Probleme nach Auto Verkauf
Hallo habe einen Touring als Bastlerfahrzeug Verkauf Preis 650 Privat Autoscout , ohne Gewährleistung nach 3 Tagen ruft der Käufer an der Ölverbrauch liegt bei 2Liter bei 500KM verlangt einen Rabat oder Rücknahme da er angeblich 14 Tägiges Rückgaberecht hat möchte das ich den für 500Euro wieder nehme
was ist davon zuhalten?
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31 Antworten
das recht steht im zu
wieso
Hat den Wagen als Bastler Fahrzeug ohne Gewährleistung gekauft und 2Liter auf 500KM gaube nicht möglich
Re: wieso
Zitat:
Original geschrieben von toadi
Hat den Wagen als Bastler Fahrzeug ohne Gewährleistung gekauft und 2Liter auf 500KM gaube nicht möglich
sehe ich auch so!
Nicht nervös machen lassen
Gruß Jochen
Ist ein vom Verkäufer verschwiegener Mangel, der bereits beim Kauf vorlag. Der Verkäufer darf solche Mängel, von denen er weiß, nicht verschweigen (es ist wohl davon auszugehen, dass Du davon wußtest, hättest ihn schon darauf hinweisen müssen, jedenfalls wird ein Richter davon ausgehen, dass es seeehr unwahrscheinlich ist, dass Du das nicht wußtest), Bastlerfahrzeug hin oder her. Wenn ich richtig verstanden habe, will er nur 500€ wieder haben, obwohl er 650€ bezahlt hat? d.h. Du hättest trotzdem 150€ "verdient" kannst die Karre ja wieder verkaufen, mußt halt dazusagen, mit dem Ölverbrauch.
Ist richtig 150Euro Verdient doch hat der bei mir auf über 2000km
die ich ihn gefahren habe 1,5 l verbraucht und keine 4l auf 1000Km , also für diesen Betrag würde ich es nicht draufankommen lassen das ist schon klar aber bei der Probefahrt im kalten zustand alle Gänge Vollgas und dann noch ich habe KFZ-Mechaniker gelernt ?????????????????
KFZ-Mechaniker muss man dazu nicht sein ;-)
Wenn das Autos also tatsächlich nur ca. 0,75l Öl auf 1000km verbraucht, liegt das im Rahmen, 4l sicher nicht. Aber wenn der Typ das behauptet, das der Wagen 4l braucht und Du sicher weisst, dass es nicht so ist, kann er Dir ja deswegen nichts wollen. Würd mir aber überlegen, den Wagen trotzdem für 500€ zurückzunehmen und dann nochmal für den Verkaufspreis (also die 650€) zu verkaufen. Denke mal der Typ hat es sich nach dem Kauf anders überlegt und sucht jetzt nen Grund, die Karre zurückzugeben, wenn er Dir diese Aufwendungen mit 150€ bezahlt, ist doch auch net schlecht :-)
Also mir geht es jetzt darum ob er den Wagen innerhalb von 14Tagen zurückbringen dürfte oder nicht denn dann hätte ich bei jeden Autokauf ob Priwat oder Händler trotz Bastler-ohne Gewährleistung-Ausschlachten u.s.w. Rückgaberecht den bei fast jeden Auto befinden sich Mängel die der Verkäufer nicht kennt oder Ihm bekannt sind mann muß nur suchen den wer sucht der findet also alt Autos auf dem Schrott oder wie ? Schlachten ?
Wundert mich auch ein bisschen.
Wenn ich ein Auto absolut als "Schrott" oder Bastlerfahrzeug verkaufe wie gesehen ohne jede Gewährleistung, dann verstehe ich nicht wie jeder den wieder zurück geben dürfen soll...
Er hat kein Rückgaberecht, Bastlerfahrzeug ist Gewährleistung ausgeschlossen, basta aus, Pech gehabt.
Unzulässiger Gewährleistungsausschluß im Verbrauchsgüterkaufrecht und Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 I BGB ("Bastlerauto"):
OLG Oldenburg, Beschluss v. 3.7.2003, 9 W 30/03
http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/zgs04_75.htm
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
Unzulässiger Gewährleistungsausschluß im Verbrauchsgüterkaufrecht und Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 I BGB ("Bastlerauto"):
OLG Oldenburg, Beschluss v. 3.7.2003, 9 W 30/03
http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/zgs04_75.htm
Das gilt aber nur für Händler und nicht für einen Privatverkäufer.
reliant
Zitat:
Original geschrieben von toadi
Also mir geht es jetzt darum ob er den Wagen innerhalb von 14Tagen zurückbringen dürfte oder nicht denn dann hätte ich bei jeden Autokauf ob Priwat oder Händler trotz Bastler-ohne Gewährleistung-Ausschlachten u.s.w. Rückgaberecht den bei fast jeden Auto befinden sich Mängel die der Verkäufer nicht kennt oder Ihm bekannt sind mann muß nur suchen den wer sucht der findet also alt Autos auf dem Schrott oder wie ? Schlachten ?
Also ein 14 tägiges Rückgaberecht steht ihm devinitiv nicht zu. Ein Händler kann die Gewährleistung nicht so ohne weiteres ausschließen. Für private Verkäufer gilt das nicht, es sei denn du hättest den Mangel (wenn er denn vorhanden ist) wissendlich verschwiegen.
Wenn du das Auto nicht zurücknehmen willst, würde ich es drauf ankommen lassen.
Reliant
Zitat:
Original geschrieben von reliant
Das gilt aber nur für Händler und nicht für einen Privatverkäufer.
reliant
du hast Recht.Antragsgegnerin ist hier die Firma,also der Händler,der die Gewährleistung nicht ausschließen darf.
Das darf man nur bei Privat an Privat - Verkauf
@toadi:
Hast du schonmal daran gedacht, dass der Käufer sich innerhalb der 14 Tage diverse wichtige Teile ausgebaut hat und nun versucht den Müll wieder loszuwerden? Warum soll der denn sonst mal locker auf 150,- Euro verzichten. Ich mein wenn ichs darauf anleg, kann ich auch den vollen Preis und meine Auslagen zurückverlangen.
Ist mal so ähnlich nem Kumpel von mir gegangen. Da hat nach der Probefahrt das gechipte Steuergerät gefehlt.
Heutzutage muss man mit allem rechnen.
Ich würde den Karren nicht zurücknehmen. Beruf Dich darauf, dass das mit dem Öl noch nicht war und wegen unsachgemäßem Umgang mit dem Fahrzeug entstanden sein muss. Da steht Aussage gegen Aussage. Dann hätte er das Fahrzeug eben genauer untersuchen müssen. Ich mein so ein enormer Ölverlust fällt entweder am Auspuff auf (ich mein daran, was da so rauskommt) oder am massiven Ölverlust am Motorblock.
Ich mein was wollen die Leute denn noch? Für billig Kohle ein Fahrzeug abgreifen und dann noch rummotzen?
Gruß,
Martin!