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Probleme bei Eintragung Spurverbreiterung

Audi A5 8T Coupe
Themenstarteram 15. Juli 2011 um 12:08

Hi , war heute beim TÜV zwecks Eintragung meiner Spurverbreiterung

an der Hinterachse ( 15 mm pro Seite ) mit original 20 Zoll Felgen und

35 mm H&R Federn. Der Mensch hat dann einen Verschränkungstest gemacht und gesagt er schleift im Innenkotflügel somit kann er die

Spurplatten nicht eintragen.

Was kann man jetzt anstellen damit es eingetragen wird ??

Es gibt doch etliche hier im Forum die mit der gleichen Kombination

rumfahren und es eingetragen bekommen haben !!

Bin für jeden Tip offen !!

Gruss Reiner

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

vielleicht sollte auch an dieser Stelle erwähnt werden, was für einen A5 ihr fahrt.

Z.B. passen beim A5 Coupe an der HA 20er Distanzscheiben (je Seite) mit Audi 19" locker rein und werden (jetzt mal unabhängig von der Tieferlegung) ohne Probleme eingetragen.

Geht man jedoch -mit diesem Wissen- hin und schraubt die 20er auf einen A5 SB wird man sich wundern, denn der Wagen sieht dann aus, als wolle man an einem Dragster-Rennen teilnehmen - sprich die Reifen stehen derart über, dass man so gar nicht fahren möchte und es schon gar nicht ansatzweise einem Prüfer vorstellen mag.

Also hier immer die Karosserie beachten, wenn man liest oder selbst schreibt "bei mir passt...".

Hinweis noch zu: "... der Prüfer soll sich nicht so anstellen.... wenn's schleift...".

Ich hatte da mal ein "tolles Erlebnis" vor vielen Jahren mit einem tiefergelegten Golf II (in der Jungend halt :-).

Da dachte ich auch, dass das bischen Schleifen doch nicht schlimm sei... Bis ich dann mit insgesamt 4 Leuten im Auto und höherer Geschwindigkeit auf der Autobahn in eine Senke gefahren bin. Dort ist der Wagen dann eben nicht nur kurz sondern länger und tief eingesunken und zwar so, dass das hintere Rad blockiert hat...! Das kann man sich dann so vorstellen, als ob man die Handbremse anzieht und das Heck rum' kommt.

Ich weiss nicht warum, aber das ist damals -trotz "querstehen"- glimplich ausgegangen, sprich - bin nirgends eingeschlagen, wobei ich bis heute nicht weiss warum nicht.

Von daher kann ich nur davor warnen, das Schleifen (gerade an der HA) als Lapalie anzutun.

Dagegen ist "fehlende Radabdeckung" natürlich lächerlich und in der Tat nicht "lebenswichtig"...

VG

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am 15. Juli 2011 um 12:26

Ich hatte sowas mal vor 12 Jahren bei meinem Ford Fiesta, der brauchte dann einen "Lenkeinschlagsbegrenzer" für die Eintragung.

Weiß aber nicht, ob es sowas für den A/S5 gibt...

Zitat:

Original geschrieben von craig1

... "Lenkeinschlagsbegrenzer"...

... gibt es nur für die VA (logisch, oder).

Er hat aber die HA modifiziert.

 

Lösung wie folgt: "nacharbeiten"!

Wo genau schleift es denn? Dort muss ggf. der innere Kunststoff / Radlauf oder auch das Blech am Radlauf umgelegt / nachgearbeitet werden.

Steht allerdings auch so explizit im Teilegutachten.

Zitat:

Original geschrieben von daddy1950

Was kann man jetzt anstellen damit es eingetragen wird ??

anderen prüfer suchen! da gibt es sehr unterschiedliche modelle. speziell die "wanderprüfer" bei den tuningbuden sind manchmal etwas aufgeschlossener. bei uns sind die dekraleute kulanter, wie man hört. soll aber regional unterschiedlich sein.

Zitat:

Original geschrieben von waxx

... anderen prüfer suchen!

Naja - wenn es aber irgendwo schleift besteht schon Handlungsbedarf. Immerhin soll ja der Reifen heil bleiben!

Die Frage ist, wo es schleift (s.o.). Wenn es am Radlauf wäre, könnte man die Kante "heiß umlegen" - kein allzu großer Aufwand.

Wenn es aber innen sein sollte, muss die innere Radlaufeinschalung nachgearbeitet werden.

Wo schleift es denn jetzt nach der Tieferlegung genau? Am Kunststoff? Am Metall?

Zitat:

Original geschrieben von uhren_alex

Zitat:

Original geschrieben von waxx

... anderen prüfer suchen!

Naja - wenn es aber irgendwo schleift besteht schon Handlungsbedarf. Immerhin soll ja der Reifen heil bleiben!

das ist definitionssache - an meinem tt hat's bei den spielstrassenschwellern ab und an kurz ein wenig geschliffen sowie bei bodenwellen in scharf gefahrenen kurven - das war nicht wirklich ein problem. wenn's natürlich beim geradeausfahren rubbelt, geht das nicht. so etwas bekommst du aber auch bei niemandem abgenommen. der te scheint mir eine recht "zivile" kombination zu haben, und wenn man sich anschaut wie manche so einen verschränkungstest durchführen (zwei mann hüpfen im kofferaum etc.), dann braucht man sich nicht wundern.

wenn er es denn abgenommen bekommt ohne nacharbeiten und es sich im alltag als nicht praktikabel herausstellen sollte, kann er immer noch nachbessern. aber eben wirklich nur dann.

Themenstarteram 16. Juli 2011 um 7:03

Zitat:

Original geschrieben von uhren_alex

Zitat:

Original geschrieben von waxx

... anderen prüfer suchen!

Naja - wenn es aber irgendwo schleift besteht schon Handlungsbedarf. Immerhin soll ja der Reifen heil bleiben!

Die Frage ist, wo es schleift (s.o.). Wenn es am Radlauf wäre, könnte man die Kante "heiß umlegen" - kein allzu großer Aufwand.

Wenn es aber innen sein sollte, muss die innere Radlaufeinschalung nachgearbeitet werden.

Wo schleift es denn jetzt nach der Tieferlegung genau? Am Kunststoff? Am Metall?

Also er hat aufgeschrieben , Übergang zur Heckschürze und mitte Radhaus !! Ihr hättet mal sehen sollen was die gemacht haben,Wagen hochgehoben auf einer Seite Räder runtergelegt und dann den Wagen wieder abgelassen!! Wie ich das nun von meiner Werkstatt gehört habe ist mir fast ein Ei aus der Hose gefallen !!

Die spinnen doch - ist doch kein Geländewagen.

Gruss Reiner

das nennt man Verschränkungstest....ist ist gängige Praxis...der Wagen wird diagonal auf Rädern oder Holzklötzen aufgebockt....danach noch mit zwei Leuten in den Kofferaum und wippen....und dann wird halt hinten Kontakt gewesen sein, sodass der Tüver keinen Finger mehr durch bekommen hat...

am 16. Juli 2011 um 7:51

Das einfachste Wäre mit Feder weg Begrenzer zu arbeiten

Das verhindert da zu tiefe eintauchen

Da ich das Thema auch noch vor mir habe, hier mal eine Liste von "erfahrenen" Gutachtern. Stammen zwar von der SCC-Seite - aber so what;)

"Empfohlene TÜV - Prüfstellen"

Zitat:

Original geschrieben von uhren_alex

Da ich das Thema auch noch vor mir habe...

Aktuell habe ich das Thema nicht hinter mich bringen können - Eintragung verweigert!

Bei mir habe ich an der HA je 20mm von SCC montiert - auf die vorhandene 9x19" mit 255/35.

Das Dumme an der Sache ist nun, dass der TÜV-Sachverständige mich auf den Hinweis im Gutachten von SCC aufmerksam gemacht hat:

"Radabdeckung:

[RH01] An Achse 2 ist an den Radhäusern eine Radabdeckung im Bereich 30° nach vorne und 50° nach hinten über der senkrechten Achse Radmittelachse nach internationaler Norm sicherzustellen."

Dies würde bei mir bedeuten, dass ich entweder die Kotflügel ausstellen müsse oder aber einen Kunststoffradlauf zur Verbreiterung montieren solle...

Wer hat denn die 9x19"er mit 20mm eingetragen bekommen und gab es dort Auflagen?

Danke schon mal vorab.

Hi Alex,

ich fahre aktuell 9x19"-Felgen von Eta-Beta und habe vorne 15mm und hinten 20mm Distanzscheiben verbaut.

Allerdings habe ich keine Tieferlegung, sondern nur das werksseitige Sportfahrwerk.

Reifenbreite ist 245 x 35 x 19", wäre aber mit den 255ern sicher auch gegangen.

Es ging beim Verschränkungstest nix an.

Viele Grüße

Patrick

Zitat:

Original geschrieben von somicon

... sondern nur das werksseitige Sportfahrwerk.

Es ging beim Verschränkungstest nix an.

Bei mir identisch: "normales" Sportfahrwerk, Verschränkungstest ohne Befund.

Bei mir war die Reifenfläche / Abdeckung (lt. Gutachten) das Problem...

Hallo, fahr einen S5 mit 9X19 255/35 20mm Platten v&h und h&r Federn mit 20mm. Keine Probleme mit der Eintragung und es schleift auch nichts.

Hallo zusammen,

vielleicht sollte auch an dieser Stelle erwähnt werden, was für einen A5 ihr fahrt.

Z.B. passen beim A5 Coupe an der HA 20er Distanzscheiben (je Seite) mit Audi 19" locker rein und werden (jetzt mal unabhängig von der Tieferlegung) ohne Probleme eingetragen.

Geht man jedoch -mit diesem Wissen- hin und schraubt die 20er auf einen A5 SB wird man sich wundern, denn der Wagen sieht dann aus, als wolle man an einem Dragster-Rennen teilnehmen - sprich die Reifen stehen derart über, dass man so gar nicht fahren möchte und es schon gar nicht ansatzweise einem Prüfer vorstellen mag.

Also hier immer die Karosserie beachten, wenn man liest oder selbst schreibt "bei mir passt...".

Hinweis noch zu: "... der Prüfer soll sich nicht so anstellen.... wenn's schleift...".

Ich hatte da mal ein "tolles Erlebnis" vor vielen Jahren mit einem tiefergelegten Golf II (in der Jungend halt :-).

Da dachte ich auch, dass das bischen Schleifen doch nicht schlimm sei... Bis ich dann mit insgesamt 4 Leuten im Auto und höherer Geschwindigkeit auf der Autobahn in eine Senke gefahren bin. Dort ist der Wagen dann eben nicht nur kurz sondern länger und tief eingesunken und zwar so, dass das hintere Rad blockiert hat...! Das kann man sich dann so vorstellen, als ob man die Handbremse anzieht und das Heck rum' kommt.

Ich weiss nicht warum, aber das ist damals -trotz "querstehen"- glimplich ausgegangen, sprich - bin nirgends eingeschlagen, wobei ich bis heute nicht weiss warum nicht.

Von daher kann ich nur davor warnen, das Schleifen (gerade an der HA) als Lapalie anzutun.

Dagegen ist "fehlende Radabdeckung" natürlich lächerlich und in der Tat nicht "lebenswichtig"...

VG

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