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Probleme bei Leasingrückgabe
Hatte einen Polo GTI für 36 Monate geleast mit 20 tkm p.a.
Dieser wurde zum Händler zurück gebracht.
Mitte 2019 gab es einen VK-Schaden, wobei unter Anderem auch das linke hintere Seitenteil lackiert wurde.
Nun wurde im Dekra Gutachten eine Spachteldicke von 1,2mm bemängelt.
Was war mir bis gestern nicht bekannt.
Die Reparatur wurde ja nun mal extra bei VW durchgeführt.
Was würdet Ihr nun tun?
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52 Antworten
Das ist der Job der Dekra, das aufzunehmen. Zahlen musst du dafür nicht mehr, die Versicherung hat das bereits mit VW geklärt. Du solltest erst aktiv werden, wenn VW für diese Sache Geld will.
Das Zurücknehmende Autohaus schreibt mir, das wird nicht akzeptiert
Das Autohaus hat da nichts zu sagen, die VW Leasing kümmert sich darum.
VW Leasing hat ja wohl auch die Reparaturwerkstatt vorgegeben und die Wertminderung kassiert. Also sofort Widerspruch einlegen.
Also die Werkstatt hat VW LEasing nicht explizit vorgegeben, nur dass es halt eine VW Vertragswerkstatt aufgesucht werden muss.
Und das wurde auch getan.
Wertminderung stand bisher nie im Raum, da VK Schaden.
Aber jetzt geht es ja (noch) nicht um eine Wertminderung sondern angeblich um eine nicht fachgerecht ausgeführte Reparatur.
Habe jetzt mal den GF und Serviceleiter des reparierneden Autohauses angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.
Hallo,
meine Sichtweise
Der Leasinggeber hat ein Recht auf eine fachgerechte Reparatur. Ich vermute, Du hast den Reparaturauftrag an die Werkstatt vergeben und somit hat der Leasinggeber nur Dich als Vertragspartner.
Aber die Sache kann noch schlimmer werden, denn die Verjährung 2Jahre (könnte auch verkürzt werden im Vertrag) läuft ab. Natürlich bei ganz groben Fehler oder bewussten Täuschen greift dann andere rechtliche Mittel.
Dann die Frage, ist es fachgerecht oder nicht? Hier liegt ja erstmal nur eine Behauptung vor! Oder geht es hier um eine Übervorteilung?
Hat man einen Rechtsschutz, sollte man ihn jetzt nutzen. Sonst eben, wie Du schon gemacht hast, eine Stellungnahme der Werkstatt und dann entsprechend weiter.
Aber Du sitzt wie zwischen Baum und Borke.
Soweit ich das mit bekommen habe ist eine Spachtelauftrag von 1mm noch ok bei einer Reparaturlackierung (als 1.2mm mit allen Lackschichten ist nicht elegant, aber ok. Aber ich bin keine Sachverständiger und nur ein Laie.
https://www.gutachten-paeperer.de/.../...nie-Unfallinstandsetzung1.pdf
Gruß und Glück
Dann geht es von mir aus auch vor Gericht.
Derzeit ist der Stand so:
Dekra Gutachten wurde erstellt und ich wurde vom ausliefernden/zurücknehmenden Autohaus darauf angesprochen.
Eine offizielle Forderung habe ich noch nicht.
Wer versendet die eigentlich? Das AH oder VW Leasing?
Hast du meinen Beitrag nicht gelesen? Das Autohaus hat nichts damit zu tun, alles macht die VW leasing. Du hast noch keine Forderung und wirst zu diesem Punkt auch keine bekommen, wenn es die VW Werkstatt gemacht hat.
Dann sollte ich mich erstmal zurücklehnen und Abwarten
Danke Dir.
Gerne. Ich verstehe deine Befürchtungen, mir ging es genauso. Bleib erstmal entspannt und warte ab.
Bisher ist noch nichts geklärt, das Autohaus wartet angeblich auf meine Rechnung. Welche allerdings längst vorliegt..
Habe mich heute noch einmal per E-Mail dazu geäußert und warte nun auf Post.
Dann schauen wir weiter.
Wenn es nicht gerechtfertigt erscheint werde ich Widerspruch einlegen..
Naja beim Vollkakso-Schaden gab es keinen Wertverlust Ersatz durch die Versicherung, der PKW ist aber definitiv weniger Wert.. also Schadenersatzpflicht durch den Leasingnehmer. Ob das mit dem Spachteln damals eine "Notreparatur" war um die Kosten klein zu halten sei dahin gestellt. Ich sehe das AH/VW-Leasing im Recht.