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Probleme mit dem FOH wegen Räder

Opel
Themenstarteram 3. Dezember 2016 um 8:27

Hallo, habe mal ein rechtliches Problem, vielleicht hat der ein oder andere einen Hinweis.

Ich hatte mir vor ein paar Monaten beim FOH einen gebrauchten Insignia gekauft, der auf 17 Zoll Alufelgen mit Allwetterbereifung stand. Diese Allwetterreifen wurden bei Kauf vom FOH aufgezogen, da ich mir privat dann Sommerreifen auf 19 Zoll Felgen gekauft habe, und die anderen im Winter nutzen wollte. Nun hat der gekaufte Insignia einen gravierenden Mangel gehabt, so das nach drei Nachbesserungsversuchen die Rückabwicklung in die Wege geleitet wurde.

Beim selben FOH habe ich mich nun für einen neuen gebrauchten Insignia entschieden, im Tausch gegen meinen plus eine Zuzahlung meinerseits. Dieses Fahrzeug steht auf 19 Zoll Sommerräder. Der Verkäufer hat von sich aus gesagt, das man ja die Allwetterräder vom Alten auf den Neuen umziehen könnte, und ich diese weiterhin als Winterreifen nutzen könnte. Dies wurde auch im Kaufvertrag festgehalten, dort steht, Räder vom EX auf den Neuen umziehen. Somit war das Thema für mich erledigt.

Einen Tag später rief mich der Verkäufer an, und fragte, auf welchen Rädern ich das Fahrzeug ausgeliefert haben möchte. Bedingt durch die Jahreszeit sagte ich natürlich, Winter bzw. Allwetterräder. Der Verkäufer sagte dann, das ich dann im Gegenzug entweder die Räder vom Neuen oder meine selbstgekauften Sommerräder drangeben müsste, da das alte Fahrzeug ja rollfähig sein müsste. Ich entgegnete, das dies mit mir nicht so vereinbart wurde, und ich dem FOH sicher nicht die Räder "schenken" werde. Es wurde leider keine Lösung gefunden, der FOH bestand darauf, das ich dafür zu sorgen habe, dass das alte Fahrzeug rollfähig sein müsste, ich bestand darauf, das mich das nix angeht, und ich nur den Vertrag erfüllt haben möchte.

Lange Rede kurzer Sinn, wer hat nun recht? Ich werde definitiv zur Geschäftsleitung der Hauptstelle gehen, evtl auch zum Anwalt, da ich nun noch Winterreifen kaufen muss, und das so meines Erachtens nicht vereinbart war.

Freue mich auf Eure Meinungen.

Beste Antwort im Thema

@-Pitt

Vieleicht solltest Du Dein sinnfreies Geschreibsel einstellen, damit ist allen am Meisten geholfen. Wenn ich mir Deine "Beitrags-Historie" so anschaue, sollte Dir mal jemand beibringen, daß Qualität mehr zählt als Quantität. Brauchbare Lösungsansätze/-vorschläge sind von Dir wohl eher nicht zu erwarten...

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86 Antworten

Jedes Fahrzeug muss auf Rädern stehen Punkt.

Themenstarteram 3. Dezember 2016 um 8:38

Also Deiner Meinung nach, müsste ich einen Satz Räder abgeben, um die Allwetteräder zu bekommen, auch wenn der Vertrag davon nichts sagt, ausser Räder vom Ex auf Neuen, und nicht Räder vom Ex auf Neuen, und Räder vom Neuen auf Ex, oder Kunde liefert noch Räder?

Warum?

Du oder der Händler schraubt die Reifen von deinen alten Auto auf das neue und die vom neuen Auto auf das alte!

Und du hast am neuen Fahrzeug deine alten Reifen.

Wo liegt das Problem?

Zitat:

@-Pitt schrieb am 3. Dezember 2016 um 09:33:03 Uhr:

Jedes Fahrzeug muss auf Rädern stehen Punkt.

Da hast du vollkommen recht.

 

Und der Händler schenkt dir noch einen Satz Räder? Wie wäre es mit 20Zoll? Tztz. Der Händler hat Recht und das Auto muss fahrbar sein!

Themenstarteram 3. Dezember 2016 um 8:51

Zitat:

@Struppis-Insignia schrieb am 3. Dezember 2016 um 09:46:56 Uhr:

Zitat:

@-Pitt schrieb am 3. Dezember 2016 um 09:33:03 Uhr:

Jedes Fahrzeug muss auf Rädern stehen Punkt.

Da hast du vollkommen recht.

 

Und der Händler schenkt dir noch einen Satz Räder? Wie wäre es mit 20Zoll? Tztz. Der Händler hat Recht und das Auto muss fahrbar sein!

Ich will nichts geschenkt, ich will nur den Vertrag erfüllt haben, und die Aussage die Allwetterreifen als Winterreifen auf den Neuen Insignia stammt nicht von mir, sondern vom Verkäufer des FOH und wurde auch so vertraglich festgehalten. Ich kann nicht nachvollziehen, warum ich mich dann darum zu kümmern habe, daß das alte Auto fahrfähig sein muss. Aber gut, jedem seine Meinung :-)

Im Übrigen könnt ihr euch bitte die herablassende Art sparen, ich habe ganz normal einen Sachverhalt geschildert.

Die Räder auf denen der neue stand als du ihn gekauft hast gehören laut Vertrag den Händler.

Wer den Umbau macht dürfte ebenfalls im Vertrag stehen.

So und nun ist Schluss und ich denke mir meinen Teil. :D

Themenstarteram 3. Dezember 2016 um 9:01

Also ich glaube es ist wirklich besser, wenn Du keine Aussagen mehr triffst. Dein Fernseher gehört wohl auch noch dem Händler...

Zitat:

@Corsar26 schrieb am 3. Dezember 2016 um 09:27:50 Uhr:

Dieses Fahrzeug steht auf 19 Zoll Sommerräder. Der Verkäufer hat von sich aus gesagt, das man ja die Allwetterräder vom Alten auf den Neuen umziehen könnte, und ich diese weiterhin als Winterreifen nutzen könnte. Dies wurde auch im Kaufvertrag festgehalten, dort steht, Räder vom EX auf den Neuen umziehen.

Lesen und dann das gelesene verstehen und du hast deine Antwort auf dein Problem. :D

Und wo steht da das die 19 Zöller von neuen jetzt dir gehören? :rolleyes:

Wenn du jetzt weiter glauben willst, geh in die Kirche.

Viel Spaß bei der Geschäftsleitung :D

Themenstarteram 3. Dezember 2016 um 9:25

Ich würde mal behaupten, sie gehören mir, weil ich das Fahrzeug so gekauft und bezahlt habe? Warum sollten sie dann noch dem Händler gehören? Das Fahrzeug war bereits bezahlt, bevor der Verkäufer sagte, ich müsste irgendwelche Räder drangeben. Wenn, dann gehören die Räder des alten Insgnias (Allwetter) dem FOH, da er das Fahrzeug zurückgenommen hat / mit dem Neuen gegengerechnet hat. Somit wären die Allwetterräder eine Dreingabe, und so lese und verstehe ich das auch. So wie wenn Du Dir was kaufst, und der Verkäufer legt noch irgendwas kostenlos dazu. Aber wie schon gesagt, jedem seine Meinung, und es freut mich, zu Deiner Erheiterung beigetragen zu haben :-)

Zitat:

@Corsar26 schrieb am 3. Dezember 2016 um 10:25:21 Uhr:

....und es freut mich, zu Deiner Erheiterung beigetragen zu haben :-)

Sehr sogar und immer noch.

Themenstarteram 3. Dezember 2016 um 9:36

Zitat:

@-Pitt schrieb am 3. Dezember 2016 um 10:33:51 Uhr:

Zitat:

@Corsar26 schrieb am 3. Dezember 2016 um 10:25:21 Uhr:

....und es freut mich, zu Deiner Erheiterung beigetragen zu haben :-)

Sehr sogar und immer noch.

Na das ist dann wohl meine gute Tat für heute, kann ich das schon mal abhaken. Super :-D

Zitat:

@Corsar26 schrieb am 3. Dezember 2016 um 10:36:56 Uhr:

Zitat:

@-Pitt schrieb am 3. Dezember 2016 um 10:33:51 Uhr:

 

Sehr sogar und immer noch.

Na das ist dann wohl meine gute Tat für heute, kann ich das schon mal abhaken. Super :-D

Kannst du und ebenfalls einen Satz 19 Zöller Sommerreifen. :D

Themenstarteram 3. Dezember 2016 um 9:44

Das ist wohl eher unwahrscheinlich, da ich beide Sätze habe. Schade, das ich Dir diese Freude nicht machen kann :-) Im Übrigen postest Du ganz schön viel, für das, das Du eigentlich nichts mehr schreiben wolltest. Dein Fernseher steht wohl tatsächlich noch beim Händler, dem er gehört? Dann halt Dich ran, sonst kannst Du erst wieder Montag weiterschauen ;)

-pitt musst du so nehmen wie er eben schreibt. Also nichts dabei denken.

Das Fahrzeug wurde gewandelt und du hast dieses Fahrzeug abgegeben sowie ein anderes bekommen. Eins zu eins + Mehrwert des Neuen. Dein Fahrzeug wurde 8-fach Bereift übergeben, mit dem Hinweis, die Allwetterräder weiter beim Neuen zu nutzen.

Steht im Kaufvertrag des Neuen 8-fach Bereift hast du recht. Steht dies dort nicht, bekommst du als goody das Umziehen der Räder von alt auf neu umsonst. Daher die Frage welche Räder du denn nun gern hättest. Der Wagen wird aber nur gemäß Kaufvertrag, normal Bereift auf Kundenwunsch mit den alten Rädern, aus dem alten Ankaufvertrag überlassen.

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