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Probleme mit Gewährleistung bei Audi Händler

Audi A5 8F Cabriolet
Themenstarteram 16. Dezember 2013 um 16:14

Ich brauche Hilfe wegen der weiteren Vorgehensweise (Kauf A5 Cabrio August 2013, 1 Jahr Gewähleistung liegen in D ja vor). Ich wohne in der Schweiz und habe den Wagen exportiert.

Problematik:

- Ölverbrauch 1 Liter pro 630 km -> STEIGEND - mittlerweile schluckt er mehr und mehr...

- Start / Stop funktioniert nicht richtig

- Verdeck hinten links knarzt extrem

 

Historie:

- Audihändler in D sagt ich solle zuerst einmal eine Ölverbrauchsmessung durchführen

- Audihändler in Schweiz sagt es kostet 200 €

- Audihändler in D sagt Audi übernimmt dies generell auf Kulanz

- Audihändler in Schweiz sagt Audi tut dies nicht und ich muss selber bezahlen

- Kostenanfrage bei Audihändler D für die Ölverbrauchsmessung eingereicht (Vorschlag: negatives Ergebnis = ich zahle, positives Ergebnis = er zahlt)

- Kostenanfrage Audihändler in D abgelehnt

Nach Telefonat kommt mir der Verkäufer noch ich habe ja keine Garantie. Zudem versucht er sich rauszuwinden da er dies (ohne Gewährleistung) in den Kaufvertrag geschrieben hat. Rechtlich habe ich definitiv denselben Anspruch als hätte ich meinen Wohnsitz in Deutschland.

 

Was tun?

Beste Antwort im Thema

Ich würde den Fall der Kundenbetreuung schildern:

AUDI AG

Kundenbetreuung

Deutschland

Postfach 10 04 57

85045 Ingolstadt

Telefon

0800 - Audi Service

(0800 - 28 347 378 423)

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Hallo, wegen der Gewährleistung: Privatmann/frau oder Gewerbetreibender oder Freiberufler?

Eigentlich kann der Händler die Gewährleistung nicht ausschließen,

es sei denn, er verkauft das Fahrzeug im "Kunden" Auftrag.

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Eigentlich kann der Händler die Gewährleistung nicht ausschließen,

es sei denn, er verkauft das Fahrzeug im "Kunden" Auftrag.

Ausschluss geht bei Verkauf an Nicht-Privatleute.

Themenstarteram 17. Dezember 2013 um 7:54

Ja, ich bin Privatkäufer und darum habe ich diese Rechte.

Ich ziehe zudem grade um, renoviere und hab an der Arbeit viel zu tun. Darum die Frage wie ich da vorgehe?

- Mängel nochmals schriftlich aufführen und dem Händler eine Frist zur Beseitigung setze (2 Wochen?)

- selber mit Audi auseinandersetze ob sie das übernehmen (wo anrufen, dauert diese Abklärung nicht ewig?)

- ob ich diese Kosten selber übernehme und später bei Audi einreiche?! - wird bestimmt nichts....

- andere Vorgehensweisen?

Gruss Pepper

Dein Wohnort hat nichts mit dem Kaufvertrag und den darin erklärten Rechten und Pflichten zu tun. Es sieht so aus, dass der Verkäufer deine - eher angespannte - Situation durchschaut und auf Zeit spielt. Ist die Gewährleistung vertraglich vereinbart oder ist es eine allgemeine Pflicht, welche in deinem Fall nicht ausgeschlossen war (rechtsgültig)?

Ich würde den Fall der Kundenbetreuung schildern:

AUDI AG

Kundenbetreuung

Deutschland

Postfach 10 04 57

85045 Ingolstadt

Telefon

0800 - Audi Service

(0800 - 28 347 378 423)

Zitat:

Original geschrieben von PepperX

Ja, ich bin Privatkäufer und darum habe ich diese Rechte.

Ich ziehe zudem grade um, renoviere und hab an der Arbeit viel zu tun. Darum die Frage wie ich da vorgehe?

- Mängel nochmals schriftlich aufführen und dem Händler eine Frist zur Beseitigung setze (2 Wochen?)

würde ich machen

- selber mit Audi auseinandersetze ob sie das übernehmen (wo anrufen, dauert diese Abklärung nicht ewig?)

nein, das geht schnell, Reaktion binnen weniger Tage, ich hab das per Mail gemacht (alles reinkopiert was an Schriftwechsel da war)

 

- ob ich diese Kosten selber übernehme und später bei Audi einreiche?! - wird bestimmt nichts....

ja das klingt weniger sinnvoll. wenn Händler blockiert, dann von Audi die Kostenübernahme holen und dann reparieren lassen :)

- andere Vorgehensweisen?

sounds like a plan imho

Gruss Pepper

s.o.

Hallo...

1.) hast eine PN.

2.) Du schreibst zwar, dass Du definitiv die gleichen Rechte hast... bin zwar kein Jurist, aber was mir bei deiner Frage gleich aufgefallen ist... gilt die Schweiz im eigentlichen Sinne nicht als EU-Ausland? Könnte das vielleicht eine Rolle spielen... ich denke aber du hast das sicherlich geprüft.

Gruß

Tax

Du meinst, wenn ich als Schweizer in Deutschland was kaufe, dann ist deutsches Recht ausgeschlossen, weil ich nicht in der EU wohne? :)

 

Also soweit ich weiß gilt das Recht in dem Land, in dem du die Ware gekauft hast. Was danach mit der Ware passiert oder wohin sie gebracht wird sollte keine Rolle spielen hinsichtlich der Gewährleistung.

Nach weiteren Recherchen habe ich Folgendes erfahren:

"Bei Fahrzeugen, die für den Export bestimmt sind,

kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden."

Themenstarteram 18. Dezember 2013 um 10:44

Ja, ich danke für Infos, das sind wohl fast schon juristische Themen die in einem solchen Forum behandet werden müssten.

Generell habe ich mich vor Kauf schlau gemacht und es gelten immer die Rechte des Landes wo der Verkauf stattgefunden hat. Beispiel Playstation - Garantie D 2 Jahre, Schweiz 1 Jahr. Nach einem 1,5 Jahren defekt konnte ich sie problemlos bei Sony Schweiz zur Reparatur einsenden.

Frage mich eben nur: Muss man in Deutschland auch selber bei bestehender Gewährleistung die Kosten übernehmen und darauf hoffen dass die Audi-AG diese später übernimmt wenn die Entfernung zum Händler generell zu gross ist...

Bei Gewährleistungsansprüchen ist immer der Verkäufer der Ansprechpartner.

Egal wie weit er entfernt ist.

Er ist allerdings auch für den Transport zuständig.

Erst wenn er grünes Licht für die Reparatur bei einem anderen Audipartner gibt,

kannst Du wo anders die Mängel beheben lassen.

Knackpunkt in deinem Fall ist die ausgeschlossene GWL auf Grund des Exports.

Kosten vorstrecken und hoffen, dass sie im Nachhinein übernommen werden,

ist keine gute Idee. Die Aussichten sind nicht sehr hoch.

Mein Tipp:

den Kaufvertrag bei einen Anwalt checken lassen.

Sollte nicht viel kosten und Du bist danach schlauer.

PS:

was sagt die Audi Kundenbetreuung zu dem Fall?

Gruß Cokefreak

Themenstarteram 18. Dezember 2013 um 13:41

Die GWL kann nicht ausgeschlossen werden - jedenfalls nicht bei Privatpersonen, das ist rechtlich so.

Bis ich einen RA habe und das besprochen habe etc. ist wieder Geld & Zeit weg. Die Ölverbrauchsmessung kostet 200€. Ich sehe nur einfach nicht ein dass ich beweisen muss das der Mangel vorliegt, er ist nunmal definitiv da.

 

Die Audi AG sagt folgendes: erst nach Feststellung des Mangels kann ein Kulanzantrag gestellt werden der dann intern geprüft wird. Vorab kann keine Aussage erfolgen.

Der Audihändler in D sagt: Es muss bei dem von Ihnen bemängeltem Ölverbrauch eine Verbrauchsmessung durchgeführt werden. Sollte der Verbrauch mehr als 0,5 Liter auf 1000 Kilometer betragen, ist das ausser der Norm. In diesem Fall richtet der Händler eine Kulanzanfrage an die Audi AG, wo dann entschieden wird, wie die weitere Vorgehensweise ist.

Audi Schweiz sagt ich muss die Kosten selber tragen.

Was nur tun? Ich befürchte das eben noch jede Menge Kosten folgen und ich will nun eine Aussage. Der Händler schiebt`s auf Audi, Audi will den Beweis von mir und prüft es dann mal ?! Das ist doch idiotisch....

 

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