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Probleme mit WestStarCar Versicherung - wer kann mir helfen?

Themenstarteram 7. April 2009 um 17:34

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich schreibe diesen Beitrag im Auftrag einer Kollegin von mir, die sich mit Foren nicht so gut auskennt. Ich versuche, das Problem meiner Kollegin so gut wie möglich zu beschreiben:

Wie sie mir erzählte hat sie und ihr Mann bei der WestStarCar Versicherung für ihr Wohnmobil bei der genannten Gesellschaft eine Versicherung abgeschlosssen.

Als es nun zum Schadensfall kam, gab es erhebliche Probleme mit der Gesellschaft, was die Zahlung betrifft. Laut meiner Kollegin lag der Jahresbeitrag bei (so habe ich es jedenfalls verstanden) 350,00 Euro.

Der Schaden betrug 60 Euro, die die Versicherung einfach nicht zahlen will. Nun haben beide gehört, dass "WestStarCar Security" insolvent sein soll.

Kann mir jemand vielleicht sagen, ob das stimmt und ob er auch schon negative Erfahrungen mit der Gesellschaft gemacht hat ?

Gibt es vielleich auch jemanden, der schon erfolgreich einen Anwalt eingeschaltet hat ?

Für die Beantwortung meiner Fragen im voraus vielen Dank.

Andreas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Hättest du eine Internetsuchmaschine bemüht, hättest Du folgendes auch in 2 Minuten bekommen...

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Zitat:

8242 IN 128/09

Geschäftszeichen bei allen Zuschriften bitte angeben!

 

Eröffnungsbeschluss

 

1. Über das Vermögen der

 

Firma WestStar Car Security Limited,

 

wird heute am 06.04.2009, um 10.00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 17 ff. InsO (soweit Nachlassinsolvenz zusätzlich §§ 315 ff. InsO) eröffnet.

 

Nürnberg, den 06.04.2009

Amtsgericht Nürnberg

- Insolvenzgericht -

Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de

Na, da kann der TE ja froh sein, dass er nicht letzte Woche gefragt hat. Sonst hätte er ja noch gar keine Antwort bekommen können.

:cool:

Hafi

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Wenn Du dich mit Foren auskennst, solltes Du mal die Suchfunktion bemühen, da wurde das ganze schon mind. 1 mal durchgekaut.

Weststar Car ist schon lange insolvent.

Themenstarteram 7. April 2009 um 18:15

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Wenn Du dich mit Foren auskennst, solltes Du mal die Suchfunktion bemühen, da wurde das ganze schon mind. 1 mal durchgekaut.

Weststar Car ist schon lange insolvent.

Danke für Deine Antwort. Tut mir leid, aber auf die Idee mit der Suchfuntkion bin ich leider nicht gekommen.

Kannst Du mir vielleicht noch sagen, wo ich im Internet einen ausführlichen Bericht über die Insolvenz finden kann ?

Für Deine Hilfe im voraus besten Dank.

Andreas

Hättest du eine Internetsuchmaschine bemüht, hättest Du folgendes auch in 2 Minuten bekommen...

Zitat:

8242 IN 128/09

Geschäftszeichen bei allen Zuschriften bitte angeben!

Eröffnungsbeschluss

1. Über das Vermögen der

Firma WestStar Car Security Limited,

xxx

,

Geschäftszweig: Vertrieb von Fahrzeuggarantiesystemen sowie Fahrzeughandel und-Vermittlung

Registergericht: AG Nürnberg HR B Nr. 24035;

wird heute am 06.04.2009, um 10.00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 17 ff. InsO (soweit Nachlassinsolvenz zusätzlich §§ 315 ff. InsO) eröffnet.

Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind nach Feststellung des Gerichts gegeben.

 

2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Herr Rechtsanwalt Gunther Neef,

Laufertorgraben 4,

90489 Nürnberg.

 

3. Die schriftliche Durchführung des Verfahrens wird angeordnet, § 5 Abs. 2 InsO.

 

4. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind bis 18.05.2009 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und der Insolvenzschuldner erhalten Gelegenheit, bis zum 29.06.2009 den Forderungen schriftlich zu widersprechen.

Geht binnen der gesetzten Frist kein Widerspruch bei Gericht ein, so gilt dies als Anerkennung der Forderung.

 

 

Beteiligte können die Anmeldungen der zu prüfenden Forderungen auf der Geschäfts-stelle des Insolvenzgerichts einsehen.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

 

5. Die Gläubiger erhalten Gelegenheit, hinsichtlich der eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters sowie zu den in den §§ 35, 66, 67, 100, 149, 157, 160 und 162 InsO bezeichneten Angelegenheiten bis 29.06.2009 schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen.

 

6. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forde-rung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (gem. § 28 II InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 III InsO).

 

Nürnberg, den 06.04.2009

Amtsgericht Nürnberg

- Insolvenzgericht -

Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de

 

___________

Beitrag von MT editiert.

Zitat:

Original geschrieben von clanhermann

Der Schaden betrug 60 Euro...

Im Ernst? Oder fehlen da ein paar Nullen?

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Hättest du eine Internetsuchmaschine bemüht, hättest Du folgendes auch in 2 Minuten bekommen...

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Zitat:

8242 IN 128/09

Geschäftszeichen bei allen Zuschriften bitte angeben!

 

Eröffnungsbeschluss

 

1. Über das Vermögen der

 

Firma WestStar Car Security Limited,

 

wird heute am 06.04.2009, um 10.00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 17 ff. InsO (soweit Nachlassinsolvenz zusätzlich §§ 315 ff. InsO) eröffnet.

 

Nürnberg, den 06.04.2009

Amtsgericht Nürnberg

- Insolvenzgericht -

Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de

Na, da kann der TE ja froh sein, dass er nicht letzte Woche gefragt hat. Sonst hätte er ja noch gar keine Antwort bekommen können.

:cool:

Hafi

Themenstarteram 8. April 2009 um 7:44

Ich danke Euch für die Antworten. Das ganze hat mir sehr weiter geholfen.

Andreas

am 9. Juni 2009 um 18:02

Hi,

na toll, hatte auch eine Anschlussversicherung. Hätte mich mein Autohändler über die Insolvenz informieren müssen? Wie soll man denn rechtzeitig mitbekommen dass sie insolvent sind um eine Rückerstattung der Beiträge zu beantragen?

Das ist ja gerade der Sinn der Insolvenz, dass sie keiner vorher mitbekommt, ansonsten würde jeder vorher seine Forderungen eintreiben und das Unternehmen wäre schon vor der Insolvenz mausetot ohne Rettungsmöglichkeit. Ist halt doof gelaufen, hätte gut gehen können, aber mit ein paar Euro mehr hätte man sich auch einen renommierten Garantieversicherer nehmen können...

Ich habe mir soeben mal das Impressum der Firma CarSecura angeschaut. Ganze Menge von identifikationsnummern werden dort aufgelistet. Ich bin beeindruckt ;)

Und immer der Zusatz: "Ein Unternehmen der CC Suisse-Group". Ich konnte aber keinen einzigen Eintrag in Google bezüglich dieser CC Suisse-Group finden.

Die Garantietarife und Preise kann man sich auch runterladen aber warum die Bedingungen nicht??? Für mich sind gerade die Garantiebedingungen am Wichtigsten und die konnte ich nirgends finden!!!!!!

k

Es wird versucht den Eindruck zu erwecken, dass es sich hier um eine Firmengruppe handelt und nicht um eine One Man Show mit ein paar billig gegründeten UK Limiteds.

Seit einer der letzten Zwegat Shows weiss ich auch, dass man eine Limited in England verklagen muss. Von daher würde ich nie eine Versicherung oder sonstige Geschäftsbeziehungen mit einer Limited eingehen.

k

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