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Probleme mit Fahrzeug, Händler will Gewährleistung umgehen

Themenstarteram 16. Oktober 2017 um 7:59

Hallo zusammen! :)

Das Thema gibt es so oder so ähnlich schon diverse Male, trotzdem würde ich gern um Rat zu meinem konkreten Fall bitten.

Ich habe, nach ewiger Suche bei vielen zwielichtigen Händlern, Anfang August einen Opel Astra H 1.4 von Ende 2005 und 130tkm auf der Uhr, bei einem Händler gekauft. Leider war dieser von vornherein nicht ganz in Ordnung, die MKL war an. Bei der Probefahrt mit einem Freund konnten wir das Auto kurz in der Werkstatt durchsehen und den Fehler auslesen, der Computer meldete die Lambda-Sonde als Fehler, noch dazu riet man mir, die Steuerkette sicherheitshalber zu erneuern, da diese zu laut war. Auf meine Frage hin was das in etwa kosten würde (ist meine erstes Auto mit Kette) zuckte der Werkstatt-Chef mit den Schultern und sagte "Wenn Dean das macht...?! (damit war der Kumpel gemeint der mit war). Spurtstangen und Stabilisatoren sollten noch erneuert werden, aber alles in allem riet man mir zum Kauf des Fahrzeugs, da es sonst gut erhalten sei und wenn man die Dinge noch macht hätte ich für 3000€ ein gutes Fahrzeug für die nächsten Jahre.

Ich sagte dem Händler also das Fahrzeug zum Preis von 2300€ zu. Er erklärte mir dann dass es allerdings ohne Gewährleistung verkauft werden würde und auf Nachfrage, wie er das machen wolle, ob er von privat verkauft, sagte er er verkaufe als Bastlerfahrzeug.

So steht es nun im Kaufvertrag, als Bastlerfahrzeug mit "diversen Mängeln, Steuerkette macht Geräusche" (leider haben sie das reingeschrieben nachdem wir auf die Steuerkette hingewiesen haben, versicherten aber dass diese nach 130tkm sicherlich nicht neu müsste). Auch steht der Zusatz "Kfz wurde in Werkstatt durchgecheckt, Mängel sind bekannt". Auf meine Frage nach den dem Händler bekannten Mängln wollte man mir keine Auskunft geben. :confused:

Nach den ersten Kilometern stellte ich fest, dass manche Gänge (insbesondere 2., manchmal 3.) nur mit viel Kraft reingehen und nach Rücksprache mit einem befreundeten KFZ-Mechaniker und einer Probefahrt wies er mich auf das Kupplungsrupfen hin, dass ich zunächst für unsauberes Schalten meinerseits hielt. Auch stellte sich nach kurzer Zeit heraus dass das Auto nach dem Anlassen einfach wieder ausgeht (Werkstattlämpchen leuchtet dann). Manchmal springt er sofort an, manchmal braucht es mehrere Anläufe.

Alles in Allem bin ich (ohne den Steinschlag :D) also nun bei Reparaturkosten von, weiß nicht, mind. 2000 Euro?!?! Ich möchte gern mit dem Händler in Kontakt treten, gehe aber davon aus dass er nicht nachbessern möchte, wenn er mit "unsauberen" Mitteln versucht die Gewährleistung zu umgehen? Wie gehe ich das an? Gehe ich hin? Schreibe ich ne Mail damit ich was Schriftiches hab? Gehe ich erst zum Anwalt? Brauche ich eine offizielle Auflistung über die Mängel von einer Fachwerkstatt oder gar einem Gutachter oder mache ich das erst mal so? Ist der Händler bei der Steuerkette nun komplett raus weil er geschrieben hat sie mache Geräusche? Wie stehen meine Chancen vor Gericht?

Ich freue mich über jeden Rat, Hinweis, Hilfestellung.... und ihr dürft auch Schimpfen dass ich das Auto nach gelöschtem Fehlerspeicher und der Nummer mit dem Bastlerfahrzeug trotzdem gekauft habe. :(

Ich danke euch.

Catrin

Beste Antwort im Thema

Hattest Du Dein Gehirn ausgeschaltet während der Probefahrt und der Kaufverhandlungen?

Verbuche das als Lehrgeld und mach es nächstes Mal besser.

Wie lange hat der noch TÜV, nur interessehalber gefragt?

Dass das eine Schrottkarre ist, war Dir doch eigentlich schon beim Einsteigen klar, oder? Und wenn dann im Vertrag "Bastlerfahrzeug" steht, hättest Du auch gleich beim Autoverwerter kurz vor der Presse kaufen können.

Wie gesagt: Verbuche das als Lehrgeld und mach es nächstes Mal besser.

Mit Garantie ist da gar nichts - und nur die Steuerkette neu machen kostet normalerweise 4stellig...

Und Kupplung

Und Lambda-Sonde

Und Spurstangen und Stabilisatoren

Und 12 Jahre alt mit "angezeigten" 130.000 km

== }} schmeiß weg.

Sorry!

Nachtrag: Mit dem Zusatz im Vertrag:

"Auch steht der Zusatz "Kfz wurde in Werkstatt durchgecheckt, Mängel sind bekannt". Auf meine Frage nach den dem Händler bekannten Mängeln wollte man mir keine Auskunft geben".

meint er wahrscheinlich DEINEN Werkstattbesuch, das hat er für sich gut formuliert, soll heißen: Der Kunde war in der Werkstatt, hat dort das Auto durchgecheckt und kauft das Auto, auch in Kenntnis der (selbst festgestellten) Mängel, trotzdem.

Du hast NULL ! ! ! Chance gegen ihn, er hat "Bastlerfahrzeug" den Vertrag geschrieben, das bedeutet automatisch: Schrottkarre , keinen Anspruch auf Garantie.

Da hilft Dir kein Anwalt und kein Gericht.

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Kupplung ist Verschleiß und auf der Probefahrt auch feststellbar. Der andere Mangel (Steuerkette) steht im Kaufvertrag.

Für was genau willst du da jetzt Gewährleistung? Einen Steinschlag?

Hattest Du Dein Gehirn ausgeschaltet während der Probefahrt und der Kaufverhandlungen?

Verbuche das als Lehrgeld und mach es nächstes Mal besser.

Wie lange hat der noch TÜV, nur interessehalber gefragt?

Dass das eine Schrottkarre ist, war Dir doch eigentlich schon beim Einsteigen klar, oder? Und wenn dann im Vertrag "Bastlerfahrzeug" steht, hättest Du auch gleich beim Autoverwerter kurz vor der Presse kaufen können.

Wie gesagt: Verbuche das als Lehrgeld und mach es nächstes Mal besser.

Mit Garantie ist da gar nichts - und nur die Steuerkette neu machen kostet normalerweise 4stellig...

Und Kupplung

Und Lambda-Sonde

Und Spurstangen und Stabilisatoren

Und 12 Jahre alt mit "angezeigten" 130.000 km

== }} schmeiß weg.

Sorry!

Nachtrag: Mit dem Zusatz im Vertrag:

"Auch steht der Zusatz "Kfz wurde in Werkstatt durchgecheckt, Mängel sind bekannt". Auf meine Frage nach den dem Händler bekannten Mängeln wollte man mir keine Auskunft geben".

meint er wahrscheinlich DEINEN Werkstattbesuch, das hat er für sich gut formuliert, soll heißen: Der Kunde war in der Werkstatt, hat dort das Auto durchgecheckt und kauft das Auto, auch in Kenntnis der (selbst festgestellten) Mängel, trotzdem.

Du hast NULL ! ! ! Chance gegen ihn, er hat "Bastlerfahrzeug" den Vertrag geschrieben, das bedeutet automatisch: Schrottkarre , keinen Anspruch auf Garantie.

Da hilft Dir kein Anwalt und kein Gericht.

Themenstarteram 16. Oktober 2017 um 9:07

Lieber Lust-auf-TT,

ein Auto in dem Alter, Zustand, Laufleistung, halbwegs marktüblicher Preis gilt rechtlich nicht als Bastlerfahrzeug, da kommt kein Händler vor Gericht mit durch. Dies ist ein Versuch die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen und wird sicherlich vn Einigen so hingenommen. Anwälte und Gericht helfen da sehr wohl, da dieser Passus einfach rechtlich nicht durchgeht und meine Chancen sind dann zum Glück nicht Null, auch wenn ich eben nicht genau weiß wie gut sie sind.

Ich bin mir also ziiiiiiiemlich sicher dass mir Gewährleistung zusteht, die Frage die am Ende bleibt ist, ob es hier Schäden gibt für die der Händler eintreten muss, weil z.B. die Kupplung als Verschleiß gilt oder er reingeschrieben hat dass die Steuerkette Geräusche macht. Du hast Recht damit dass er meine Werkstatt meint, trotzdem ist er eigentlich nur für die Schäden aus der Haftung raus, die er auch explizit angibt.

TÜV ist bis 09/2018.

Der Händler arbeitet nicht mit unsauberen Methoden.

Der Wagen war von vorne herein ein Bastlerfahrzeug, wenn schon die MKL leuchtet.

Du hast den Wagen checken lassen, und damit alle Mängel akzeptiert, die ein fachkundiger Käufer erkennen konnte. Damit sind diese KEIN Grund für Mängelrüge und Nachbesserung. Dass er 'Mängel vorhanden, Bastlerfahrzeug' in den Vertrag schrieb, war lediglich eine Klarstellung.

Man könnte lediglich negativ ankreiden, dass der Händler die verschlissene Kupplung nicht erwähnt hat, aber wenn du den Wagen schon checken lässt ...?

Verbuch es als Lehrgeld.

Themenstarteram 16. Oktober 2017 um 9:13

Danke Deloman. Was ist mit dem Motor, der regelmäßig nach Start ausgeht? Ein Mangel der bei der Probefahrt nicht hätte auffallen können.

Zitat:

@xXCatXx schrieb am 16. Oktober 2017 um 11:07:04 Uhr:

Lieber Lust-auf-TT,

ein Auto in dem Alter, Zustand, Laufleistung, halbwegs marktüblicher Preis gilt rechtlich nicht als Bastlerfahrzeug, da kommt kein Händler vor Gericht mit durch. Dies ist ein Versuch die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen und wird sicherlich vn Einigen so hingenommen. Anwälte und Gericht helfen da sehr wohl, da dieser Passus einfach rechtlich nicht durchgeht und meine Chancen sind dann zum Glück nicht Null, auch wenn ich eben nicht genau weiß wie gut sie sind.

Ich bin mir also ziiiiiiiemlich sicher dass mir Gewährleistung zusteht, die Frage die am Ende bleibt ist, ob es hier Schäden gibt für die der Händler eintreten muss, weil z.B. die Kupplung als Verschleiß gilt oder er reingeschrieben hat dass die Steuerkette Geräusche macht. Du hast Recht damit dass er meine Werkstatt meint, trotzdem ist er eigentlich nur für die Schäden aus der Haftung raus, die er auch explizit angibt.

TÜV ist bis 09/2018.

Wenn Du alles so gut weißt und sicher bist, dass Du im Recht bist, warum stellst Du dann in Deinem Ursprungspost so viele Fragen?

Meine Aussage war nicht, dass alle Autos in dem Alter, Zustand und Laufleistung Bastlerfahrzeuge sind, sondern, dass es ein Problem für die Einforderung der Garantie ist, wenn das WORT "Bastlerfahrzeug" im Vertrag steht.

Damit bin ich jetzt aus dem Thema raus und wünsche Dir viel Erfolg bei der Durchsetzung Deiner (m. E. nicht vorhandenen Ansprüche) und wünsche Dir viel Spaß dabei.

Ich würde ihm anbieten, das Auto für den halben Preis wieder zurück zu kaufen, dann ist Dein Schaden "überschaubar", alles andere wird eine unberechenbare "Sparbüchse".

(Die Steuerkette und die Lambdasonde allein reichen aus, Reparaturkosten zu haben, die wirtschaftlich sinnvolle Grenzen überschreiten; ob er ab und zu auch noch von alleine ausgeht ist absolut irrelevant, das sind Peanuts).

Aber mach was Du willst, bist ja älter als 18, da darf man das... ;)

Ich frage mich immer, warum tun sich total ahnungslose Käufer sowas an.

Für gleiches Geld oder 500-1000 mehr gibt es vernünftige Autos mit frischer Inspektion und neuem TÜV.

Warum kauft man dann bewusst ein Fahrzeug mit leuchtender MKL (es kann nur die Lambdasonde sein, aber am Ende auch das Motorsteuergerät!). Steuerkette hättest Du selber auch kurz ergoogeln können, dass wenn richtig gemacht, 600-800 € kostet. Der Rest ist pillepalle und alterstypischer Verschleiß, ja auch die Kupplung!

Themenstarteram 16. Oktober 2017 um 9:47

@Lust-auf-TT, ich wollte dich und deine Meinung nicht verprellen, sorry. Der Punkt „Bastlerfahrzeug“ hat in meinen Augen rechtlich überhaupt keine Bewandnis und dürfte auch nicht zählen, darüber bin ich so gut informiert weil ich mich schon einige schlaflose Stunden mit diversen Urteilen auseinandergesetzt habe. Ich bin sicher dass mir Gewährleistung zusteht, das was ich hauptsächlich wissen möchte ist welche der vorliegenden Mängel ein Fall für die Gewährleistung sind und auf welchen ich am Ende definitiv sitzenbleiben werde. Am Ende werde ich das aber wohl leider nur über den Rechtsweg rausfinden scheint mir, und ich versuche abzuwägen ob das lohnt, da ich leider nicht über die finanziellen Mittel verfüge 2300€ Auto und Anwaltskosten in den Sand zu setzen.

Wenn die bekannten Mängel schon Reparaturkosten verursachen die über dem Kaufpreis liegen kann man von Bastlerfahrzeug reden, denn Wirtschaftlich gesehen ist ein Kauf dann Sinnlos. Insbesonders wenn man dann noch die nicht kalkulierbaren Kosten wegen der MKL dazurechnet plus versteckter Mängel die weder der Verkäufer noch der Käufer erkennen konnte.

Zitat:

@xXCatXx schrieb am 16. Okt. 2017 um 11:47:23 Uhr:

Ich bin sicher dass mir Gewährleistung zusteht, das was ich hauptsächlich wissen möchte ist welche der vorliegenden Mängel ein Fall für die Gewährleistung sind und auf welchen ich am Ende definitiv sitzenbleiben werde.

Gewährleistung steht dir nicht zu. Diese gibt es nicht mehr. Was dir zusteht ist die Sachmängelhaftung. Aber das nur als Funfact am Rande.

Meine Meinung:

Dass der Motor ausgeht könnte dir zustehen. Im Grunde steht es dir schon zu, allerdings gab es ja wissentlich bereits beim Kauf Probleme mit dem Motor (MKL). Das ist dann ein bisschen die Frage wo welcher Fehler herrührt und wie ein Gericht das im Zweifelsfall bewertet. Die anderen genannten Mängel sind meiner Meinung nach Verschleiß bzw. waren streng genommen sogar eine zugesicherte Eigenschaft im Kaufvertrag.

Getriebeproblem habe ich jetzt nicht endgültig verstanden wo es herrührt. Von der Kupplung? Dann Pech. Von Getriebe selbst? Dann könnte es Sachmängelhaftung sein. Oder eben auch Verschleiß. Allgemein gesagt: you got what you paid for.

Generell ausgeschlossen ist die Sachmängelhaftung jedenfalls nicht gültig.

Themenstarteram 16. Oktober 2017 um 10:05

@vwpassat99, vielen Dank für deine Einschätzung. Ich kann dir sagen warum ich das Auto leider trotzdem gekauft habe. Ich habe sehr lange nach einem Auto bis 2000€ gesucht, das leider zwingend Isofix haben sollte, am Ende wurde es zeitlich dringend. Ich habe ganz viel Schrott erlebt und keinen einzigen Händler der nicht versucht hat die Gewährleistung zu umgehen. Bei diesem Auto war ausnahmsweise mal Jemand dabei der halbwegs Ahnung hat, dann sogar noch kurz in der Werkstatt und da habe ich mich auf das Urteil der Anderen verlassen. „...dann hast du für 3000 ein gutes Auto....“ erschien mir gut. Nur sind 3000€ inzwischen leider völlig unrealistisch. :-(

Themenstarteram 16. Oktober 2017 um 10:09

@guruhu: Vielen Dank. Ich werde bzgl. der Kupplung den Mechaniker noch mal fragen, habe aber verstanden dass die Kupplung hin ist und nicht das Getriebe.

Es gibt z.B. Hunderte Renault Clio auch als 5-türer, die Isofix haben.

 

Zitat:

@xXCatXx schrieb am 16. Oktober 2017 um 12:05:49 Uhr:

@vwpassat99, vielen Dank für deine Einschätzung. Ich kann dir sagen warum ich das Auto leider trotzdem gekauft habe. Ich habe sehr lange nach einem Auto bis 2000€ gesucht, das leider zwingend Isofix haben sollte, am Ende wurde es zeitlich dringend. Ich habe ganz viel Schrott erlebt und keinen einzigen Händler der nicht versucht hat die Gewährleistung zu umgehen. Bei diesem Auto war ausnahmsweise mal Jemand dabei der halbwegs Ahnung hat, dann sogar noch kurz in der Werkstatt und da habe ich mich auf das Urteil der Anderen verlassen. „...dann hast du für 3000 ein gutes Auto....“ erschien mir gut. Nur sind 3000€ inzwischen leider völlig unrealistisch. :-(

Dieses Angebot habe ich auf mobile.de gefunden:

https://m.mobile.de/.../details.html?...

Opel Astra G Njoy 1.6 2Hd./TÜV neu/Scheckheft gepfl.

Kilometerstand: 111.850 km

Leistung: 62 kW (84 PS)

Kraftstoffart: Benzin

Erstzulassung: 12/2002

Preis: 2.490 €

@vwpassat99 den Wagen werde ich wohl kaufen allein dle nur 84ps sind noch die Frage. runter mit dem Preis geht er auch und Gewährleistung ebenso. worauf muss ich noch achten??

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