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probleme bei LPG normal?

Themenstarteram 24. Juni 2007 um 11:18

moin @ all

habe freitag mein auto vom umrüster abgeholt.

zuerst hat er mir gesagt, dass er einen kleineren tank (65l) verbaut hat, weil der größere (70l) angeblich nicht passt - super :(

danach an der tankstelle war bereits nach wenigen litern schluss, obwohl der tank leer war. der umrüster konnte mir das auch nicht erklären. habe gestern nochmals mit leerem tank getankt - wieder war nach ~15l schluss...

dann habe ich noch bemerkt, dass die temperaturanzeige sinkt wenn ich bergab fahre und dabei kein gas gebe (motorbremse).

wenn ich auf benzin umschalte ebenso.

ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber vor der umrüstung war das nicht so.

und der motorraum ist nach der fahrt auch sehr heiß, obwohl die außentemperatur ~25°C hat

der umrüster hatte bisher noch keinen golf und macht sein handwerk wohl noch nicht lange...

wenn man flashlube in der rechnung "flashlup" schreibt - :rolleyes:

habe übrigens kein FL genommen, mein motor hält das hoffentlich so aus

verbaut wurde eine BRC in dem auto in der signatur.

sind diese probleme normal?

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20 Antworten
am 24. Juni 2007 um 11:52

LPG

 

Hallo,

warum gibst Du dem Umrüster das Auto überhaupt,wenn der nichtmal einen Golf überhaupt gemacht hat?

Hätte da Angst vor einem kapitalen Motorschaden.Wundert mich,weil Du Dich doch hier informiert hattest.Habe extra einen Umrüster gewählt,der Fahrzeuge mit dem bei mir verbauten Motor innerhalb von 8 Jahren zu hunderten umgerüstet hat.

Glaube der 1,6 gehört zu den Motoren,bei denen es auf Gas Probleme mit den Ventilen geben kann!Musst mal in so eine Liste gucken,wozu es hier in manchen Beiträgen einen Link gibt.

Das mit der Temperaturanzeige liegt sehr warscheinlich am Thermostat.

Betanken kann man wohl nur so wenig,weil an der Füllmengenbegrenzung im Tank was nicht stimmt.Das müsste der Umrüster aber doch wissen!

Würde dem das Auto wieder hinstellen,bis das funktioniert!

Gruss

Stephan

Re: probleme bei LPG normal?

 

Zitat:

Original geschrieben von Schlepperdriver

moin @ all

habe freitag mein auto vom umrüster abgeholt.

zuerst hat er mir gesagt, dass er einen kleineren tank (65l) verbaut hat, weil der größere (70l) angeblich nicht passt - super :(

Ich habe einen 77 Liter Stako Tank- netto 63 Liter und der passt vom Durchmesser Haargenau- steht aber 6 cm über aber ich komme im Gasbetrieb bis zu 700 km weit.

Zitat:

danach an der tankstelle war bereits nach wenigen litern schluss, obwohl der tank leer war. der umrüster konnte mir das auch nicht erklären. habe gestern nochmals mit leerem tank getankt - wieder war nach ~15l schluss...

Klasse Umüster- am Anfang ist wohl noch etwas Luft im Tank. Aber normal ist das nicht...mein Tank war nach der Umrüstung fast Vollgetankt.

Also nochmal hinfahren.

Zitat:

habe übrigens kein FL genommen, mein motor hält das hoffentlich so aus

Kommt auf den Motor drauf an- meiner läuft seit über 90 000 km ohne. Der Umrüster muß es aber letztendlich entscheiden wer er ja 6 Monate Garantie und 1,5 Jahre Gewährleistung auf den Einbau geben muß.

Themenstarteram 24. Juni 2007 um 12:01

Zitat:

Würde dem das Auto wieder hinstellen,bis das funktioniert

das mach ich auf jeden fall ;)

wollte nur mal paar meinungen hören...

Zitat:

Glaube der 1,6 gehört zu den Motoren,bei denen es auf Gas Probleme mit den Ventilen geben kann!Musst mal in so eine Liste gucken,wozu es hier in manchen Beiträgen einen Link gibt.

mhh, davon habe ich bisher nichts gehört.

der "neue" 1.6er 16V im Golf 5 vielleicht.

habe den alten 8V.

Zitat:

warum gibst Du dem Umrüster das Auto überhaupt,wenn der nichtmal einen Golf überhaupt gemacht hat?

ja - warum?...

- der hatte das günstigste angebot (ja, ich weiß - ein motorschaden wäre dann nicht mehr so günstig...)

- irgendeiner muss ja der erste sein

- es ist ja nicht die erste gasumrüstung die er macht, vor mir war einige andere

6 Monate Garantie und 1,5 jahre Gewährleistung????

Grantie muss er überhaupt keine geben, kann er aber wenn er wil.

Gewährleisten muss er die Mängelfreiheit der Anlage für 24 Monate, wobei bei einem Defekt innerhalb der ersten 6 Monate (Beweislastumkehr) davon ausgegangen wird, das der Mangel, oder die Mangel begründende Ursache bereits beim Kauf vorgelegen hat. Anderes hat der Verkäufer zu beweisen.

Nach den 6 Monaten, ist der Kunde in der Beweisplicht. Er muss also beweisen, das der Mangel, oder die Mangelbegründende Ursache (Konstruktionsfehler, voheriger Defekt, Einabufehler der zum Mangel führt etc) bereits bei der Übergabe der Ware vorgelegen haben.

Hoffe das war jetzt verständlich nachzulesen in §§433ff BGB

Themenstarteram 24. Juni 2007 um 12:09

ach ja, was mir auch noch aufgefallen ist:

die anlage schaltet erst nach ~60sec auf gas um - normal?

ich fahre direkt nach dem start allerdings gleich bergab (motorbremse)

einige hier berichten von 40-50sec.

Zitat:

Musst mal in so eine Liste gucken

welche liste?

Zitat:

Original geschrieben von Schlepperdriver

ach ja, was mir auch noch aufgefallen ist:

die anlage schaltet erst nach ~60sec auf gas um - normal?

Ja bei ca 40 Grad.

Zitat:

einige hier berichten von 40-50sec.

Fahren die mit einer Stoppuhr?;)

Man kann die Umschalttemperatur auch etwas niedriger einstellen lassen.

 

Zitat:

welche liste?

http://www.borel.fr/Asp/Faisabilites-e85.asp

Wenn dort ein Häckchen ist empfehlen die ein Additiv wie Flash Lube.

@zwiebelhirsch Dass Umrüster keine Garantie geben müssen ist mir neu (und kann ich mir eigentlich nicht vorstellen).

Wenn der Kunde in den ersten 6 Monaten nicht in der Beweispflicht ist, dann handelt es sich doch um eine Garatie oder nicht?

am 24. Juni 2007 um 12:55

Zitat:

Wenn der Kunde in den ersten 6 Monaten nicht in der Beweispflicht ist, dann handelt es sich doch um eine Garatie oder nicht?

Nein. Es ist immer noch Gewährleistung. Vielleicht unterscheidet sich die Garantie nicht wesentlich von der Gewährleistung in den ersten 6 Monaten, aber rechtlich gesehen ist es trotzdem nicht das gleiche. Garantie ist eine freiwillige Leistung.

Garantier bezeichnet die freiwillige Selbstverpflichtung eines Händlers für Fehler an seiner Ware einzustehen. Das Gesetz hingegen schreibt lediglich eine Gewährleistung vor. Diese besagt dass der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt der Übergabe die vereinbarte Eigenschaft Besitzt. Sollte sich innerhalb von 6 Monaten ein Mangel herausstellen, so ist der Verkäufer in der Pflicht zu beweisen das der mangel oder grund für den mangel nicht bereits bei der übergabe vorgelegen hat. NAch ablauf dieser 6 monate liegt diese Pflicht beim kunden.

Eine Garantie ist ein verkaufsagument, und die kann der verkäufer geben oder nicht. auch deren ausgestaltung ist im völlig freigestellt. Wenn man also auf einen Gebrauchtwagen 2 Jahre Garantie angeboten bekommt für die man nur 200 euro extra zahlen muss sollte man gut lesen ob sich das auch lohnt der händler ist ja auch nicht doof.

Bei gebrauchtwaren erlaubt das Gesetz dem Händler, die Gewährleistung auf 1 Jahr zu beschränken, dieses muss allerdings auch so explizit im Kaufvertrag festgehalten werden. aN Der 6-monatigen Beweislastumkehr ändert sich jedoch nichts.

Im Falle eines Mangels kann der Kunde nach seiner Wahl die Ware zurückgeben oder einen Ersatzartikel verlangen.

Nur wenn es dem Verkäufer nicht zugemutet werden kann, z.b. bei einem Einzelstück das extra angefertigt wurde kann dieser nachbessern, den artikel z.b. reparieren. Dieses muss er einwenden.

Sich mit "einschiicken zum hersteller", oder Reparatur" vertrösten lassen muss man sich nicht. denn meist ist ein umtausch oder ein rücktritt i. S.d. Gesetzes "zumutbar".

Zitat:

Original geschrieben von zwiebelhirsch

Eine Garantie ist ein verkaufsagument, und die kann der verkäufer geben oder nicht. auch deren ausgestaltung ist im völlig freigestellt. Wenn man also auf einen Gebrauchtwagen 2 Jahre Garantie angeboten bekommt für die man nur 200 euro extra zahlen muss sollte man gut lesen ob sich das auch lohnt der händler ist ja auch nicht doof.

Es geht hier ja um Umrüstungen und nicht um Gebrauchtwagenverkauf.

Gibt es denn Umrüster in Deutschland die keine 6 Monate Garantie geben?

Zitat:

Original geschrieben von Ralfo1704

.

 

http://www.borel.fr/Asp/Faisabilites-e85.asp

Wenn dort ein Häckchen ist empfehlen die ein Additiv wie Flash Lube.

Zur Erklärung:

Wenn bei "modif. culasse" ein Häkchen gesetzt ist, ist Flashlube empfohlen.

Das andere wie réservoir toriq. (Radmuldentank) oder GPL-SP(Verdampferanlage) und moteur (Motorcode) ist nur, damit man sein Fahrzeug besser findet :)

cheerio

am 24. Juni 2007 um 16:16

Zitat:

Original geschrieben von zwiebelhirsch

6 Monate Garantie und 1,5 jahre Gewährleistung????

Grantie muss er überhaupt keine geben, kann er aber wenn er wil.

Gewährleisten muss er die Mängelfreiheit der Anlage für 24 Monate, wobei bei einem Defekt innerhalb der ersten 6 Monate (Beweislastumkehr) davon ausgegangen wird, das der Mangel, oder die Mangel begründende Ursache bereits beim Kauf vorgelegen hat. Anderes hat der Verkäufer zu beweisen.

Nach den 6 Monaten, ist der Kunde in der Beweisplicht. Er muss also beweisen, das der Mangel, oder die Mangelbegründende Ursache (Konstruktionsfehler, voheriger Defekt, Einabufehler der zum Mangel führt etc) bereits bei der Übergabe der Ware vorgelegen haben.

Hoffe das war jetzt verständlich nachzulesen in §§433ff BGB

das stimmt auf gar keinen Fall, weil die Beweislastumkehrung immer nach der Hälfte der Zeit einsetz. Bei 1 Jahr Gewährleistung (wie bei Gebrauchtwagen) ist er die ersten 6 Monate in Beweispflicht, bei Einbau von Neuteilen muss er 2 Jahre Gewährleistung geben, wobei er 1 Jahr die Beweispflicht hat. Auf die Gasanlage selber gibt es auch eine Garantie von 1 Jahr von Hersteller der Anlage.

Gruß

Bitte Lesen und nicht Raten!

§ 476 BGB Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Das Gesetz spricht hier nicht von einer Unterscheidung zwischen gebrauchten und neune Sachen.

Diese unterscheidung gibt es nur bei der Länge des Gewährleistungszeitraumens:

§ 438 Verjährung der Mängelansprüche

(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren

1.

in 30 Jahren, wenn der Mangel

a)

in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder

b)

in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist,

besteht,

2.

in fünf Jahren

a)

bei einem Bauwerk und

b)

bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und

3.

im Übrigen in zwei Jahren.

(2) Die Verjährung beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache.

(3) 1Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 und 3 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. 2Im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein.

(4) 1Für das in § 437 bezeichnete Rücktrittsrecht gilt § 218. 2Der Käufer kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs. 1 die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er auf Grund des Rücktritts dazu berechtigt sein würde. 3Macht er von diesem Recht Gebrauch, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

(5) Auf das in § 437 bezeichnete Minderungsrecht finden § 218 und Absatz 4 Satz 2 entsprechende Anwendung

 

Die gesetzliche Grundlage der Möglichkeit zur Beschränkung der Gewährleistung bei gebrauchten Gütern findet sich hier:

§ 475 Abweichende Vereinbarungen

(1) 1Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. 2Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

(2) Die Verjährung der in § 437 bezeichneten Ansprüche kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäft erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führt.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten unbeschadet der §§ 307 bis 309 nicht für den Ausschluss oder die Beschränkung des Anspruchs auf Schadensersatz.

Die Beweislastregel des §476 BGB gilt auch für den Kauf gebrauhter Güter, da es sich bei der Einschränkungsmöglchkeit, lex specialis, lediglich um ein recht, jedoch nicht um die pflicht des Verkäufers handelt.

Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, meinte einer meiner Profesoren einmal....

am 25. Juni 2007 um 7:35

Der 1.6 ist nicht uneingeschränkt gasfest. Wie schon oftmals beschrieben: die Ventile und die Ventilsitze halten das nicht auf Dauer aus.

Von Additiven halte ich gar nix - schon gar nicht in homöpatischen Dosierungen wie bei Flashlube - und dann auch noch in Tröpfchenform ... mmh ... nö.

Einen Umrüster zu wählen, der noch nicht lang im Geschäft ist, kaum eerfahrung hat und noch ncihtmal schreiben kann halte ich für extrem naiv ... aber naja, man kann ja mal Glück haben ...

Was soll man tun, wenn man schon einen nicht gasfesten Motor auf Gas umrüsten ließ? Das obere Drittel des Drehzahlbandes nach Möglichkeit meiden so gut es geht. das ist wohl auch der Grund, wieso es im Ausland weniger Probleme gibt - dort darf man eh nicht so schnell fahren und fährt entspannter.

In D gibt's für den Motor immer auffe Fresse sobald das Auto auf der Autobahn ist ... Gas ist ja günstig ;)

Grob gerechnet amortisiert sich die Anlage nach ca. 40.000 km und nach weiteren 40.000 km ist auch mal eine Motorrevision drin bei der es dann neue Ventile und Ventilsitze gibt ... passt schon.

... nur einige bekommen ihre Motoren schon innerhalb der 40.000 km kaputt ... :(

Gruß, Frank

am 25. Juni 2007 um 10:00

Zitat:

Original geschrieben von lncognito

Der 1.6 ist nicht uneingeschränkt gasfest. Wie schon oftmals beschrieben: die Ventile und die Ventilsitze halten das nicht auf Dauer aus.

Hallo,

gibt es Motoren, die definitiv uneingeschränkt gasfest sind? Das müssten ja Motoren sein, die auf den Betrieb von Autogas optimiert sind.

Wie sieht es mit den aktuellen 1,6-Liter Maschinen vom VW-Konzern aus? Haben sich diese Motoren als besonders anfällig erwiesen? Von einem Motorschaden wird ja hier im Forum berichtet.

Michael

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