Probleme bei Polizeikontrolle wegen Fahrwerk!
Hallo,
ich bin heute in eine Verkehrskontrolle geraten. Hab in meinem BMW E36 318i ein Fahrwerk von FK 60/40 verbaut. Alter ca. 4 Jahre. Eingetragen natürlich.
Nun hat die Polizei bemängelt, dass angeblich die vorderen Reifen (215/45/17) am Kotflügel streifen würden, dies könnte man auch an Lackabplatzungen sehen. Die sind aber so gering, das sie nicht eindeutig zugewiesen können, ob sie nun vom Reifen stammen, oder evtl. durch steinschläge etc. kommen können. Sie sehen auch nicht aus wie durch einen Reifen entstanden, also irgendwelche Schleifspuren sind nicht vorhanden, nur kleine Punkte, die eben wie Steinschläge aussehen.
Nun hab ich als Verteidigung gesagt, das man Federwegsbegrenzer einbauen oder Bördeln könnte. Dazu meinten Sie, dass die Lichtaustrittskante unter 50cm, besser gesagt 48cm ist. Jetzt habe ich 10 Tage Zeit, irgendwas zu machen. Ich habe vor, erstmal Einspruch ein zu legen, da ich das wirklich nicht glauben kann. Das Auto war erst im April beim TÜV, keine Mängel. Jetzt habe ich 10 Tage zeit, was zu machen, welche möglichkeiten haben ich?
MFG und Danke
Beste Antwort im Thema
du kannst machen was du willst.
Die haben dich volles Programm am Arsch.
Genau die 50 cm grenze ist der Grund weshalb ich mein E36 Coupe damals verkauft habe.
Im der StvO steht drin das Autos die ab Bj. 87 zugelassen sind eine Mindesthöhe der Lichtaustrittskante
von 50cm haben müssen.
manche Hersteller wie z.B. Ferrari oder Lambo usw. erwirken eine Sondergenehmigung um dieses 50cm
gesetz zu umgehen.
Ich war damals beim Rechtsanwalt und beim ADAC und ein Tuner in meiner Nähe hatte sogar eine Petition zu starten um dieses Bullshit gesetz zu Kippen.
Mir wurde das alles dann sowas von Blöde und habe meinen E36 verkauft und mit dem Hobby Tunen
aufgehört.
Das einzige was du machen kannst ist dir die Scheinwerferblende die unten an den Scheinwerfer kommt zu organisieren und so schauen obe du in den Toleranzbereich kommst.
Die Penner in Grün haben echt nix besseres zu tun als bei den leuten die Scheinwerfer zu messen
als sich um wichtigere Sachen zu kümmern.
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30 Antworten
Also wenn du mit allen bauteilen an deinem wagen Tüv bekommen hast
und dein wagen noch der selbe ist wie beim Tüv können die doch nix machen soweit ich weiß.
Winterreifen drauf und bissi mehr Luft rein, dann solltest du über die 50 cm kommen
Also an der Rad und Fahrwerkkombination wurde so nix verändert. Vermutlich haben sich die Federn mit der Zeit etwas gesetzt, aber das Auto wurde ja bei der Abnahme komplett verschränkt. Die Polizei meinte, ich müsste mir ein neues Fahrwerk einbauen, damit er vorne wieder höher und über die 50cm Lichtaustrittskante kommt, das kann ich mir aber im moment nicht leisten. Welche Möglichkeiten hab ich noch? Bringt es was, zum TÜV zu fahren, und sich dort mal zu erkundigen?
MFG
was wollen die? das fahrwerk ist eingetragen! der tüver hat es dir also so abgenommen! stehen die räder vieleicht sogar im schein?
ich hätte die gefragt ob sie noch ganz glatt laufen. waren warscheinlich solche gerade ausgelernten hilfs-cherifs vom dienst...
-das fahrwerk ist für das auto(?)
-es ist eingetragen
-es ist auch beim tüv nichts beanstandet worden
also hast du nicht wirklich ein problem.
auf die höhe der lichtaustrittskannte hätte der tüver achten müssen,als er es eingetragen hat. ansonsten fahr halt zu den bu....... beamten und schmeiss vorher zwei sack zement in den kofferraum
FK Fahrwerke sind meistens tiefer als angegeben.
Kann sein das er wirklich zu tief ist.
Also, die haben mir stellen am Kotflügel gezeigt, wo angeblich der Reifen geschliffen hätte, für mich sieht das aber eher nach Steinschlägen aus, weil wenn der Reifen geschliffen hätte, würde man deutliche Schleifspuren sehen, die sind aber nicht vorhanden. Das Auto ist 16 Jahre alt, da kann schon mal was an den Kotflügel kommen, ausserdem hab ich gesagt, das ja vielleicht der Vorbesitzer irgendwelche superbreitreifen montiert hatte...
Dann haben sie die Lichtaustrittskante gemessen, und die war nur 48cm. Jetzt bin ich am überlegen, ob es reicht mehr luft + Gewicht im Kofferaum + die FK Scheinwerfer etwas höher montieren reicht. Jedenfalls bin ich jetzt grad ziemlich angepisst deswegen. Achja, 50 Euro und 3 Punkte kommen noch dazu!
Das ist nunmal Deutschland ;D Ein Auto mit dem alles bestens in Ordnung ist, wird bemängelt. Auf der anderen Seite darf man mit bei Nässe unbremsbaren Chinareifen 100% legal rumfahren.
Dein Auto ist für 60mm vorne auch extrem tief. Im Vergleich zum Cup Kit auf jedenfall tiefer. Leg Einspruch ein, dann hast du etwas mehr Zeit. Aber da gabs doch mal ne Diskussion, ob man die Scheinwerferunterkante oder was anderes messen soll, und dass es unsere Ordnungshüter oft falsch messen. Weiß es aber nimmer so ganz genau.
Aber wenn das Auto beim TÜV verschränkt wurde, können sie da garnix machen, das war nur eine Behauptung ihrerseits und sie haben da nix in der Hand. Wenn, dann würde dein Reifen wohl eher an der Kunststoffverkleidung im Radhaus schleifen.
Er schreibt ja von LichtAUSTRITTSkante!
@HaXan
Hast du Linsenscheinwerfer?
Haben sie ab der Unterkante der Linse gemessen oder ab Unterkante Scheinwerfer?
Greetz
Cap
Zitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
Er schreibt ja von LichtAUSTRITTSkante!
@HaXan
Hast du Linsenscheinwerfer?
Haben sie ab der Unterkante der Linse gemessen oder ab Unterkante Scheinwerfer?
Greetz
Cap
Das kann ich dir nicht beantworten. Jedenfalls sinds FK Angeleyes. Ah da fällt mir ein, die Scheinwerfer waren ausgeschaltet, ob das was ausmacht? Ich hab mir überlegt zum TÜV zu fahren, mir das dort auf dem Zettel von der Polizei bestätigen zu lassen und dann zurück schicken.
Zitat:
Original geschrieben von 525martin24v
was wollen die? das fahrwerk ist eingetragen! der tüver hat es dir also so abgenommen!
mag ja sein, aber wenn sich das fahrwerk "gesetzt" hat und nun zu tief ist, muss eben gegengesteuert werden. egal ob eingetragen oder nicht.
das gleiche problem taucht auch immer wieder mal beim auspuff auch, wenn der beim eintragen noch im toleranzbereich war und nach ner zeit etwas lauter wird, musst du auch was machen. da interessierts niemanden ob der esd eingetragen war/ist oder nicht. ist leider so.
Zitat:
Original geschrieben von HaXan
Hallo,
... von FK 60/40 verbaut. Alter ca. 4 Jahre...
...Das Auto war erst im April beim TÜV, keine Mängel...
das fahrwerk ist 4 jahre alt und war im april beim tüv!!!! denkt ihr es hat sich nach 4 jahren erst in den letzten 4 monaten gesetzt???
zudem muss man die lichtaustritskante (dafür sollten die scheinwerfer ansein... ist ja logisch) messen da die scheinwerfer auswahren gehts wohl schlecht... und die licht kante ist schnell mal 2-3 cm höher als der scheinwerfer selbst....
So, also nochmal bei der Dienststelle angerufen. Hab der alles erklärt und auch gesagt, das die angeblichen Schleifspuren im Kotflügel eher wie Steinschläge aussehen, und das der Kollege die Lichtaustrittskante bei ausgeschalteten Scheinwerfern gemessen hat. Sie hat mir empfohlen, zum TÜV zu fahren, das dort kontrollieren zu lassen, und entweder wenns wirklich ein Mangel ist, nach zu bessern, oder wenns keiner ist dann nochmal beim Kollegen, der die Kontrolle durchgeführt hat, anzurufen! Gegen den Bescheid über 50Euro und 3 Punkte soll ich einspruch einlegen!
sowieso...
wenn deine scheinwerfer bis zum boden 48 cm haben... den schalt jetzt mal das licht ein und halt mal nen zollstock vor... du wirst mindestens 50 cm haben.... die schleifspuren.... wenns platzer im lack sind sagt der name ja schonmal das es keine schleifer sind... ein guter bekannter ist selber ein bul..... beamter... der hat schon oft von diesen gelangweilten dorf cherifs erzählt... habe mich immer auf ihn berufen und welch ein wunder... aufeinmal war alles in ordnung... haben uns mal lange über dieses thema mit höhen etc. befasst... und da er selber gerne tiefergelegte autos fährt und als "beamter" sicherlich selber nicht blöde auffallen will, denke ich mal der macht das schon richtig...