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Probleme mit Händler
hallo liebe Audi freunde.
habe vor kurzem von einem VW Autohaus ein a5 gekauft mit GW Garantie.habe jetzt erhebliche Mängel ,die er durch die Gewährleistung zahlen muss. Nur leider kriegt meine Werkstatt jetzt keine Freigabe vom Verkäufer .er meldet sich nicht und ist nie "anwesend"
deswegen wird momentan mein wagen nicht repariert,steht in der Werkstatt.
habe ihn auch gemailt und mitn Anwalt gedroht ...
Was soll ich machen? reparieren lassen und zahlen dann Anwalt oder zuerst Anwalt und dann zahlen bzw richten lassen?
was sagt ihr dazu.?
Beste Antwort im Thema
OT: schöne Finger/ -Nägel sehen anders aus ....
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23 Antworten
Der Verkäufer ist doch ein Mitarbeiter des VW Händlers. Wenn der Verkäufer nie anwesend ist, muss Du das
halt über die GL regeln oder ist der Wagen im Auftrag verkauft worden ??
der verkäufer ist auch der chef...:/ sonst hätte man ne andere lösung....
Nicht um den heissen Brei reden, will der Händler nicht einlenken, ab zum Anwalt.
ok werd ich machen
nicht vergessen,
dass bei Gewährleistung der Händler das Recht hat zu reparieren.
Er muss keine Freigabe an andere Werkstätten geben.
Gruß Cokefreak
Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
nicht vergessen,
dass bei Gewährleistung der Händler das Recht hat zu reparieren.
Er muss keine Freigabe an andere Werkstätten geben.
Das stimmt, dann muss er aber auch den Aufwand treiben, das Auto zu sich zu bekommen. Diese Kosten hat der Verkäufer zu tragen.
zwischen uns is Ca 480 km. ich denke nicht dass er bei der Entfernung selber richten will .vor allem gestern hat der service Berater und ich,ihn den ganzen tag angerufen ...die Sekretärin meint dass er in der Besprechung ist.an sein handy geht er nicht ran,nur auf eine mail hat er geantwortet nach dem ich ihn mit dem Anwalt bedroht habe
"Sehr geehrter Herr ...,
mit dem Schreiben vom 22.04.2013 an das Audi Zentrum haben wir auf Ihr Anliegen reagiert.
Leider gab es dazu kein Feed Back .
Bis zur Klärung dieses Sachverhalts werden wir auf keine weiteren Forderungen eingehen"
aber die Werkstatt hat nichts von ihn bekommen,obwohl in jeder email die Nr vom Ansprechpartner dabei war.
Er will einfach nicht zahlen und versucht irgendwie davon zu kommen .
Auf jeden fall werd ich Montag zum Anwalt gehen,vielleicht muss ja die kosten übernehmen und der Anwalt holt ´s für mich...
gibt es keinen Kundenbetreuung wo ich mich über den Händler beschweren kann???
Moin, eine private Rechtsschutzversicherung ist heutzutage immer ihr Geld wert..
Was steht denn in den Garantiebedingungen zum Thema Abwicklung und gibt es eine Klausel bezüglich der Entfernung zwischen Garantiegeber und Garantienehmer?
Bitte doch darum, dass Dir eine Kopie des Schreibens per Email zugesandt wird. Wenn die Reaktion ausbleibt, schriftlich eine Nachfrist per Einschreiben setzten. Bei der Gelegenheit gleich die Geltendmachung von Ansprüchen wegen des Nutzungsausfalls androhen.
Immer natürlich vorausgesetzt, dass Du gemäß der Garantiebedingungen im Recht bist.
wegen der Entfernung steht da nix drin...
hier
Bitte nicht Garantie und Gewährleistung vermischen, das ist nicht dasselbe...
weis ich, von der garantie wurde sie schon abgelehnt obwohl dies mit dabei steht.
aber muss der händler trotzdem die kosten übernehmen in dem fall Gewährleistung halt.
Zitat:
Original geschrieben von babyfacelift
wegen der Entfernung steht da nix drin...
Merkblatt zur Datenerhebung? Das ist sicher nicht das richtige Formular.