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Probleme mit meinem Händler und dem Fahrzeug

Mercedes A-Klasse W176
Themenstarteram 18. Januar 2017 um 17:01

Ich bitte euch um ein wenig Rat, wie würdet ihr weiter vorgehen?

Direkt nach Abholung meines Mercedes A180 (Bj13, 38Tkm) hatte ich bereits einige Mängel schriftlich an den Verkäufer formuliert.

Leider hatte das Fahrzeug bereits bei Kauf einige Mängel zu verzeichnen, weiter zeigten sich in den ersten Wochen Betrieb, teilweise in Verbindung mit den nun kälteren Temperaturen, einige zusätzliche Mängel. Eine Auflistung der Mängel schickte ich den Verkäufer, diese Liste wurde ebenfalls beim ersten Werkstatttermin am 11.11. übergeben.

Von vorne begonnen stellte der Verkäufer mir als Angebot einen Kaufpreis von XXXXX inkl. gebrauchter Winterräder vor. Auf die Frage nach der Art der Winterräder deutet der Verkäufer auf Fahrzeuge im Ausstellungsbereich und sagte es wären 16“ Räder mit einer A- oder B-Klasse Felge. Die Frage nach Problemen oder Vorschäden am Fahrzeug verneinte er, da er das Auto von Anfang an kenne. Das erste Problem trat schon auf der Zulassungsstelle auf, als ich zu meiner Verwunderung einen neuen Fahrzeugbrief erhielt. Offenbar bin ich nun der 3.Halter, inseriert war das Fahrzeug mit 1.Hand, gleiches ist in meinem Bestellungsauftrag zu finden. Verkäufer war der Meinung er hätte mir das beim Verkaufsgespräch offengelegt, ein Nachteil würde mir dadurch sowie nicht entstehen. Im Kaufpreis sehe ich einen deutlichen Nachteil für meine Seite. Schon auf der Heimfahrt stellte ich die ersten Mängel wie ein defektes Radio und Klappergeräusche fest, teilte diese umgehend schriftlich mit. Verkäufer schlug vor die Mängel zum Wechseltermin der Winterreifen in Richtung Ende Oktober anzusehen. Ein Termin kam dann auf den 11.11. zustande, Verkäufer teilte mit, er wäre nicht anwesend, man wisse jedoch Bescheid. Ich verfasste schriftliche eine Mängelliste um diese dem Zuständigen in Ihrem Haus zu übergeben. Pünktlich um 15Uhr zum Termin erschienen war weder in der Information, der Werkstatt noch im Gebrauchtwagenbereich klar wo ich einen Termin hatte. Nach gut 1 ½ Stunden Aufenthalt stellte ich sich heraus das Herr ??? habe einen Leihwagen für mich reserviert. Was am Fahrzeug zu machen ist, welche Winterräder das Fahrzeug erhalten sollte, wann man sich melden könnte war zum Zeitpunkt unklar. Jedoch erfuhr ich, dass bereits umfassende Getriebereparaturen durchgeführt wurden. Auch ich habe aktuell Probleme mit dem Getriebe – bei Minustemperaturen schalten sich die Gänge 1 +2 +3 sehr schwer und kratzen teilweise. Mehrfach war der Schalthebel nun im ersten Gang fest, ließ sich nur mit großen Kraftaufwand und Reduzierung der Geschwindigkeit herausnehmen. Bei warmem Getriebe und langsamen schalten in den 2. fühlt man ab und an einen leichten Rückschlag, bevor der Gang reingeht. Diese sollte dringend jetzt in der kalten Jahreszeit geprüft und repariert werden.

Ich fuhr somit ca. 16:30Uhr von Hof, durfte am nächsten Morgen auch noch feststellen, dass der Leihwagen einen recht umfangreichen Reifenschaden vorne links hatte. Dies meldete ich Herrn ??? direkt am Montag Morgen, dieser bot mir den Wechsel des Fahrzeugs oder die Absicherung bei einem Reifendienst an. Ein Reifendienst bescheinigte eine größere Beschädigung, riet mir hohe Geschwindigkeiten zu vermeiden. Im gleichen Zuge erfuhr ich, dass der Verkäufer krank sei und sich wieder bei mir melden würde. Nach einer Woche am Freitag Nachmittag erkundigte ich mich dann selbst um einen Abholtag planen zu können. Der VK war zum Zeitpunkt wieder anwesend, fragte in der Werkstatt nach und vereinbarte einen Abholtermin mit mir. Am Mittwoch den 23.11. holte ich das Fahrzeug wieder an. Einzige Aussage von des VK war, man habe meine Mängelliste abgearbeitet. Details schienen ihm nicht bekannt zu sein. Er übergab mir den Schlüssel, auf Nachfrage ging er dann noch mit zum Fahrzeug. Dieses steht nun zwar auf guten Winterreifen, jedoch auf Nachrüstfelgen (R.O.D.), alle davon sind leicht angefahren. Darauf angesprochen sagte er, das wäre nun mal so. Natürlich war das Fahrzeug nur noch ein wenig schmutziger als bei Übergabe. Ich fuhr los, drehte nach 10km jedoch um, da die Sitzheizung weiter auf der Sitzfläche nicht heizt. Begrüßt wurde ich mit „da sind Sie ja schon wieder“. VK schickte mich mit dem Fahrzeug in die Gebrauchtwagen, dort wollte man mir erklären mit der Sitzheizung sei alles in Ordnung, man habe diese durchgemessen. So wurde ich wieder zurück zum VK geschickt. Ich erklärte ihn die Heizung wäre eindeutig defekt, worauf er eine Heizmatte bestellte und mitteilte, er würde sich für einen erneuten Termin melden. Diese dauerte dann 14 Tage her, diese Lieferzeit ist aus meiner Sicht nicht ganz nachvollziehbar. Ehrlich gesagt bin ich es von Seiten Mercedes nicht gewohnt ständig selbst hinterher telefonieren zu müssen. So dann schrieb ich eine Nachricht an die Geschäftsleitung, diese wurde 18:30Uhr mit Lesebestätigung empfangen, 19:30Uhr kam eine Email des VK ich könne das Auto bringen. Am nächsten Tag auf meine Mail angesprochen wusste er davon nichts, er habe sich unabhängig davon gemeldet.

Auto dagelassen, einen Leihwagen mit leerem Wischwasser bekommen (Klar oder?) und 1 1/2 Wochen gewartet bis ich mich entschloss Maastricht anzuschreiben. Wieder eine Woche später die Rückmeldung mein Auto sei fertig, ich könne es abholen. Die Synchronringe des 2.Gangs wurde wohl getauscht. Fahrzeug also abgeholt, mein VK nicht anwesend - gang klar.

Sitzheizung geht, 2.Gang kratzt nach wie vor bei kalten Temperaturen, inzwischen habe ich Videos davon gemacht.

5 Tage später dann die Überraschung - eine Rechnung im Briefkasten, anteilige Kosten an der Getriebereparatur mit 200€. Ich sofort Maastricht angeschrieben. Am nächsten Tag meldete sich der Werkstattleiter, dies wäre nur eine Kopie an mich, natürlich müssen ich das nicht zahlen. Warum groß ORIGINAL über das ganze Blatt steht und warum die sich selbst eine Rechnung mit MwSt. schreiben konnte er so garnicht sagen.

Am 30.12.17 bat ich schriftlich um einen Termin mit dem Geschäftsführer. Bis heute, trotz nochmaliger schriftlicher Erinnerung keine Antwort darauf.

Was soll ich noch tun? Anwaltskosten produzieren?

Ich will im Grunde jetzt zwei Dinge:

1. Ein funktionierendes Auto

2. Eine finanzielle Entschädigung für die nicht "1.Hand", die Felgen und natürlich auch den gesamten Ärger

Momentan fällt mir nur noch der Rechtsweg ein, den Spass am neuen Auto hatte ich natürlich schon in den ersten 2 Wochen verloren.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@alcazar01 schrieb am 18. Januar 2017 um 21:47:38 Uhr:

Die neue Rechtsprechung sieht Emails sehr wohl als rechtsverbindlichen Schriftverkehr! Da hat wohl jemand nicht aufgepasst ;)

 

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__371a.html

OT:

 

Freunde mit juristischem Halbwissen wäre ich vorsichtig. Das von dir zitierte Gesetz (ZPO) spricht von digitalen Dokumenten mit QES die einer tatsächlichen Unterschrift gleichgestellt sind. Das geht auch mit Mails. Was der Ottonormalverbraucher normalerweise nicht hat, weil eine Signatur Geld kostet.

 

Es gibt verschiedene Rechtsauslegungen, aber vergiss es, ein Mail ohne weitere Signaturen wird so ohne weiteres nicht anerkannt.

 

Lasse deine süffisanten Sprüche! Schuster bleib bei deinen Leisten! ;)

 

Wenn Recht nur googeln wäre, könnte es jeder!

Das ist ein Schrauberforum, belassen wir's dabei.

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Das mit der 3. Hand reicht schon, um das Fahrzeug zurückzugeben, nennt sich Täuschung und in diesem Fall sogar schwere bis arglistige Täuschung. Stell das Fahrzeug beim Händler auf den Hof, am besten quer vor den Eingang und dann direkt das Schreiben (alles schriftlich!!!) in den Kasten. Kopie von der Anzeige/Kaufvertrag etc. beilegen und dasselbe auch zum Anwalt. Der erledigt den Rest.

Da hilft nur der Gang zum Anwalt!

Ich hoffe Du bist Rechtschutzversichert

Zitat:

@alcazar01 schrieb am 18. Januar 2017 um 18:06:55 Uhr:

Das mit der 3. Hand reicht schon, um das Fahrzeug zurückzugeben, nennt sich Täuschung und in diesem Fall sogar schwere bis arglistige Täuschung. Stell das Fahrzeug beim Händler auf den Hof, am besten quer vor den Eingang und dann direkt das Schreiben (alles schriftlich!!!) in den Kasten. Kopie von der Anzeige/Kaufvertrag etc. beilegen und dasselbe auch zum Anwalt. Der erledigt den Rest.

So einfach wäre das aber nur dann, wenn im Kaufvertrag 1. Hand steht. Das sollte nämlich zuerst geklärt werden. Steht im Kaufvertrag drin, dass es schon 2 Vorbesitzer gibt bzw. steht gar nichts im Kaufvertrag zu den Eigentumsverhältnissen, wird es dann schon wieder schwierig. Dann steht Aussage gegen Aussage und könnte durch einen evtl. Zeugen wiederlegt werden. War kein Zeuge anwesend, wird es dann auch schon wieder schwierig zu beweisen, dass dich der VK nicht darauf hingewiesen hat, dass du die 3. Hand bist. Oder du hast noch das Inserat.

 

So einfach gestaltet sich das in solchen Fällen nicht. Geh zum Anwalt, lass den die Schritte erledigen.

 

 

Noch was am Rande, hört auf bei solchen Sachen E-Mails zu schreiben, diese sind nicht rechtsgültig. Da gebe ich @alcazar01 vollkommen Recht, solche Sachen immer schriftlich und per Einschreiben.

Ja, wenn natürlich im Kaufvertrag 2 steht und das unterschrieben wurde, kannst du dir den Weg zum Anwalt sparen

Themenstarteram 18. Januar 2017 um 19:59

Dieses hier habe ich unterschrieben, darüber hinaus habe ich ich die AGBs und eine Rechnung erhalten. Im Inserat, welches ich gespeichert habe, steht das Auto ebenfalls als 1.Hand drin.

Ich bin bisher stehts freundlich geblieben und habe den Großteil schriftlich gemacht. Email zählt hier als schriftlich, das kann ich aus meiner beruflichen Erfahrung heraus sagen.

1484769393146-648370406

Ab zum Anwalt! Der freut sich... klarer Fall

Eine E-Mail hat keinen Rechtscharakter, hätte vor Gericht keinen Bestand, gehört hier aber nicht her. Ist in deinem Fall auch nicht wichtig.

 

Wenn der Zettel Gegenstand des Rechtsgeschäfts war, dann gehe zum Anwalt und lasse den das Regeln.

 

 

 

Zitat:

@Bisey schrieb am 18. Januar 2017 um 21:18:45 Uhr:

Eine E-Mail hat keinen Rechtscharakter, hätte vor Gericht keinen Bestand, gehört hier aber nicht her. Ist in deinem Fall auch nicht wichtig.

OT: Und warum dann der ganze teure Zirkus mit der Mail-Archivierung in Firmen? Mails werden bei (Rechts)-Streitigkeiten sehr wohl heran gezogen. Muss ja nicht alles vor Gericht landen. Und wenn dem so wäre, dann kann man ja jeden Mist per Mail veranstalten. Das Gericht juckts ja nicht... ;)

Aber BTT...

Themenstarteram 18. Januar 2017 um 20:30

Ich habe schon mit vielen Rechtsstreitereien zutun gehabt, wo vom Gericht sogar der Email Verkehr angefordert wurde. Das sollte schon passen. Zudem habe ich für meine beiden größeren Schreiben eine Lesebestätigung.

Also Anwalt.... Rechtschutz habe ich.... Hätte nicht gedacht, dass es soweit kommen muss.

Worauf würdet ihr Drängen? Rücknahme? Wäre schade, ist in Farbe und Ausstattung genau das Auto, welches ich gesucht habe. Aber mit dem Getriebe habe ich kein Vertrauen in die Kiste. Einzig ein 200er hätte es sein können :-)

Zurückgeben. Auch wenn es genau das Fahrzeug war, welches du wolltest. Loslassen, Du wirst eine Alternative finden... In das Fahrzeug hätte ich kein Vertrauen mehr. Gerade nach den wohl nicht gerade erfolgreichen Reparaturen. Schon das mit der Sitzheizung ist dreist...

Die neue Rechtsprechung sieht Emails sehr wohl als rechtsverbindlichen Schriftverkehr! Da hat wohl jemand nicht aufgepasst ;)

 

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__371a.html

Zitat:

@alcazar01 schrieb am 18. Januar 2017 um 21:47:38 Uhr:

Die neue Rechtsprechung sieht Emails sehr wohl als rechtsverbindlichen Schriftverkehr! Da hat wohl jemand nicht aufgepasst ;)

 

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__371a.html

OT:

 

Freunde mit juristischem Halbwissen wäre ich vorsichtig. Das von dir zitierte Gesetz (ZPO) spricht von digitalen Dokumenten mit QES die einer tatsächlichen Unterschrift gleichgestellt sind. Das geht auch mit Mails. Was der Ottonormalverbraucher normalerweise nicht hat, weil eine Signatur Geld kostet.

 

Es gibt verschiedene Rechtsauslegungen, aber vergiss es, ein Mail ohne weitere Signaturen wird so ohne weiteres nicht anerkannt.

 

Lasse deine süffisanten Sprüche! Schuster bleib bei deinen Leisten! ;)

 

Wenn Recht nur googeln wäre, könnte es jeder!

Das ist ein Schrauberforum, belassen wir's dabei.

Zitat:

@Bisey schrieb am 18. Januar 2017 um 21:57:46 Uhr:

Es gibt verschiedene Rechtsauslegungen, aber vergiss es, ein Mail ohne weitere Signaturen wird so ohne weiteres nicht anerkannt.

Das betrifft dann wohl auch 95% aller Firmen... Aber gut, lassen wir das...

@Bisey schrieb am 18. Januar 2017 um 21:18:45 Uhr:

Eine E-Mail hat keinen Rechtscharakter, hätte vor Gericht keinen Bestand, gehört hier aber nicht her. Ist in deinem Fall auch nicht wichtig.

 

... Wenn du pauschal solche Teile raushaust, musst du mit einer Antwort rechnen ;) Auch Emails ohne digitale Signatur können u.b.U. für die Beweisaufnahme zugelassen werden, sofern sie dem Absender zweifelsfrei zuzuordnen sind und der Eingang nachgewiesen wird. Take care

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