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Probleme mit Zulassung wegen § 21 STVZO

Harley-Davidson FLS Fat Boy
Themenstarteram 18. Oktober 2014 um 20:33

Brauche Hilfe

Ich bin mit meinem Bruder ca. vor 2 Wochen durch Bielefeld gefahren und habe werent der fahrt einen DB Killer verloren .

darauf hin bin ich angehalten und habe festgestellt das mein 2 auch schon los ist (keine schraube mehr drin) habe dann den 2 herausgenommen und sind nach HD Bielefeld gefahren um neue Schrauben zu holen ca. 1 km.

Ca. 100 m vor HD hat mich und mein Bruder die Polizei angehalten .

Der Polizisten sagte gleich die ist zu Laut . Habe ihn 1mal gesagt wie es zustande gekommen ist der wollte es aber gar nicht wissen und sagte immer ich sollte mich in den Anhöhrungsbogen den ich bekomme äußern.

Blöd war nur das ich den Zettel mit unterschrieben habe das ich sie ausgebaut habe.

Meinte aber das ich nur einen ausgebaut habe (das habe ich aber nicht geschrieben).

Mit der Mängelkarte (dort stand Gutachten nach §21) bin ich zum TÜV der hat eine Phonmessung gemacht mit DB Killer alles OK

Mit der abgestempelten Karte bin ich zum Straßenverkehrsamt GT habe sie dort abgegeben .

Vor 4 Tagen bekomme ich Post das ich bis zum 27.10. zeit habe ein Gutachten nach §21 STVZO zu machen.

Betriebserlaubnis durch bauartliche Veränderungen(Entfernen se DB-eaters erloschen-Vorlage eines Gutachtens gem.§21 STVZO in Verbindung mit Originalen Fahrzeugpapieren erforderlich

Jetzt kommt das größte Problem da ich ein Custom Chrome Rahmen habe mit ein Harley Davidson Evolution Motor 1996 ein komplett Umbau (300 er Reifen ,andere Schwinge u.s.w aber alles eingetragen)Erstzulassung 2.2005 bekomme ich nachdem heutigen Emissionswerte keine Zulassung mehr.

Was kann ich machen war schon bei der Polizei und bei der Zulassungsstelle alle sagen das ich die 21§ machen muss

Bitte kein Kommentar das ich sau doof war das weiß ich selber

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16 Antworten

Mopped ordnungsgemäss abmelden!

Und in ein paar Tagen wieder anmelden!

-:)

Gruss

Nico

Themenstarteram 18. Oktober 2014 um 20:49

Und was soll das bringen damit ist doch die Geschichte doch nicht aus der Welt oder ???

Zitat:

@Fat Toy schrieb am 18. Oktober 2014 um 22:33:19 Uhr:

Bielefeld

Die Stadt dies nicht gibt. :D:cool::D:cool:

Du musst die Emmissionswerte aus dem Jahr Deiner Erstzulassung erfüllen, also 2005 bei Dir und nicht 2014!!!

Die musstest Du ja 2005 mit Deinem Bike für die Erstzulassung erfüllt haben und dann sollte es in dem jetzigen Abnahme auch funktionieren.

Von der Sache her ist ein Gutachten nach 21 StVZO nicht mehr als eine Hauptuntersuchung.

Gruß Brus

Zitat:

@Fat Toy schrieb am 18. Oktober 2014 um 22:49:24 Uhr:

Und was soll das bringen damit ist doch die Geschichte doch nicht aus der Welt oder ???

-:)

Ich denke schon!

So hatte ich das mal vor "langen" Jahren gemacht, als ich für meine Mofette eine zweiseitige Mängelliste erhalten hatte, und aufgefordert wurde nach der Beseitigung das Teil vorzuführen.

Ich hatte es dann abgemeldet, den Behördenvertretern die Abmeldebescheinigung vorgelegt und denen gesagt, dass ich die Mofette verkauft habe.

Dann war Ruhe!

Und Tage später habe ich das Teil wieder regulär angemeldet.

Wenn Deine Harley heute "zufälliger Weise" verunfallen sollte, Du Sie dann abmeldest und in Teilen verkaufst, hast Du ja auch nix mehr zum Vorführen...

-:)

Gruss

Nico

Nichts für ungut, aber "..... DB-Killler verloren......"???:rolleyes:

Wem willst Du das Märchen erzählen?:D

BTW: wenn es um die Big Radius auf Deinem Avatar geht, ist die Anlage doch eh (egal, ob mit oder ohne Quit Baffles) illegal, sprich: shice-egal, ob Du sie verloren hast, wenn es denn überhaupt so war ......;)

Themenstarteram 19. Oktober 2014 um 7:15

Meine Anlage ist von Fred Codlin und hat eine ABE und ja ich habe sie verlohren die schrauben sind raus gefallen!!!

Das hört man nicht, wenn der DB-Eater herausfällt?:confused::rolleyes:

Themenstarteram 19. Oktober 2014 um 7:34

Ich gehört habe das ich die Bestimmungen von 2014 erfüllen muß

Ich habe ja alles eingetragen aber der HD Händler sagte zu mir das es nicht mehr zählt z.b auch Bremsanlage,Schwinge,Felgen u.s.w eingetragen habe auch eine ABE muß aber den heutigen Standard entsprechen das soll auch für den Motor gelten.

Es soll eine Neuzulassung werden neuer Brief und Schein

Er sagte zu mir das Motorrad ist tot(Betriebserlaubnis erloschen) und wird wie neu aufgebaut !!!

Und zu Bikermaxx na klar habe ich das gehört bin ja auch angehalten aber was soll ich machen wenn ich keine schrauben mehr habe es war ja nur noch 1 km bis HD Händler

Servus,

 

"Er sagte zu mir das Motorrad ist tot (Betriebserlaubnis erloschen) und wird wie neu aufgebaut !!!"

 

 

Ganz ehrlich.........klingt komisch, und iss meiner Meinung nach der reine Quatsch.

 

 

 

Selbst wenn, was ich bezweifel, die Anordnung eines § 21 rechtens iss, wird der durchgeführt unter Verwendung der Bestimmungen der Erstzulassung des zugrundeliegenden Papiers, und das sind deine KFZ- Papiere von 2005.

 

Ohne die genaue Kenntniss der Lage kann ich dir nur eines sagen: Du wirst einen Anwalt brauchen.

 

Haben die dich so auf dem Kieker bei dir zuhaus?

 

Gruss KW

Themenstarteram 19. Oktober 2014 um 8:40

Nein fahre seid 22 Jahren Motorrad und bin das erstemal angehakten worden!!!

Habe da was gefunden.......

"2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

 

Also doch.........das bedeutet aber ned das dein Moped "tot" is.

Es gilt was ich oben über die Durchführung § 21 geschrieben hab.

 

Gruss SM

EDIT:

http://www.tschuschke.eu/.../

Zitat:

@Fat Toy schrieb am 19. Oktober 2014 um 09:34:44 Uhr:

Ich gehört habe das ich die Bestimmungen von 2014 erfüllen muß

Ich habe ja alles eingetragen aber der HD Händler sagte zu mir das es nicht mehr zählt z.b auch Bremsanlage,Schwinge,Felgen u.s.w eingetragen habe auch eine ABE.....

Hallo,

Schau mal hier

Was der TÜV Süd da schreibt, gilt auch für die Vorgehensweise des TÜV Nord!

Wenn Dein :) das so erzählt hat, ist es Unsinn!!! Wenn alles rechtmäßig eingetragen ist und ABE erliegen, mußt Du Dir keinen Kopf machen!

Ruf mal bei Deinem TÜV / Dekra an, die werden das bestätigen.

Gruß Brus

Ps: gerade schweren Motorradunfall gesehen und bedient!!!

 

Zitat:

......................

Ps: gerade schweren Motorradunfall gesehen und bedient!!!

Hilft jetzt zwar niemanden weiter,

aber die gleiche Sch..... hab ich heute leider auch miterleben müssen.

0016

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