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Probleme mit Rechnung aus KfZ Werkstatt

VW Vento 1H
Themenstarteram 28. April 2009 um 20:32

Hi Leuts,

 

habe folgendes Problem.

Ich war in ner Werkstatt und habe dort wegen Problemem mit meiner Golf 3 Climatronic "vorgesprochen". Wagen wurde überprüft und festgestellt das Kompressor und Kondensator undicht sind. Beide Teile müssen also getauscht werden und dann natürlich Trockner gleich mit.

 

Hatte mich schon vor Werkstattbesuch erkundigt, dass mich als Endkunde ein Klima Kompressor ( 310€ ) + Kondensator ( 85€ ) + Trockner ( 35€ ) kosten würden & habe dem Typen das auch gesagt. Alles Neuteile - keine Austauschteile oder so. Außerdem noch die Anmerkungen gebracht, dass ich überlege nen gebrauchten Kompressor mit Gewährleistung z.B. von nem EBAY Händler zu kaufen damits preiswerter wird & das ganz dann selbst einbaue. Dann wäre ich so bei 430€ zzgl. Klimaanlage auffüllen mit sagen wir mal 50€

 

Der Werkstattinhaber fragte ob er mal gucken soll was es bei ihm kosten würde. Kurze Zeit später kam er wieder und meinte für 610€ könnte er es machen "dann aber alles". Ich bin bei dieser Aussage davon ausgegangen, dass er damit meint, dass er für 610€ die KOMPLETTE Reparatur incl. Material + Arbeit erledigt. Ich stimmte zu, weil ich dachte, dass es für 180€ "Aufpreis ( auf meine 430€ ) sinnvoll wäre die Arbeiten von der Werkstatt machen zu lassen und sich quasi 2 jahre Gewährleistung auf die Klimaarbeiten zu erkaufen. Außerdem erspare ich mir viel Arbeit. Werkstatt bestellte somit die Teile und heute wurde die Reparatur durchgeführt. Dies dauerte 6,5h !

 

Dann ..... gabs die Rechnung über 1.017,15€   * SCHOOOOOOCK *

Häääää - wiiiiiiiiiiiiiiee - bittttteeeeäääää - waaaaaassssist los

 

Begründung: für Werkstattleiter ( Inhaber ) war mit den 610€ "natürlich" ( sagt er ) nur die Teile gemeint gewesen und nicht incl. Arbeitszeit ( 58€ je Std. = ca. 370€ ), Kondensator ( 130€ ) das Öl ( ca. 20€ ) + Kältemittel ( ca. 23€ ) für Kompressor ( ca. 443€ ).

 

Verhaut mich nun nicht weil ich mir keinen Kostenvoranschlag hatte geben lassen. In der Werkstatt war meine Schwester, Mutter, lebensgefährte meiner Mum schon und es gab nie Kostenvoranschläge und preise die gesagt wurden, wurden auch immer eingehalten und teilweise sogar mit Rechnung unterboten. Insgesamt haben wir bestimmt schon so 7.000€ in dieser Werkstatt gelassen für unsere verschiedensten Fahrzeuge. Ich hatte also im Prinzip vertrauen.

 

Tja, nun steht irgendwie Aussage gegen Aussage. Ich bin aber irgendwie nicht bereit ca. 400€ mehr zu zahlen ( habe Rechnung erstmal gezahlt, da ich sonst mein Auto nicht bekommen hätte ) als vorher besprochen. ( bzw. Händler meint ja es sei eindeutig für ihn gewesen, das es nur um Teile ging ) Ihm war aber klar, da wir nen Reparaturtermin abgemacht haben, dass er auch den einbau macht. Da stellt sich mir doch nun die Frage: Wenn er nur die Teile gemeint hätte, dann wundert es mich, dass er mir nie den preis für den Arbeitslohn gesagt hat, schließlich geht ja wohl NIEMAND in die Werkstatt und sagt bau mal ein und ich zahle schön artig die Arbeitszeit nach Aufwand.

 

Ich werde morgen nochmal anrufen und mit dem Cheffe reden. Habe schon überlegt, das ich mal nen Anwalt frage oder die Kfz Schiedstelle dazu befragen werde.

 

Was meint ihr so zu dem Fall?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Der Werkstattinhaber fragte ob er mal gucken soll was es bei ihm kosten würde. Kurze Zeit später kam er wieder und meinte für 610€ könnte er es machen "dann aber alles".

Ihr habt vorher nur über Teilepreise geredet. Wieso sollte er jetzt mit dem Gesamtpreis kommen?

Findest du 180Euro sind für Kompressor und Kondensator tauschen inkl. Befüllung der Anlage ein angemessener Preis?

Nur mal so als Anhaltspunkt: Für das Befüllen einer komplett leeren Anlage muss man mindestens 70Euro verlangen um überhaupt kostendeckend zu arbeiten, wenn man auch noch von was leben will ist das immer noch nicht ausreichend.

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Hoffentlich hast du nur "unter Vorbehalt" bezahlt und das auch auf die Rechnung geschrieben. Sonst sieht es meiner Meinung nach schlecht aus!

Oje, das sieht aus meiner Sicht nach Missverständnis aus, aber zu deinen Ungunsten. Es ist IMMER notwendig, sich eine schriftliche Auftragsbestätigung geben zu lassen um eben genau das zu vermeiden. Trotzdem viel Glück, auch wenn ich nicht wirklich an einen Erfolg glauben mag.

Hallo,

aus Erfahrung kann ich nur sagen, dass wird schwer werden.

Entweder die Werkstatt macht Dir was am Preis aus Kulanz (aus welchen Gründen auch immer), oder aber Du lässt es auf einen "Vergleich" vor Gericht ankommen.

Vorsicht ist aber geboten, wenn Du nicht Rechtschutzversichert bist. Dann zahlst das was Du vielleicht (!) an der Rechnung von der Werkstatt "gespart" hast, Deinem Rechtsanwalt (oder dem noch mehr).

LG

Zitat:

Der Werkstattinhaber fragte ob er mal gucken soll was es bei ihm kosten würde. Kurze Zeit später kam er wieder und meinte für 610€ könnte er es machen "dann aber alles".

Ihr habt vorher nur über Teilepreise geredet. Wieso sollte er jetzt mit dem Gesamtpreis kommen?

Findest du 180Euro sind für Kompressor und Kondensator tauschen inkl. Befüllung der Anlage ein angemessener Preis?

Nur mal so als Anhaltspunkt: Für das Befüllen einer komplett leeren Anlage muss man mindestens 70Euro verlangen um überhaupt kostendeckend zu arbeiten, wenn man auch noch von was leben will ist das immer noch nicht ausreichend.

servus,

der preis der dir berechnet wurde ist keineswegs unberechtigt oder übertrieben... teile der klimaanlage kosten nunmal etwas ebenso ist der arbeitsaufwand nicht zu unterschätzen , genauso wie das befüllen usw. wie der vorredner schon erwähnt hat.

leider gab es da wohl einen "kommunikationsfehler" aber rechtlich wirst du da schonmal garnicht gegen vorkommen können.

tut mir leid dir das so sagen zu müssen aber so ist es.

am 28. April 2009 um 23:15

du kannst gegen die werkstatt nur erfolgreich vorgehen wenn du

in irgeneiner weise beweisen kannst, dass dir werkstatt die arlistig getäuscht hat oder auch fehlerhaft beraten hat. wenn du zeugen hast wäre schon sehr gut. ansonsten bleibt dir wirklich nur der weg dich mit dem irgendwie einvernehmlich zu einigen - stelle einfach deine kundentreue in aussicht oder auch nicht

zur rechnungshöhe würde ich sagen das das schon so hinkommt, da

wir von einem netto preis von ca. 800,- reden und davon material und lohkosten passt schon.

Themenstarteram 29. April 2009 um 8:27

Also ich hatte dem Werkstattman schon noch erwähnt, dass mich der Aus- und Einbau nur des Kondensator in ner anderen Werkstatt 106€ kosten würde. Hier war man noch davon ausgegangen das nur der Kondensator undicht sei.

Werde mal meine Rechtschutz fragen ob die das zahlen!?

 

Tja, Zeuge: Ich habe lediglich nem Freund und bei mir in der Familie erwähnt, dass der Mann aus der Werkstatt mir 610€ für die Reparatur als Preis genannt hat.

 

Netto 854€ ( brutto 1.017€ ) mögen ja preislich z.B. im Vergleich zu ner VW Werkstatt auch passen. Aber ich hatte dem Typen ja gesagt, dass mich der Kompressor vom Hersteller Sanden nur max 300€ als Neuteil vom Händler kostet. Nun zahle ich bei dem hier 440,30€! Das sind 130€ die ich quasi als Arbeitslohn aus den 610€ gedacht hatte. ( Sind immerhin knapp 2,5h Arbeitszeit )

Ich hatte halt gerechnet das die Werkstatt so ca. 360€ für die Teile zahlen muss, schließlich bekommt ne Werkstatt ja auch noch Händlerrabatt. Dann hätte die Werksatt so ca. 250€ für Arbeitslohn gehabt. Da dachte ich das passt wohl.

Hallo,

Du hast ja mit dem Gedanken gespielt, die benötigten Teile "für günstig" selbst zu besorgen und auch selbst einzubauen, richtig?

Hast Dir mal Gedanken gemacht, wie das dann im Falle mit der Garantie und Gewährleistung gewesen wäre? Hast Du schonmal so einen Einbau vorgenommen und weisst auf was man alles achten muss?

Soweit mir bekannt, darf zum einen nur Fachpersonal (nach Richtlinen des Fahrzeugherstellers) überhaupt Klimakompressoren einbauen und die Anlage befüllen und zum anderen erlischt die Garantie und Gewährleistung auf Teile, wenn keine Fachwerkstatt den Einbau vorgenommen hat.

Falls Du eine Werkstatt gefunden hättest, die Deine mitgebrachten neuen Teile eingebaut hätte, hättest bestimmt unterm Strich schätze (!) ich mal, nicht viel weniger für alles in allem bezahlt.....!

LG

Zitat:

Original geschrieben von Natucki

Hallo,

Du hast ja mit dem Gedanken gespielt, die benötigten Teile "für günstig" selbst zu besorgen und auch selbst einzubauen, richtig?

Hast Dir mal Gedanken gemacht, wie das dann im Falle mit der Garantie und Gewährleistung gewesen wäre? Hast Du schonmal so einen Einbau vorgenommen und weisst auf was man alles achten muss?

Soweit mir bekannt, darf zum einen nur Fachpersonal (nach Richtlinen des Fahrzeugherstellers) überhaupt Klimakompressoren einbauen und die Anlage befüllen und zum anderen erlischt die Garantie und Gewährleistung auf Teile, wenn keine Fachwerkstatt den Einbau vorgenommen hat.

Falls Du eine Werkstatt gefunden hättest, die Deine mitgebrachten neuen Teile eingebaut hätte, hättest bestimmt unterm Strich schätze (!) ich mal, nicht viel weniger für alles in allem bezahlt.....!

LG

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte die Gewaehrleistung erloeschen koennen, wenn man ein Teil selbst einbaut?

Wenn ein Gewaehrleistungsfall vorliegt, ist es vollkommen egal, wer das Teil verbaut hat oder ob es ueberhaupt eingebaut wurde.

In den Garantiebedingungen kann man natuerlich alles vereinbaren aber die brauchen einen zunaechst einmal ueberhaupt nicht zu interessieren.

Es geht ja auch nicht darum, ob der Preis angemessen ist oder nicht. Es geht darum, dass er eine Summe bezahlen muss, von der er nicht ausgegangen ist und die er vielleicht nicht einfach mal zahlen kann.

Wenn der Werkstatttyp zu dir gesagt hat, dass alles zusammen am Ende 610€ kostet und Ihr darauf geinigt hat (wenn auch mündlich) muss er sich daran auch halten. Das Problem ist nur, dass du das nun nicht beweisen kannst. Das zweite Problem ist, dass er anscheind vom Material geredet hat und du vom Material und Arbeit. Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt fragen.

@ menschmeier

Hmm....hier mal ein Link dazu

Zitat:

Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.

Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers.

Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. "

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer.

Darin seh ich z.B schon das Problem, wenn man es selbst einbaut....!

Wie will man es im Falle beweisen, dass das Teil schon bei der Übergabe bzw vor dem Einbau kaputt war, wenn man keine fachliche spezielle Kompetenz in die Richtung hat? Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt im Falle des Falles nämlich der Käufer.

LG

Themenstarteram 29. April 2009 um 10:14

Also diese Werkstatt baut auch Neuteile ein, die der Auftraggeber selbst mitbringt. Hat er sogar bei meiner Schwester schon gemacht. Sogar gebrauchte Teile hat der schon eingebaut, dann wurde aber vereinbart, dass eine Garntie nur für die Arbeitsleistung gelten kann. Das ist ja dann auch OK.

Dann wäre es aber immer noch so, dass die Garantie für die Artikel ich vom Teilehändler bzw. direkt vom Hersteller hätte und die Werkstatt gäbe die Garantie auf deren Arbeitsleistung.

Zitat:

Sogar gebrauchte Teile hat der schon eingebaut, dann wurde aber vereinbart, dass eine Garntie nur für die Arbeitsleistung gelten kann. Das ist ja dann auch OK.

So kenne ich das auch. Nur verlangen oft einige Werkstätten dann einen anderen Stundenlohn, oder lassen sich "etwas" länger Zeit...bzw verrechnen eventuell zusätzlich benötigte Teile oder Material "anders"!

Zitat:

Dann wäre es aber immer noch so, dass die Garantie für die Artikel ich vom Teilehändler bzw. direkt vom Hersteller hätte

Ausser er schließt die Garantie und Gewährleistung im Falle bei "Selbst-Einbau" (wovon ich geschrieben habe) ausdrücklich aus.

Zitat:

und die Werkstatt gäbe die Garantie auf deren Arbeitsleistung.

Aber nicht, wenn das Teil was Du gebracht hast schadhaft war bzw ist...! Sie haben ihren Teil des Vertrags erfüllt mit dem Einbau und können ja nichts dafür, wenn das Teil schon vorher kaputt war.

Ich denke Du bist jetzt "ganz gut" dran....falls was sein sollte, muss die Werkstatt bei der Du warst alles (auch die Arbeitszeit) auf Garantie und Gewährleistung übernehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Natucki

@ menschmeier

Hmm....hier mal ein Link dazu

Zitat:

Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.

Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers.

Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. "

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer.

Nett, dass Du dir die -leider vergebliche- Muehe gemacht hast.

Mir zum einen der Unterschied bewusst. Ausserdem sollte man mit Wikipedia als Referenz zumindest vorsichtig sein. Da steht zwar vieles Interessants und Wissenswertes drin aber leider auch so manches falsches (das jetzt nur grundsaetzlich, die zitierten Stellen kommen mir korrekt vor).

Darin seh ich z.B schon das Problem, wenn man es selbst einbaut....!

Wie will man es im Falle beweisen, dass das Teil schon bei der Übergabe bzw vor dem Einbau kaputt war, wenn man keine fachliche spezielle Kompetenz in die Richtung hat? Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt im Falle des Falles nämlich der Käufer.

LG

Der letzte Satz ist falsch. In den ersten 6 Monaten eines "Verbrauchsgueterkaufs" besteht die Beweislastumkehr, d.h. der Haendler muesste die Maengelfreiheit beweisen.

Aber, zurueck zum eigentlichen Thema: Ich stimme Dir zu, dass es durchaus von Vorteil sein kann, wenn man alles (also Arbeit und Teile) aus einer Hand bekommt, dann braucht man sich im Fall der Faelle auch nur an den einen Ansprechpartner zu wenden wogegen sich bei mehreren Anbietern diese gegenseitig die Schuld zuschieben koennen, was zumindest laestig fuer den Anspruchsteller ist.

Allerdings wird es auch findige Dienstleister geben, die sich trotz "Angebot aus einer Hand" versuchen werden aus der Verantwortung zu stehlen.

Grundsaetzlich sollte man halt gucken, wie aufwaendig und kompliziert ist das Vorhaben, wie kritisch (wenn doch was schieflaeuft) sind die Folgen und wie viel kann man sparen.

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