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Probleme mit Händler Autokauf/Gewährleistung
Hallo, ich bin neu hier. Sollte mein Thema hier nicht reinpassen oder hier nicht her gehören bitte ich es entsprechend zu verschieben.
Folgende Sachlage, ich bin am verzweifeln.
Ich habe Ende Juni einen Astra H 2.0 Turbo gebraucht beim Händler gekauft.
Im Kaufvertrag wurden keinerlei technischen Mängel aufgeführt.
Schon kurz nach dem Kauf habe ich einige technische Mängel festgestellt.
-Lenkung knackt
-Hoher Ölverbrauch
-Motor undicht (war bei Verkauf gewaschen)
-Leistungsverlust
-manchmal blauer Rauch
Das habe ich dem Händler auch umgehend mitgeteilt. Das Auto war dann ca 10 Tage beim Händler. Auto abgeholt Mängel immer noch die gleichen.
Ich hab den Händler dann angerufen, was das soll. Er sagte mir wenn mir etwas nicht passt solle ich einen Anwalt einschalten.
Soweit so gut habe ich auch getan über RSV.
Der hatte ihm am 16 August einen Brief übersand, dass er bis 27 August Zeit hat das Auto mangelfrei zu bekommen.
Am 27 meldete der Händler sich bei meinem Anwalt telefonisch, dass er erst jetzt vom Urlaub zurück ist. (Er hatte keinen das weiß ich aus sicherer Quelle)
Am 28 August rief er wieder bei meinem Anwalt an, dass er sich wegen einem Termin bei mir melden wird.
Heute 1.9 hat er sich bei mir gemeldet, dass er vor dem 14.09 überhaupt keine Zeit hat das Auto anzusehen.
Ich bin richtig wütend und fühle mich verarscht. Der zögert das jetzt seit 4 Wochen schon raus. Bis 14 September ist auch noch einige Zeit hin (Reparatur Zeit nicht mit einbegriffen)
Was würdet ihr machen?
Er dürfte ja 2 mal nachbessern aber mir ist die Warterei und vertrösterei inzwischen zu blöd und ich sehe es als unzumutbar an.
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16 Antworten
Er soll Dir einen Ersatzwagen stellen.
Hat er nicht, sagt er
Dann soll er einen besorgen oder er zahlt Dir einen Leihwagen.
Das sollte der Anwalt aber auch wissen und ggf. einleiten.
Rechtliche Sachen würde ich hier nicht klären. Das solltest du über deinen Anwalt laufen lassen. Der weiss das besser. Meine Idee wäre ein Leihwagen auf eigene Kosten und die Rechnung an den Händler. Aber bei dem Verhalten würde ich nicht auf Erstattung hoffen ^^
Ein Leihwagen auf meine Kosten, die ich vll vorfinanzieren soll, kommt für mich definitiv nicht in Betracht.
Laut Gewährleistungsrecht ist da kein Leihwagen vorgesehen! Das geht dann auf eigene Kosten!
Anders wäre es wenn eine Gebrauchtwagengarantie dafür vorhanden ist und Diese das dann trägt!
Und leider wirst du auch so lange warten müssen. Selbst wenn der Anwalt da was anmahnt zeitnah einen Termin zu ermöglichen, so gibt es da auch Fristen und das kann sich auch hinziehen. Also augen zu und durch!
Es sei denn, du tritst vom Kauf zurück! Dann bekommst du dein Geld zurück und kaufst dir ein anderes Auto!
Zitat:
Es sei denn, du tritst vom Kauf zurück! Dann bekommst du dein Geld zurück und kaufst dir ein anderes Auto!
Ich bezweifle, dass der Händler mit dem Geld in der Hand auf dem Hof stehen wird, wenn er mit dem Auto kommt zwecks Rückgabe.
Der Händler weiß, dass er sich im vierstelligen Euro-Bereich bewegt, wenn er die Mängel beiseitigen will.
Und er weiß auch, dass sich an einer Rücknahme des Autos daran nichts ändert.
Er weiß aber, dass er das Ganze hinauszögern kann, denn nach 6 Monaten ab Kaufdatum kehrt sich die Beweislast um.
So wie ich das sehe, scheint das auch seine Absicht zu sein. Der Kauf war im Juni. Jetzt haben wir September.
Wenn dem so ist, bleiben dir 2 Möglichkeiten:
a) Du lässt einen Gutachter kommen, der die Mängel am Fahrzeug festhält. Danach meldest du das Auto ab und stellt es in eine Garage, damit der Händler hier keine juristischen Angriffmöglichkeiten hat.
Dieser Weg wird bitter.
b) Du zeigst dich Kulant. Du besprichst mit ihm - persönlich vor Ort - das weitere Vorgehen und wie man sich finanziell einigen kann.
Das wird aber schwierig da du dir mit
Zitat:
Ich hab den Händler dann angerufen, was das soll. Er sagte mir wenn mir etwas nicht passt solle ich einen Anwalt einschalten.
schon Steine in den Weg gelegt hast.
Und dann ist da noch die technische Seite. Opels Turbomotoren.
Gewaschener Motor? Wohl Zylinderkopfdichtung hinüber.. Oder gar Riss. Kein Wunder, dass der Händler da nicht mitmacht.
Es reicht ja, wenn Er die Mängel innerhalb von 6 Monaten beim Händler anzeigt! Natürlich schriftlich!
Und was bitte soll Er isch für Steine in den Weg gelegt haben mit dem Anruf? So ein Anruf ändert doch nix!
Er muss dem Händler alles schriftlich zukommen, nur dann bewegt sich was!
Ich persönlich würde bei dem Mangel und dem Entgegenkommen des Händlers vom Kauf zurücktreten! Ein guter Anwalt bekommt das schnell hin, wenn der Händler sich da querstellen sollte!
Ich hab meinen Anwalt privat über Whats app erreicht. Er wird am Montag die Wandlung vom Kaufvertrag gegenüber dem Händler erklären.
Hab ich dem Händler auch per E-Mail mitgeteilt, der fühlt sich jetzt genötigt:-D
Zitat:
Er wird am Montag die Wandlung vom Kaufvertrag gegenüber dem Händler erklären.
Zitat:
Hab ich dem Händler auch per E-Mail mitgeteilt, der fühlt sich jetzt genötigt:-D
Warum hast du nun VOR dem Anwalt dein Anliegen dem Händler per Mail mitgeteilt? Dies bringt doch überhaupt nichts. Eher im Gegenteil, da der Händler jetzt schon weiß was auf ihn zukommt und er seine Strategie darauf aufbauen kann. An seiner Stelle würde ich Dienstag morgen dir gegenüber eine Nachbesserung anbieten und du kannst nicht annehmen, da dein Schreiben vom Rechtsanwalt noch unterwegs ist. Sagst du zu, wird das Schreiben irrelevant. Sagst du Nein, bist du derjenige der gar kein Interesse an einer gütlichen Einigung hat.
Du hast es verbockt.
Wieso soll ich was verbockt haben? Er wusste doch schon längst das sein genannter Termin, wegen unzumutbar abgelehnt wird von mir.. BGH Urteil unverzüglich heißt gleich. und nicht in 3 Wochen.
Also kann ich ihm doch ruhigen Gewissens die nächsten Schritte mitteilen
Kann man nicht. Strategisch unklug. Das ist Aufgabe des mandatierten Anwalts. Wenn ich Dein Anwalt wäre, zum Glück aber nicht bin, würde ich das Mandat niederlegen. Lasse mich doch nicht in meiner Aufgabenerfüllung von Laien behindern, die in meine Arbeit reinpfuschen.