung.html

da kann ich nur zustimmen, abbuchungen kann man erstatten aber keine überweisungen die man selbst getätigt hat !!! da kann die bank heissen wie sie mag.....no way :-)

am 2. April 2012 um 12:14

Oh je - genau diese Ängste hatte ich auch - nun mache ich die Steinschläge gründlich weg. (Rost bis auf blanke Blech schleifen und dann den Lackaufbau )

und dann lasse ich für 190,00 alles eine Carbonfolie drauf machen und hoffe, dass das dann eine Zeit lang hält!

wk

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