- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Probleme mit HUK nach Unfall. Was denkt ihr ? Klagen ?
Probleme mit HUK nach Unfall. Was denkt ihr ? Klagen ?
Hi Freunde,
hatte vor ca. 4 Monaten einen Unfall wo mir ein Fahrzeug beim ausparken am Poco Parkplatz meins beschädigt hat. Schuldfrage war klar und ich habe danach einen Sachverständiger und Anwalt beauftragt.
Sachverständiger hat den Schaden auf ca.9000 € und der Anwalt hat danach alles in die Wege geleitet. Ich wollte, dass laut Gutachten abgerechnet wird. Direkt danach kam ein Schreiben wo die mitgeteilt haben, dass die den Sachverständiger auszahlen und meine Sache in Bearbeitung ist und schnellstmöglich erledigt wird.
Nach ca. 8 Wochen kam ein Brief von der HUK…
„ Die Überprüfung des Gutachtens hat ergeben, dass der dort aufgeführte Reperaturumfang Anhang der Fotos nicht nachzuvollziehen ist“
„Zur Nachbesichtigung wurde die Dekra beauftragt.“
Jedoch habe ich das Fahrzeug schon selbst umgebaut nachdem ich zuvor das Ok vom Sachverständiger mir geholt habe.
Mein Anwalt hat mich dann gebeten Bilder vom Fahrzeug zu schicken wo eine aktuelle Bild Zeitung auch zu sehen ist, was ich auch gemacht habe. Er hat der HUK geschrieben, dass das Fahrzeug schon repariert ist, sie sich das gerne sich es anschauen können. Falls noch weitere Fotos benötigt werden hätte der Sachverständiger noch einige. Den Text hat er mit den aktuellen Bildern der HUK geschickt. Bis gestern also über 2 Wochen keine Antwort auf die E-Mail obwohl danach noch einmal eine Nachricht von meinem Anwalt den geschickt wurde. 2 Frist nicht eingehalten. So mein Anwalt hat gestern dort angerufen und dann sagen die … ja die Zeitung ist nicht zu erkennen und Termin verstrichen bla bla Blub. So jetzt wisst ihr alles. KLAGEN ?
Ähnliche Themen
71 Antworten
Klagen bzw. den Anwalt Klage androhen lassen. Wirkt oft Wunder.
Hatte übrigens als Geschädigter auch immer nur Ärger mit der HUK. Das scheint System zu haben.
Der Anwalt hat der letzten Frist auch angedroht wenn die dem nicht nachkommen empfiehlt er zur Klage. Wie lange dauert sowas ? Kannst du mir paar Infos geben ?
Ich hatte den Ärger mit der R&V, wo sie dem Autohaus dann 1/3 der begutachteten Schadenshöhe nicht zahlen wollten. Darauf wurde ich vom Autohaus abgemahnt, dass ich das zahlen sollte.
Am Ende hat das Landgericht dann entscheiden müssen. Versicherung hat auf ganzer Linie verloren.
Mussten alles zahlen. Auch Anwalt, Prozess und co.
Wenn Du ne Rechtsschutz hast, die in Vorleistung geht, auf jeden Fall Klage androhen und dann auch einreichen.
Klagen.
Hatte auch mit der HUK Probleme und haben 30% von der Schadensumme einbehalten….
Zitat:
@Pyro-Bass schrieb am 31. August 2021 um 18:01:14 Uhr:
Ich hatte den Ärger mit der R&V, wo sie dem Autohaus dann 1/3 der begutachteten Schadenshöhe nicht zahlen wollten. Darauf wurde ich vom Autohaus abgemahnt, dass ich das zahlen sollte.
Am Ende hat das Landgericht dann entscheiden müssen. Versicherung hat auf ganzer Linie verloren.
Mussten alles zahlen. Auch Anwalt, Prozess und co.
Wenn Du ne Rechtsschutz hast, die in Vorleistung geht, auf jeden Fall Klage androhen und dann auch einreichen.
Wie lange hat alles gedauert bei dir ?
Knapp 1 Jahr von der ersten Mahnung bis das Urteil rechtskräftig war.
Denke, dass Du einen definitiven Anspruch auf Auszahlung nach Gutachten hast, d.h. den Nettobetrag. wenn Du es selber gemacht hast. Könntest Dir sogar für die Teile, für die Du die Rechnungen hast sogar noch die MwSt einfordern...
Einwände hätte die Versicherung früher bringen müssen.
Bei einer Klage solltest Du Recht bekommen. Weil der Anwalt die V schon in Verzug gesetzt hat müsstest Du auch (fast) alle Kosten erstattet bekommen, falls Du jetzt klagst und sie doch noch zahlen.
Kommt die Versicherung von selber zum Schluss Dir zahlen müssen, dann werden sie das auch machen, wenn Du schon geklagt hast. Eine eingereichte Klage ist aber auch nur ein schwacher Grund für die Versicherung dann schneller zu bezahlen. Aber, je länger Du wartest, desto länger dauert es evtl. bis Du dann mal Geld siehst falls die HUK weiter untätig bleibt.
Zitat:
@drukel schrieb am 1. September 2021 um 10:17:14 Uhr:
Denke, dass Du einen definitiven Anspruch auf Auszahlung nach Gutachten hast, d.h. den Nettobetrag. wenn Du es selber gemacht hast. Könntest Dir sogar für die Teile, für die Du die Rechnungen hast sogar noch die MwSt einfordern...
Einwände hätte die Versicherung früher bringen müssen.
Bei einer Klage solltest Du Recht bekommen. Weil der Anwalt die V schon in Verzug gesetzt hat müsstest Du auch (fast) alle Kosten erstattet bekommen, falls Du jetzt klagst und sie doch noch zahlen.
Kommt die Versicherung von selber zum Schluss Dir zahlen müssen, dann werden sie das auch machen, wenn Du schon geklagt hast. Eine eingereichte Klage ist aber auch nur ein schwacher Grund für die Versicherung dann schneller zu bezahlen. Aber, je länger Du wartest, desto länger dauert es evtl. bis Du dann mal Geld siehst falls die HUK weiter untätig bleibt.
Was heißt fast alles kosten ? Worauf würde ich hängen bleiben ?
Das sind i.d.R. nur kleine unerhebliche Differenzen. Kann man vernachlässigen.
Zitat:
@drukel schrieb am 1. September 2021 um 10:17:14 Uhr:
Denke, dass Du einen definitiven Anspruch auf Auszahlung nach Gutachten hast, d.h. den Nettobetrag. wenn Du es selber gemacht hast. Könntest Dir sogar für die Teile, für die Du die Rechnungen hast sogar noch die MwSt einfordern...
Einwände hätte die Versicherung früher bringen müssen.
Bei einer Klage solltest Du Recht bekommen. Weil der Anwalt die V schon in Verzug gesetzt hat müsstest Du auch (fast) alle Kosten erstattet bekommen, falls Du jetzt klagst und sie doch noch zahlen.
Kommt die Versicherung von selber zum Schluss Dir zahlen müssen, dann werden sie das auch machen, wenn Du schon geklagt hast. Eine eingereichte Klage ist aber auch nur ein schwacher Grund für die Versicherung dann schneller zu bezahlen. Aber, je länger Du wartest, desto länger dauert es evtl. bis Du dann mal Geld siehst falls die HUK weiter untätig bleibt.
Ist der Wagen finanziert ? Wenn ja, müsstest du die Freigabe von der Bank einholen um fiktiv abrechnen zu können.
Zitat:
@xBMW-F10x schrieb am 2. September 2021 um 11:15:35 Uhr:
Zitat:
@drukel schrieb am 1. September 2021 um 10:17:14 Uhr:
Denke, dass Du einen definitiven Anspruch auf Auszahlung nach Gutachten hast, d.h. den Nettobetrag. wenn Du es selber gemacht hast. Könntest Dir sogar für die Teile, für die Du die Rechnungen hast sogar noch die MwSt einfordern...
Einwände hätte die Versicherung früher bringen müssen.
Bei einer Klage solltest Du Recht bekommen. Weil der Anwalt die V schon in Verzug gesetzt hat müsstest Du auch (fast) alle Kosten erstattet bekommen, falls Du jetzt klagst und sie doch noch zahlen.
Kommt die Versicherung von selber zum Schluss Dir zahlen müssen, dann werden sie das auch machen, wenn Du schon geklagt hast. Eine eingereichte Klage ist aber auch nur ein schwacher Grund für die Versicherung dann schneller zu bezahlen. Aber, je länger Du wartest, desto länger dauert es evtl. bis Du dann mal Geld siehst falls die HUK weiter untätig bleibt.
Ist der Wagen finanziert ? Wenn ja, müsstest du die Freigabe von der Bank einholen um fiktiv abrechnen zu können.
Nein
Was sagte mein Anwalt, als er erfuhr, dass mein Unfallgegner bei der HUK ist: "Das wird auf eine Klage hinauslaufen". Der Unfall war Januar 2020 und der Prozess läuft noch.
Also möglichst schnell klagen. Ist die Klage eingereicht, gibt es mehr Zinsen, wenn es länger dauert...
Darf ich mal eine Frage stellen?
Du hast einen Anwalt, der Dich vertritt und fragst hier, was Dein Anwalt tun soll?
Traust Du dem nicht? Dann solltest Du einen anderen beauftragen.
Wenn doch, lass ihn machen. Der hat das gelernt.
Die Fragen, die Du hier stellst, solltest Du Deinem RA stellen.